Identification (short)
Title
Amt Freiburg/Elbe (bis 1885)
Life span
1640-1923
Fonds data
Short description
Hoheitssachen, Amtsverfassung, Bestallungssachen, Volkszählung, Armen- und Domizilsachen, Polizei- und Wasserbausachen, Wegebau- und Gemeindesachen, Landwirtschaft, Gewerbe und Handel, Gesundheitspolizei, Kirchen- und Schulsachen, Steuer- und Militärsachen, Domänensachen
Findmittel: EDV-Findbuch 1990
Umfang: 26 lfdm
Custodial history
1. Verwaltungsgeschichtlicher Überblick
Das Amt Freiburg trat durch Königliche Verordnung am 1.Oktober 1852 (Hann. Gesetzes-Slg. 1852 S.220) als Verwaltungsinstitution in das Licht der Regionalgeschichte des früheren Herzogtums Bremen; es geht in seinen Wurzeln weit zurück bis in das 12. und 13. Jahrhundert, als die Besiedlung des Landes Kehdingen mit Sachsen und Friesen annähernd abgeschlossen war.
Unabhängig von fürstlichen Herren hat sich im Lande Kehdingen, wie auch in anderen Marschgebieten, eine mehr oder weniger selbständige Landes- und Gerichtsverfassung gebildet, vor allem in bezug auf den Deichbau und Deicherhaltung. Trotz des landesherrlichen Bemühens, die freien Marschländer in stärkere Abhängigkeit zu binden, behielten diese doch stets eine gewisse Selbständigkeit. Gemeinsam mit dem Land Wursten und dem Alten Land wurde 1541 das Land Kehdingen zu den bremischen Landtagen zugelassen und als Landstandschaft anerkannt.
Das Land Kehdingen war seit dem 15. Jahrhundert in zwei gleichberechtigte Gräfengerichte unterteilt; das nördliche wurde als freiburgischer Teil und das südliche als bützflethischer Teil bezeichnet. Der Landesversammlungsplatz, an dem die freien Bewohner Kehdingens zur Beratung der Landesangelegenheiten zusammenkamen, lag bei der Schinkelhörne/Schinkelplatz bei Hamelwörden, wo in unmittelbarer Nähe auch das Turmgericht, das oberste Gericht des Landes, tagte. Auf die Verwaltungsstruktur haben die Herrschaftswechsel von 1645/48, als die Schweden das Erzstift Bremen übernahmen, von 1675, als Braunschweig-Lüneburg regierte, aber 1680 wieder an Schweden das nunmehrige Herzogtum Bremen zurückgeben mußte, und von 1712, als die Dänen herrschten, keinen Einfluß gehabt; auch nach dem Übergang des Herzogtums Bremen 1715/1720 an das Kurfürstentum bzw. ab 1814 Königreich Hannover bestanden die beiden Gräfengerichte weiter fort.
Naturgewalten
waren es schließlich, die den ersten Anstoß zu einer Veränderung der Verwaltungsstruktur gaben, noch bevor die staatsrechtlichen und juristischen Reformen des 19. Jahrhunderts zum Tragen kamen.
Die große Weihnachtssturmflut des Jahres 1717 hatte so schwere Schäden an den Deichen und den großen Deichbruch bei Wischhafen mit sich gebracht, daß die deichpflichtigen Landbesitzer der Feldmark Wischhafen im Kirchspiel Hamelwörden ihr Land preisgeben mußten. Angesichts dieser Lage sah sich die hannoversche Regierung genötigt, das dortige Deichrecht und die Verpflichtung zur Durchdeichung zu übernehmen. Das durch die Eindeichung gewonnene neue Land (Neuland) wurde von der Regierung berechtigtermaßen für sich beansprucht; zur Verwaltung dieses Gebietes wurde 1746 das Amt Wischhafen geschaffen.
Zwischen den beiden althergebrachten Selbstverwaltungsorganen des Landes Kehdingen (bützflethisches und freiburgisches Gräfengericht) wurde nun das Kurfürstliche bzw. Königliche Amt Wischhafen geschoben, das von seiner Struktur her unglücklich gebildet war, denn es umfaßte die Vogtei Neuland mit Neu-Wischhafen, Neuland in der Marsch und Neulander Moor, die Vogtei Schölisch mit Bützflether Moor und Stader Moor, Schölisch, Dösehof, Hasenwinkel und das Patrimonialgericht Depenbeck, Krautsand, Wischhafener-, Bützflether-, Asseler-, Gauensieker- und Kahle-Sand.
