NLA WO 1019 B Nds

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Polizeiinspektion Göttingen

Laufzeit 

1949-2001

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte, Organisation und Aufgaben der Polizei in Niedersachsen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Polizei".

Die Inspektion wurde mit der niedersächsischen Polizeireform am 1. Oktober 1994 gegründet und löst die davor bestehende Kriminalpolizeiinspektion Göttingen ab (Bestand 1018 A Nds).

Stand: Mai 2003

Bestandsgeschichte 

Das vorliegende Findbuch enthält personenbezogene Kriminalakten der Polizeiinspektion Göttingen. In den Aktentitel wurde der Name des Täters, die Lebensdaten sowie die begangenen Delikte aufgenommen.

Nach dem Archivierungsmodell Kriminalpolizei übernimmt das Staatsarchiv alle zehn Jahre die Kriminalakten eines gesamten Monats. Zusätzlich geben die Polizeiinspektionen jedes Jahr ca. 10-20 Akten von besonderer Bedeutung ab.

In den Kriminaltäterakten sind fast immer Fotos der Festgenommenen und gelegentlich auch Negative zu diesen Fotos vorhanden.

Der Bestand 1019 B Nds bis einschließlich Zg. 6/2001 wurde von Herrn Archivoberinspektor Lohlker verzeichnet. Die folgenden Zugänge wurden von Archivoberinspektor Luttmer bearbeitet und in die EDV eingegeben.

Stand: Mai 2003

Ab Zg. 1/2008 erfolgte die Bearbeitung wiederum durch Archivoberinspektor Lohlker.

Stand: 14. Februar 2011

Enthält 

personenbezogene Kriminalakten, darin u.a. Asylsachen, Verstoß gegen das Ausländergesetz, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

4,6

Bearbeiter 

Stefan Luttmer (2003)

Rainer Lohlker (2011)

Benutzung 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Erschließungsdaten zu Kriminal(täter)akten online nicht angezeigt werden. Eine Einsichtnahme in die Daten kann in begründeten Fällen nach Freischaltung nur im Lesesaal des Standortes Wolfenbüttel ermöglicht werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Lesesaalaufsicht. Für diese Akten bestehen personenbezogene Schutzfristen von 100 Jahren nach Geburt gemäß § 5 Abs. 2 NArchG. Sofern Archivgut noch Schutzfristen unterliegt, kann dieses nur in begründeten Fällen mittels eines Ergänzungsantrages eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet