NLA WO 4 Alt 17

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kommunionharz - Berg- und Hüttenwesen

Laufzeit 

1527-1809

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 13,4 lfdm
Entstanden aus der gemeinschaft. Verwaltung nördlichen Westharzes, an der seit 1635 zunächst drei welfische Fürstenhäuser, ab 1642 Wolfenbüttel u. Hannover als Kommunion-Verwaltung bis 1788 beteiligt waren.

Bestandsgeschichte 

Geschichtliche Anmerkungen:

Im 16. Jahrhundert gab es im Harz mehrere Bergbaugebiete, nämlich - das Gebiet des Rammelsbergs bei Goslar

- das Gebiet um Grund-Wildemann-Zellerfeld des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel
- das Gebiet um Clausthal-Altenau des Fürstentums Grubenhagen
- das Gebiet um Andreasberg des Grafen von Honstein

Durch den Riechenberger Vertrag von 1552 erlangte Wolfenbüttel die Herrschaft über den Rammelsberg. Im Jahre 1596 fiel auch das Fürstentum Grubenhagen, zu dem 3 Jahre zuvor die Grafschaft Honstein gekommen war, an Wolfenbüttel. Somit war zunächst der Oberharzer Bergbau vereint. Allerdings mußte Wolfenbüttel die Herrschaft über Grubenhagen im Jahr 1617 wieder abtreten. Diese Teilung hielt bis zum Tode Herzog Friedrich Ulrichs und dem damit verbundenen Aussterben der mittleren Linie des Hauses Braunschweig im Jahre 1634 an. Die 3 welfischen Linien Dannenberg-Wolfenbüttel, Harburg und Celle-Hannover verständigten sich im Rezeß von 1635, die Bergwerke und Hütten des Ober- und Unterharzes im gemeinschaftlichen Besitz zu belassen. Dies war der Beginn der "Kommunion" im Harz! Nach dem Aussterben sowohl der Harburger als auch Dannenberger Linien im Jahr 1642 wurde die Kommunion von Hannover mit 4/7 und Wolfenbüttel mit 3/7 - Anteil weitergeführt. Wesentliche Grundlage zur Verwaltung der Kommunion war der Hildesheimer Rezeß von 1649. Die Verwaltung oblag der Kommunion-Berghauptmannschaft, die im jährlichen Wechsel vom Clausthaler Berghauptmann (für Hannover) und vom Zellerfelder Berghauptmann (für Wolfenbüttel) geführt wurde. Unter ihrer Aufsicht stand das Kommunion-
Bergamt in Goslar.

Unterschieden wurde in den Kommunion-Unterharz mit den Bergwerken am Rammelsberg, den Hütten am nördl. Harzrand (Herzog Julius Hütte bei Astfeld, Frau Sophien Hütte bei Langelsheim, Frau Marien Saiger Hütte, Messinghütte bei Oker u.a.), der

Gitteldischen Eisenhütte, dem Salzwerk Julius Halle bei Neustadt/Harzburg und dem Zehnten vor Goslar sowie in den Kommunion-Oberharz mit den Bergstädten Grund, Wildemann, Lautenthal und Zellerfeld und den dazugehörigen Berg- und Hüttenwerken.

Durch den sogenannten Kommunion-Teilungsrezeß von 1788 wurde als Folge des wirtschaftlichen Niedergangs des Bergbaus speziell die Oberharzer Kommunion aufgehoben. Das Herzogtum Braunschweig trat seine Anteile an das Königreich Hannover ab und wurde dafür durch Forsten entschädigt.

Von der Unterharzer Kommunion verblieben dagegen fast alle Berg- und Hüttenwerke in der gemeinschaftlichen Verwaltung. Dies waren: - der Rammelsberg, Herzog Julius Hütte, Frau Sophien Hütte, Frau Marien Saiger Hütte, die Schwefelsäurefabrik Oker, der Vitriolhof Goslar, die Teichhütte bei Gittelde und Neue Hütte bei Badenhausen, der Grunder Bergbau, einige Eisensteingruben, das Salzwerk Julius Halle (heute: Juliushall) sowie der Zehnte in Goslar. Deren Verwaltung wurde weiter vom Bergamt in Goslar wahrgenommen, welches über die beiderseitigen Berghauptleute direkt der Regierung in Hannover bzw. der Kammer in Braunschweig unterstand.

