NLA WO 1 Alt 31 a

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Einzelne Familien und Privatpersonen

Laufzeit 

1422-1852

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Umfang: 3,0 lfdm
Inhalt: Familienakten (alphabetisch geordnet, davon 215 adlige und 9 bürgerliche Familien); einzelne nach Namensbetreff größtenteils als Sammlung willkürlich zusammengeführte Akten, Ausgänge der betreffenden Familien, Konzepte u. Reinschriften der herzoglichen Verwaltung

Bestandsgeschichte 

Die Gliederung und erste Verzeichnung des alten Wolfenbütteler Archivs ist in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts durch G.S. v. Praun geschaffen worden. Aus dieser Zeit dürfte auch das recht künstliche Konstrukt des vorliegenden Bestandes stammen, der nach dem Pertinenzprinzip aus Akten der ältesten Landeszentralverwaltung mit mancherlei Einfügungen und Anhängen gebildet wurde. Der Bestand ist zum Betreff adlige und bürgerliche Familien dann weiter aus sehr diparatem Material der herzoglichen Verwaltung erwachsen.

Es handelt sich um einen reinen Sammlungsbestand, in dem sowohl Schriftwechsel der herzoglichen Privatsphäre als auch aus der Kammerverwaltung enthalten ist. Das Schwergewicht der Überlieferung stammt mit Konzepten und ebenso auch behändigten Ausfertigungen aus der Zeit des Herzogs Julius. Aus den adligen Familien sind Familiensachen ebenso mit Konzepten und Ausfertigungen vertreten.

Es scheint, dass nach vereinzelten Zugängen im 19. Jh., z.B. bei Nr. 193 d im Jahre 1832, der letzte Zuwachs an Schriftgut aus einer Schriftgutersteigerung im Jahre 1910 dazugegeben wurde (Nr. 136 m). Vorsichtige Strukturierungsversuche nach Familiennamen von archivarischer Hand sind aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert zu erkennen.

Der Bestand wurde in dieser Grobstrukturierung in die Sicherungsverfilmung und damit zuvor zur Paginierung gegeben.

Eine unter bestehendem Zeitdruck vornehmlich nur grob aufreihende Verzeichnung in den Jahren 2000/2001 musste daher auf die bestehende Ordnung und Blattfolge zurückgreifen. In Einzelfällen sind die Aktenbände unter Beibehaltung der Foliierung geteilt worden. Bei den Indizes handelt es sich bei den Begriffen des Sachindex unter ausdrücklichen Verzicht auf Vollzähligkeit um für die einzelne Akte ausgewählte Einzelbegriffe. Ein Index der Institutionen ist nicht gefertigt. So findet sich z.B. das Hofgericht unter dem geographischen Index bei Wolfenbüttel, Hofgericht.


H.-R. Jarck
November 2001

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet