
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Ilse Maria Harburg geb. Knust, Maria Margareta Matthis geb. Knust, Ehefrau des Bäckers Justus Konrad Matthis, Johann Christoph Oppermann und seine Frau Ilse Dorothea Lawina Oppermann geb. Knust sowie Margarete Sophie Pingel geb. Knust, Witwe des Georg Friedrich Pingel zu Hildesheim als Intestaterben (Kl.)
2. Beklagter/Appellat:
Die Testamentvollstrecker des Senators Johann Erasmus Roland [gest. 1769]: Konsistorialsekretär Ernst Christian Brandis [1751-1827], Apothekenschreiber Johann Heinrich Bähre und Kaufmann Johann Diedrich Thöne zu Hildesheim (Bekl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Johann August Buchholz, 1797, Prokurator
sub. Lic. Johann Jakon Christian Dietz, 1797, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Friedrich Jakob Dietrich von Bostell, 1797, Prokurator
sub. Dr. Wilhelm Christian Rotberg, 1797, Prokurator
Lic. Philipp von Bostell, 1800, Prokurator
sub. Lic. Paul Sipmann, 1800, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Erbstreitigkeiten. Der Ratsherr Johann Erasmus Roland zu Hildesheim war 1769 kinderlos verstorben und hatte ein beträchtliches Vermögen hinterlassen. In seinem Testament hatte er verschiedene Legate für geistliche und wohltätige Stiftungen ausgesetzt. Ein Kapital von 15 000 Reichstalern sollte zur Stiftung eines Nonnenklosters verwendet werden, während weitere 7 100 Reichstaler für die Stiftung eines Männerhospitals vorgesehen waren. Weitere Gelder sollten zur Einrichtung einer Armenschule sowie zur Einrichtung mehrerer Theologiestipendien verwandt werden. Dagegen machte die Witwe Anna Ilse Knust, die in Rolands Testament nicht bedacht worden war, ihre Erbansprüche als gesetzliche Erbin (Intestaterbin) geltend. Im Verlauf der Streitigkeiten erhob sie gegen die Testamentsverwalter den Vorwurf der Unterschlagung und begann ein langwieriges Prozessverfahren, das
Laufzeit
1797 - 1801
Enthält
1771 erstmals an das RKG gelangte. Der Streit vor dem RKG endete 1785 mit einem Vergleich zwischen den Parteien. Dennoch kam es in der Folgezeit erneut zu Auseinandersetzungen, da auch die Erben der inzwischen verstorbenen Witwe die Testamentsverwalter verdächtigten, das Nachlassinventar gefälscht und Gelder der geistlichen Stiftungen unterschlagen zu haben. Sie erhoben deshalb ebenfalls Klage vor dem Rat der Altstadt Hildesheim, der die Klage jedoch 1792 abwies und die Intestaterben zu einer Geldstrafe von 300 Reichstalern Entschädigung wegen Injurien sowie zur Erstattung der Prozesskosten verurteilte. Dagegen wandten sich die Erben an die Regierung, die die Appellation 1796 ebenfalls abschlug, u. a. weil sie an der Echtheit der Unterschrift der Miterbin Margarete Sophie Pingel auf der Prozessvollmacht zweifelte. Dagegen wandten sich die Erben schließlich an das RKG.
5. Instanzen:
Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim 1792
Regierung zu Hildesheim 1796
Bd. 5 Acta Camerae mit Protokoll
Darin:
Q 12 Vergleich zwischen der Witwe Ann Ilse Knust geb. Panzen und den Testamentsvollstreckern über den Nachlass des Senators Roland 1785
Hinweis:
Q 1-45
Band
5
Alte Archivsignatur
K 3061b/V
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
knust
Index-Gruppe
SACH
Vergleich, 18. Jh.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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