NLA HA Nds. 1241 Osterheide

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gemeindefreier Bezirk Osterheide - Sammlung Baumann -

Laufzeit 

1934-2005

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Gemeindefreie Bezirk Osterheide umfasst mit einer Fläche von 17.853 Hektar den zum Landkreis Soltau-Fallingbostel gehörenden Teil des NATO-Truppenübungsplatzes Bergen, der von der Bundeswehr verwaltet wird und heute als größter Truppenübungsplatz Europas gilt. In dem Gemeindefreien Bezirk leben in den drei Ortschaften Wense, Oerbke und Ostenholz insgesamt ca. 850 Einwohner, die zumeist bei den verschiedenen zivilen und militärischen Dienststellen auf dem Platz beschäftigt sind. Im benachbarten britischen Truppenlager Fallingbostel in Oerbke (Camp Fallingbostel) sind noch einmal etwa 1.200 Soldaten der hier stationierten britischen Streitkräfte mit ihren Familien (ca. 800 Personen) untergebracht.

Der Aufgabenbereich des Gemeindefreien Bezirks, dessen Verwaltungssitz sich in Oerbke befindet, entspricht grundsätzlich dem einer Gemeinde mit einem von der Einwohnervertretung gewählten Bezirksvorsteher an der Spitze. Unter der Aufsicht des Landkreises ist der Gemeindefreie Bezirk in seinem Gebiet Träger der gesamten öffentlichen Verwaltung, wobei die erforderlichen Kosten von der Bundesfinanzverwaltung, seit 2006 vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), getragen werden.

1. Einrichtung des Truppenübungsplatzes (1936-1938)

Die wechselvolle Geschichte des Gemeindefreien Bezirks Osterheide im Landkreis Soltau Fallingbostel beginnt - ebenso wie die Geschichte des benachbarten Gemeindefreien Bezirks Lohheide im Landkreis Celle - in den Jahren 1935/36, als die deutsche Wehrmacht den Truppenübungsplatz Bergen zwischen Bergen und Fallingbostel anlegte. Mit dem Erwerb der benötigten Flächen von rund 30.000 Hektar durch die Reichsumsiedlungsgesellschaft (RUGES) erfolgte zugleich die Auflösung von insgesamt 25 Gemeinden in den Landkreisen Celle, Soltau und Fallingbostel. Weitere Gemeinden mussten zum Teil erhebliche Flächen an den Truppenübungsplatz abtreten. Der Landkreis Fallingbostel verlor dabei mit 18.703 Hektar (17,8 % der Gesamtfläche des Landkreises und 8,3 % seiner Gesamtbevölkerung) die größte Fläche an den Truppenübungsplatz.

Von der Auflösung waren hier mit Wense, Untereinzingen, Obereinzingen, Hartem, Oberndorfmark, Oerbke, Böstlingen, Ettenbostel, Oberhode und Ostenholz insgesamt zehn Gemeinden betroffen, deren Bewohner bis zum 1. August 1938 vollständig umgesiedelt wurden. Weitere acht Gemeinden des Landkreises (Fuhrhop, Dorfmark, Vierde, Fallingbostel, Bockhorn, Krelingen, Westenholz und Bockel) verloren ebenfalls mehr oder weniger große, z. T. besiedelte Flächen an den neuen Truppenübungsplatz, auf dem bereits 1936 die ersten militärische Übungen stattfanden.

Zur Verwaltung des Truppenübungsplatzes wurde am 1. August 1938 der "Gutsbezirk Platz Bergen" (ab 1. Oktober 1940 "Heeresgutsbezirk Platz Bergen") gebildet und in den Landkreis Fallingbostel eingegliedert. Verfassung und Verwaltung des Gutsbezirks regelten sich nach der "Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke" vom 15. November 1938. Gutsvorsteher war von 1938 bis 1945 Georg Meyer, ein Oberfeldzahlmeister der Heeresstandortverwaltung.

