NLA HA SF Kriminalfall Haarmann

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kriminalfall Fritz Haarmann

Laufzeit 

1896-1975

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

1924 wird Hannover zum Schauplatz eines der spektakulärsten Kriminalfälle des 20. Jahrhunderts. Am Flusslauf der Leine entdecken spielende Kinder am 17. Mai 1924 einen angeschwemmten menschlichen Schädel. Wenige Tage später werden unweit des ersten Fundortes weitere menschliche Skelettüberreste an verschiedenen Stellen des Flusslaufes innerhalb der Altstadt Hannovers geborgen. Die Kriminalpolizei nimmt erste Ermittlungen auf, sie geht davon aus, dass es sich bei den gefundenen Leichenteilen um Opfer mehrerer Tötungsdelikte aus dem Homosexuellenmilieu handelt. In diesem Zusammenhang richtet sich der Verdacht auch gegen Friedrich Heinrich Karl (genannt Fritz) Haarmann (* 25.10.1879 in Hannover, + 15.04.1925 in Hannover), den die Polizei schon einige Jahre vorher verschiedentlich mit dem Verschwinden junger Männer in Zusammenhang gebracht hat. Haarmann wird am 22. Juni 1924 zunächst eher zufällig festgenommen. Einen Tag zuvor ist er auf der Bahnhofswache in Hannover erschienen, um einen jungen Prostituierten wegen Belästigung anzuzeigen. Der Beschuldigte wiederum gibt an, dass er von Haarmann beim Geschlechtsverkehr mit einem Messer bedroht worden sei. Daraufhin wird Haarmann verhaftet. Die vorgenommene Durchsuchung seiner Wohnung - einer Dachkammer in einem Haus in der Roten Reihe in der Altstadt von Hannover - nach Indizien ergibt zunächst keine weiteren Verdachtsmomente gegen Haarmann. Die sichergestellten Beweisstücke - wenige Bekleidungsstücke - können Fritz Haarmann und den ebenfalls verdächtigen Hans Grans (* 07.07.1901, + 1975), die gemeinsam einen Altwarenhandel betreiben, nicht des Mordes überführen. Um weitere Indizien zu ermitteln, entschließt sich die Polizei, an die Öffentlichkeit zu treten. Mit Unterstützung der Presse wird eine Aufforderung bekannt gegeben, die gefundenen menschlichen Überreste und die beschlagnahmte Kleidung zu besichtigen sowie jegliche von

Haarmann oder Grans gekaufte Bekleidung vorzulegen. Darüber hinaus verhört die Polizei Personen aus dem Umfeld der beiden Verdächtigen. Der Zufall verhilft der Polizei zu einem wesentlichen Fahndungserfolg: Im Polizeipräsidium zu Hannover trifft die Mutter des seit April 1924 vermissten 18jährigen Robert Witzel mit Haarmanns letzter Wirtin, einer Frau Engel, zusammen, die in Begleitung ihres Stiefsohnes zur Zeugenvernehmung vorgeladen ist. Frau Witzel erkennt in dem Anzug, den der junge Begleiter von Frau Engel bei dem Zusammentreffen trägt, mit absoluter Bestimmtheit die Bekleidung ihres verschwundenen Sohnes wieder. Die weitere polizeiliche Befragung von Frau Engel ergibt, dass diese den Anzug von Haarmann gekauft hat. Der verdächtige Haarmann wird mit diesen belastenden Fakten konfrontiert, unter dem Druck der polizeilichen Befragungen bricht er zusammen und gesteht die Tötung Robert Witzels sowie weiterer junger Männer. Daraufhin nimmt die Polizei eine systematische Suche nach den Überresten der Opfer auf. Haarmann gesteht, die getöteten Männer zerstückelt und dann die Leichenteile im Flusslauf der Leine versenkt zu haben. Nach einer weiteren Suchaktion der Polizei findet diese 285 unterschiedliche Skelettteile, die - soweit beurteilbar - von mehr als 20 verschiedenen Männern jüngeren Alters stammen. Die nachfolgenden Ermittlungen der Polizei ergeben, dass es sich bei den Haarmann-Opfern um 27 Knaben bzw. junge Männer im Alter zwischen 10 und 22 Jahre handelt: Schüler Fritz Rothe, 17 Jahre (getötet September 1918), Lehrling Fritz Franke, 16 Jahre (getötet Februar 1923), Lehrling Wilhelm Schulze, 16 Jahre (getötet März 1923), Schüler Roland Huch, 15 Jahre (getötet Mai 1923), Arbeiter Hans Sonnenfeld, 18 Jahre (getötet Mai 1923), Schüler Ernst Ehrenberg, 14 Jahre (getötet Juni 1923), Bürogehilfe Heinrich Struß, 18 Jahre (getötet August 1923),

