Rep 511
Complete identifier
NLA OS, Rep 511
Fonds
Identification (short)
Title
Title
Einkommensteuer-Veranlagungskommission
Life span
Life span
1891-1921
Fonds data
History of creator
History of creator
Die direkte persönliche Steuer war in den meisten Territorien ursprünglich eine Kopfsteuer und als Ergänzung für die in den Städten erhobenen indirekten Verbrauchssteuern auf das Land beschränkt. Sie wurden in Preußen 1820 zu einer Klassensteuer abgestuft, auf die 1851 für Einkommen über 1000 Reichstaler eine nach dem Einkommen abgestufte klassifizierte Einkommensteuer aufgesetzt wurde. Sie hat die Klassensteuer 1873 auch in den unteren Stufen verdrängt. Ihren Abschluss fand diese Entwicklung im Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 (Preußische Gesetzsammlung S. 175 ff.), das Klassen- und Einkommensteuer zu einer einheitlichen Einkommensteuer verschmolz und eine stärkere Heranziehung der großen Einkommen unter Erleichterung der kleineren anstrebte (siehe auch Änderungsgesetz vom 19. Juni 1906, Preußische Gesetzsammlung 1906, S 241 ff). Zur Veranlagung der Steuerpflichtigen bildete jeder Kreis einen Veranlagungsbezirk, in dem unter Vorsitz des Landrats, in den Städten des ersten Bürgermeisters oder eines von der Regierung ernannten Kommissars eine Veranlagungskommission eingerichtet wurde. Die Mitglieder wurden teils von der Regierung ernannt, teils von der Kreisvertretung, in den Stadtkreisen von der Gemeindevertretung, aus den Einwohnern auf sechs Jahre gewählt. Das Einkommen- und Ergänzungssteuergesetz bildete das Rückgrat der preußischen Staatsfinanzen, bis es mit dem Übergang der Besteuerung des Einkommens und Vermögens auf das Reich gegenstandslos wurde. Nach Erlass der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (Reichsgesetzblatt 1919, S. 1993 ff) und des Reichseinkommensteuergesetzes vom 25. August 1925 (Reichsgesetzblatt 1925 I, S. 189 ff) stellten die Veranlagungskommissionen ihre Tätigkeit ein. Die Veranlagung wurde Sache der neueingerichteten Finanzämter.
Custodial history
Custodial history
Abgabe der Landratsämter, der Veranlagungskommissionen und der Regierung in Osnabrück Abtl. III 1916 (Acc. 6-21) sowie der Finanzämter Bentheim 1925 (Acc 24), Osnabrück, Melle und Quakenbrück 1928 (Acc 5-7)
Includes
Includes
Steuerlisten, Einkommens- und Vermögensnachweise der Veranlagungskommissionen für die Kreise Aschendorf (6), Bentheim (14), Bersenbrück (11), Hümmling (5), Iburg (8), Lingen (9), Melle (6), Meppen (5), Osnabrück-Land (9), Osnabrück-Stadt (8) und Wittlage (8). - Einzelne Veranlagungs- und Steuerakten der Veranlagungskommissionen für Bentheim (44), Melle (30), Osnabrück-Land (12) und Quakenbrück (15).
Literature
Literature
Hue de Grais, Hans Peters, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, Berlin 1914-1930 (22. Aufl.) S. 247f.
Further information (fonds)
Size in m
Size in m
19,60 lfd. M. (288 Einheiten)