Sofort nach dem Ankauf der Ländereien durch die Reichsumsiedlungsgesellschaft bekam das Heeresbauamt den Auftrag, auf dem Platz mehrere Truppenlager mit einer modernen Infrastruktur (Kasernen, Pferdestallungen, Fahrzeughallen, Depotanlagen, Lazarett, Unterrichtsgebäude, Lagerkino etc.) zu errichten, in denen jeweils eine Division untergebracht werden sollte. Geplant waren ursprünglich drei Lager, eines im Westen, eines im Osten und eines im Norden. Davon wurden jedoch lediglich das Lager Bergen (Lager I/ heute Lager Bergen-Hohne) am Ostrand und das Lager Fallingbostel in Oerbke (Lager II) am Westrand des Platzes errichtet. Das geplante dritte Lager im Norden in der Höhe von Dorfmark wurde nie gebaut.

Als erstes begann man mit dem Bau des Lagers Bergen. Dazu wurde zunächst 1935 an der Straße von Belsen nach Walle das Heeresneubauamt (bis 1938), ein Materiallager (danach bis 1940 Waffendepot) sowie am Meißendorfer Weg, 3 km südlich vom späteren Truppenlager Bergen, ein Barackenlager als Unterkunft für 3.000 Arbeiter errichtet. Dem Bau des zweiten Truppenlagers Fallingbostel in Oerbke, das 1938 endgültig fertig gestellt wurde, ging 1936/37 die Errichtung eines weiteren Bauarbeiterlagers an der Straße von Oerbke nach Fallingbostel voran.

Ein Teil der Beschäftigten auf dem Truppenübungsplatz wurde in den leer stehenden Gebäuden der zuvor geräumten Ortschaften am Rande des Truppenübungsplatzes untergebracht. So waren einzelne Ortschaften (Wense mit Küddelse, Untereinzingen, Obereinzingen, Oerbke, Böstlingen mit Pröbsten und Fahrenholz, Ettenbostel, Ostenholz, Meissendorf mit Gudehausen und Hartmannshof, Hörsten, Hohne, Bergen-Belsen, Hasselhorst, Wardböhmen mit Becklingen und Bleckmar) bereits im Mai 1939 wieder von mehr als 4.000 Einwohnern bewohnt.

2. Errichtung von Kriegsgefangenenlagern (1939-1945)

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden in den Jahren 1939 bis 1945 am Rande des Truppenübungsplatzes Bergen mehrere Kriegsgefangenenlager eingerichtet, die dem Kommando eines Obersten der Wehrmacht unterstellt waren. Dazu wurden Teile der Truppen- und v. a. der Bauarbeiterlager genutzt. Zunächst wurde mit Kriegsbeginn 1939 das ehemalige Arbeiterlager Fallingbostel zum Kriegsgefangenenlager Stalag XI B Fallingbostel umgebaut. Dieses Lager, das bis 1945 bestand, entwickelte sich im Lauf des Krieges zu einem der größten Kriegsgefangenenlager in Norddeutschland.

Des Weiteren lag im Bereich Fallingbostel/Oerbke seit August 1941 noch das Stalag XI D (321) Oerbke, in dem sowjetische Kriegsgefangene interniert waren und das im Juni 1943 aufgelöst wurde. Die überlebenden Kriegsgefangenen wurden danach in das Stalag XI B überführt. Auf dem Gelände des ehemaligen Stalags XI D wurde 1944 das Stalag 357 Oerbke eingerichtet, in das Gefangene aus den in der Nähe der vorrückenden Ostfront gelegenen Stalags Luft IV Groß Tychow (Pommern), Stalag XXA Thorn (Polen) und Stalag 344 Lamsdorf (Schlesien) gebracht wurden. Dabei handelte es sich überwiegend um Soldaten der Luftwaffe aus den USA, England, Kanada, Südafrika und Australien.