Lehrling Paul Bronischewski, 15 Jahre (getötet September 1923), Arbeiter Richard Gräf, 17 Jahre (getötet Oktober 1923), Lehrling Wilhelm Erdner, 16 Jahre (getötet Oktober 1923), Schüler Heinz Brinkmann, 13 Jahre (getötet Oktober 1923), Hermann Wolf, 14 Jahre (getötet Oktober 1923), Zimmermann Adolf Hannappel, 17 Jahre (getötet November 1923), Arbeitsloser Adolf Hennies, 19 Jahre (getötet Dezember 1923), Schlosser Ernst Spieker, 17 Jahre (getötet Januar 1924), Arbeiter Heinrich Koch, 20 Jahre (getötet Januar 1924), Arbeiter Willi Senger, 19 Jahre (getötet Februar 1924), Lehrling Hermann Speichert, 15 Jahre (getötet Februar 1924), Lehrling Alfred Hogrefe, 16 Jahre (getötet April 1924), Lehrling Wilhelm Apel, 15 Jahre (getötet April 1924), Lehrling Robert Witzel, 18 Jahre (getötet April 1924), Hermann Bock, 22 Jahre (getötet April 1924), Lehrling Heinz Martin, 14 Jahre (getötet Mai 1924), Reisender Fritz Wittig, 17 Jahre (getötet Mai 1924), Schüler Friedrich Abeling, 10 Jahre (getötet Mai 1924), Lehrling Friedrich Koch, 16 Jahre (getötet Juni 1924), Bäckergeselle Erich de Vries, 17 Jahre (getötet Mai 1924).

Ein psychiatrisches Gutachten soll die Frage der Zurechnungsfähigkeit Haarmanns klären. Zum Hauptgutachter wird Prof. Dr. Ernst Schultze (* 22.03.1865, + 03.09.1938), seit 1912 Leiter der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt in Göttingen, bestellt. Vom 26. Juli bis zum 9. August 1924 wird Haarmann von diesem zunächst in Hannover begutachtet. Als die öffentliche Erregung über den Kriminalfall in Hannover immer mehr zunimmt, erfolgt am 18. August 1924 Haarmanns Verlegung in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt nach Göttingen, wo Prof. Dr. Schultze die psychiatrischen Untersuchungen fortsetzt. Am 1. Oktober 1924 ist die Begutachtung abgeschlossen; Prof. Dr. Schultze erklärt Haarmann für zurechnungsfähig. Die Ergebnisse seines psychologischen Gutachtens werden 1996 unter dem Titel "Die Haarmann-Protokolle" veröffentlicht (siehe Literaturhinweise).

