
Identifikation
Titel
Instrumentum appellationis an das Domkapitel von seiten Heinrich Kramer von Klausbruch gegen ein vom Drosten Georg von Hörde an ihn erlassenes Dekret, vermöge dessen er 200 Reichstaler Strafe, in die er, weil er in den Wiedelahschen Dörfern, vernehmlich an Sonntagen unter dem Gottesdienste, Vögel und Hühner geschossen, condemniert worden und wozu er sich durch Unterzeichnung einer ihm vorgelegten Obligation verbindlich gemacht, unter Bedrohung der Confiskation seiner im Amte Wiedelah belegenen Güter entrichten soll
Laufzeit
1671
Alte Archivsignatur
Hild. Br. 2 E Nr. 833
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
zu Nr. 2 Vol. V
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Nutzungsdigitalisat | A |
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| Detailseite | Sicherungsfilm | Akte | 0033 / 2 |
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| Detailseite | Original | Akte | 0033 / 2 |
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