Der Verlauf des Krieges spiegelte sich in der Nationalität der Kriegsgefangenen wider. In Stalag XI B befanden sich 1939 mit Beginn des Kriegs gegen Polen zunächst nur polnische Kriegsgefangene. 1940 kamen Niederländer, Belgier und Franzosen hinzu. Der Russland- und der Balkanfeldzug 1941, der Sturz der faschistischen Regierung Mussolinis in Italien 1943 und die Landung der Alliierten in der Normandie 1944 führten zu einer ständigen Erweiterung des Lagers, in dem nun auch Russen, Tschechoslowaken, Serben, Italiener, Engländer, US-Amerikaner und Kanadier sowie auch einige Neuseeländer, Australier und Südafrikaner interniert waren.

Allerdings lebte nur ein kleiner Teil der Kriegsgefangenen im Lager selbst. Der überwiegende Teil der Gefangenen war auf über 1.100 Arbeitskommandos (jeweils 30-40 Mann) verteilt, die v. a. in der Rüstungsindustrie in den Städten Hannover, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter eingesetzt wurden. Die Kriegsgefangenlager wurden regelmäßig durch das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) besucht, das die Einhaltung der Genfer Konvention überwachte. Diese wurde von den Nationalsozialisten allerdings für die sowjetischen Kriegsgefangenen und auch für die ab 1943 internierten Italiener bewusst ignoriert. Dabei hatten die sowjetischen Kriegsgefangenen, die zunächst in den beiden Stalags XI C in Bergen Belsen und XI D in Oerbke untergebracht waren, die meisten Opfer zu beklagten. Im Winter 1941/42 kam es aufgrund einer Typhus- und Fleckfieberepidemie zu einem Massensterben sowjetischer Kriegsgefangener.

Außer den sowjetischen Kriegsgefangenen lebte in Deutschland noch eine große zahl ausländischer Zivilisten, darunter viele Frauen, die aus den eroberten Gebieten als sog. Fremdarbeiter nach Deutschland deportiert worden waren. Deren Unterbringung und Arbeitseinsatz fiel ebenfalls in die Verantwortung der Stalags. So wurden auch in Stalag XI B ein sog. "Ostarbeiterlager" sowie - nach Geschlechtern getrennt - mehrere dezentrale Zwangsarbeiterlager in Walsrode, Schwarmstedt, Bomlitz/ Benefeld, Hademstorf, Dorfmark, Honerdingen, Beetenbrück und Hülsen eingerichtet.

Auf dem Gebiet des späteren Gemeindefreien Bezirks Lohheide war ab 1941 im ehemaligen Bauarbeiterlager Bergen(-Belsen) mit dem Stalag XI C (311) Bergen-Belsen ein weiteres Kriegsgefangenenlager für sowjetische Kriegsgefangene entstanden, das im Juni 1943 ebenfalls zu Gunsten des Stalag XI B aufgelöst wurde. Nach der Auflösung wurde das Gelände Teil des Konzentrationslagers Bergen-Belsen.

Die verschiedenen Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager auf dem Truppenübungsplatz wurden am 16.04.1945, einen Tag nach dem Konzentrationslager Bergen-Belsen, von der britischen Armee befreit.

3. Lager für Displaced Persons (DP-Lager) in Fallingbostel/ Oerbke (1945 bis 1950)

Bei Kriegsende befanden sich in Deutschland über neun Millionen heimatlose Ausländer, sog. Displaced Persons (DPs). Dazu gehörten Zwangsarbeiter, die in deutschen Betrieben beschäftigt waren, Kriegsgefangene, Häftlinge aus den Konzentrationslagern und viele Osteuropäer, die entweder freiwillig in Deutschland gearbeitet hatten oder vor der Roten Armee hierher geflohen waren. Zur Unterbringung dieser Personen richteten die Alliierten überall in Deutschland sog. DP-Lager ein.

