NLA HA Nds. 1630

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Abwickler des Reichsnährstandes für Niedersachsen

Laufzeit 

1939-1971

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Reichsnährstand und seine Zusammenschlüsse waren Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Gesetz über die Abwicklung des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse (RNStAbwG) vom 23. Februar 1961 ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 11 vom 28. Februar 1961, S. 119 verkündet und am 1. April 1961 in Kraft getreten.

Das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz bestimmt in § 1, dass der Reichsnährstand und seine Zusammenschlüsse aufgelöst sind, nach diesem Gesetz abgewickelt werden und bis zur Beendigung der Abwicklung fortbestehen, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert.

Nach § 2 des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes wurden der Reichsnährstand und seine Zusammenschlüsse von einem gemeinsamen Abwickler unter Aufsicht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt. Der Bundesminister hatte gegenüber dem Abwickler kein Weisungsrecht, sondern nur die Aufsicht, ob dieser im Rahmen des Gesetzes tätig war. Der Reichsnährstand und seine Zusammenschlüsse unterlagen der Rechnungsprüfung durch den Bundesrechnungshof. Sitz der Dienststelle des Abwicklers des Reichsnährstandes und seiner Zusammenschlüsse war Bonn. Die Wirkungszeit begann am 1. April 1961 und endete nach Beendigung der Abwicklungsarbeiten am 10. Dezember 1973. Die Mitarbeiterzahl der Dienststelle des Abwicklers betrug bis etwa 1965 sechs, dann vier.

Der Abwickler hatte ferner gemäß § 2 des Reichsnährstands-Abwicklungsgesetzes mit Zustimmung des Bundesministers Beauftragte für einen beschränkten Aufgabenkreis für das Reichsnährstandsvermögen in den Bundesländern mit Ausnahme des Landes Berlin zu ernennen. Ferner bestellt er einen Beauftragten für die Vermögen der Zusammenschlüsse mit Ausnahme ihrer im Lande Berlin und außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes belegenen Vermögensteile sowie einen Beauftragten für die im Lande Berlin und außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes belegenen Vermögensteil des Reichsnährstands und seiner Zusammenschlüsse. Die Beauftragten waren keine Organe der abzuwickelnden Körperschaften, sondern Bevollmächtigte des Abwicklers, der das Weisungsrecht behielt, sich bestimmte Aufgaben vorbehalten konnte und den Sitz der Beauftragten bestimmte. Jedem Beauftragten standen 1 bis 2 Mitarbeiter zur Seite.

Aufgabe des Abwicklers bzw. seiner Beauftragten war es, das Vermögen zu erfassen, ordnungsgemäß zu verwalten, die laufenden Geschäfte zu beenden, die Forderungen einzuziehen, die Gläubiger zu befriedigen und das übrige Vermögen in Geld umzusetzen sowie das Restvermögen auf Bund und Länder zu verteilen.

Nähere Einzelheiten sind der Abhandlung über das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz des verstorbenen Ministerialrats a.D. Dr. jur. Ernst Sauer zu entnehmen (vgl. Nds. 1630 Nr. 17).

Stand: Juni 1976

Bestandsgeschichte 

Der vorliegende Bestand ist von Herrn Dr. Lent aus ca. 90 m Akten ausgesondert worden. Es wurden vorwiegend Rechnungsunterlagen bzw. Rechnungsbelege kassiert. Die Verzeichnungs- und Ordnungsarbeit lag beim Erstunterzeichneten.

Stand: Juni 1976

Enthält 

Schriftwechsel, Entwürfe und Stellungnahmen zum Reichsnährstandsabwicklungsgesetz, Vermögensübersichten u.a.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,9

Bearbeiter 

Peter Bardehle (1976)

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen