7. Nichtamtliche Überlieferung

Structure (tectonics)


Identification (classification)


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7. Nichtamtliche Überlieferung

Context


Custodial history Custodial history
Die Pflege des nichtamtlichen Schriftguts ist im Staatsarchiv Bremen in größerem Umfang erst nach dem Zweiten Weltkrieg in Gang gekommen. Je stärker sich das Staatsarchiv der Öffentlichkeit zuwandte und seinen amtlichen Auftrag als eine allgemeine kulturpolitische Aufgabe verstand, desto häufiger erfolgte auch die Abgabe von Materialien durch einzelne Bürger, Firmen oder private Einrichtungen. Das Staatsarchiv legt auch bei der Übernahme von nichtamtlichem Schriftgut fachliche Maßstäbe für die Archivwürdigkeit von Schriftgut an. Es möchte aber zugleich Bürger und private Einrichtungen ausdrücklich ermuntern, als historisch wertvoll erachtetes Schriftgut dem Staatsarchiv anzubieten.
Er lassen sich im nichtamtlichen Schriftgut Bestände vom kleinen Einzelnachlass bis zum kompletten Firmenarchiv eines Konzerns finden. Schriftgut aus dem Bereich von Handel und Wirtschaft findet sich aber nicht nur in den Firmenarchiven, sondern auch in vielen Nachlässen von Einzelpersonen und Familien, soweit diese Schriftgut aus Berufsleben und Familienbetrieb enthalten.
Kleine Erwerbungen sind nichtamtliches Archivgut, das wegen seines geringen Umfangs nicht zur Bildung eigener Provenienzbestände geeignet ist. Sie umfassen in der Regel nur eines oder wenige Einzelstücke.
Access Access
Als Findmittel liegen nicht für alle Bestände vorarchivische oder im Staatsarchiv angefertigte Verzeichnisse vor. Das Schriftgut ist daher zum Teil auf einfachen Erfassungsbögen aufgenommen, wobei die Inhaltsangaben oft nicht wesentlich über die in dieser Übersicht genannten Stichwörter hinausgehen.
Auch auf nichtamtliches Schriftgut wird die für alle Archivalien geltende 30jährige Sperrfrist angewandt, wenn nicht abweichende Benutzungsbeschränkungen oder -freigaben vereinbart wurden. Diese hängen zumeist von den Eigentumsverhältnissen ab und können Sperrfristen verlängern oder auch verkürzen. Zahlreiche nichtamtliche Bestände sind im Staatsarchiv nur als Depositum hinterlegt; die Eigentümer haben sich mitunter die Erteilung der Benutzungserlaubnis selbst vorbehalten. Manche Schenkung ist mit der Auflage verbunden gewesen, vor einem bestimmten Zeitpunkt, z. B. dem Tode des Ablieferers, keinen Einblick zu gestatten. Derartige Benutzungseinschränkungen sind entsprechend kenntlich gemacht.