NLA ST Rep. 163

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Grund-, Haupt- und Realschulen im Landkreis Stade

Laufzeit 

1824-1997

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Schulchroniken, Schülerverzeichnisse, Strafbücher, Zeugnisbücher, Protokolle der Schulvorstände und Schulverwaltungsakten
Findmittel: EDV-Findbuch 1998
Umfang: 2,5 lfdm

Bestandsgeschichte 

1. Geschichte des Schulwesens

Die Entstehung des niederen Schulwesens auf der Stader
Geest, in Kehdingen und dem Alten Land ist ein Phänomen der
Konfessionalisierung. Sie verstärkte den reformatorischen
Impetus, der dahin drängte, dem Gläubigen selbst die Bibel
in die Hand zu geben, und intensivierte die Bemühungen der
Obrigkeit. Der Landesherr, der Erzbischof von Bremen - seit
1657 war dies Heinrich von Lauenburg -, konnte im Streit der
Konfessionen keine entschiedene Stellung beziehen, da er
noch auf die päpstliche Konfirmation hoffte. Die weitaus
meisten Kirchengemeinden des heutigen Landkreises Stade
unterstanden aber nicht seiner geistlichen Aufsicht, sondern
der des Dompropsts, seines Bruders Friedrich. Vielleicht
durch die calvinistische Agitation in Bremen dazu bewegt,
ließ Friedrich 1581 - 1583 eine Kirchenvisitation
durchführen. Das Protokoll ist nur bruchstückhaft
überliefert, doch gewährt es Aufschluß über das Schulwesen
in einigen Kehdinger Gemeinden. Danach gab es in Assel,
Drochtersen, Hamelwörden, Freiburg, Oederquart, Krummendeich
und Balje noch keine institutionalisierte Schule, die über
ein eigenes Vermögen verfügt hätte. An manchen Orten
unterrichtete jedoch ein Kaplan oder Küster die Kinder; in
Freiburg ernährte sich ein Lehrer allein vom Schulgeld;
nur in Balje wurde 1583 ein Schulmeister angestellt, der
eine Zulage aus den Kircheneinkünften erhielt. 1588 zeigten
sich leichte Fortschritte; der Schulmeister in Balje hatte
inzwischen die dortige Kapelle bezogen. Von 1623 an
erscheint ein Schulmeister in den Oederquarter, seit 1633 in
den Freiburger Schulrechungen.

Die schwedische Regierung errichtete 1652 eine geistliche
Aufsichtsbehörde, das Konsistorium, und erklärte, es sei
viel daran gelegen, daß die Jugend "in den Stücken des
Christenthums und Religions-Artikeln recht instruiret und
unterrichtet werde".

Das fügte sich in das neue
Erziehungsverfahren der Katechetik. Visitationen fanden nun
regelmäßig statt, ein Verdienst besonders des
Generalsuperintendenten zwischen 1683 und 1720, Johann
Diecmanns, den man als den "Schöpfer des Landschulwesens in
unserem Bezirk" bezeichnet hat. Für das Jahr 1684 sind
Visitationsprotokolle von der Geest und für das Alte Land
überliefert (Rep. 5a F. 106 Nr. 5). Darin werden Schulen in
Apensen, Bliedersdorf, Borstel, Mittelnkirchen, Steinkirchen
und Grünendeich genannt; in all diesen Orten bemängeln die
Visitatoren, die Kinder müßten fleißiger zur Schule gehalten
werden.

Das neuerwachte Verantwortungsgefühl bewirkte gerade in
diesen Jahren auch manche ökonomische Verbesserung. 1697
dotierte die Gräfin Königsmarck die Schule in Agathenburg;
in Grünendeich stiftete um 1700 Frau von Müller das
Schulhaus; der Landesherr ließ 1712 das Schulhaus in
Harsefeld errichten. Die Visitation von 1717 zeigt ein im
Vergleich zu 1583 wesentlich verändertes Bild. An den
Kirchorten ist jetzt das Lehramt gewöhnlich mit einem
Kirchenamt, dem des Küsters oder Organisten, verbunden; an
vielen Orten stehen eigene Schulhäuser, und neben den
Kirchspielschulen existierten fast in jedem Ort sog.
Nebenschulen, deren Einkünfte nur im Schulgeld bestanden.

