StadtA GOE F 4

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

F 4 - Zweckverband Wirtschaftsraum Stadt-/Landkreis Göttingen

Laufzeit 

1936-1967

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Um im Raum Göttingen eine großflächige Landschafts-, Verkehrs- und Wirtschaftsplanung durchführen und die geordnete Erschließung von Wohnsiedlungsgebieten vorantreiben zu können, bilden Stadt und Landkreis Göttingen 1936 einen Zweckverband im Sinne des Zweckverbandsgesetzes vom 19. Juli 1911 sowie des Gesetzes über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates vom 15. Dezember 1933.

Der als "Wirtschaftsraum Stadt- und Landkreis Göttingen" bezeichnete Verband umfaßt anfangs die Stadt Göttingen und aus dem Landkreis die Gemeinden Weende, Deppoldshausen, Nikolausberg, Roringen, Herberhausen, Geismar, Rosdorf, Grone, Ellershausen, Hetjershausen, Elliehausen, Holtensen, Niedernjesa (Gut Reinshof) und soll sich lt. Satzung vom 7. Dezember 1936 der Vorbereitung und Aufstellung eines "Wirtschaftsplans" (Flächennutzungsplans) widmen (siehe Nr. 40).

Organe des Zweckverbandes sind: a) der vom Regierungspräsidenten in Hildesheim zu berufende "Verbandsführer" und b) der Verbandsausschuß, bestehend aus dem Oberbürgermeister der Stadt Göttingen und dem Vorsitzenden des Kreisausschusses des Landkreises Göttingen.

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte bestellt der Verbandsführer einen Geschäftsführer; in der Regel kommt dieser aus der Stadt Göttingen (Stadtbaudirektor). So ist der erste Geschäftsführer, Stadtbaudirektor Schulz, zugleich Leiter des städtischen Amtes für Stadtgestaltung, in dessen Räumen auch die Geschäftsstelle eingerichtet wird.

Nach ersten in den jeweiligen Verbandsausschußsitzungen beschlossenen Planungsmaßnahmen (u. a. zum Ausbau des Kiessees) kommt die Arbeit des Zweckverbands im Verlauf des 2. Weltkrieges zum Erliegen. Nach 1941 finden keine Ausschußsitzungen mehr statt. Der Verband wird jedoch formell nicht aufgelöst und erfährt 1947 seine Wiederbelebung auf demokratischer Basis. Dieser Schritt erweist sich vor allem deshalb als sinnvoll, da die in den ersten Jahren nach der Konstituierung des Verbandes mit Hilfe von Basismaterial (Karten) gewonnenen Planungswerte ergänzt und fortgeschrieben werden sollten.

Die neue Satzung vom 25. November 1947 (mit späteren Ergänzungen, siehe Nr. 43) weicht im wesentlichen lediglich in der Besetzung und Bezeichnung der Verbandsorgane, nicht jedoch in ihren Zielsetzungen von der früheren Fassung aus dem Jahre 1936 ab.

Organe sind nunmehr der "Verbandsvorsteher" (jeweiliger Kommunaldezernent der Bezirksregierung Hildesheim), der Verbandsausschuß (bestehend aus dem Oberstadtdirektor, dem Oberkreisdirektor und je 3 von den betreffenden Ratsversammlungen der Stadt Göttingen und des Landkreises Göttingen aus ihrer Mitte gewählten Vertretern) und der Geschäftsführer (Baudezernent/Leiter der Bauverwaltung der Stadt Göttingen).

Das Führerprinzip ist zwar abgeschafft, die Einflußnahme der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) bleibt jedoch über den Verbandsvorsteher gewahrt. Dieser leitet die Geschäfte wie zuvor der Verbandsführer, hat den Vorsitz im Verbandsausschuß und vertritt den Verband nach außen. Eine wesentliche Funktion kommt aber auch dem Geschäftsführer (von 1947 bis 1961 Stadtbaudiretor Grabenhorst, ab 1961 Stadtbaurat Wiltenstein) zu, der die Sacharbeit koordiniert und die Verbandsausschußsitzungen vorbereitet. Die anfallenden Ausgaben übernimmt die Stadt Göttingen zu
75 %, der Landkreis zu 25 %.