Nach Erstellung des psychiatrischen Gutachtens wird Fritz Haarmann und seinem Mittäter Hans Grans der Prozess gemacht. Vom 4. bis 19. Dezember 1924 findet dieser vor dem Schwurgericht am Landgericht Hannover statt. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes in 27 Fällen. Aufgrund der vorgelegten Beweise gelangt das Gericht zu der Auffassung, dass Haarmann zwischen September 1918 und Juni 1924 mindestens 24 Morde an jungen Männern begangen habe; drei weitere Morde (Opfer Hermann Wolf, Adolf Hennies, Hermann Bock) können ihm nicht nachgewiesen werden. Haarmann selbst gesteht nur 21 Tötungsdelikte. Unklar bleibt, auf welche Weise er seine Opfer getötet hat. Haarmann macht dazu unterschiedliche Aussagen. Zuerst kann er sich nicht mehr an die Taten erinnern, später behauptet er, dass er seinen Opfern "die Kehle durchgebissen" hätte, wo das misslang, habe er sie erwürgt. Über den jeweiligen Ablauf des Tatherganges schweigt Haarmann beharrlich, was dazu führt, dass in der Öffentlichkeit über die Details der Tötung der jungen Männer und der Verbleib ihrer Leichen wildeste voyeuristische Fantasien grassieren. Insbesondere ein Gerücht bewegt die Öffentlichkeit lange Zeit. Neben seinem Altwarenhandel hat Haarmann auch einen gut gehenden Handel mit billigem (Pferde-)Fleisch betrieben. Der Beweis für einen Verkauf von Fleisch seiner Opfer zum menschlichen Verzehr ist nie erbracht worden. Andererseits lassen sich die Bezugsquellen seines Fleischhandels ebenso wenig ermitteln. Die reißerische Popularität des Falls Haarmann spiegelt sich auch in einem berühmten Abzählreim jener Zeit wieder, der in verschiedenen Versionen existiert, wie etwa in der folgenden: "Warte, warte nur ein Weilchen, bald kommt Haarmann auch zu dir, mit dem kleinen Hackebeilchen, macht er Schabefleisch aus dir, aus dem Kopf da macht er Sülze, aus dem Bauch da macht er Speck, aus den Beinen macht er Eisbein und das andere schmeißt er weg".

Am 19. Dezember 1924 verurteilt das Schwurgericht zu Hannover Fritz Haarmann wegen Mordes in 24 Fällen zum Tode. Im Gefängnishof des Landgerichts Hannover wird er am 15. April 1925 um 6 Uhr in der früh enthauptet. Haarmanns Kopf wird zu Forschungszwecken der Pathologie in Göttingen übergeben, wo er bis heute im Anthropologischen Institut verwahrt wird. Darüber hinaus sind vier Hirnschnitte ans Deutsche Forschungsinstitut für Psychiatrie nach München - gegründet 1917 von Dr. Emil Kraepelin (*15.02.1856, + 07.10.1926) - geschickt worden, die sich ebenfalls noch heute dort befinden. Obwohl Haarmann seine Verurteilung zum Tode annimmt, wird sein Fall dem Justizminister und den Referenten der Strafabteilung zur Prüfung vorgelegt. In der Weimarer Republik ist solch eine juristische Überprüfung der Todesurteile üblich. In den meisten Fällen erfolgt durch den Justizminister eine Begnadigung zu lebenslanger Haft. Im Fall Haarmann wird jedoch von einer Strafmilderung abgesehen. Haarmann selbst erfreut sich während der Gerichtsverhandlung seiner zweifelhaften Berühmtheit. Sein extremes Geltungsbewusstsein führt dazu, dass er sich eine öffentliche Hinrichtung vor laufenden Filmkameras wünscht, was ihm versagt wird.

Der Mitangeklagte Hans Grans, den Fritz Haarmann in ersten polizeilichen Verhören als Mittäter schwer belastet hat - er soll Haarmann die jungen Männer zugeführt haben -, wird zunächst wegen Anstiftung zum Mord ebenfalls zum Tode verurteilt. Durch einen entlastenden Brief Haarmanns wird 1926 der Prozess gegen Hans Grans wieder aufgenommen, dieser Prozess endet mit der Verurteilung Grans zu 12 Jahren Zuchthaus. Grans verbüßt seine Strafe im Zuchthaus in Celle. Weil ihm die Zeit der Untersuchungshaft nicht angerechnet wird, müsste er bis 1938 in Haft bleiben. Noch vor Ende seiner Haftstrafe wird er als Krimineller ins Konzentrationslager nach Sachsenhausen verlegt. 1946 kommt er schließlich frei. Unter neuer Identität lebt er zunächst als Werkmeister in einer süddeutschen Großstadt, danach soll er bis 1974 einen Kiosk in Hannover (Ricklingen oder Südstadt) betrieben haben. Grans verstirbt 1975.

Der Prozess gegen den Massenmörder Fritz Haarmann, der auch als "Vampir von Hannover" bekannt geworden ist, hat großes öffentliches Interesse weit über die Region Hannovers hinaus geweckt. Sowohl die regionale als auch die überregionale Presse berichtet ausführlich über den Stand der polizeilichen Ermittlungen und über den Prozessverlauf am Landgericht in Hannover. Zum Prozess werden 21 Pressevertreter lokaler, nationaler und internationaler Zeitungen zugelassen, unter ihnen auch der hannoversche Philosophieprofessor Dr. Theodor Lessing. Dieser beobachtet den Prozess regelmäßig und publiziert den Kriminalfall 1925 in seinem Buch "Haarmann - Die Geschichte eines Werwolfs" (siehe Literaturhinweise). In diesem als seriös bewerteten Werk der Zeitgeschichte geht Lessing auch auf die besondere Rolle der Polizei ein, die - bis heute - als eher undurchsichtig einzuschätzen ist. Fritz Haarmann - homosexuell veranlagt - ist bereits als 17jähriger erstmalig wegen Vornahme sexueller Handlungen an Kindern auffällig geworden. Aus diesem Grund wird er von März bis Dezember 1897 in verschiedenen Provinzial-Heil- und Pflegeanstalten der Provinz Hannover untergebracht. Weitere Verurteilungen wegen sexueller Übergriffe auf junge Männer folgen in den Jahren 1912 und 1918. Aufgrund seiner sexuellen Veranlagung und seiner kriminellen Vorgeschichte ist Haarmann bei der Polizei zu Beginn ihrer Ermittlungen kein Unbekannter. Er gilt als "kleiner Gauner", der von der Polizei zu Spitzeldiensten erpresst wird. Haarmann versteht es,

sich "im Milieu" als Kriminalbeamter auszugeben, um so junge Männer - hauptsächlich jugendliche Ausreißer - in seine Wohnung zu locken, wo sie dann ein grausiges Schicksal ereilt. Es fällt ihm nicht schwer, in jener Zeit seine Opfer "im Milieu" um den hannoverschen Hauptbahnhof zu finden. Viele Menschen müssen sich in zunehmendem Maße mühen, ihr tägliches Auskommen bedingt durch die wachsende Inflation und die Arbeitslosigkeit mit der einhergehenden Verelendung breiter Bevölkerungsschicht zu sichern. Vor allem die jüngere, durch die Zeit des Ersten Weltkrieges ausgehungerte Generation strebt nach Ablenkung vom beschwerlichen Alltag, nach unterhaltsamem Zeitvertreib. Um Bedürfnisse und Wünsche eher erfüllen zu können, versuchen viele, ihr karges Einkommen durch einträgliche Nebenverdienste aufzubessern; einige männliche Jugendliche gehen daher der Prostitution nach.

Durch Haarmanns Tätigkeit als Polizeispitzel ist jeglicher Verdacht, der gegen ihn im Vorfeld der Ermittlungen um die vermissten jungen Männer geäußert worden ist, nicht weiter verfolgt worden. Beispielsweise sind die Vermisstenanzeigen nur mit erheblicher Verzögerung von der Polizei bearbeitet worden. Im September 1918 wird der Schüler Fritz Rothe von seinem Vater als vermisst gemeldet. Dieser äußert gegen über der Polizei, dass sein Sohn von Haarmann in dessen Wohnung verborgen gehalten würde. Darauf hin wird Haarmanns Wohnung - damals noch in der Cellerstr. 27 in Hannover - von der Polizei nach einem lebenden Jungen erfolglos durchsucht. Haarmann gibt später in einem Verhör zu, dass sich der zerteilte Leichnam des gesuchten Jungen zum Zeitpunkt der Durchsuchung in der Wohnung befunden habe.

Auch die Art und Weise der Verhöre lassen die Arbeit der Polizei in einem äußerst fragwürdigen Licht erscheinen. Um von Haarmann ein Geständnis zu bekommen, wird dieser - neben körperlicher Züchtigung durch die befragenden Kriminalassistenten - in eine von der Polizei präparierte Zelle gesperrt. Unter der Zellendecke sind in jeder Ecke Bretter angebracht, auf denen sich menschliche Schädel befinden, deren Augenhöhlen mit rotem Papier ausgekleidet sind und die von hinten beleuchtet werden. Haarmann selbst ist an einer Kette innerhalb der Zelle gefesselt. Außerhalb der Reichweite der Kette ist ein Sack mit Knochen der Leichen aufgestellt worden. Die Polizisten äußern gegenüber Haarmann, dass "die Seelen der Getöteten ihn jetzt holen werden, wenn er nicht die Morde gestehen würde". Diese eher als drastisch zu wertende Vorgehensweise der polizeilichen Ermittlungsarbeit im Fall Haarmann - ob der Realität entsprechend oder nicht - wird erstmalig Anfang der 1960er Jahre publik.