Auch auf dem Gelände der ehemaligen Truppenlager Fallingbostel in Oerbke (Gemeindefreier Bezirk Osterheide) und Bergen (Gemeindefreier Bezirk Lohheide) hatten die Briten DP-Lager errichtet. So war das DP-Auswanderungslager, in dem seit Ende 1945 v. a. polnische DPs auf ihre Auswanderung warteten, im Truppenlager Fallingbostel untergebracht. Auch das Sammellager für sowjetische DPs, die hier bis Ende des Jahres 1945 auf den Rücktransport in ihre Heimat warteten, war in einem Teil des Truppenlagers Fallingbostel eingerichtet worden.

Nach Kriegsende kehrten die Kriegsgefangenen aus den westlichen und südeuropäischen Ländern relativ schnell in ihre Heimatländer zurück. In Deutschland blieben v. a. Polen und Russen, für die eine Rückkehr aufgrund der politischen Entwicklung in ihren Heimatländern schwierig geworden war. Durch die Potsdamer Beschlüsse hatte Polen 1945 ein Drittel seines Staatsgebiets im Osten an die Sowjetunion verloren. Die in den betroffenen Gebieten ansässige polnische Bevölkerung wurde vertrieben. Darüber hinaus geriet das Land auch politisch in den Einflussbereich der Sowjetunion und wurde als sozialistische "Volksrepublik" einer ihrer Satellitenstaaten. Dies führte dazu, dass viele polnische Kriegsgefangene nicht in ihre Heimat zurückkehren wollten. Die meisten der etwa 90.0000 Polen, die sich bei Kriegsende in deutschen Lagern befanden, entschieden sich für eine Auswanderung.

Anders als die polnischen DPs hatten die sowjetischen Kriegsgefangen und Zwangsarbeiter, die im Lauf des Krieges nach Deutschland verschleppt worden waren, keine Wahl. Die sowjetische Regierung richtete in Zusammenarbeit mit den übrigen Besatzungsmächten in Deutschland Sammellager für sowjetische Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene ein, die dort auf ihre Rückführung in die Sowjetunion warteten. Auch im ehemaligen Truppenlager Fallingbostel in Oerbke gab es mit dem "Sammellager Fallingbostel" ein solches Lager. Von hier aus wurden die sowjetischen DPs über die Sowjetische Besatzungszone bis Ende 1945 in die Sowjetunion zurückgebracht. Da die sowjetische Regierung, Kriegsgefangene, die sich hatten gefangen nehmen lassen, als Verräter brandmarkte, wurden diese nach ihrer Rückkehr zunächst in sog. Filterlagern zusammengefasst und dort von der Geheimpolizei auf ihre politische Gesinnung überprüft. Hielten sie der Überprüfung nicht stand, wurden sie häufig für Jahre nach Sibirien deportiert. Über hohe Offiziere wurde in manchen Fällen sogar die Todesstrafe verhängt.

Dementsprechend lebten seit dem Spätherbst 1945 in Fallingbostel/ Oerbke im Wesentlichen nur noch nichtjüdische Polen und osteuropäische Juden (insgesamt ca. 16.000 Personen). Nachdem auch diese DPs zum größten Teil entweder in ihre Heimatländer zurückgekehrt oder in andere Staaten, v. a. in die USA, ausgewandert waren, konnte das DP-Lager Mitte 1950 endgültig geschlossen werden.

In dem DP-Lager lebten auch viele jüdische DPs, die sich hauptsächlich aus den Überlebenden des Konzentrationslagers Bergen-Belsen rekrutierten und in den Kasernen des Truppenlagers Bergen, dem ehemaligen Lager II des Konzentrationslagers, untergebracht waren. Die britische Militärregierung weigerte sich zunächst, den befreiten Juden einen eigenen, genuin jüdischen Status zuzugestehen. So wurden die jüdischen DPs - entgegen ihrem erklärten Selbstverständnis und politischen Willen - von den Briten ihrer Herkunftsnationalität zugeordnet und zusammen mit ihren nichtjüdischen Landsleuten untergebracht. Auch wurden die neu gebildeten jüdischen Vertretungskörperschaften von den Briten nicht anerkannt. Allerdings konnten die britische Militärregierung eine solche Politik, die nicht zuletzt durch die außenpolitischen Interessen Großbritanniens im Palästina-Konflikt motiviert war, nicht dauerhaft durchhalten. Seit Oktober 1945 wurde eine Unterbringung von jüdischen DPs in gesonderten Blocks zugestanden. Angesichts immer wieder auftretender Konflikte zwischen nichtjüdischen Polen und jüdischen DPs wurde die Mehrzahl der nichtjüdischen Polen im Frühsommer 1946 in andere DP-Camps verlegt. So entstand für die jüdischen DPs ein eigenes DP-Lager, das bis Sommer 1950 auf dem Gebiet des heutigen Gemeindefreien Bezirks Lohhheide bestand.

4. Internierungslager No. 3 Civilian Internment Camp (CIC) Fallingbostel/ Oerbke (1945-1949)

Eines der Hauptziele der Alliierten nach der Kapitulation Deutschlands war die Eliminierung des Nationalsozialismus und seines Gedankenguts. Alle Deutschen wurden in sog. Entnazifizierungsverfahren überprüft. Es gab fünf Belastungskategorien. In schwerwiegenderen Fällen konnte das Vermögen beschlagnahmt, die Entlassung aus dem Beruf oder die Überstellung an ein deutsches Gericht verfügt werden. Grundsätzlich konnten die Gerichte auch die Todesstrafe verhängen. Mit den individuellen Überprüfungen, den abgestuften Sanktionen und den damit einhergehenden Neubesetzungen von Stellen wollten die Alliierten sicherstellen, dass wichtige Funktionen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft künftig von zuverlässigen Personen ausgeübt wurden. Daneben hatten die Alliierten aber auch Kriterien festgelegt, die automatisch Arrest oder Internierung für die Betroffenen bedeuteten.

Betroffene waren zum einen Personen, die den Alliierten als Sicherheitsrisiko für die eigenen Truppen erschienen, v. a. aber mutmaßliche Kriegsverbrecher. Darunter fielen z. B. die politischen Spitzen der NSDAP, Angehörige der SS, der Waffen-SS, der Gestapo und des SD, Führer von SA, HJ und anderen Parteiorganisationen, Angehörige der Abwehr sowie höhere Verwaltungsbeamte und Generalstabsoffiziere. Gleich nach der deutschen Kapitulation richteten die britischen Besatzer in Oerbke auf dem Gelände des ehemaligen Stalag 357 das Internierungslager No. 3 Civilian Internment Camp Fallingbostel am Ortsausgang Oerbke Richtung Vierde ein. Es war eines von insgesamt neun Internierungslagern in der britischen Besatzungszone. Hier wurden anfangs nur SS-Angehörige in strikter Isolierung gefangen gehalten. Das Internierungslager, in dessen Jugendlager auch Jugendliche und junge Erwachsene der Jahrgänge ab 1919 untergebracht waren, hatte zwei Funktionen. Zum einen sollten hier die verhängten Strafen abgebüßt, zum anderen die Internierten zu demokratischen Staatsbürgern umerzogen werden.

Als der Alliierte Militärgerichtshof in Nürnberg in seinem Urteil vom Oktober 1946 festlegte, welche NS-Organisationen als verbrecherisch einzustufen waren (SS, Gestapo, SD und die politische Führung der NSDAP), wurden seit Ende des Jahres 1946 deutsche Spruchgerichte eingesetzt, die endgültige Urteile über die verbliebenen Internierten fällen sollten. Zuständig für No. 3 CIC waren die 6 Kammern des Spruchgerichtes Benefeld-Bomlitz, das Gefängnisstrafen bis zu 10 Jahren, Vermögensentzug und Geldstrafen verhängen konnte.

