NLA ST Rep. 97 Lüneburg

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Wasserwirtschaftsamt/STAWA Lüneburg (1978-1997)

Laufzeit 

1974-1989

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Akten über Klärschlamm und Gewässergüte
Findmittel: EDV-Findbuch 2003
Umfang: 0,5 lfdm (9 Akten)

Geschichte des Bestandsbildners 

Das Wasserwirtschaftsamt/Staatlichen Amt für Wasser und Abfall Lüneburg

Zum 1. April 1871 wurde das Meliorationsbauamt Hannover als erste Spezialbehörde für Wasserwirtschaft mit Zuständigkeit für die gesamte Provinz Hannover eingerichtet. Zwischen 1894 und 1924 wurden in der Provinz Hannover insgesamt acht weitere Ämter neu errichtet. Die Meliorationsbauämter wurden 1920 in Kulturbauämter, 1923 in Kultur- und Wasserbauämter umbenannt. Die heute noch gängige Bezeichnung als Wasserwirtschaftsämter trugen die Behörden seit 1939, bis 1989 im Rahmen einer allgemeinen Neuorganisation der Behörden die niedersächsischen Wasserwirtschaftsämter in Staatliche Ämter für Wasser und Abfall (StAWA) umbenannt wurden. Zum 1. Januar 1998 wurden die Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall aufgelöst; an ihre Stelle traten als Außenstellen der jeweiligen Bezirksregierung Landesbetriebe für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK).

In der Provinz Hannover war zunächst das 1871 gegründete Meliorationsamt in Hannover die einzige Behörde dieser Art, die für die gesamte Provinz zuständig war. Im Jahr 1894 kam es zur Bildung eines Meliorationsbauamtes II in Hannover. Dieses Amt wurde im Jahr 1897 nach Lüneburg verlegt. Bis 1924 wurden mehrere neue Meliorationsbauämter bzw. Kulturbauämter in der Provinz Hannover eingerichtet. Die Zuständigkeit des Amtes in Lüneburg wurde dabei in räumlicher Hinsicht v. a. durch die Einrichtung entsprechender Ämter in Stade (1901) und in Verden (1924) eingeschränkt.

Eine Anweisung des preußischen Landwirtschaftsministeriums von 1895 legte die Aufgaben der Meliorationsämter fest. Diese bestanden in der Beschaffung der Unterlagen, mit denen die Interessenten Anträge auf Bewilligung von Vorarbeitenkosten stellen konnten, in der Bearbeitung der Entwürfe für Entwässerungsmaßnahmen und Kontrolle ihrer Ausführung, wenn staatliche Beihilfen beansprucht wurden, in der Mitwirkung bei der Bildung von Wasserverbänden, in der Abnahme der ausgeführten Anlagen sowie in der Mitwirkung bei der Aufsicht über die Verbände. Die Dienstaufsicht über die Meliorationsbauämter lag bis zum Jahr 1912 beim jeweiligen Oberpräsidenten, dann wurde sie von den Regierungspräsidenten übernommen.

Mit der Umbenennung in "Kultur- und Wasserbauämter" im Jahr 1923 war eine deutliche Erweiterung der Kompetenzen verbunden. Nachdem im selben Jahr die Mehrzahl der Wasserbauämter aufgelöst worden war, ging die Betreuung einer Reihe von Wasserläufen I. Ordung auf die Kultur- und Wasserbauämter über. Zur gleichen Zeit schuf die Erste Wasserverbandordnung eine neue Grundlage, indem sie die Mitwirkung der Kultur- und Wasserbauämter als staatliche Fachbehörden an der Arbeit der Wasser- und Bodenverbände regelte. Das Niedersächsische Wassergesetz von 1960 und das Deichgesetz von 1963 bestätigten im wesentlichen den Aufgabenkreis, der 1937 umrissen worden war. Neue Aufgaben erwuchsen nach dem Zweiten Weltkrieg in der Abfallbeseitigung und im Rahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes.

Seit 1986 ressortierten die Wasserwirtschaftsämter beim damals neu gebildeten Umweltministerium. Sie blieben weiterhin technische Fachbehörde der oberen Wasserbehörde, zuletzt der Bezirksregierungen. Nach der Auflösung der Staatlichen Ämter für Wasser und Abfall zum 1. Januar 1998 wurden die hoheitsrechtlichen Aufgaben von der jeweiligen Bezirksregierung übernommen. Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft sind an die Gewerbeaufsichtsämter übergegangen. Daneben wurde ein Niedersächsischer Landesbetriebs für Wasserwirtschaft und Küstenschutz eingerichtet, dessen Filialen mit Bau, Planung und Unterhaltung der landeseigenen Deiche, Schleusen, Sperrwerke und Gewässer beschäftigt sind. Eine solche Filiale in Lüneburg setzt die Tradition des Wasserwirtschaftsamtes bzw. Staatlichen Amts für Wasser und Abfall fort.

Bestandsgeschichte 

Zum 1. Februar 1978 wurden im Rahmen der Bezirksreform die Regierungsbezirke Lüneburg und Stade zum neuen Regierungsbezirk Lüneburg zusammengelegt. Mit der Bezirksreform einher ging für den Altbezirk Lüneburg ein Wechsel in der archivischen Zuständigkeit, indem für die Überlieferung dieses Raumes an Stelle des bisher zuständigen Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs Hannover das bislang ausschließlich für den Altbezirk Stade zuständige Niedersächsische Staatsarchiv Stade zuständig wurde. Die Überlieferung des Wasserwirtschaftsamtes Lüneburg befindet sich dementsprechend - wie die Überlieferung aller anderen staatlichen Behörden im Altbezirk Lüneburg bis 1978 - im Hauptstaatsarchiv, während die erst nach dem 1. Februar 1978 geschlossenen Akten dieser Behörden vom Staatsarchiv Stade übernommen werden.

Bis zum Sommer 2003 wurden in zwei Akzessionen (acc. 72/93 und acc. 38/98) insgesamt neun Akten des Staatlichen Amts für Wasser und Abfall in Lüneburg aus der Zeit von 1974 bis 1993 vom Staatsarchiv Stade übernommen. Der kleine Bestand wurde im Juli 2003 EDV-verzeichnet. Die Überlieferung des Wasserwirtschaftsamtes Lüneburg aus der Zeit vor 1978 befindet sich im Hauptstaatsarchiv Hannover (Hann. 197 Lüneburg und Nds. 620 Lüneburg).

Stade, den 4. August 2003
Dr. Chr. Hoffmann

Literatur 

Lehrke, Walter, 80 Jahre Wasserwirtschaftsverwaltung in Niedersachsen 1871-1951, Hannover 1952.

Hamann, Manfred u. a. (Bearb.), Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover, Bd. 3: Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945, Teil 2 (= Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, 42/2), Göttingen 1983, S. 624-626.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet