NLA HA Dep. 142

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gutsarchiv Hermannsburg

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Findmittel: EDV-Findbuch in Bearbeitung
Umfang:

Bestandsgeschichte 

I. Zur Geschichte der adligen Sitze in Hermannsburg und Oldendorf

Im 16. und 17. Jahrhundert befanden sich in Hermannsburg mit dem Alten Hof oder Kropshof, dem sog. "Bunten Hof" oder Gerkenhof, dem Winkelhof oder Junkernhof, dem Behrenhof, dem Hof an der Örtze und dem Almshof, insgesamt 5 adlige Sattelhöfe, von denen zwei, der "Bunte Hof" und der Almshof, Allodialgüter (unbeschränkter Eigenbesitz), die übrigen drei Lehen des Fürstentums Lüneburg waren. Ursprünglich gehörten alle fünf Güter, von denen noch drei im 18. Jahrhundert das landschaftliche Stimmrecht besaßen, verschiedenen Linien der Familie von Haselhorst, die darüber hinaus noch zunächst zwei, ab dem späten 17. Jahrhundert alle drei Rittergütern im benachbarten Oldendorf innehatte. Nachdem die Familie von Haselhorst mit dem Tod des Ludolf Christian von Haselhorst (1681-1718) im Mannesstamm erloschen war, gingen deren Lehen zu Hermannsburg und Oldendorf an den Landdrosten Franz (Francesco Maria) Capellini gen. Stechinelli von Wickenburg über, dessen Sohn und Erbe Johann Franz Freiherr Stechinelli von Wickenburg sie 1737 an die Brüder Adam Ernst Christian, Johann Friedrich und Joachim Christian Ludwig von Staffhorst verkaufte, die damit fast den gesamten Adelsbesitz im Kirchspiel Hermannsburg in ihrer Hand vereinigten. Die von Staffhorst waren in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Fürstentum Lüneburg ansässig geworden, als sie 1674 von der Familie (von) Post zwei allodiale Sattelhöfe zu Hermannsburg sowie den Sattelhof zu Beckedorf geerbt hatten. 1692 wurden die von Staffhorst darüber hinaus noch mit zwei Höfen zu Oldendorf (sog. Sonderlehen) belehnt, die der Landdrost Stechinelli ihnen überlassen hatte. Mit dem Tod des Vizeoberstallmeisters von Staffhorst 1815 erlosch das Geschlecht im Mannesstamm. Lehnsnachfolger waren die von Reden. Die von den von Post ererbten Allodialgüter wurden im Zuge des

von Staffhorst'schen Konkursverfahrens 1820 verkauft.

Die Besitzungen der von Haselhorst zu Hermannsburg und Oldendorf setzten sich aus drei Komplexen - Allodialgüter und Lehen - zusammen.

1. Das Allodialgut der von Haselhorst

Das Allodialgut der von Haselhorst bildete sich allmählich seit dem späten 14. Jahrhundert mit dem Kauf einzelner Ländereien und Rechte heraus und erreichte in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts seine endgültige Ausdehnung. Kern des Allodialbesitzes war der 1529 von Heinrich von Haselhorst erworbene Gerkenhof zu Hermannsburg (der spätere "Bunte Hof"). Nach dem Tod des Hans Heinrich von Haselhorst, Abt des Klosters St. Michaelis zu Lüneburg und Erbauer des "bunten Hofes", im Jahr 1623 fiel der Allodialbesitz an seinen Neffen Staats Friedrich Post, Landhofmeister und Kellner des Klosters St. Michaelis, Sohn des Johann Post und der Anne von Haselhorst. Dieser vererbte das Gut seiner Tochter Agnese Elisabeth von Post, die es durch ihre Heirat mit dem Oberforst- und Jägermeister Ernst Christian von Staffhorst an dessen Familie brachte. 1689 wurde das Allodialgut durch den Kauf des Almshofes, den Gerd von Haselhorst als Allodialbesitz 1527 von der Familie von Estorff erworben hatte, noch einmal wesentlich vermehrt. Nach dem Konkurs der Staffhorstschen Güter 1819 wurden wesentliche Teile des Allodialgutes - darunter auch der Almshof - verkauft. Einen Teil erwarb die Familie von Reden. Den Rest, die Hofstelle des "Bunten Hofes", bildet das heutige Rittergut Hermannsburg III.

2. Das Kommunion- oder Hauptlehngut der von Haselhorst

Der Hauptlehnbesitz der von Haselhorst blieb bis zu deren Aussterben im Besitz der Familie. Danach wurde 1694 Landdrost Franz Stechinelli von Wickenburg mit den Gütern belehnt. Der in Hermannsburg bereits durch den Besitz des Allodialgutes und der Sonderlehen begüterten Familie von Staffhorst gelang es aber,

das Stechinellische Lehen 1737 zu erwerben und 1738 die Belehnung zu erhalten. Nach dem Tod des letzten männlichen Namensträgers von Staffhorst fielen die Lehen an die Familie von Reden zu Franzburg, die den Besitz im Lauf des 19. Jahrhunderts in die Rittergüter Oldendorf und Hermannsburg I, II und III aufteilte. Das Kommunionlehngut setzte sich mit dem von Segeband von Haselhorst im frühen 16. Jahrhundert erworbenen Lehen, dem Lehen des Celler Bürgers Heinrich Lutterloh und dem Samtlehen der von Haselhorst aus drei Komplexen unterschiedlicher Herkunft zusammen:
Der erste Lehnskomplex kann erstmalig mit dem Lehnbesitz der Linie des Segeband von Haselhorst 1529 belegt werden. Er besteht aus verschiedenen Einzelerwerbungen, die diese Linie im ersten Viertel des 16. Jahrhundert gemacht hatte und mit denen sie zunächst jeweils einzeln vom Herzog belehnt worden war. Der Sammellehnbrief von 1529 beginnt mit "einem dicke vp dem Rorbecke", einem Teich in der Nähe des heutigen "Köttelbecks", der heute nicht mehr vorhanden ist. Des Weiteren werden hier die Fischerei auf der Örtze (südlich bis Scharnebecks Mühle), diverse Ländereien und Höfe sowie ein Sattelhof zu Oldendorf, der sog. große Haselhorstsche Hof (Hornbostelshof), genannt.

Der zweite Lehnskomplex, den um 1438 der Celler Bürger Diderik Lutterloh innehatte, kann als Besitz der von Haselhorst erstmalig mit dem Lehnbrief der Linie des Segeband von Haselhorst aus dem Jahr 1549 belegt werden, und zwar als Anschlussbelehnung an den ersten Lehnskomplex. Der Lehnbrief nennt zuerst den "Dornehof" in Hermannsburg, einen untergegangenen, früh aufgeteilten Hof sowie eine Anzahl weiterer Höfe in Baven und Oldendorf.

Den dritten Lehnkomplex bildet das sich bis ins frühe 16. Jahrhundert ständig erweiternde Samtlehen, mit dem die Familie von Haselhorst zu gesamter Hand belehnt war. Dieses fiel 1577 nach dem Aussterben der

Linie des Brun von Haselhorst gänzlich an die Linie des Segeband von Haselhorst. Deshalb wurde es den beiden genannten Lehnkomplexen dieser Linie als dritter Komplex angeschlossen. Das Samtlehen stellt den ältesten Bestand des Lehnbesitzes dar und wird erstmals von 1330 bis 1352 mit drei Höfen und der Mühle zu Hermannsburg, einem Hof zu Baven, dem sechsten Teil des Zehnten zu Baven sowie anderen, auswärtigen Lehnstücken erwähnt. Seit 1360 wird in den Lehnbriefen neben weiteren, neu hinzugekommenen Höfen und Rechten insbesondere der Sattelhof (Alte Hof oder Kropshof) zu Hermannsburg als bedeutendster Teil und einstiger Mittelpunkt des Samtlehens genannt. Dazu kamen 1417 noch der Behrenhof sowie 1471 der Sattelhof zu Schlüpke und die Mühle zum Scharnebecke, die in den Samtlehnbriefen seit 1529 an der Spitze dieses Lehnkomplexes steht. Im Samtlehnbrief von 1529 wird erstmals der Winkelhof (Junkernhof) zu Hermannsburg genannt, mit dem 1360 die von Dageförde zu Wathlingen belehnt worden waren. Daneben ist noch eine große Zahl von Höfen außerhalb des Kirchspiels Hermannsburg, besonders im Kirchspiel Bergen, aufgeführt.