Der Kriminalfall Fritz Haarmann hat bis in die Gegenwart an Interesse nicht verloren. So haben die Regisseure Uli Lommel (* 1944) und Romuald Karmakar (* 1965) die Geschichte des Massenmörders Fritz Haarmann in ihren Filmen in sehr unterschiedlicher Weise aufgegriffen. Karmakar verarbeitet in seinem Film "Der Totmacher" (1995) die Befragung Haarmanns durch den Psychologieprofessor Dr. Ernst Schultze. Die Hauptrollen spielen Götz George als Haarmann und Jürgen Hentsch als Dr. Schultze. Während Kamarkar sich auf die verbürgten Verhörprotokolle des Falles und somit auf Fakten stützt, erzählen Uli Lommel und sein Hauptdarsteller Kurt Raab, der auch für das Drehbuch verantwortlich ist, in ihrem Film "Die Zärtlichkeit der Wölfe" (1973) eine fiktive Geschichte, in der nur einige wenige Fakten des Haarmann-Falles Berücksichtigung finden. Obwohl unterschiedliche Interpretationen unter Verwendung realer Fakten angewandt werden, ist beiden Filmemachern auf ihre Weise jeweils ein eindrucksvoller Film gelungen.

Ganz anders gestaltet sich der Umgang mit den Haarmann-Opfern. Im Februar 1925 werden ihre sterblichen Überreste in einem Ehrengrab auf dem Stadtfriedhof in Hannover-Stöcken bestattet. Über den Wortlaut der Inschrift des Grabsteines entbrennt ein mehrjähriger Streit der Hinterbliebenen mit der hannoverschen Stadtverwaltung. Erst 1928 wird dieser beigelegt. Ein großer grauer Granitstein in Form eines Flügelaltars trägt in der Mitte zwischen mit Relief einer Flammenschale und einer geknickten Rose die Inschrift "Dem Gedächtnis unserer lieben von September 1918 bis Juli 1924 verstorbenen Söhne"; das Wort "ermordet" anstelle "verstorben" hat die Friedhofsverwaltung als Inschrift nicht zugelassen.

Stand: 2006

Bestandsgeschichte 

Die in diesem Sonderfindbuch vereinten Materialien zum Kriminalfall Fritz Haarmann sind aus verschiedenen Archivbeständen des Niedersächsischen Landesarchivs, Abteilung Hannover zusammengestellt worden. Zu den ausgewerteten Beständen gehören die Landes-Heil- und Pflegeanstalt Göttingen (Hann. 155 Göttingen), das Oberlandesgericht Celle (Hann. 173), die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle (Hann. 173a), die Polizeidirektion Hannover (Hann. 87 Hannover) und Kleine Erwerbungen.

Die Archivalien liegen alle als Mikrofiche-Reproduktionen vor.

Stand: 2006

Enthält 

Materialien zum Kriminalfall Fritz Haarmann aus Archivbeständen des Niedersächsischen Landesarchivs, Abteilung Hannover (u.a. Landes-Heil- und Pflegeanstalt Göttingen, Oberlandesgericht Celle, Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle, Polizeidirektion Hannover, Kleine Erwerbungen).

