NLA HA Dep. 103 XXIII

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Ministerium des Königlichen Hauses

Laufzeit 

1703-1879

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Dep. 103 XXIII: Das Ministerium des Königlichen Hauses

Die Angelegenheiten des Königlichen Hauses waren im 18. und im frühen 19. Jahrhundert von der Londoner Kanzlei bzw. von den Geheimem Räten bearbeitet worden. Nach der Aufhebung des Gesamtministeriums übertrug der König Ernst August am 14. November 1837 dem neu ernannten Staats- und Kabinettsminister von Scheele die Leitung der Geschäfte für das Königliche Haus. Seit 1848 fielen diese Aufgaben dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten zu. 1853 wird die Verbindung aufgehoben. Im Hof- und Staatskalender erscheint 1853 ein selbstständiges Ministerium des Königlichen Hauses. Diesem Ministerium unterstanden das Archiv, die Bibliothek und das Münzkabinett. Nach der Ausscheidung der Krondomänen übertrug der König 1858 dem Ministerium die Verwaltung des Kronvermögens, die Aufsicht über die Kronkasse, die aus dem Zusammenschluss der Hofstaats-, der Hofbau- und Gartenkasse sowie der Jagd- und Marstallskassen entstanden war. Als zentrale Verwaltungsbehörde der königlichen Finanzen kam nunmehr dem Ministerium eine erhöhte Bedeutung zu, es erscheint seit 1858 im Staatskalender unter den Hofbehörden. 1858 übernahm das Ministerium die Verwaltung der Lehnsrechte, die Aufsicht über das Altfürstlich Braunschweigische Allodium. Damit hatte das Ministerium eine Stellung erlangt, die eine Art Oberaufsicht und eine Kontrolle über sämtliche Ausgaben der Hofbehörden ermöglichte. Es war nur konsequent, dass im Jahr 1862 das Ministerium den langjährigen Oberhofmarschall Ernst von Malortie, der als unbestrittene Autorität in allen Etikette- und Rangfragen innerhalb der Königreiches angesehen wurde, als Minister bekam. Infolge dieser Ernennung verlor zwar das Ministerium wegen des politischen Desinteresses seines Ministers an politischer Bedeutung, aber die Führung der Hofämter erfolgte nun vom Ministerium aus. Am 16.12.1866 löste der

Preußische König das Hausministerium auf.

Hannover, den 20.12.1974
gez. Dr.

Schöningh

Weitere Angaben (Bestand)

Benutzung 

Die Benutzung des Bestandes erfolgt für Archivalien bis zum Stichjahr 1918 entsprechend den Regelungen des NArchG. Die Benutzung jüngerer Archivalien unterliegt der Genehmigung des Depositars.