4.66 - I.

Complete identifier

StAB, 4.66 - I.

Fonds


Identification (short)


Title Title
Senator für politische Befreiung, Einzelfallakten aus der Entnazifizierung
Life span Life span
1947-1955

Fonds data


Short description Short description
12.799 Einzelfallakten zu den Spruchkammerverfahren der Entnazifizierung
Contents Contents
Der Bestand 4,66-I. umfasst 12.799 Fallakten aus den Klageverfahren (Spruchkammerverfahren) der Entnazifizierung aus dem Zuständigkeitsbereich des Senators für politische Befreiung (Bremen und Bremerhaven). Umfang und Inhalt der Fallakten ist höchst unterschiedlich, meist handelt es sich um wenige Schriftstücke. In anderen Fällen, vor allem in Berufungsverfahren, kamen mehrbändige Akten zusammen.
History of creator History of creator
Gesetzliche Grundlage der Entnazifizierung war - nach Anfängen aufgrund von Proklamationen und Direktiven der Militärregierungen - zunächst das Gesetz Nr. 8 der amerikanischen Militärregierung, das am 28. November 1945 in Kraft trat. Weitere Gesetze erlangten Rechtskraft am 18. Dezember 1946, noch genehmigt von der britischen Militärregierung, und am 9. Mai 1947 das Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus, das bereits seit dem 4. März 1946 in den Ländern der amerikanischen Zone in Kraft war. Kern des Entnazifizierungsverfahrens ab Sommer 1947 waren die Meldebogen, die von allem am Stichtag in Bremen und Bremerhaven wohnhaften Personen über 18 Jahren ausgefüllt werden mussten, auch Eigentümer von Vermögensgegenständen innerhalb der amerikanischen Enklave mussten den Meldebogen ausfüllen. Nach Prüfung der Meldebogen wurden für die Nichtbetroffenen Bescheide über diese Eingruppierung gefertigt und versandt, für die übrigen Personen wurden Verfahrensakten angelegt und von den öffentlichen Klägern Klage erhoben.
Custodial history Custodial history
Der umfangreiche Aktenbestand aus der Behörde des Senators für politische Befreiung wurde erstmal 1950 von der als Abwicklungsstelle des Amts für politische Befreiung bezeichneten Nachfolgeeinrichtung an das Staatsarchiv abgeliefert, dort wurden die Akten erstmals geordnet und verzeichnet. Bereits 1951 wurden die Akten vom Amt für Verfassungsschutz zurückgefordert und ins Polizeihaus gebracht, wo der gesamte Bestand bis 1959 verblieb. 1959 wurden die Verwaltungsakten wiederum an das Staatsarchiv abgegeben, während die Unterlagen über die Einzelfälle in der Entnazifizierung - Personenakten, Meldebögen und Karteien - zunächst beim 10. Kommissariat der Kriminalpolizei verblieben. Im Oktober 1967 lieferte die Polizei auch die Unterlagen über die Entnazifizierung einzelner Personen an das Staatsarchiv ab, wies jedoch darauf hin, dass ein Rückgriff auf die fallbezogenen Unterlagen weiterhin dienstlich nötig sein. Erst mit Erlass des Bremischen Archivgesetzes 1991 bestand eine rechtliche Grundlage für die Benutzung der Fallakten aus der Entnazifizierung, die sich in den Folgejahren stark intensiviert hat. Im Oktober 1991 wurden die Akten auch formell vom Senator für Inneres an das Staatsarchiv übergeben.
Sie waren zunächst getrennt für die Kammern und Instanzen und für Bremen und Bremerhaven abgelegt. Im Interesse einer einfacheren Benutzung wurden 1984 die Fallaktengruppen I. bis IV. analysiert und entschieden, die Unterlagen zu den einzelnen Personen zusammenzuführen und alphabetisch zu ordnen. Die 1984 begonnene Arbeit wurde durch Hilfskräfte ausgeführt und 2015 zum Abschluss gebracht, seitdem sind die Fallakten erschlossen und benutzbar, soweit die personenbezogenen Schutzfristen abgelaufen sind.
Literature Literature
Fricke, Peter: Der Senator für politische Befreiung, Senatorische Dienststelle. Bearbeitungsbericht, Bremen 1967 (Ms., in der Bibliothek des Staatsarchivs: U 410)

Hesse, Hans: Konstruktionen der Unschuld. Die Entnazifizierung am Beispiel von Bremen und Bremerhaven 1945-1953, Bremen 2005 (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen, Bd. 67)

See


Corresponding archival items Corresponding archival items
Die Meldebögen wurden 2003 auf Mikrofiche reproduziert, da sie aufgrund der schlechten Papierqualität nicht im Original benutzt werden können, sie bilden den Bestand 4,66-II.
Beim Senator für politische Befreiung wurde eine sogenannte Betroffenenkartei geführt, in der für die Personen, zu dem es ein Klageverfahren gab, Karteikarten mit den wichtigsten Informationen zu den Personen und dem Verfahrensergebnis vorliegen. Diese Kartei befindet sich im Bestand 4,66-III.

Further information (fonds)


Size in m Size in m
80
Archivist in charge Archivist in charge
Pordzik
Access Access
In Einzelfällen gibt es mehrere Aktenbände zu einer Person, häufig sind hingegen mehrere Akten zu Spruchkammerverfahren verschiedener Personen in einer Archiveinheit zusammengefasst. Die personenbezogenen Schutzfristen sind in den dafür vorgesehenen Felder erfasst. Akten, die Personen enthalten, die potenziell noch den Schutzfristen (100 Jahre nach Geburt) unterliegen, sind in Arcinsys gesperrt und verborgen. Stand 2026 betrifft dies nur noch einen Bruchteil der Akten. 2028 wird der ganze Bestand öffentlich nutzbar.

2026 wird mit der Digitalisierung des Bestandes im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung begonnen. Das Projekt wird voraussichtlich mindestens drei Jahre in Anspruch nehmen.