NLA AU Rep. 47

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt Friedeburg

Laufzeit 

1641-1866

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Das kleinste ostfriesische Amt Friedeburg war von 1817 bis 1838 und ab 1859 mit dem Amt Wittmund vereinigt, dazwischen noch einmal selbständig, da ihm die Herrlichkeit Goedens eingegliedert worden war.

Bestandsgeschichte 

Die Burg Friedeburg und die dazugehörigen Besitzugnen gelangten erst gegen Ende des 15. Jahrhunderts in den Besitz der ostfriessichen Grafen. Dass das Arsenal um die Burg eine eigenen Verwaltung mit einem Drosten und einem Amtmann erhielt und in den Rang eines Amtes erhoben wurde, war wohl nur mit der Sonderstellung der Burg als Festung und Abschirmung gegen das benachbarte Oldenburg zu verstehen, war es doch mit seinen nur fünf Kirchspielen das kleinste der ostfriesischen Ämter.
Seine Grenze änderte sich erst 1817, als das Kirchspiel Leerhafe dem Amt Wittmund zugeschlagen wurde. Zwei Jahre später wurde das Amt - zunächst nur provisorisch - mit dem Amt Wittmund kombiniert und einer gemeinsamen Verwaltung mit Sitz in Wittmund unterstellt. Diese Vereinigung - 1826 wurde aus dem Provisorium eine feste Einrichtung - dauerts bis zum Jahre 1838, als man sich entschloß, beide Ämter wieder zu trennen.
Der Grund für die gemeinsame Verwaltung der beiden Ämter war ein rein fiskalischer, und zwar Einsparung von Kosten und erst nachdem sich die Eingesessenen des Amts Friedeburg bereit erklärt hatten, auf ihre eigenen Kosten ein neues Amtsgebäude mit dem dazu erforderlichen Grundstück zu erwerben, wurde diese Verbindung wieder aufgehoben und das Amt Friedeburg als selbständige Verwaltung wieder reinstalliert. Ein Jahr später wurde dem Amt das Patrimonialgericht (Herrlichkeit) Gödens angegliedert, dessen Besitzer, der Graf v.Wedel, bereits 1836 auf seine Rechte als Gerichtsherr Verzicht geleistet hatte.
Von 1836 bis 1839 wurde das Patrimonialgericht Gödens dann von einem der hannoverschen Krone unterstellten Gerichtsverwalter verwaltet. Im Jahre 1859 wurde das Amt Friedeburg im Zuge der allgemeinen Ämterneuordnung im Königreich Hannovr endgültig aufgelöst und dem Amt Wittmund angegliedert.

Die im Bestand Rep. 47 zusammengefassten Akten des Amts Friedeburg reichen demnach bis zum 1859. Die Zeit der Vereinigung mit Wittmund zum Amt Wittmund-Friedeburg zwischen 1819 und 1838 findet in diesem Bestandsverzeichnis keine Berücksichtigung, da nach der Auflösung der gemeinsamen Verwaltung, die Registratur sofort auf beide neuen Ämter aufgeteilt wurde.
Die Akten gelangten über das Amt bzw. das Landratsamt und den Landkreis Wittmund in das Staatsarchiv und waren bis zu der jetzt durchgeführten allgemeinen Neuordnung sämtlicher Bestände der Ämter- und Landkreisebene im Staatsarchiv Aurich in dem alten und jetzt aufgelösten Bestand Rep. 34a (Landratsamt Wittmund) enthalten, aus dem sie nun herausgenommen und zu einem eigenen Bestand formiert worden sind. Akten der Kirchenkommission Friedeburg wurden hier belassen, da zwischen dieser und der Amtsverwaltung sowohl verwaltungsmäßige als auch personelle Verzahnungen bestanden. Einzelne Kommissionsakten verschiedener Personen wurden ebenfalls hier belassen, sind jedoch innerhalb des Findbuchs besonders gekennzeichnet. Gemäß dem festgelegten Verfahren wurden Zivil-und Verwaltungsprozessakten bis zum Jahre 1852, dem Zeitpunkt der Trennung von Justiz und Verwaltung, aus anderen, z.B. Gerichtsbeständen, in diesen Bestand übernommen, reine Kriminalprozesse und Hypothekenangelegenheiten aus dieser Zeit aber dort belassen.

Grundsätzlich wurde bei der Neuverzeichnung so verfahren, dass Aktenfaszikel, die vor 1859 entstanden und dann beim Amt Wittmund fortgeführt [worden waren], getrennt wurden. Jedoch sind einige wenige Akten vorhanden, bei denen es sich nicht lohnte, diese Trennung vorzunehmen, da der Anteil der Aktenvorgänge nach 1859 an den Gesamtakten nur gering war und die strikte Durchführung des Verfahrens nur zur Formierung von Akten mit Einzelblättern oder wenigen Seiten geführt hätte. Das Ordnungsschema dieses Bestandes orientiert sich an dem des Bestandes Rep. 45 (Amt Wittmund), wobei es natürlich an einigen Stellen verändert und den Gegebenheiten angepasst werden musste. Es empfiehlt sich, bei Benutzung von Rep. 47 auch die Bestandsverzeichnisse der Parallelbestände Rep. 44 (Landkreis Wittmund) und Rep. 45 (Amt Wittmund), Rep. 5 (Preuß. Regierung Aurich), Rep. 6 (Kriegs- und Domänenkammer Aurich) und Rep. 12 (Hannoversche Domänenkammer) heranzuziehen.


Aurich, Juni 1982 S. Pötzsch

Im Jahre 2009 wurde das maschinengeschriebene Findbuch des Bestandes in die EDV-gestützte Verzeichnung AIDA übertragen.

Oktober 2009 Hennings

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Friedeburg

Zeit von 

1817

Zeit bis 

1839

Objekt_ID 

17

Ebenen_ID 

7920

Geo_ID 

7920-17

Link 

Amt Friedeburg

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Friedeburg

Zeit von 

1839

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

3

Ebenen_ID 

8320

Geo_ID 

8320-3

Link 

Amt Friedeburg

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Herrlichkeit bzw. Königliches Gericht Gödens

Zeit von 

1817

Zeit bis 

1839

Objekt_ID 

16

Ebenen_ID 

7920

Geo_ID 

7920-16

Link 

Herrlichkeit bzw. Königliches Gericht Gödens