PVH
Vollständige Signatur
SonstA HÖS, PVH
Bestand
Identifikation (kurz)
Titel
Titel
Höferegulierung - Land- und Forstwirtschaftlicher Provinzialverein für das Fürstentum Lüneburg
Laufzeit
Laufzeit
1835-1894
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Akten der sogenannten Höferegulierungen des Land- und forstwirtschaftlichen Provinzialvereins für das Fürstentum Lüneburg, wurden bis 2013 in der Georgsanstalt in Ebstorf aufbewahrt und im April dieses Jahres dem Landwirtschaftsmuseum Lüneburger Heide übergeben. Im selben Jahr wurden die Akten im Landwirtschaftsmuseum neu verzeichnet. Das folgende Findbuch erschließt den Bestand.
Von 1835 bis 1894 hat der Provinzialverein etwa 1270 Höfe seines Einzugsbereiches und darüber hinaus „reguliert“, d.h. auf die zu der Zeit als vorbildhaft empfundene Wirtschaftsweise der modernen englischen Landwirtschaft umgestellt. Der Umstellung lag eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Hofinhabers zugrunde, der einen Antrag auf Regulierung beim Vorstand des Provinzialvereins stellen mußte. Dieser Antrag wurde nur angenommen, wenn der jeweilige Hof durch Gemeinheitsteilung und Verkoppelung gegangen war.
Mit der Regulierung wurde dem Hofinhaber eine Anleitung gegeben, wie ein Fruchtwechsel im Fall des jeweiligen Hofes aussehen mußte, um eine moderne Landwirtschaft mit höheren Erträgen zu betreiben. Dazu wurden die Flächen des Hofes aufgemessen, deren Bodenqualitäten festgestellt und ggf. die einzelnen Schläge neu eingeteilt. Dann wurde für die einzelnen Flächen eine Fruchtfolge ausgearbeitet, die modernen Prinzipien entsprach, wobei das Schwergewicht auf einem ausgeweiteten Futteranbau lag. Die Verstärkung der Viehhaltung durch Intensivierung der Weidewirtschaft und damit mehr Dung für den Ackerbau sind die Stichworte für die Umstellung. Der Bauer verpflichtete sich, die vorgeschlagene neue Fruchtfolge in den nächsten sechs bis zwölf Jahren einzuhalten. Besonders in den ersten Jahren der Umstellung gab es Schwierigkeiten durch eine Verringerung der Erträge. Erst in der zweiten Hälfte der Regulierungszeit des einzelnen Hofes stellten sich wachsende Erträge ein.
Der Vereinssekretär Eckert hat nach 1894 alle abgeschlossenen Hofregulierungen in einer chronologischen Liste zusammengefaßt. Sie umfaßt 1356 Nummern, die jedoch nicht gleichzusetzen sind mit der Anzahl der regulierten Höfe, weil eine Reihe von Höfen doppelt verzeichnet ist. Das geschah offenbar, weil für einzelne Höfe zu verschiedenen Jahren Kosten angefallen sind, z.B. nachträgliche Vermessungsabrechnungen, und der jeweilige Hof dann mit neuer Nummer noch einmal verzeichnet wurde. Diese Doppelzählungen wurden nicht aufgenommen. So ist die Gesamtzahl der Höferegulierungen nach gegenwärtigem Stand (August 2013) mit 1270 anzunehmen.
Die Reihenfolge der Regulierungen der Eckertschen Liste ist in der Verzeichnung beibehalten, obwohl Eckert die Chronologie nicht konsequent eingehalten hat. Die Liste gibt aber Auskunft auch über die Höferegulierungen, deren Unterlagen verlorengegangen sind: Sie wurden in das Verzeichnis mit aufgenommen, auf ihren Verlust wird hingewiesen. Wo Höfe doppelt erwähnt wurden, ist eine der entsprechenden Nummern in der Verzeichnung ausgelassen. Unterlagen zu 1156 Regulierungen sind vorhanden, darunter auch einige, die bei Eckert nicht verzeichnet sind, 106 fehlen, sie sind aber mit den bei Eckert vorhandenen Daten in das Verzeichnis aufgenommen. Acht Regulierungen fanden sich unter einer gemeinsamen Nummer mit anderen, sie erhielten keine eigene Signatur, weil sie nicht zu trennen waren, müssen aber dazugerechnet werden. So ergibt sich eine Gesamtzahl von 1270 Regulierungen, von denen Daten überliefert sind.
Die einzelnen Vorgänge sind unterschiedlich gut dokumentiert, sie können folgende Unterlagen enthalten:
- Selten ist die Bitte um eine Hofregulierung, entweder durch den Hofbesitzer oder durch einen Mittelsmann, erhalten.
- Fast immer findet sich der „Extrakt aus dem Vertheilungs-Register ...“ für den jeweiligen Hof aus den zuständigen Ortsakten. Hier ist der gesamte Besitz an Grund und Boden aufgeführt, wie er dem jeweiligen Hof nach der Gemeinheitsteilung, der Spezialteilung und der Verkoppelung zugewiesen wurde. Bekanntlich waren die erfolgte Gemeinheitsteilung und die Verkoppelung Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Höferegulierungen.
- Immer liegt die Beschreibung aller Daten des jeweiligen Hofes vor, erhoben durch den Regulator, sie ist die Grundlage und der Hauptteil in der Überlieferung des ganzen Vorganges.
- Nach der Einteilung des gesamten Grundbesitzes in neue Schläge, die die Grundlage für die neue „Schlagwirtschaft“ darstellt, wurde ein neues „Verzeichnis von den Größen der Ackerschläge ...“ angefertigt, nachdem die neuen Schläge vermessen waren. Es liegt den meisten Vorgängen bei.
- Der neue „Wirtschaftsplan“ verzeichnet den strikt vorgeschriebenen Fruchtwechsel auf den neuen Schlägen, je nach den Gegebenheiten des Hofes bis zu 12 Jahren. Gelegentlich fügt der Regulator erläuternde Bemerkungen an, die sogar eine für viele Höfe gleichlautende standardisierte Form haben können (so bei Barckhausen).
- Nach Abschluß der Regulierung wurde der Bericht des Regulierenden an den Vorstand gesandt, der ihn, wenn es ihm nötig erschien, an eine Prüfungskommission weitergab, die gelegentlich verbessernde Anmerkungen machte. Diese Prüfungskommission, für die ausführliche Überlieferungen fehlen, scheint auf die Einhaltung einheitlicher Standards geachtet zu haben.
- Häufiger liegen Duplikate der Kostenrechnungen des Vermessers und des Regulators bei, die dem Provinzialverein in Rechnung gestellt wurden, nicht dem Hofbesitzer, der lediglich für die Reisemöglichkeit des Regulators zu sorgen und aufzukommen hatte.
- Ebenfalls häufiger findet sich Schriftwechsel mit der Landdrostei Lüneburg um amtliche Karten für die betroffenen Ortschaften. Sie mußten nach Abschluß der jeweiligen Regulierung zurückgegeben werden. Nur zu Anfang der Regulierungen finden sich in den Akten handschriftliche Kartenzeichnungen für einzelne Höfe, die immer mehr den Charakter von Skizzen annehmen. In einem Fall sind von einer Karte zwei Ausfertigungen mit Vermerken erhalten, aus denen hervorgeht, daß eine der Karten für den Verein, die andere für den Hofbesitzer bestimmt war. Insgesamt sind leider nur wenige dieser Kartenskizzen erhalten.
Um die Unterlagen für den gesuchten Hof zu finden, muß der Name des Hofinhabers für das Jahr bekannt sein, in dem die Regulierung stattgefunden hat.
Der Bestand wird zitiert (Beispiel): ALWMH PVH 234
Hösseringen, im September 2013
Hans-Jürgen Vogtherr
Von 1835 bis 1894 hat der Provinzialverein etwa 1270 Höfe seines Einzugsbereiches und darüber hinaus „reguliert“, d.h. auf die zu der Zeit als vorbildhaft empfundene Wirtschaftsweise der modernen englischen Landwirtschaft umgestellt. Der Umstellung lag eine freiwillige Entscheidung des jeweiligen Hofinhabers zugrunde, der einen Antrag auf Regulierung beim Vorstand des Provinzialvereins stellen mußte. Dieser Antrag wurde nur angenommen, wenn der jeweilige Hof durch Gemeinheitsteilung und Verkoppelung gegangen war.
Mit der Regulierung wurde dem Hofinhaber eine Anleitung gegeben, wie ein Fruchtwechsel im Fall des jeweiligen Hofes aussehen mußte, um eine moderne Landwirtschaft mit höheren Erträgen zu betreiben. Dazu wurden die Flächen des Hofes aufgemessen, deren Bodenqualitäten festgestellt und ggf. die einzelnen Schläge neu eingeteilt. Dann wurde für die einzelnen Flächen eine Fruchtfolge ausgearbeitet, die modernen Prinzipien entsprach, wobei das Schwergewicht auf einem ausgeweiteten Futteranbau lag. Die Verstärkung der Viehhaltung durch Intensivierung der Weidewirtschaft und damit mehr Dung für den Ackerbau sind die Stichworte für die Umstellung. Der Bauer verpflichtete sich, die vorgeschlagene neue Fruchtfolge in den nächsten sechs bis zwölf Jahren einzuhalten. Besonders in den ersten Jahren der Umstellung gab es Schwierigkeiten durch eine Verringerung der Erträge. Erst in der zweiten Hälfte der Regulierungszeit des einzelnen Hofes stellten sich wachsende Erträge ein.
