Identifikation
Titel
[ca. 1410]
Hans Recke der Ältere schreibt an Rat und Gemeinheit zu
Göttingen sowie an Bürgermeister, Räte und Gemeinheit zu
Northeim, Münden, Uslar und Gandersheim, dass Herzog Otto
ihn, die von Roringen und Hans von Jüne zu Unrecht
beschuldige, sie seien dem Fürstentum lange Zeit "mechtig"
gewesen und hätten versucht ihn "unmechtig" zumachen und mit
anderen Fürsten paktiert. Hans Recke bestreitet dieser
Behauptung, da er das Land nicht beherrscht habe und auch
kein Amtmann gewesen sei. Der Herzog solle die Fürsten
benennen, mit denen er sich zusammengetan habe, damit diese
die Behauptung entkräften könnten. Er sei Diener und Rat des
Herzogs gewesen und habe ihm immer treu gedient. Man solle
dem Herzog mitteilen, dass der ihm Unrecht getan und Schaden
zugefügt haben. Der Herzog habe ihn ohne Schuld
gefangengenommen. Sein Schwager Hans von Roringen sitze noch
im Gefängnis.
1409/10 wurde Hans Recke, oberster Ratgeber des Herzogs,
seines Amtes enthoben und festgenommen. Vgl. L. ARMBRUST,
Göttingens Beziehung zu den hessischen Landgrafen in:
Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und
Landeskunde Bd. 42 S. 36 f, 47 ff.
1 Siegel
Film Nr. U 13
Alte Archivsignatur
Ms 10,1 Vol. III f. 168
Index-Gruppe
frei
U 13
GEOB
Gandersheim
Jüne, Hans
Münden
Northeim
Roringen, Hans
Uslar
PERS
Hans von Jüne
Hans von Roringen, Gefängnis
Jüne, Hans von
Otto, Herzog
Recke der Ältere, Hans
Roringen, Hans von, Gefängnis
Roringen, von
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | A |