
Identifikation
Titel
Heinrich, Graf und Herr von Gleichen (Glychin), seine Frau Ermeghard und zu getreuer Hand Cunrad Edler von Tannroda (Tanrode) bekennen, dass ihr Schwager und Vetter Graf Bernd zu Reinstein ihnen Schloss und Flecken (blegk) Heimburg (Heymborch) für 200 Mark lötigen Silbers Erfurter (Erffo/erdessches) Zeichens weniger 4 Mark verpfändet und ihnen dazu sein Dorf Benzingerode mit allen Rechten, Gericht und Burgericht, hoch und nieder, jedoch ausgenommen die geistlichen und Mannlehen sowie 5 Halberstädt. Mark jährlich am 29. Sept. (Mychelis dach) fälliger Rente als erstes Geld aus der Herbstbede zu Danstedt (Tanstede), welche die Bauern aushändigen sollen, verlassen und angewiesen hat. Sie dürfen ferner für 150 Mark eine zur Burg Heimburg gehörige Rente von 15 Halberstädt. Mark -10 Mark zu Derenburg (Derneborch) und 5 Mark zu Danstedt - von den Windolden und denen von Wienrode (Wyghenrode) bis zum 1. Mai 1415 (Walburghe daghe vort einer jar) so einlösen, dass der Graf ihnen diesen Zins für die Zeit, da sie Heimburg innehaben, verschreiben wird. Dazu hat der Graf gelegt den Holzfleck de Klo, den sie so nutzen dürfen, wie man es in seinen anderen Holzforsten zu halten pflegt, ferner den Krummendijk, die Hakkelwiese und den Zehnten zu +Goltorf (Gholtorp) und 25 Pflüge aus seiner Vogtei zu Derenburg für jährlich 1 Tag "in der ard". Sie dürfen einen Fischer in seinem Waldwasser haben zwischen Neuwerk (dem Nigenwerke) und Königshof (dem Konungeshove) und Feuerholz aus seinem Forste holen, ausgenommen "ladriis" und sein Hegholz. Auf der Burg hat er ihnen übergeben ein Meßbuch, einen Kelch mit Patene und "gherwant", einen großen Schüsselgrapen, zwei Grapen, ein Brandeisen, einen Kesselhaken, zwei Ständer, drei Armbrüste, drei Helme, eine Büchse mit 5 Schüssen und eine größere Bleibüchse sowie 70 Morgen besäten Winterkorns. So sollen sie die Burg haben bis zum 1. Mai 1416 (sinte Walburge daghe vort over twen gantze jar). Dann haben beide Seiten Kündigungsrecht zum 25. Dez.
Laufzeit
10.04.1414
Enthält
(Winachten) mit Auszahlung am 1. Mai zu Stolberg (Stalborch), Ellrich (Elrike) oder Wernigerode (Werningrode), wo sie es begehren. Danach können beide Seiten zum 25. Dez. 1/4 Jahr zuvor kündigen. Ist dann des Geräts oder der Saat mehr oder weniger als oben gesetzt, so sollen von jeder Seite 2 Mannen zwischen Ostern und dem 1. Mai entscheiden, welchen Geldwert das ausmacht. Sie dürfen die Burg oder Teile davon nicht ohne sein Wissen veräußern oder versetzen; müssen sie dies aber aus Geldnot tun, so sollen sie es ihm oder im Falle seines Todes seinen Mannen Gheverd von Hoym, Otte von Rusteleven, Dyderk von Hasselvelde und Hennig von Wygenrode anzeigen: lösen diese dann die Burg nicht ein, so dürfen sie sie versetzen oder verpfänden, jedoch nicht an Fürsten, Herren, Städte und [andere] seine Feinde. Der Pfandnehmer soll dem Grafen dann Wissenheit und Verwahrung tun, der Graf ihm aber eine Verschreibung geben. Dem Grafen steht die Burg auf Anfordern jederzeit offen, davon Krieg zu führen und dazu einen Amtmann zu setzen, jedoch muss er dann Wächter, Hausmann und Torwärter beköstigen. Geht die Burg verloren, so soll er sich mit ihren Gewinnern nicht eher befrieden und sühnen, als bis er den Ausst. zu ihrem Gelde verholfen hat. Der Graf soll ihrer Rechte wegen Vollmacht haben und darf zu deren Schutz von der Burg aus Krieg führen; greift jemand sie mit Unrecht, Raub oder Brand an, so dürfen sie sich von der Burg aus wehren. Sie dürfen seine Feinde und seine und des Landes Ächter nicht hausen oder hegen. Sie werden seine Bauern bei ihrem alten Rechte lassen; wer von diesen brüchig wird, der soll büßen nach Gnade oder nach Recht. Was sie an der Burg mit Vorwissen des Grafen verbauen, das soll zu der Hauptsumme geschlagen werden. Die Ausst. siegeln; Ermenghard gebraucht das Siegel ihres Mannes.
1414 April 10
1414 des dinsdages in den Osteren.
Ausf. Pgt. 60 x 25 cm, das erste der beiden anh. Siegel ab.
Rückwärts: Over Heymborg (15. Jh.); Pfandverschreibung über das
Schloss und Plegk Heimburg de Anno 1414. NB. Hierin wird gedacht, dass Derneburgk der Herrn Graffen zu Blankenburg und Reinstein Vöigtei und nicht eine sonderbare Herrschaft gewesen sey, item mit 25 Pflügen naher Heimburgk dienen müssen (17. Jh.).
Indexbegriffe:
Benzingerode (Benczigerod 1434, Pentzigerode 1515)
Benzingerode (Benczigerod 1434, Pentzigerode 1515), Burgericht
Bode, Fluß: Fischerei
Danstedt Kr. Wernigerode (Tanstede 1449), Bauern
Danstedt Kr. Wernigerode (Tanstede 1449), Herbstbede
Derenburg (Derneburch) Kr. Wernigerode
Derenburg (Derneburch) Kr. Wernigerode, Vogtei
Ellrich (Elrike), Kr. Grafsch. Hohnstein Rückzahlungsort
v. Gleichen (von den Glychen, v. Glychin), Grafen, Heinrich
v. Gleichen (von den Glychen, v. Glychin), Grafen, Heinrich, Frau: Ermegard
+Goltorf, wüst bei Heimburg, Zehnt
v. Hasselfelde (Haselvelde), Dyderk
Heimburg: Flecken und Dorf, Schloss und Flecken
Heimburg: Schloss, Burg, Haus: Schloss und Flecken
v. Hoym, Hoim, Gheverd
Königshof bei Elbingerode
Neuwerk Kr. Blankenburg
v. Regenstein, Grafen: Bernhard IV.
v. Roßleben (Rustleben, Rusteleven, Rusteleben, Rusteleiben), Familie: Reinst. Otto
v. Tannroda, Herren, Edle, Konrad d. J., Cunrad
Wernigerode, Stadt: Rückzahlungsort
v. Wienrode (Wigenrodhe, Wigenrode, Wygenrode, Wyghenrode), Hennig
v. Wienrode (Wigenrodhe, Wigenrode, Wygenrode, Wyghenrode), N. N.
Windolt, Wyndolt, N. N., zu Derenburg?
Sachindex:
Burgericht zu Benzingerode
Herbstbede zu Danstedt
Siegel: v. Tannrode, Edle: Konrad
Verpfändungen
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | U |
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