NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1932/ 1

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Andreas Olemann [1515-1604], Bürgermeister zu Einbeck (Bekl.), als Testamentsverwalter und Jobst Dieck (Teich, Deich) [1530-1598], Riedemeister der Stadt Einbeck (Bekl.), als Bruder und einer der Erben des Hans Dieck (Teich) [gest. 1565]

2. Beklagter/Appellat:
Die Brüder Dr. Henning Brandis [1538-1582], Magister Jobst Brandis [1542-1589] und Hans Brandis [1534-1584] zu Hildesheim (Kl.) für ihre Mutter, Witwe des Bürgermeisters Tile Brandis [1511-1566] zu Hildesheim, und für ihre Geschwister Elisabeth [1544-1589], Ehefrau des Hans Meier (Meiger) [gest. 1574] zu Hildesheim, und Barward Brandis [1547-1610] zu Antwerpen als Legatare des Hans Dieck; Anna Dieck [gest. 1588] bzw. ihr Ehemann Joachim Brandis [1516-1597] zu Hildesheim, ein Onkel der Brüder Brandis, und Margareta Dieck (Teich) zu Alfeld, Witwe des Großvogts Heinrich Heinemeyer zu Wolfenbüttel, als Schwestern und Miterben des Jobst Dieck

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Bernhard Küehorn, 1573, Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Christoph Reifsteck, 1574, Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Erbstreitigkeiten. Nachdem Hans Dieck 1565 in Wolfenbüttel gestorben war, entbrannte ein Erbstreit zwischen dessen Geschwister Braun, Jobst, Anna und Margareta Dieck (Teich) und den von ihm bestimmten Testamentsvollstreckern Tile Brandis (gest. 1568), Bürgermeister der Altstadt Hildesheim, Albrecht Gretz genannt Haller (gest. 1568), Kammermeister zu Wolfenbüttel, und Andreas Olemann, damals Syndikus der Stadt Einbeck. Insbesondere umstritten waren dabei die Legate, die Hans Dieck, der aus seiner Ehe mit Adelheid Brandis (gest. vor 1565), einer Tochter des Bürgermeisters Tile Brandis, keine Kinder hinterlassen hatte, ausgesetzt hatte. In einem Kodizill (Testamentsnachtrag) von 1565 hatte Dieck den größten Teil seines Vermögens, das u. a.

Laufzeit 

1573 - 1578

Enthält 

aus Geldern und Waren bestand, die er bei seinem Faktor Melchior Bothmer in Antwerpen deponiert hatte, bis auf einen kleinen Teil, mit dem er seine Geschwister bedacht hatte, dem Rat zu Einbeck, mehreren Einbecker Kirchen und Hospitälern, entfernteren Verwandten sowie seinen derzeitigen und ehemaligen Bediensteten vermacht. Diecks Geschwister, die für sich die gesetzliche Erbfolge (Intestaterbe) beanspruchten, fochten das Kodizill an und begannen deshalb ein Verfahren zunächst vor dem Rat der Stadt Einbeck, dann vor der Regierung in Osterode. 1568 erklärte die Regierung Diecks Kodizill für gültig und erkannten die den Testamentsvollstreckern übertragene Verwaltung des Nachlasses als rechtmäßig an. Gleichzeitig wurde der Erbteil der Geschwister jedoch auf den Pflichtteil, der mindestens ein Viertel der Erbschaft umfasste, erhöht, wobei ein Teil der ausgesetzten Legate entsprechend gekürzt werden sollte. Hans Diecks Brüder wurden dabei verpflichtet, die ihnen selbst ausgesetzten Legate auf ihren Pflichtteil anrechnen zu lassen. Die Schwester Anna Dieck und deren Kinder wurden von dieser Regelung ausgeschlossen, da sie nach den ausdrücklichen Bestimmungen des Kodizills mit den ihnen ausgesetzten 100 Gulden von allen Gütern des Erblassers abgefunden werden sollten. Gegen dieses Urteil legte Joachim Brandis für seine Frau Anna Dieck und deren Brüder Braun und Jobst Dieck Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde am RKG ein. Trotz der am RKG anhängigen Appellation begann die Regierung ein Vollstreckungsverfahren, mit dem sie den Rat der Stadt Einbeck beauftragte. In diesem Verfahren klagten Dr. Henning Brandis und seine Brüder zunächst vor dem Rat zu Einbeck, dann (1572) wegen Rechtsverweigerung vor der Regierung in Osterode auf Herausgabe der Legate, die ihrer Mutter als Witwe und Erbin des verstorbenen Tile Brandis sowie ihren Geschwistern Elisabeth und Barward zustünden. Als