Nach vorbereitenden Untersuchungen kann der Verband in der Nachkriegszeit u. a. für neun Gemeinden (Weende, Geismar, Grone, Rosdorf, Nikolausberg, Roringen, Herberhausen, Groß Ellershausen, Hetjershausen) Flächennutzungspläne (Wirtschaftspläne) erarbeiten, die dann ihren Niederschlag in 23 Teilbebauungsplänen nach dem Wohnsiedlungsgesetz und 43 Bebauungsplänen nach dem Bundesbaugesetz finden (siehe Nr. 51).

Außerdem erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen (Landschaftspflegeplan 1953 von Prof. Wiepking-Jürgensmann, Sarstedt) mit Anpflanzungen und Aufforstungen. Für das gesamte Zweckverbandsgebiet, das sich nach einem Beschluß des Verbandsausschusses vom 12. Dezember 1962 durch Aufnahme der Gemeinden Bovenden, Angerstein und Eddigehausen erweitert, wird 1962 bis 1964 ein Regionalplan aufgestellt (Prof. Eggeling, Hannover; mit einzelnen Gutachten für Verkehr, Wasserversorgung, Landschaftspflege). Bei allen Initiativen, die von ihm ausgehen, ist der Zweckverband nur planerisch tätig, die Ausführung der Planung obliegt den angeschlossenen Gemeinden.

Die in den 1960er Jahren einsetzende Gebiets- und Verwaltungsreform bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Existenz des Zweckverbands. Mit dem Göttingen-Gesetz vom 1. Juli 1964 werden die bisher selbständigen Gemeinden Geismar, Grone, Nikolausberg und Weende der Stadt Göttingen eingegliedert; zum gleichen Zeitpunkt gehen die Planungskompetenzen für diese vom Zweckverband auf das Planungsamt der Stadt Göttingen über (siehe Nr. 17).

Die am Zweckverband beteiligten Körperschaften Stadt und Landkreis Göttingen halten nach der Neuordnung des Göttinger Raums ein Fortbestehen des Zweckverbands nicht mehr für sinnvoll. Der Verbandsausschuß beschließt daraufhin in seiner Sitzung am 14. September 1965, den Zweckverband mit Wirkung vom 31. Dezember 1965 aufzulösen und sein Vermögen (auch Akten und Pläne) der Stadt Göttingen zu übertragen. Mit der Genehmigung des Regierungspräsidenten vom 18. November 1966 wird dieser Beschluß wirksam (siehe Nr. 30).

Bestandsgeschichte 

Der kleine Aktenbestand (etwa 3 lfd. Meter) resultiert aus der Tätigkeit der Geschäftsstelle des Zweckverbandes bei der Stadt Göttingen und gewährt exemplarisch Einblick in die Verbandsarbeit und -zuständigkeit. Zum größten Teil sind die Akten dem (noch nicht geordneten und verzeichneten) Bestand Stadtplanungsamt entnommen (Acc. Nr. 454/1978); hinzu kommen drei Vorgänge aus einer Abgabe des Grünflächenamtes (Acc. Nr. 1033/1990) sowie sechs Hefte mit Haushaltsrechnungen aus dem Depositum 84. Das Depositum ist damit aufgelöst. Kassiert sind ca. 0,5 lfd. Meter Schriftgut (überwiegend Stellungnahmen des Zweckverbandes zu einzelnen Bauvorhaben aufgrund des Wohnsiedlungs-/Bundesbaugesetzes).

Für diesen Themenkomplex sollte daneben anderen Beständen Beachtung geschenkt werden, z. B. von städtischer Seite dem Amt für Stadtgestaltung (bis 1945), dem Stadtbauamt und dem Hauptamt (hier Nr. 60). Für die früher selbständigen, durch die Gebietsreform zur Stadt Göttingen eingemeindeten Orte existieren eigene Bestände. Schließlich sind Pläne, Zeichnungen etc. in der Karten- und Plan-Sammlung zu finden.

Nach 1965 werden die Aufgaben des Zweckverbands für den Bereich der Stadt Göttingen vom Stadtplanungsamt wahrgenommen, so daß die dortige Überlieferung maßgebend ist.


August 2000

Literatur 

Zweckverband Wirtschaftsraum Stadt und Landkreis Göttingen: Göttingen, die Universitätsstadt im Grünen (mit Beiträgen von Karl Grabenhorst und Albrecht Saathoff), Göttingen 1964.