Nr. 2670

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NLA ST, Rep. 5b, Nr. 2670

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Title Title
Polizeiordnung für die vier Kirchspiele des Hauses Ottersberg
Life span Life span
1610
Includes Includes
- Text einer am 4. August 1610 von den Kanzeln der Ottersberger Kirchspiele Otterstedt, Wilstedt, Sottrum und Kirchtimke von der Kanzel verlesenen Verordnung, darin: v.a. Begrenzung der Zahl der Krüger auf einen (Kirchdorf) bzw. zwei (Flecken) samt weiterer diesbezüglicher Vorgaben (Bierbrauen, Akzise, Malzmahlen etc.); keine Bewirtung unter der Predigt u.a.
- Vermerk über die Einführung neuer Füllmaße
- Krügerrolle über die im Amt Ottersberg von den Krügern einzuhaltenen Verordnungen und Vermerk über deren Verlesung gegenüber den Krügern (Maße, Schankzeiten, Ausschankmenge, Meldung von Zank und Schlägerei, Verfolgung von Totschlägern, Ausschank nur gegen Barzahlung, Meldung von Winkelkrügen, Ablieferung der Akzise alle vier Wochen; Verordnung über fremde Biere und Verordnung über selbstgebraute Biere
- Text einer am 14. Oktober 1610 von den Kanzeln der Ottersberger Kirchspiele Otterstedt, Wilstedt, Sottrum und Kirchtimke verlesenen Verordnung über die Verwaltung der Güter von elterlosen Kindern und Waisen
- Text einer am 16. Dezember 1610 von den Kanzeln der Ottersberger Kirchspiele Otterstedt, Wilstedt, Sottrum und Kirchtimke verlesenen Policeyordnung, darin u.a. Verbot der üblichen Erkaufung von Ehezugeständnissen der Freund- und Verwandtschaft; Hochzeitshaltung nur in einem statt zweier Häuser; Begrenzung der Hochzeitsdauer auf zwei Tage; Verbot der nächtlichen Zeche nach 2 Uhr; Sitzordnung bei Hochzeiten; Abnehmung der Messer und Wehr bei Hochzeiten; ähnliche Verbote für Kindstaufen
Former identifier Former identifier
Fach 136 Nr. 119

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Erzbischöfliche Kanzlei (?)

Information / Notes


Additional information Additional information
8 Blatt

Representations

Type Name Access Information Action
Original Akte 0079 / 0 Show details page