3. Die Haselhorstschen bzw. Staffhorstschen Sonderlehen zu Oldendorf

Neben dem Kommunionlehngut besaßen die von Staffhorst noch die sog. Sonderlehen zu Oldendorf, die nicht in den Lehnbriefen des Hauptlehnbesitzes aufgeführt waren, sondern davon getrennt vergeben wurden. Die Sonderlehen gingen somit auch nicht an Johann Franz Stechinelli von Wickenburg über, als dieser 1718 das Haselhorstsche Hauptlehen erhielt. Die Sonderlehen bestanden wiederum aus zwei Lehnskomplexen, dem Hogrefen-Lehen und dem Lutterloh-Lehen:

Der erste Komplex, das sog. Hogrefen-Lehen, befand sich von 1330 bis 1352 in den Händen des Werner Hogrefe, der auch als Werner von Oldendorpe bezeichnet wird. Es bestand ursprünglich aus einem Sattelhof, dem sog. Hogrefenhof, und den

Zehnten zu Bonstorf und Barnbostel, wurde aber später noch um mehrere Höfe ergänzt. Nach dem Tod des Ernst Hogrefe, des letzten männlichen Nachkommens der Familie, wurde 1633 Heinrich von Haselhorst mit dessen heimgefallenen Gütern belehnt. Nach dem Tod des Christian August von Haselhorst im Jahr 1675 fiel das Gut an den Landdrosten Stechinelli von Wickenburg, der bereits 1670 die Anwartschaft erworben hatte. Schließlich gelangten 1692 die von Staffhorst durch Übernahme des Kaufschillings von 4000 Reichstalern in den Besitz des Lehens.

Der zweite Komplex, das sog. Lutterloh-Lehen, bestand aus einem weiteren Sattelhof zu Oldendorf (Lutterlohhof) und wurde nach dem Tod des letzten Lutterloh ebenfalls an den Drosten Stechinelli von Wickenburg ausgegeben, der es 1692 zusammen mit dem Hogrefen-Lehen an die Familie von Staffhorst verkaufte.


II. Literaturhinweise

Achim Gercke, Hermannsburg: die Geschichte eines Kirchspiels, Adensen 1965, S. 108-130


III. Bestandsinformation

Der Bestand enthält die heute noch erhaltenen Überreste des ursprünglich umfangreichen Gutsarchivs Hermannsburg, das wohl Akten zu allen genannten Gütern aus dem Besitz der Familien von Haselhorst (danach von Staffhorst und von Reden) enthielt. Die Unterlagen wurden dem Hauptstaatsarchiv im Dezember 2010 von Jonas Richter im Auftrag seiner Tante Adelheid von der Groeben (gest. 1995) als Geschenk überlassen. Frau von der Groeben hatte die Papiere von ihrem Mann Jürgen Gremmel geerbt, der sie wiederum von seiner ersten Frau, einer Geborenen von Reden, erhalten hatte.

Der kleine Bestand, der lediglich 0,3 laufende Meter umfasst, enthält v. a. Lehnbriefe und andere Unterlagen zu den ehemals von Haselhorstschen Besitzungen in Hermannsburg und Oldendorf. Diese stammen im Wesentlichen aus dem 18. und 19. Jahrhundert und geben insbesondere über die Besitzverhältnisse der Güter nach dem

Aussterben der Familie von Haselhorst Auskunft. Wertvollste Quelle ist das sog. Hausbuch aus dem Jahr 1726 (Dep. 142 Acc. 2010/131 Nr. 1), aus dem der damalige Umfang der 1718 in die Hände der Familie von Staffhorst gelangten Güter (Allodialgüter und Sonderlehen) zu Hermannsburg und Oldendorf hervorgeht und das neben den Erbhöfen des Allodialgutes auch die Lehnhöfe der Sonderlehen verzeichnet.

Der Bestand ist ohne Einschränkungen benutzbar.

Hannover, im Januar 2011
gez. Dr. Claudia Kauertz