Auf eine weitere Darstellung der Behördengeschichte sei an dieser Stelle verzichtet, da der vorliegende Bestand laufzeitmäßig nur bis zum Beginn des "Königreichs Westphalen" reicht.

Anmerkungen zum Bestand und zur Bearbeitung:

Der vorliegende Bestand enthält Akten der Herzoglichen Kammer, speziell der Kommunion-Kammer-Registratur. Entsprechend behandeln die Akten überwiegend Kommunion-Angelegenheiten, jedoch befinden sich in dem schon formierten Bestand auch einige, die einseitig wolfenbütteler Belange berühren, etwa den Bau der Wilhelmshütte bei Rhüden. Sie wurden im Aktenverband belassen.

Schwerpunkte von der Anzahl der Akten sind zum einen die verschiedenen Harzstreitigkeiten im Berg- und Forstwesen

sowie deren Beilegungsbemühungen (Tätigkeit des sog. Kompromißgerichts zu Goslar), der Bergbau (Bergamtsprotokolle, Befahrungsberichte), Verhüttung (Schmelzproben, Fuhrwesen der Hütten) sowie Belange der Holznutzung. Speziell zu den Bergamtsprotokollen sei angemerkt, daß sie ursprünglich nach Bergrechnungsjahren zusammengfaßt waren, im Rahmen der Verzeichnung aber nach Kalenderjahren sortiert wurden. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind:

1) Personalsachen (Stellenbesetzungen, Löhne, Zulagen, Gnadengehalte etc.)
2) Hüttenbetrieb (Baumaßnahmen, Hüttentechnik, jeweilige Verbesserungen, Schmelzproben)
3) Fuhrwesen (Entlohnung, Zulagen, Berechtigung)
4) Reparaturen an vorhandenen Einrichtungen (Hütten, Stollen, Teiche)
5) Faktoreiwesen wegen Vermarktung der Produkte.

Im Rahmen der Verzeichnung wurden etliche Akten, darunter sämtliche des Typus "Diversa", in mehrere Einzelakten aufgeteilt, um so einen präziseren Titel vergeben zu können. Zu erkennen ist dieses, wenn bei der Altsignatur mit Bindestrich eine weitere Ordnungszahl angefügt ist, etwa 73-3.

Obwohl einige Akten wegen Laufzeitüberschreitung aus dem Bestand heraus und in 16 W eingeordnet wurden, stieg die Zahl der Akten von ursprünglich 440 auf 775. Die neue Signatur 358 bleibt unbelegt, da die zugehörige Akte erst nach der Verzeichnung aus dem Bestand und zu 16 W gelegt wurde. Neu hinzugekommen sind zunächst (Stand: August 91) die Signaturen 776 und 777, beide zuvor in 4 Alt 15. In diesem Bestand befinden sich auch zahlreiche Akten über die Wilhelms- und Karlshütte, sodaß er ggf. mitbetrachtet werden sollte. Lose einliegende Karten wurden bei der Verzeichnung entnommen und ihre Entnahmestelle durch einen Papierstreifen gekennzeichnet. Ihre jetzige K-Nummer ist im "Enthält" angegeben.

Die Eingabe in die Datenverarbeitung besorgten die Archivangestellten Elke Wittenberg und Rainer Kustak.

Die

Erstellung dieses Findbuches wurde durch die Förderung durch das Arbeitsamt Braunschweig im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf der Grundlage des Arbeitförderungsgesetzes ermöglicht, wofür an dieser Stelle ausdrücklich gedankt sei.


Wolfenbüttel, im August 1991

Michael

Wehmann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet