Vollständige Signatur

NLA HA, Cal. Or. 81e, Nr. 9

Verzeichnung


Identifikation


Titel Titel
Herzog Otto von Braunschweig, Sohn des verstorbenen Herzogs Otto, erteilt den Brüdern Gottschalk und Johann (Jan) von Plesse eine Lehnanwartschaft auf das Gericht Gladebeck (Galdebeke), das Hans Struß von Gladebeck innehat. Dafür haben die von Plesse dem Herzog den Zehnten zu Lenglern abgetreten, den sie vom Hochsitft Mainz zu Lehen trugen. Hinterlässt Hans Struß Lehnserben, so sollen diese das Gericht von denen von Plesse als Afterlehen nehmen. Ferner belehnt der Herzog die von Plesse mit der Burg Gladebeck und allen Gütern die Hans Struß von der Herrschaft Plesse zu Lehen hat, ausgenommen 6 Hufen vor Gladebeck, die die von Plesse vom Hochstift Hildesheim zu Lehen tragen. Sie dürfen die Burg Gladebeck ohne Zustimmung des Herzogs nicht ausbauen.

1427 Oktober 15 (des middewekes neist vor Gallen dage).

Ausfertigung, Wasserschaden, angehängtes Siegel.
Laufzeit Laufzeit
15.10.1427

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Abschrift: NLA Hannover, Cop. III 6 Nr. 762; Revers ebenda Nr. 763.

Ergänzungen


Klassifikation Teil B Klassifikation Teil B
14271015

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunden 0001 / 40 Detailseite anzeigen