Aus hannoverscher Zeit verdient dann - als erste allgemein
verbindliche Regelung - die Schulordnung von 1752 Beachtung.
Sie fordert, die Lehrer fest anzustellen und eine eigene
Schulstube einzurichten oder zu mieten. Ferner bestand
jetzt, wenigstens nominell, eine Schulpflicht vom achten
Lebensjahr bis zur Konfirmation. Der Schulbesuch beschränkte
sich jedoch meist auf den Winter und war erst im 19.
Jahrhundert vollständig zu erzwingen. Die Kirchspielschul-
schulmeister mußten eine Prüfung vor dem Konsistorium
ablegen.

Die zahlreichen schlecht oder gar nicht

dotierten
Nebenschulen bleiben ein währender Mißstand. Schon 1780
erschien deshalb eine Reform unumgänglich. Erst in den 20er
Jahren des 19. Jahrhunderts unternahm die Regierung jedoch
einige Anstrengungen zur Verbesserung. Sie gewährte
Staatszuschüsse und errichtete 1822 in Stade ein Lehrer-
seminar. Eine neue Grundlage schuf dann das hannoversche
Volksschulgesetz von 1845, das eine Schulpflicht vom
sechsten Lebensjahr an festschrieb, die Schulbezirke
abgrenzen ließ und ein Mindesteinkommen der Lehrer
bestimmte. Außerdem ergingen Anordnungen zum Unterricht, die
auf seine Vereinheitlichung hinwirkten.

Gleichwohl genügte der Unterricht an den Volksschulen nicht
mehr allen gesellschaftlichen Anforderungen. Zum einen
mußte eine weiterführende Mädchenbildung ins Auge gefaßt
werden - dies geschah durch die Gründung öffentlicher
Töchterschulen in Buxtehude (1853) und Stade (1863) -, zum
anderen wurden zunehmend praktische Kenntnisse verlangt.
Notgedrungen öffnete sich die alte Lateinschule in
Buxtehude, die seit Einführung des Abiturs 1830 nicht mehr
unmittelbar auf die Universität vorbereitete, solchen
Wünschen. In Stade gründete man 1855 die städtische
Bürgerschule neben dem Gymnasium, die als einzige schon im
Kaiserreich neun Klassenstufen aufwies. Nicht zuletzt
förderten wohlhabende Kreise in den Marschen diese
Entwicklung. 1870 entstand die Rektorschule in Horneburg
(1905 aufgehoben), es folgten Freiburg (1872), Drochtersen
(1879) und Jork (1890). Zwischen 1911 und 1919 existierte
ferner eine Mittelschule in Altkloster.

Die fortschreitende Säkularisierung einerseits, die Pro-
fessionalisierung des Lehrerstandes andererseits führten
1872 zu einer einschneidenden Änderung der Schulaufsicht.
"Unter Aufhebung aller, in einzelnen Landestheilen
entgegenstehenden Bestimmungen steht die Aufsicht über alle
öffentlichen und

Privat-Unterrichtsanstalten dem Staate zu",
heißt es im Gesetz. Tatsächlich waren die neu zu ernennenden
Schulinspektoren auch weiterhin Geistliche; sie amtierten
aber im Auftrage und als Beamte des Staates. Die Aufgaben
des Konsistoriums gingen 1885 auf die neuformierte Regierung
in Stade über.

Im übrigen gehört in diese Jahre, daß für den
Volksschulbesuch kein Schulgeld mehr erhoben werden durfte
(GS. 1888, S. 240). Das verlangte nach einer Regelung der
Volksschulunterhaltung, die 1906 erfolgte; ein Gesetz (GS.,
S. 335) übertrug die Schullast den politischen Gemeinden und
Gutsbezirken. Die Mitwirkung der Gemeinden beschränkte sich
aber auf die äußere Verwaltung, auf die Vorbedingungen und
Mittel für den Unterricht, dessen Gestaltung ganz dem
Staat zukam.