Der Vereinssekretär Eckert hat nach 1894 alle abgeschlossenen Hofregulierungen in einer chronologischen Liste zusammengefaßt. Sie umfaßt 1356 Nummern, die jedoch nicht gleichzusetzen sind mit der Anzahl der regulierten Höfe, weil eine Reihe von Höfen doppelt verzeichnet ist. Das geschah offenbar, weil für einzelne Höfe zu verschiedenen Jahren Kosten angefallen sind, z.B. nachträgliche Vermessungsabrechnungen, und der jeweilige Hof dann mit neuer Nummer noch einmal verzeichnet wurde. Diese Doppelzählungen wurden nicht aufgenommen. So ist die Gesamtzahl der Höferegulierungen nach gegenwärtigem Stand (August 2013) mit 1270 anzunehmen.
Die Reihenfolge der Regulierungen der Eckertschen Liste ist in der Verzeichnung beibehalten, obwohl Eckert die Chronologie nicht konsequent eingehalten hat. Die Liste gibt aber Auskunft auch über die Höferegulierungen, deren Unterlagen verlorengegangen sind: Sie wurden in das Verzeichnis mit aufgenommen, auf ihren Verlust wird hingewiesen. Wo Höfe doppelt erwähnt wurden, ist eine der entsprechenden Nummern in der Verzeichnung ausgelassen. Unterlagen zu 1156 Regulierungen sind vorhanden, darunter auch einige, die bei Eckert nicht verzeichnet sind, 106 fehlen, sie sind aber mit den bei Eckert vorhandenen Daten in das Verzeichnis aufgenommen. Acht Regulierungen fanden sich unter einer gemeinsamen Nummer mit anderen, sie erhielten keine eigene Signatur, weil sie nicht zu trennen waren, müssen aber dazugerechnet werden. So ergibt sich eine Gesamtzahl von 1270 Regulierungen, von denen Daten überliefert sind.
Die einzelnen Vorgänge sind unterschiedlich gut dokumentiert, sie können folgende Unterlagen enthalten:
- Selten ist die Bitte um eine Hofregulierung, entweder durch den Hofbesitzer oder durch einen Mittelsmann, erhalten.
- Fast immer findet sich der „Extrakt aus dem Vertheilungs-Register ...“ für den jeweiligen Hof aus den zuständigen Ortsakten. Hier ist der gesamte Besitz an Grund und Boden aufgeführt, wie er dem jeweiligen Hof nach der Gemeinheitsteilung, der Spezialteilung und der Verkoppelung zugewiesen wurde. Bekanntlich waren die erfolgte Gemeinheitsteilung und die Verkoppelung Voraussetzungen für eine Teilnahme an den Höferegulierungen.
- Immer liegt die Beschreibung aller Daten des jeweiligen Hofes vor, erhoben durch den Regulator, sie ist die Grundlage und der Hauptteil in der Überlieferung des ganzen Vorganges.
- Nach der Einteilung des gesamten Grundbesitzes in neue Schläge, die die Grundlage für die neue „Schlagwirtschaft“ darstellt, wurde ein neues „Verzeichnis von den Größen der Ackerschläge ...“ angefertigt, nachdem die neuen Schläge vermessen waren. Es liegt den meisten Vorgängen bei.
- Der neue „Wirtschaftsplan“ verzeichnet den strikt vorgeschriebenen Fruchtwechsel auf den neuen Schlägen, je nach den Gegebenheiten des Hofes bis zu 12 Jahren. Gelegentlich fügt der Regulator erläuternde Bemerkungen an, die sogar eine für viele Höfe gleichlautende standardisierte Form haben können (so bei Barckhausen).
- Nach Abschluß der Regulierung wurde der Bericht des Regulierenden an den Vorstand gesandt, der ihn, wenn es ihm nötig erschien, an eine Prüfungskommission weitergab, die gelegentlich verbessernde Anmerkungen machte. Diese Prüfungskommission, für die ausführliche Überlieferungen fehlen, scheint auf die Einhaltung einheitlicher Standards geachtet zu haben.
- Häufiger liegen Duplikate der Kostenrechnungen des Vermessers und des Regulators bei, die dem Provinzialverein in Rechnung gestellt wurden, nicht dem Hofbesitzer, der lediglich für die Reisemöglichkeit des Regulators zu sorgen und aufzukommen hatte.
- Ebenfalls häufiger findet sich Schriftwechsel mit der Landdrostei Lüneburg um amtliche Karten für die betroffenen Ortschaften. Sie mußten nach Abschluß der jeweiligen Regulierung zurückgegeben werden. Nur zu Anfang der Regulierungen finden sich in den Akten handschriftliche Kartenzeichnungen für einzelne Höfe, die immer mehr den Charakter von Skizzen annehmen. In einem Fall sind von einer Karte zwei Ausfertigungen mit Vermerken erhalten, aus denen hervorgeht, daß eine der Karten für den Verein, die andere für den Hofbesitzer bestimmt war. Insgesamt sind leider nur wenige dieser Kartenskizzen erhalten.
Um die Unterlagen für den gesuchten Hof zu finden, muß der Name des Hofinhabers für das Jahr bekannt sein, in dem die Regulierung stattgefunden hat.
Der Bestand wird zitiert (Beispiel): ALWMH PVH 234
Hösseringen, im September 2013
Hans-Jürgen Vogtherr