NLA HA Hann. 10 Nr. 308

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. 1837 November 25., Bückeburg
Staatsvertrag zwischen Preußen und Hannover betreffend die Berichtigung der streitigen Hoheitsgrenze zwischen den Königreichen Hannover und Preußen auf dem rechten und linken Weserufer, ferner den damit in Verbindung stehenden Austausch der sogenannten Mengedörfer sowie die Überweisung der nach den Traktaten vom 29. Mai und 23. September 1815 (Hann. 10 Nr. 291 und Nr. 292) von der Krone Preußen der Krone Hannover noch zu gewährenden 1.654 Seelen

23 Artikel. Preußen tritt an Hannover die Mengedörfer Glissen, Brüninghorstedt, Westenfeld und das Dorf Halle, Hannover an Preußen die Mengedörfer Ovenstedt und Hävern zu voller Landeshoheit ab (Artikel 1). Die Hoheitsgrenze zwischen beiden Staaten wird vom hannoverschen Flecken Wiedensahl und dem preußischen Dorf Rosenhagen bis zum Grenzstein am Postdamm von dem hannoverschen Kirchspiel Laer nach der preußischen Stadt Versmold sowie bei dem Dorf Würgassen festgestellt und beschrieben (Artikel 5). Die Ausübung verschiedener Rechte wird festgelegt (Artikel 6-17), die Aufnahme einer Grenzkarte und die Bezeichnung der Grenze verabredet (Artikel 19)

Anlagen: Protokoll vom 23. März 1830 über eine einstweilige Geldzahlung für die von Preußen an Hannover nach dem Staatsvertrag vom 29. Mai 1815 noch abzutretenden 1.654 Seelen (siehe Hann. 10 Nr. 305). Plan der Chausseestrecke durch die Bauerschaft Reiningen, 1834

Angeheftet: Urkunde über die ... Hoheitsgrenze in der Erstreckung des preußischen Kreises Halle und des hannoverschen Amts Grönenberg zwischen den Grenzsteinen Nr. 464/465 und 480/481 mit Genehmigung der beiderseitigen hohen Regierungen geschehenen Grenzänderungen bzw. Begradigungen vom 28. September 1855. Hannoverscherseits am 14. August 1856, preußischerseits am 22. August 1857 ratifiziert

Bevollmächtigte: Preußen: Regierungs-Chefpräsident Carl Richter zu Minden. Hannover:

Laufzeit 

1837

Enthält 

Regierungsrat Johann Paul Wehner zu Hildesheim
Ausfertigung - Unterschrift und Lacksiegel der Bevollmächtigten

2. 1837 Dezember 16., Berlin
Ratifikation: Friedrich Wilhelm III. König von Preußen
Ausfertigung - Libell in rotem Samteinband, blauer Schutzumschlag und Schuber, Vorsätze mit Goldleisten verziert - Unterschrift und Papieroblatensiegel des Ausstellers auf schwarz-weißen Bändern - Vorzüglich erhalten

zu Ziffer 1 - 2:
Alte Signatur: Cal. Or. 31 Brandenburg Schrank II Kapsel 1 Nr. 61
Druck: Bekanntmachung durch Königliche Verordnung vom 11. Mai 1838 in der Hannoverschen Gesetzsammlung III Seite 101-116 (ohne die Grenzbeschreibung in Artikel 5)
Bemerkung: Hannoversche Ratifikation durch König Ernst August am 22. Januar 1838. Die Ratifikationsurkunden sind am 24. Januar 1838 zu Hannover ausgetauscht worden. Vergleiche die Verordnungen vom 5., 23. Februar und 13. Juni 1838 in der Hannoverschen Gesetzsammlung I Seite 167-169; ferner Hann. 80 Hann. A Nr. 374, 375, 377. Zugehörige Karten siehe Mappen 175, 68 und 16. Die Grenze ist neu beschrieben worden am 1. Juni 1844 (siehe Hann. 10 Nr. 317), die neue Grenzbeschreibung ist Hauptdokument für diesen Vertrag

Alte Archivsignatur 

Preußen Nr. 38, Cal. Or. 31 Brandenburg Schrank II Kapsel 1 Nr. 61

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunden 0050 / 14