Durch die Weimarer Verfassung (1919) trat in der
Schulaufsicht nur insofern eine Änderung ein, als sie fortan
von fachmännisch vorgebildeten Beamten ausgeübt werden
mußte. Die Ortsschulinspektionen wurden aufgelöst; die
Kreisschulinspektoren erhielten 1924 die Amtsbezeichnung
"Schulrat". Wenngleich diese Schritte eine vollständige
Trennung von Kirche und Schule nach sich ziehen mußten,
so erwies sich doch die Vermögensauseinandersetzung als
langwierig und währte noch bis in die 50er Jahre. Außerdem
wurde 1920 die allgemeinverbindliche vierjährige Grundschule
eingeführt. Das bedeutete das Ende für private Vorschulen,
die auf die höheren Lehranstalten vorbereitet hatten. Die
Mittelschulen erhielten 1927 einen eigenen qualifizierten
Abschluß, die "Mittlere Reife", die - im Anschluß an die
Grundschule - in sechs Schuljahren zu erreichen war. Damit
hatte sich das dreigliedrige Schulsystem in der heutigen
Weise ausdifferenziert.

Die nationalsozialistische Machtergreifung ließ die
Strukturen des Volksschulwesens zunächst unberührt. Die
mittleren Schulen erfuhren dagegen 1938 eine

Neuordnung; die
hier recht vielfältigen Formen beschränkte man auf zwei
Typen: die Mittelschule nach preußischem Muster und die
Aufbaumittelschule, die an die sechste Klasse der
Volksschule anschloß. 1941 ordnete Hitler selbst die Ein-
führung der (österreichischen) Hauptschule an, die eine
Auslesestufe der Volksschule darstellen sollte, mit einer
Fremdsprache und Unterrichtsschwerpunkten. Von diesem
Konzept blieb allein der Name.

1945 stellte sich die Entnazifizierung als vordringliche
Aufgabe. Organisatorisch verstärkte die Ausweitung der
Volksschulpflicht auf neun Jahre (1962) den ohnehin
angelegten Trend zur Konzentration, zur Zusammenlegung
von Schulen; in Himmelpforten und Fredenbeck enstanden
Mittelpunktschulen, die später zu Schulzentren ausgebaut
wurden. 1883 gab es im heutigen Kreisgebiet 138 Volks- und
Mittelschulen, 1950 126; 1991 zählt man 58 Grund-, Haupt-
und Realschulen. Das bedeutet einen Rückgang auf 42 Prozent.
Seit 1964 heißt die Oberstufe der Volksschulen Hauptschule
und werden die Mittelschulen als Realschulen bezeichnet.

Nachdem Horneburg 1938 (wieder) eine Mittelschule erhalten
hatte und Harsefeld 1947, bewirkte die Bildungsexpansion
seit den 60er Jahren, daß die genannten Schulzentren um
Realschulklassen aufgestockt wurden. Die Durchsetzung der
Orientierungsstufe 1977 unterstützte diese Tendenz und
vereinfachte gleichzeitig die Möglichkeit, Gesamtschulen
einzurichten; als erstes wurde 1992 das Schulzentrum in
Drochtersen in eine solche umgewandelt.


2. Zum Bestand

Nachdem ein Erlaß des Kultusministeriums 1996 die
Aufbewahrungsfristen für das Schulschriftgut festgesetzt und
die Abgabe der archivwürdigen Teile an die Archive geregelt
hatte (Nds. MBl. 1996, S. 591), vereinbarte das Staatsarchiv
mit den Kommunalarchiven im Landkreis Stade folgende
Zuständigkeiten:
Stadtarchiv Stade: alle Schulen im

Bereich der Stadt Stade,
Stadtarchiv Buxtehude: alle Schulen im Bereich der Stadt
Buxtehude,
Altländer Archiv: alle Schulen im Bereich der Gemeinde Jork,
Samtgemeindearchiv Harsefeld: alle Schulen im Bereich der
Samtgemeinde Harsefeld.

Es galt dabei der Grundsatz, daß, wenn ein hauptamtlich oder
adäquat geführtes Kommunalarchiv besteht, dieses zunächst
berücksichtigt werden solle. Die übrigen Schulen betreut
- in seiner Eigenschaft als Kreisarchiv - das Staatsarchiv.

