StadtA GOE B 1 Nr. 1713

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

[ca. 1410]

Hans Recke der Ältere schreibt an Rat und Gemeinheit zu
Göttingen sowie an Bürgermeister, Räte und Gemeinheit zu
Northeim, Münden, Uslar und Gandersheim, dass Herzog Otto
ihn, die von Roringen und Hans von Jüne zu Unrecht
beschuldige, sie seien dem Fürstentum lange Zeit "mechtig"
gewesen und hätten versucht ihn "unmechtig" zumachen und mit
anderen Fürsten paktiert. Hans Recke bestreitet dieser
Behauptung, da er das Land nicht beherrscht habe und auch
kein Amtmann gewesen sei. Der Herzog solle die Fürsten
benennen, mit denen er sich zusammengetan habe, damit diese
die Behauptung entkräften könnten. Er sei Diener und Rat des
Herzogs gewesen und habe ihm immer treu gedient. Man solle
dem Herzog mitteilen, dass der ihm Unrecht getan und Schaden
zugefügt haben. Der Herzog habe ihn ohne Schuld
gefangengenommen. Sein Schwager Hans von Roringen sitze noch
im Gefängnis.

1409/10 wurde Hans Recke, oberster Ratgeber des Herzogs,
seines Amtes enthoben und festgenommen. Vgl. L. ARMBRUST,
Göttingens Beziehung zu den hessischen Landgrafen in:
Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und
Landeskunde Bd. 42 S. 36 f, 47 ff.

1 Siegel

Film Nr. U 13

Alte Archivsignatur 

Ms 10,1 Vol. III f. 168

Index-Gruppe

frei 

U 13

GEOB 

Gandersheim

Jüne, Hans

Münden

Northeim

Roringen, Hans

Uslar

PERS 

Hans von Jüne

Hans von Roringen, Gefängnis

Jüne, Hans von

Otto, Herzog

Recke der Ältere, Hans

Roringen, Hans von, Gefängnis

Roringen, von

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original A