I-03

Complete identifier

KreisA PE, I-03

Fonds


Identification (short)


Title Title
Allgemeine Ortskrankenkasse AOK Peine

Fonds data


History of creator History of creator
Organisationsgeschichte der AOK:
Die Landkrankenkasse war verbunden mit der AOK als Kassenverband der AOK in der LKK (für den Kreis Peine). Auflösung der Landkrankenkassen am 01.10.1972 und Überführung in Landwirtschaftliche Krankenkassen (Hann. LKK / Braun. LKK und Old. LKK).
Die für Peine zuständige Hann. LKK hat um 1974 die Peiner Unterlagen übernommen und wiederum abgegeben an die LVA Hannover (bzw. deren Archiv). Dort sind die Peiner Unterlagen offensichtlich vernichtet worden.
Custodial history Custodial history
www.landesarchiv-bw.de/web/47443 (Stand 04.10.2010):
aus: "Bewertung, Übernahme und Nutzung von Unterlagen zu Zwangs- und Fremdarbeitern der Allgemeinen Ortskrankenkasse durch die Staatsarchive in Baden-Württemberg"
[...]
Die relevanten Unterlagen und ihr Quellenwert
Es handelt sich bei den relevanten Quellen in erster Linie um sogenannte Hebelisten. Diese weisen die Krankenversicherung und seit 1942 auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung nach.
Folgende Informationen sind den Hebelisten in der Regel zu entnehmen:
Geburtstag des Versicherten
Vor- und Zuname
Beschäftigungsart
Eintritt in das Versicherungsverhältnis
Austritt bzw. Abmeldung
Lohnstufe
Beitragsgruppe
auch Arbeitsunfähigkeitszeiten oder Wehrdienst
Beitragsberechnung
Die Hebelisten sind in der Regel zunächst nach Orten und nach Jahrgängen geordnet und innerhalb dessen alphabetisch nach Arbeitgebern. Zwangsarbeiter sind natürlich nicht mit diesen heute gebräuchlichen Termini ausgewiesen. Dieser Personenkreis ist hingegen innerhalb der einzelnen Hebelisten durch vielfach auch rot hervorgehobene Stempelaufdrucke oder Notizen wie zum Beispiel "Zivilrussen", "Ostarbeiter (Russe)", "polnischer Landarbeiter"", "Pole, Polin" oder einfach nur "Ost" hervorgehoben.
Mit den Hebelisten der AOK Bezirksstellen ist es also möglich, konkrete Einzelnachweise für Zwangsarbeiter zu erbringen. [...] Die Aufarbeitung des Zwangsarbeiterfrage wird in den einzelnen Gemeinden zunehmend relevant. Dabei werden dann aber auch, wie bei der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts gegen die jüdische Bevölkerung, ganz gazielt Fragen nach Einzelschicksalen gestellt. Ebenso wird der Zwangsarbeitereinsatz einzelner Arbeitgeber deutlich. Damit kommt diesen Unterlagen eindeutig bleibender Wert zu.
[...]
zu den Listen über Leistungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene:
Kriegsversehrte, die in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen, hatten als Krankenkassenmitglieder nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Anspruch auf Heilbehandlung.
Das Bundesversorgungsgesetz sicherte diesen Anspruch auch nichtversicherten Kriegsversehrten zu. Nichtversicherte wurden für die Behandlung ihres Kriegsbeschädigungsleidens einer Krankenkasse zugeteilt. Die medizinische Versorgung dieser sogenannten Zugeteilten erfolgte auf der Grundlage des vom Bundesarbeitsministerium ausgegebenen Bundesbehandlungsscheines für Zugeteilte nach einem Bundestarif für Kriegsbeschädigte, dem Bundesversorgungstarif. Die Bundesbehandlungsscheine hatten die behandelnden Ärzte nach Ablauf eines Behandlungsvierteljahres den zuständigen Abrechnungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigung zuzustellen. Diese rechneten im Weiteren mit den Kassen ab. Der Bundesversorgungstarif galt gemäß Bundesversorgungsgesetz auch für die Heilbehandlung Kriegsversehrter, die Mitglieder einer Krankenkasse waren.
[...]
Im Zeitraum 1945 bis 1950 erfolgte die Versorgung Kriegsversehrter in der Britischen Besatzungszone Deutschlands beziehungsweise Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des 1938 in Kraft getretenen Wehrmachtsfürsorge- und Versorgungsgesetzes, der Sozialversicherungsrichtlinien Nr. 11 (1946), der Sozialversicherungs-Direktive Nr. 27 (1947) und des Bundesversorgungsgesetzes sowie seitens der Fürsorge; wobei zwischen fürsorge- und versorgungsberechtigten Versehrten zu unterscheiden ist.
(Quelle: Wikipedia "Deutsche Kriegsversehrte im 20. Jahrhundert")
Includes Includes
Hebelisten Orte im Landkreis Peine: Folio, ca. 4-5 m
Hebelisten Stadt Peine: ca. 5 m. / od. Bände?
Arbeitgeber-Verzeichnis: 3 m
Hebekartei Orte: 2 m
Listen über Leistungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene (ca. 3 m)
Kartei der Versicherten: ca. 1933-1976 (A 5) auf Microfiche, Kartei selbst hat einen Umfang von ca. 216 m.
Der internationale Suchdienst in Bad Arolsen hat 2001 die Hebekarten A-Z und die Mitglieder- und Leistungsakten A-Z für die Zeit 1939-1945 verfilmt.
Kreisarchiv Celle hat übernommen: Arbeitgeberkartei, Gesamtkartei bis 1945 (Microfilm), Betriebsakten