Angesichts der Vielzahl der Schulen und der parallelen
Aufgabenwahrnehmung versteht es sich von selbst, daß bei der
Übernahme von Schriftgut ein strenger Maßstab anzulegen war.
Das Augenmerk konzentrierte sich vor allem auf die
Schulchroniken. Schon die "Allgemeinen Bestimmungen" von
1872 verpflichteten den Lehrer, eine Chronik zu führen.
Im Regierungsbezirk Stade wurde diese Bestimmung 1890 neu
eingeschärft, ohne jedoch - wie in anderen Regierungsbezirken
- genauere Bestimmungen ergehen zu lassen. Im allgemeinen
beginnen die Schulchroniken mit Ausführungen zur Lage, zu
den wirtschaftlichen Verhältnissen, zu Geschichte und
Brauchtum des Schulorts. Es schließt sich dann die
Spezialgeschichte der Schule an, die in annalistischer Weise
fortgesetzt wird. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es mehr und
mehr auf, einfach Zeitungsartikel einzukleben. Heute besteht
keine Verpflichtung mehr, eine Schulchronik zu führen. Viele
Schulen, besonders die traditionsreicheren, verfolgen diese
Aufgabe dennoch weiterhin.

Anzumerken bleibt, daß sich die Chronik der Schule in
Wohlerst als Teil der Gemeindechronik im Bestand Rep. 300-3
findet. Die Chronik wurde 2002 an das Samtgemeindearchiv
in Harsefeld zurückgegeben, die restlichen Schulakten
finden sich jedoch nach wie vor im oben genannten
Gemeindebestand.

Für schulhistorische Forschungen ist es außerdem unverzicht-
bar, die Bestände der Schulaufsichtsbehörden heranzuziehen.
Dies waren: das Konsistorium Stade (Rep. 83 STD), die Re-
gierung (Rep. 180 S) und das Schulaufsichtsamt (Rep. 160)
in Stade.

Daneben enthalten auch die Ämter- bzw. Kreisakten
und die Regierungsakten aus der Zeit vor 1885 (Rep. 40 und
Rep. 80) einiges Material.

Stade, im März 1998 Dr. Bei der Wieden

Im Jahr 2015 ist mit der Auflösung der Förderschule in Freiburg/Elbe, im Jahr 2018 der Grund- und Oberschule Oldendorf und im Jahr 2019 mit der Albert-Schweitzer-Schule in Buxtehude
jeweils ein Zugang mit Amtsbüchern bzw. Akten in Auswahl aus der Schulverwaltung
hinzugekommen.

Stade, im März 2019 Dr. Thomas Bardelle

Gesetze: Georg Ernst Ruperti: Kirchen- und Schulgesetzgebung
der Herzogthümer Bremen und Verden, II. Theil:
Schul-Gesetzgebung, Verden 1844; J. Rechtern: Schul-
Gesetzgebung der Herzogthümer Bremen und Verden ...,
Verden 1885; P. Blanckenhorn: Gesetze, Verordnungen,
Ausschreiben u.s.w. in Schulsachen für die Provinz Hannover,
Bd. 1 - 3, Hannover 1897; Frank J. Hennecke:
Schulgesetzgebung in der Weimarer Republik ... Sammlungen
von Rechtsvorschriften des Reichs und der Länder Baden,
Bayern und Preußen, Köln 1991; R. Fricke-Finkelnburg:
Nationalsozialismus und Schule. Amtliche Erlasse und
Richtlinien 1933 - 1945, Opladen 1989; Max Buchheim/Theo
Gläss: Schulrecht in Niedersachsen für Volks- und
Mittelschulen, Hannover 1951; Heinz Zieseniß: Nieders.
Schulgesetze mit Verwaltungsvorschriften, Hannover 1964.

Schulgeschichte - Allgemeines: Handbuch der deutschen Bil-
dungsgeschichte, Bd. 1, 3 - 6, München 1987 - 1998; Adolf
Kruckenberg: Geschichte der Entwicklung des hannoverschen
Volksschulwesens seit der Reformation, Hannover 1925; Das
niedere Schulwesen im Übergang vom 18. zum 19. Jahrhundert,
hg. von Peter Albrecht u. Ernst Hinrichs, Tübingen 1995;
Peter Lundgreen: Sozialgeschichte der deutschen Schule im
Überblick (1770 - 1980), Bd. 1 u. 2, Göttingen 1980 - 1981;
Gerd-Eberhard Tilly: Schule und Kirche in Niedersachsen
(1918 - 1933). Die Auseinandersetzungen um das Elternrecht
und das Reichsschulgesetz in der Schulpolitik der
niedersächsischen Kirchen im Weimarer Staat, Hildesheim
1987; Harald Scholz: Erziehung und Unterricht unterm
Hakenkreuz, Göttingen 1985; Artur Dumke: Schuldienst in
Niedersachsen (1945 - 1975). Erlebte

Schulgeschichte,
Hildesheim 1987.

