Vollständige Signatur

NLA WO, 1 Urk, Nr. 6

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
1191 Aug. 5, Rom

Papst Coelestin III. genehmigt Herzog Heinrich [dem Löwen] (nobili viro Henrico duci), dass er und seine Söhne nur vom Papst selbst oder einem Legaten a latere mit speziellem päpstlichen Mandat exkommunniziert werden dürfen - Vergehen ausgenommen, die ipso facto eine Exkommunikation nach sich ziehen. Doch will der Papst auch ein solches leichtfertig begangenes Vergehen nicht wie eine Schmähung des apostolischen Stuhles bestraft wissen.

Dat. Rome apud sanctum Petrum Non. Augusti, pontificatus nostri anno primo.
Laufzeit Laufzeit
05.08.1191

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Druck: Or. Guelf. III, S. 563; PL 206, S. 892

Weitere Angaben (Bild)


Format Format
Perg., Bleibulle an rotgelber Seidenschnur

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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