4. Staatliche Stellen und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen

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Identifikation (Gliederung)


Titel Titel
4. Staatliche Stellen und Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinde Bremen
Laufzeit Laufzeit
Archivgut der Stadt und des Landes Bremen seit dem 19. Jahrhundert, schwerpunktmäßig seit der Nachkriegszeit

Kontext


Geschichte des Bestandsbildners Geschichte des Bestandsbildners
In Bremen kam es erst seit dem frühen 19. Jahrhundert infolge der immer stärkeren Zunahme und Differenzierung der Verwaltungsgeschäfte zur Bildung von eigenständigen Fachbehörden mit eigenem Personal, eigenen Dienstgebäuden und nicht zuletzt eigenen Kanzleien und Registraturen. Zunächst geschah dies vor allem durch Abspaltung von der umfassenden und ursprünglich einzigen zentralen Verwaltungsstelle Rat bzw. Senat, daneben und später natürlich auch durch Neueinrichtung bei Anfall neuer Verwaltungsaufgaben. Dien Entwicklung begann im ganzen gesehen bei den unteren, ausführenden Instanzen; die oberste Verwaltungsstufe wurde eigentlich erst im Jahre 1933 besonders spät in moderner Form organisiert, als durch das Landesverwaltungsgesetz anstelle der bisherigen Vielfalt von Senatskommissionen und Deputationen, die nur zum Teil bereits als eigenständige Behörden anzusprechen waren, feste senatorische Verwaltungen errichtet wurden, soweit nicht auf bestehende Behörden zurückgegriffen werden konnte. Die Einrichtung eigener Registraturen und damit die Abspaltung von der Schriftgutverwaltung des Senats vollzog sich gegenüber der institutionellen Verselbstständigung oft noch mit einer gewissen Phasenverschiebung, wobei die Frage, ob die Verwaltungen ihren Amtssitz noch im Rathaus bzw. Stadthaus in räumlicher Nachbarschaft zur Regierungskanzlei (der früheren Ratskanzlei) und zum Ratsarchiv bzw. später zur Senatsregistratur hatten oder nicht, eine beträchtliche Rolle gespielt haben dürfte.