Die Internierungszeit wurde im Regelfall angerechnet, so dass ein Großteil der Internierten nach dem Abschluss der insgesamt 2.900 Verfahren entlassen wurde. Im Juni 1948 waren nur noch 220 Internierte im Camp. Anders als andere Internierungslager wurde No. 3 CIC nicht unmittelbar nach dem Abschluss der Verfahren aufgelöst, sondern bestand bis zum 2. Juni 1949 fort. Es fungierte nun als einziges Auslieferungslager der Briten, wo Internierte oder Zivilisten, die von einer ausländischen Regierung angeklagt werden sollten, bis zur Entscheidung über ihre Auslieferung gefangen gehalten wurden.

5. Verwaltung und militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Bergen (1945-1958)

Nach Kriegsende verblieben der Truppenübungsplatz und die ehemaligen Truppenlager Fallingbostel und Bergen vorerst beim Landkreis Fallingbostel. Allerdings wurde die Bezeichnung "Heeresgutsbezirk Platz Bergen" wieder in "Gutsbezirk Platz Bergen" geändert. Gutsvorsteher war zunächst weiterhin Georg Meyer, der erst am 2. August 1945 von der britischen Militärregierung abgesetzt wurde. Danach übernahm der vom Oberfinanzpräsidenten in Hannover eingesetzte August Lehmann dieses Amt.

Zum 1. November 1945 wurde der Heeresgutsbezirk aufgelöst und die Grenzen der Landkreise Fallingbostel und Celle vor dem 1. August 1938 wiederhergestellt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung des Platzgebietes durch die Schaffung zweier selbstständiger Gutsbezirke aufgeteilt, die jeweils einem Landkreis zugeordnet waren. Der Gutsbezirk Lohheide im Landkreis Celle wurde in Hasselhorst eingerichtet, während der Gutsbezirk Osterheide im Landkreis Fallingbostel seinen Sitz in Oerbke hatte. Bis 1954 hatte der Gutsbezirk Osterheide keinen eigenen Gutsvorsteher, sondern die Verwaltung wurde hier in Personalunion von dem Gutsvorsteher August Lehmann in Hasselhorst wahrgenommen. Vorgesetzte Dienststelle war bis 1998 zunächst die Oberfinanzdirektion (OFD) in Hannover, danach die OFD in Magdeburg zuständig. Seit 2006 nimmt diese Aufgabe die zum 1. Januar 2005 neu gegründete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Sitz in Magdeburg wahr.

1958 wurde der seit langem diskutierte politische Status der Gutsbezirke in der "Verordnung über die Verwaltung der gemeindefreien Gebiete" verbindlich geregelt. Die Gutsbezirke Lohheide und Osterheide wurden ab dem 1. August 1958 zu Gemeindefreien Bezirken erklärt, deren Bewohner zwar nicht die gleichen kommunalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten wie die übrigen Bürger haben, aber dennoch ihre Einwohnervertretungen und deren Vorsitzende wählen, die gemeinsam mit dem Bezirksvorsteher die kommunalen Belange wahrnehmen.

Seit dem Sommer 1945 wurde der Truppenübungsplatz von der britischen Armee allmählich instand gesetzt. Auf einzelnen Schießbahnen fanden erste Schießübungen statt. Anfangs wurde nur ein kleiner Teil des Platzes militärisch genutzt, so dass die britische Kommandantur einzelnen Personen auf Antrag und zeitlich begrenzt gestattete, die Gefahrenzone im Zentrum des Truppenübungsplatzes außerhalb der Schießzeiten zu betreten, um landwirtschaftliche Nutzflächen zu bearbeiten. Mit Ausweitung der Schießübungen kam es zum Ausbau neuer Schießbahnen und zur allmählichen Vergrößerung des Truppenübungsplatzes, der 1953 wieder in seinen ursprünglichen Grenzen nutzbar war.