Veranlaßt durch den französischen Eroberungszug Napoleons in Deutschland und Europa wurde das Land Kehdingen 1807 dem Norddepartement, später dem Hanseatischen Departement und schließlich 1811 dem Departement der Elbmündung zugeteilt. Die Verwaltungsstrukturen wurden auch im Arrondissement Stade zugunsten der Mairienstruktur verändert; diese Mairien entsprachen im allgemeinen den Kirchspielen, die Veränderungen der Verwaltungsstruktur waren damit für das Land Kehdingen nicht gravierend.
Mit dem Abzug der französischen
Besetzer wurde auch die hannoversche Verfassung am 20. Dezember 1813 hergestellt. In den Jahren danach folgte eine Neuordnung der Staatsverwaltung durch Umgestaltung der bisherigen Provinzialregierungen in Landdrosteien (1823).
Die Verschmelzung der nach Einrichtung des Amts Wischhafen bestehenden Verwaltungs- und Gerichtsbezirke im Lande Kehdingen vollzog sich im Zuge der seit 1850 begonnenen Justiz- und Verwaltungsreform des Königreichs Hannover.
Wie eingangs erwähnt, wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1852 das Amt Freiburg geschaffen, welches den bislang freiburgischen Teil des Landes Kehdingen umfaßte. Gleichzeitig wurde das bisherige Amt Wischhafen durch den bützflethischen Teil des Landes Kehdingen (unter Einschluß des Patrimonialgerichts Brunshausen mit Stader Sand) wesentlich erweitert. (Hann. Gesetzes-Slg. 1852 S. 224) Für beide Ämter wurden je ein Amtsgericht in Freiburg und in Wischhafen gebildet, wobei ein Teil des Amts Wischhafen, nämlich die Kirchspiele Bützfleth und Assel und die nach der Stadt Stade eingepfarrten Bauerschaften und Ortschaften dem Amtsgericht Bützfleth zugewiesen wurden (Hann. Gesetzes-Slg. 1852 S.223/4).
Zum 1. Juli 1859 wurde das Amt Wischhafen aufgelöst und dem Amt Freiburg einverleibt (Verordnung vom 27.3.1859; Hann. Gesetzes-Slg. 1859 S.186). Freiburg wurde Verwaltungssitz des Landes Kehdingen. Zehn Jahre später zählte Freiburg 981 Einwohner, im ganzen Land Kehdingen lebten auf 4,878 Quadratmeilen im Jahre 1869 über 19.720 Einwohner (1819: 13.413 Einwohner in 29 Dörfern und 20 Höfen mit insgesamt 2.473 Feuerstellen).
Nach der Vereinnahmung des Königreichs Hannover 1866 durch Preußen blieb das Amt Freiburg zunächst unberührt. Als mit Wirkung zum 1. April 1885 die Landkreise gebildet wurden, wurde das Amt Freiburg umbenannt in Landkreis Kehdingen; Freiburg wurde Kreisstadt.
Zum 1. Oktober 1932 wurde der Kreis Kehdingen
dem Landkreis Stade eingegliedert, damit verlor Freiburg seine Verwaltungsbedeutung; lediglich das 1852 geschaffene Amtsgericht blieb am Ort.
Literaturhinweise:
E. Rudolf JUNGCLAUS, Die Kehdinger Landesverfassung und
die Kreishauptstadt Freiburg (Hannover 1924)
SCHLÜTER, Das Land Kehdingen, ein statistischer Versuch
(in: Neues Vaterländisches Archiv 9, 1826, S.85-141 und
S. 201-280)
Walther HUBATSCH und Iselin GUNDERMANN, Grundriß zur
deutschen Verwaltungsgeschichte; Reihe A: Preußen,
Bd. 10: Hannover (Marburg 1981) S. 80, 283, 289, 301f.,
735f., 749f.
2. Aktenüberlieferung und Erschließung
In dem hier vorliegenden Bestand sind die seit 1640 für archivwürdig befundenen Akten der beiden Gräfengerichte des Landes Kehdingen und des Amts Wischhafen entsprechend den oben aufgezeigten Verwaltungsstrukturänderungen eingegangen.
Die Akten des Amts Freiburg sind zu Beginn des 20. Jahrhun-
derts an das damalige Preußische Staatsarchiv Hannover abge-
geben worden. Bald darauf wurde ein Findbuch erstellt, wel-
ches die Aktentitel, wie sie den Aktendeckeln zu entnehmen
waren, auflistete. In der Folgezeit sind Nachträge einge-
arbeitet worden, die zu Lasten der übersichtlichen, an der
alten Amtsregistratur orientierten Gliederung gingen. Hinzu
kam, daß 1982 die älteren Findbücher und Bestände auf das
Numerus-Currens-System umgestellt wurden, was für das Frei-
burger Bestandsfindbuch noch mehr Unübersichtlichkeit und
damit auch mehr Fehlbestellungen und Fehlzitierungen be-
dingte; auch der äußere Zustand des Findbuchs ließ mehr und
mehr zu wünschen übrig.
Der Einsatz der Elektronischen Datenverarbeitung im 1959 neu
gegründeten Staatsarchiv Stade hat den Entschluß zur neuen
Herstellung eines kompletten Findbuches erleichtert. Das
hier nun vorliegende Findbuch hat bei etwa einem Fünftel
der
Akten eine erweiterte Sachtitelaufnahme und eine straffere
Gliederung erfahren. Ferner enthält es die seit 1982 neuen
Aktenbestell-Nummern und Konkordanzen, von welchen die Kon-
kordanz Alte Archivsignatur - laufende Nummer wegen älterer
Zitierung besonders hilfreich sein wird; zu beachten ist da-
bei lediglich, daß die laufende Nummer nicht die neue Be-
stellnummer ist, sondern diese ist in einer eigenen Zeile
ausgeworfen. Dem neuen Findbuch wurden auch Indices der geo-
graphischen Begriffe, der Personen, Sachen und Institutionen
bzw. Körperschaften und Firmen beigegeben. Gelegentlich
fallen in der Abfolge der Bestell-Nummern Lücken auf; diese
sind dadurch entstanden, daß aus dem vorliegenden Bestand
Akten herausgenommen wurden, die von der Laufzeit her in
den Bestand Rep. 174 Kehdingen (Landkreis und Kreisausschuß Kehdingen 1885-1932) gehören.
Die hier nun vorliegenden Akten umfassen den Zeitraum ab
1640 bis in die zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts, obwohl
ab 1885 der Landkreis Kehdingen eine neu angepaßte Registra-
tur erhielt. Dieses Übergreifen von Amtsregistratur und
Landkreisregistratur ist nicht ungewöhnlich, zumal der Be-
hördensitz nicht verändert wurde und ältere Akten für neuere
Vorgänge herangezogen werden mußten, somit auch Zuwachs aus
der Zeit nach 1885 erhielten. Demzufolge sollten die Akten
des Landkreises Kehdingen (Rep. 174 Kehdingen), der auch die
Akten des Kreisausschusses enthält (früher Rep. 174 a Kehd),
herangezogen werden.
Um eine vollständige Übersicht über die Aktenüberlieferung
des Landes Kehdingen zu bekommen, sollten auch die aus der
Amtsregistratur 1852 für die neu geschaffenen Amtsgerichte
Freiburg und Bützfleth herangezogenen Akten der entsprechen-
den Bestände Rep. 72 Freiburg und Rep. 72 Stade (wegen Bütz-
fleth) berücksichtigt werden; derzeit sind aber diese Be-
stände noch nicht
erschlossen.
Für die Eingabe der Datensätze möchte ich an dieser Stelle
Frau Sigrid Mehlis danken.
Stade, Mai 1990 Dr. M.
Nistahl
Information / Notes
Additional information
Abgeschlossen: Nein
teilweise verzeichnet
Geotagging
Name
Amt Freiburg
Time from
1852
Time to
1859
Region_ID
131
Level_ID
6120
Geo_ID
6120-131
Link
Geotagging
Name
Amt Freiburg
Time from
1859
Time to
1885
Region_ID
73
Level_ID
6320
Geo_ID
6320-73
Link
Geotagging
Name
Gräfengericht Landes Kehdingen Freiburgschen Teils
Time from
1815
Time to
1852
Region_ID
173
Level_ID
6020
Geo_ID
6020-173
Link
Gräfengericht Landes Kehdingen Freiburgschen Teils
Geotagging
Name
Gräfengericht Landes Kehdingen Bützflethen Teils - Teilgebiet Hamelwörden
Time from
1815
Time to
1852
Region_ID
172
Level_ID
6020
Geo_ID
6020-172
Link
Gräfengericht Landes Kehdingen Bützflethen Teils - Teilgebiet Hamelwörden
Geotagging
Name
Gräfengericht Landes Kehdingen Bützflethschen Teils
Time from
1813
Time to
1852
Region_ID
171
Level_ID
6020
Geo_ID
6020-171
Link
Gräfengericht Landes Kehdingen Bützflethschen Teils
Geotagging
Name
Amt Wischhafen
Time from
1813
Time to
1852
Region_ID
169
Level_ID
6020
Geo_ID
6020-169
Link
Geotagging
Name
Amt Wischhafen
Time from
1852
Time to
1859
Region_ID
130
Level_ID
6120
Geo_ID
6120-130
Link