Schulgeschichte - Besonderes: Peter Ahrens: Die Geschichte
der Agathenburger Schule ..., Stade 1991; Festschrift zur
375-Jahrfeier der Realschule Buxtehude, Buxtehude 1902;
Schulzentrum Fredenbeck. 25 Jahre Mittelpunktschule in
Fredenbeck, Fredenbeck 1988; Festschrift 100 Jahre
Realschule Kehdingen, Freiburg 1972; 125 Jahre Realschule
Kehdingen, Freiburg 1997; Festschrift zur Einweihung der
Mittelpunktschule Himmelpforten, Himmelpforten 1966;
Festschrift der Porta-Coeli-Schule Himmelpforten,
Himmelpforten 1985; Künnicke: Von der Schule zu Hollern, in:
Altländer Heimatbote 10, 1935/36, S. 20 - 23;
50 Jahre Johann-Hinrich-Pratje-Schule, Horneburg 1989;
Susanne Höft: 100 Jahre Realschule Altes Land in Jork, Jork
1990; Grundschule "An der Este" Jork-Königreich 1966 - 1991.
Festschrift zum 25jährigen Bestehen, Jork 1991; Heinz
Hauschild: Von der Lüttschool bis zur Grundschule.
Geschichte der Schule Kutenholz, in: Rundschau 13, 1994;
Heinrich Ahrens: 100 Jahre Mittelschule Stade, Stade 1955;
100 Jahre Grundschule am Burggraben, Stade 1989; Ursula u.
Harm Prior: Schulleben in Wiegersen. 1954 - 1984. Ein Foto-
buch, Stade 1984; Jürgen Bohmbach: Wiepenkathen. Dorf
zwischen Moor und Heide. Eine Orts- und Schulchronik,

Stade 1991.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Jork

Zeit von 

1885

Zeit bis 

1932

Objekt_ID 

51

Ebenen_ID 

420

Geo_ID 

420-51

Link 

Kreis Jork

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Kehdingen

Zeit von 

1885

Zeit bis 

1932

Objekt_ID 

52

Ebenen_ID 

420

Geo_ID 

420-52

Link 

Kreis Kehdingen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1937

Zeit bis 

1972

Objekt_ID 

3232065

Ebenen_ID 

20

Geo_ID 

20-3232065

Link 

Kreis Stade

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1972

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

90

Ebenen_ID 

120

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1885

Zeit bis 

1932

Objekt_ID 

53

Ebenen_ID 

420

Geo_ID 

420-53

Link 

Kreis Stade

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Kreis Stade

Zeit von 

1932

Zeit bis 

1937

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

2020

Geo_ID 

2020-11

Link 

Kreis Stade

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Bezeichnung 

Gräfengericht Landes Kehdingen Freiburgschen Teils

Zeit von 

1815

Zeit bis 

1852

Objekt_ID 

173

Ebenen_ID 

6020

Geo_ID 

6020-173

Link 

Gräfengericht Landes Kehdingen Freiburgschen Teils

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Freiburg

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

131

Ebenen_ID 

6120

Geo_ID 

6120-131

Link 

Amt Freiburg

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Freiburg

Zeit von 

1859

Zeit bis 

1885

Objekt_ID 

73

Ebenen_ID 

6320

Geo_ID 

6320-73

Link 

Amt Freiburg

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Wischhafen

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

130

Ebenen_ID 

6120

Geo_ID 

6120-130

Link 

Amt Wischhafen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Himmelpforten

Zeit von 

1859

Zeit bis 

1885

Objekt_ID 

68

Ebenen_ID 

6320

Geo_ID 

6320-68

Link 

Amt Himmelpforten