6. Ansiedlung von Flüchtlingen auf dem Truppenübungsplatz (1945-1951)

Als Konsequenz aus den Potsdamer Beschlüssen von 1945 sollten bis Mitte 1947 6,65 Millionen Deutsche ihre Heimat im Osten verlassen. Davon sollten 1,5 Millionen in der britischen Besatzungszone aufgenommen werden. Tatsächlich waren schon bis Mitte 1945 ca. 10 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene in den Westen gekommen, davon 1,5 Millionen nach Niedersachsen. Auch die Landkreise Fallingbostel und Celle mussten jeweils eine große Zahl an Flüchtlingen und Vertriebenen aufnehmen, wodurch sich die Einwohnerzahl beider Landkreise fast verdoppelte. In dieser Situation gab die britische Militärregierung leer stehende Höfe und Barackenlager in den Randgebieten des Truppenübungsplatzes zur Wiederbesiedlung frei. 145 landwirtschaftliche Siedler- und Nebenerwerbsstellen wurden geschaffen.

So hatte der Gutsbezirk Osterheide im Jahr 1951 mit den wieder besiedelten Ortschaften Wense, Einzingen, Oerbke mit Oerbke-Lager, Pröbsten, Böstlingen, Fahrenholz, Ettenbostel und Mengedorf, Ostenholz, Oberhode und Ostenholzer Moor wieder 5.064 Einwohner. 1.764 davon lebten allein in Oerbke. Nachdem sich die Hoffnung zerschlagen hatte, die ehemaligen Wehrmachtskasernen von der britischen Militärregierung für die Unterbringung von Flüchtlingen freizubekommen, ging man Mitte 1949 daran, das ehemalige Internierungslager No 3. Civilian Internment Camp wiederzubesiedeln, das nach seiner Auflösung an die Verwaltungsstelle für Reichs- und Staatsvermögen beim Finanzamt Soltau übergegangen war. Ende 1945 lebten in dieser Barackensiedlung, die den Namen Oerbke-Ost trug, etwa 500 Menschen in 120 Wohnungen. Andere Flüchtlinge hatten daneben private Behelfsheime auf den freien Flächen zwischen den Baracken errichtet. Darüber hinaus siedelten sich auch kleinere Gewerbebetriebe in Oerbke-Ost an.

Auch im benachbarten Gutsbezirk Lohheide wurde in den Holzbaracken der SS-Wachmannschaften des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen (Barackensiedlung "Neu-Hohne) sowie in Gudehausen, am südöstlichen Rand des Truppenübungsplatzes Bergen, eine große Anzahl von Flüchtlingen untergebracht.

7. Erweiterung und Räumung des Truppenübungsplatzes (1952-1967)

Mit der seit 1951 zunehmenden militärischen Beanspruchung des Truppenübungsplatzes, der zunächst unter britischer Verwaltung stand und seit dem 1. April 1958 unter der Bezeichnung "Nato-Schießplatz Bergen-Hohne" von der Bundeswehr verwaltet wird, gerieten die wieder besiedelten Ortschaften und Barackenlager auf dem Platz in den Gefahrenbereich des Schießbetriebes und mussten endgültig geräumt werden. Erste Räumungen begannen bereits 1951/52 im Gutsbezirk Lohheide.

Im Gutsbezirk Osterheide waren 1953 Teile von Oerbke und Oerbke-Ost zuerst betroffen, danach Achterberg/Einzingen und Teile von Oberhode. Die nächsten Entsiedlungsgebiete und das weitere Vorgehen auf dem Truppenübungsplatz legten die zuständigen Dienststellen des Bundes und des Landes nach vorhergehenden Ortsbesichtigungen 1956 fest. Dabei wurden die 13 folgenden Räumungsgebiete definiert: Einzingen (I), Oerbke (II), Pröbsten (III), Fahrenholz-Böstlingen (IV), Ettenbostel-Mengedorf (V), Ostenholz (V), Oberhode (VII), Hohenbrelingen und Mooradministration (VIII), Gudehausen und Hörsten (IX), Westsiedlung und Ostenholzer Moor (X), Hohne-Manhorn (XI), Bleckmar-Hasselhorst (XII), Wardböhmen-Becklingen (XIII).