die Regierung den Testamentsverwalter Olemann und den Miterben Jobst Dieck 1573 zur Herausgabe der Legate innerhalb von 6 Wochen verurteilte und andernfalls die Einweisung in ihre Besitzungen androhte, appellierten die Betroffenen dagegen an das RKG, wobei sie Nichtigkeitsklage einlegten.

5. Vorinstanz:
Rat der Stadt Einbeck 1571
Regierung zu Osterode 1573

Bd. 1: Priora der Regierung 1572-1573

Darin:
Bl. 1r-1v, 42r-v, 66r-68r 3 Promotorialschreiben der Stadt Hildesheim und des Herzogs Julius zu Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) an Herzog Wolfgang zu Braunschweig-Lüneburg (Grubenhagen) zu Gunsten Andreas Olemans und Jobst Diecks 1572
Bl. 23r-v, 24v-27v Priora der Stadt Einbeck 1571
Bl. 24r-v Verzeichnis des Stadtschreibers Ludolf Krumpen zu Einbeck über den Inhalt der Brautkiste der Frau des Hans Dieck o.D.
Bl. 50r Hans Dieck an Elisabeth Brandis 1562
Bl. 115r-130v Akten über die Vollstreckung des Abschiedes von 1573 1573

Hinweis:
Bl. 1r-130v.
Vgl. Hann. 27 Hild. Nr. 58.

Band 

1

Alte Archivsignatur 

T 322/I

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

T 2928/I

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

dieck

Index-Gruppe

GEOB 

Alfeld/Leine, Krs. Hildesheim

Antwerpen (Belgien)

Braunschweig-Grubenhagen, Fürstentum, Regierung

Einbeck, Krs. Northeim

Einbeck, Krs. Northeim, Bürgermeister und Rat

Einbeck, Krs. Northeim, Hospitäler

Einbeck, Krs. Northeim, Kirchen

Hildesheim, Stadt, Einwohner

Hildesheim, Stadt, Stadtverfassung, Bürgermeister und Rat

Wolfenbüttel, Stadt, Krs. Wolfenbüttel

Institution 

Einbeck, Bürgermeister und Rat

Osterode, Regierung

PERS 

Bothmer, Melchior

Brandis, Adelheid s. Arneke, Dieck, Lübbern und Stein

Brandis, Anna, geb. Dieck

Brandis, Barwert

Brandis, Hans

Brandis, Henning, Dr.

Brandis, Joachim

Brandis, Jobst, Mag.

Brandis, Tile, Bürgermeister

Dieck, Adelheid, geb. Brandis

Dieck, Brun

Dieck, Hans

Dieck, Jobst

Dieck, Jobst, Riedemeister

Dieck, Margareta s. Heinemeyer

Gretz genannt Haller, Albrecht, wolfenb. Kammermeister

Heinemeyer, Heinrich, wolfenb. Großvogt

Heinemeyer, Margarete, geb. Dieck

Julius, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (Wolfenbüttel)

Krumpen, Ludolf, Stadtschreiber

Meyer, Elisabeth s. auch Ilse

Meyer, Elisabeth, geb. Brandis

Meyer, Hans

Olemann, Andreas, Bürgermeister

Wolfgang, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (Grubenhagen)

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Küehorn, Bernhard, Dr., 1573

Reifsteck, Christoph, Dr., 1574

SACH 

Appellation

Brautkiste

Erbstreitigkeiten, 16. Jh.

Faktor

Herausgabe, Klage auf, 16. Jh.

Kodizill

Legat

Nullitätsklage

Promotorial, fürstliches

Promotorial, städtisches

Rechtsverweigerung

Testament, Nachtrag

Urteilsvollzug

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19