Literatur 

Benne, Simon, Haarmanns Gehilfe in: Hannoversche Allgemeine Zeitung Nr. 194 vom 19. August 2008

Benne, Simon, Ein Fall für die Politiker: Fritz Harmann - Mordserie - und wie Kommunisten und Nationalisten dieser für sich nutzten. in: Hannoversche Allgemeine Zeitung Nr. 72 vom 26. März 2009

Blazek, Matthias, Fritz Haarmann vor 80 Jahren in Großmoor inhaftiert: Massenmörder wegen Wäschediebstahls verurteilt in: Sachsenspiegel, 30. Jahrgang 2001, S. 1, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: SD 004695

Blazek, Matthias, Massenmörder Fritz Haarmann wurde vor 80 Jahren in Großmoor inhaftiert in: Wathlinger Bote, 40. Jahrgang 2001, S. 2, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: SD 004696

Brecker, Iris, "Ich bin der beste Mann von Hannover": die Rezeption des Haarmann-Falls in Film und Theater, Bamberg 2005 (Diplomarbeit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg), Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 9

Hoffschildt, Rainer, Olivia: die bisher geheime Geschichte des Tabus Homosexualität und der Verfolgung der Homosexuellen in Hannover, Hannover 1992, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: T Hannover k 81

Kailer, Thomas, "... der höllischen Ausgeburt den Kopf vor die Füße legen ...". Zur Psychologie der strafenden Gesellschaft. Der Fall Fritz Haarmann in: Heuer, Hans-Joachim, Hrsg., Von der Polizei der Obrigkeit zum Dienstleister für öffentliche Sicherheit: Festschrift zum 100. Gebäudejubiläum des Polizeipräsidiums Hannover 1903-2003, Hilden 2003, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: SD 004690

Karmakar, Romuald, Farin, Michael, Der Totmacher (Il monstro di Hannover), Genua 2001

Knutzen, Sünje, Sexuelle Gewalt als Bedrohung und Spektakel : Wahrnehmungen und Deutungen des "Lustmörders" durch die Öffentlichkeit der Weimarer Republik am Beispiel des Falles Haarmann in Hannover, Göttingen 2002 (Hausarbeit zur Erlangung des Magistergrades (M.A.) an der Georg-August-Universität Göttingen), Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 7

Kopisch, Kathrin, Der Fall Fritz Haarmann (1924) in: Hannoversche Geschichtsblätter, Neue Folge, Bd. 55/56, Hannover 2001/2002 (erschienen 2005), S. 97-116, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: ZS 107, 55/56

Lange, Hans O., Rote Reihe Nr. 4: Fritz Haarmann, der Würger von Hannover, (ohne Ort) 1960

Lessing, Theodor, Haarmann - Die Geschichte eines Werwolfs, München 1973 (erstmals erschienen 1925), Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 2

Lyhne, Vagn, Ulvens tid: massemord og sult i Weimarrepublikken, Arhus 1998, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 8

Marwedel, Rainer, Theodor Lessing: Die Geschichte eines Werwolfs und andere Gerichtsreportagen, Frankfurt/Main 1989, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 3

Mostar, Gerhart Herrmann, Stemmle, Robert Adolf, Hrsg., Jahre des Schreckens. Der Fall des Triebverbrechers Fritz Haarmann und vier andere Kriminalfälle, München 1967, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 1

Pozsar, Christine, Farin, Michael, Hrsg., Die Haarmann-Protokolle, Reinbek bei Hamburg 1996, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 6

Real Life Crime, Eaglemoss Publications Ltd., London (ohne Jahr), Real-Life Crimes, Volume 9, Heft 121, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: SD 004546

Schneider, W., Hrsg., Haarmann vor dem Schwurgericht, 1924, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 4

Tasch, Dieter, Artikelserie aus "Hannoversche Allgemeine Zeitung", 1984

Wego, Maria, "Wertvoll, da einziges Stück und Akten nicht mehr vorhanden" Lichtbildmappe Mordsache Haarmann im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen entdeckt in: Archiv für Polizeigeschichte, 2. Jahrgang 1991, S. 78-80, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: SD 004224 b

Werremeier, Friedhelm, Haarmann: Nachruf auf einen Werwolf; die Geschichte des Massenmörders Friedrich Haarmann, seiner Opfer und seiner Jäger, Köln 1992, Signatur der Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs Hannover: Ub Haarmann 5

Werremeier, Friedhelm, Haarmann: Der Schlächter von Hannover; die grauenvollen Verbrechen des berüchtigten Serienmörders, München 1995

Findmittel 

EDV-Findbuch (2006)

Weitere Angaben (Bestand)

Bearbeiter 

Petra Diestelmann (2006)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Bitte bestellen Sie die Archivalien im jeweiligen Archivbestand des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover