ARL 32
Complete identifier
NLA ST, ARL 32
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Vormundschaft von Lütcken
Life span
Life span
1872 - 1883
Fonds data
Custodial history
Custodial history
Im Jahre 1938 ist ein Anbau am Haus der Ritterschaft in der Archivstrasse in Stade errichtet worden. Dort wurde das Archiv der Ritterschaft und der Landschaft eingerichtet. In diesem Zuge forderte die Ritterschaft ihre Mitglieder auf, Akten ins Archiv abzugeben. Vermutlich ist dieser kleine Bestand in der Zeit aus der Familie von der Decken ins Archiv der Ritterschaft geflossen.
Die Akten beziehen sich auf die Vormundschaft von Hedwig Elisabeth von Lütcken, Tochter des verstorbenen Gutsbesitzers Hermann Heinrich Julius von Lütcken auf Holenwisch durch Regierungsrat Louis von der Decken. Da das Ritterrecht der Ritterschaft des Herzogtums Bremen Vererbungen von Gütern nur in der männlichen Linie der Familie vorsieht, erbt Holenwisch sein Neffe, der Student jur. Eduard von Lütcken, dessen Nachkommen noch heute im Besitz des Gutes sind. Das übrige Vermögen wurde von dem Vormund bis zur Volljährigkeit des Mündels verwaltet. Dazu legte man umfangreiche Vermögensverzeichnisse an, in denen alles aus dem Besitz des Erblassers verzeichnet und auch bewertet wurde. Diese Verzeichnisse haben heute kulturhistorischen Wert, da sie genau abbilden, in welchen Lebensumständen die Menschen in der Zeit lebten.
Thomas Fenner, Stade im Januar 2015
Die Akten beziehen sich auf die Vormundschaft von Hedwig Elisabeth von Lütcken, Tochter des verstorbenen Gutsbesitzers Hermann Heinrich Julius von Lütcken auf Holenwisch durch Regierungsrat Louis von der Decken. Da das Ritterrecht der Ritterschaft des Herzogtums Bremen Vererbungen von Gütern nur in der männlichen Linie der Familie vorsieht, erbt Holenwisch sein Neffe, der Student jur. Eduard von Lütcken, dessen Nachkommen noch heute im Besitz des Gutes sind. Das übrige Vermögen wurde von dem Vormund bis zur Volljährigkeit des Mündels verwaltet. Dazu legte man umfangreiche Vermögensverzeichnisse an, in denen alles aus dem Besitz des Erblassers verzeichnet und auch bewertet wurde. Diese Verzeichnisse haben heute kulturhistorischen Wert, da sie genau abbilden, in welchen Lebensumständen die Menschen in der Zeit lebten.
Thomas Fenner, Stade im Januar 2015
Information / Notes
Additional information
Additional information
Abgeschlossen: Ja
vollständig verzeichnet
vollständig verzeichnet