1963 wurden diese Räumungsgebiete vom Bundesminister für Verteidigung zu 5 Räumungsphasen zusammengefasst: Alt-Hohne und Bredenbeck (I), Teile von Ostenholz und Oberhode (II), Ettenbostel (III), Pröbsten, Böstlingen, Fahrenholz, Ettenbostel und Mengedorf (IV), Oberhode (soweit nicht in Räumungsphase II erfasst) und Siedlung Administration (V).

Nach der Räumung wurden die meisten Familien in Neubauwohnungen in anderen Städten und Gemeinden Niedersachsens untergebracht. Die Räumungsbetroffenen aus dem Gutsbezirk Osterheide wurden dabei nach Oldenburg, Emmelndorf, Gifhorn, Hannover, Hildesheim, Oerrel, Salzgitter-Lebenstedt, Walsrode, Wolfsburg, Dorfmark, Fallingbostel und Osnabrück umgesiedelt. Um die Abwanderung von Platzbediensteten zu verhindern, wurden zudem in Ostenholz und Oerbke bundeseigene Ersatzwohnungen gebaut. Die Räumung des Truppenübungsplatzes war endgültig 1967 abgeschlossen.

8. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (seit 2011)

Zum 1. Januar 2011 ist der gemeindefreie Bezirk Lohheide als eine von mehreren sogenannten Sondereinrichtungen des Bundes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übernommen worden. Im Gegensatz zu den anderen 230 gemeindefreien Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland sind die gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide bewohnt. Die BImA stellt als Grundstückseigentümerin und öffentlich-rechtliche Verpflichtete den Einwohnern beider Bezirke die gemeindlichen Leistungen zur Verfügung, die normalerweise von den Kommunen bereitgestellt werden (Steuern und Abgaben, Meldewesen, Feuerwehr, Kindergärten). Dies umfasst auch das für die Wahrnehmung dieser Aufgaben benötigte Personal und die Gewährung von Zuschüssen für die Kosten, die die Bezirke nicht durch eigene Einnahmen begleichen können (Deckungsbeitrag).

Stand: Mai 2007 (erweitert Juli 2015)

Bestandsgeschichte 

Der Bestand wurde im Januar 2006 von Hinrich Baumann, dem ehemaligen Bezirksvorsteher des Gemeindefreien Bezirks Osterheide (seit Februar 2006 im Ruhestand), an das Niedersächsische Landesarchiv - Hauptstaatsarchiv Hannover abgegeben. Er enthält Dokumente zur Geschichte des Truppenübungsplatzes, hauptsächlich in den Jahren 1936 bis 1945, die Baumann seit Mitte der 1980er Jahre als Materialbasis für sein im Dezember 2005 erschienenes Buch "Die Heidmark - Wandel einer Landschaft" gesammelt hat.

Der Bestand besteht aus drei Teilen. Der erste Teil (Nds. 1241 Osterheide Acc. 2006/011 Nrn. 1-153) enthält umfangreiches Material (Fotos, Erlebnisberichte von Zeitzeugen etc.) zur Geschichte der verschiedenen Kriegsgefangenenlager, die auf dem Gebiet des Truppenübungsplatzes bestanden und deren Geschichte bislang kaum dokumentiert ist. Diese Sammlung stellt den historisch wertvollsten Teil des Bestandes dar, da nur wenige vergleichbare Dokumentationen über Kriegsgefangenenlager überliefert sind.

Der zweite Teil (Nds. 1241 Osterheide Acc. 2006/011 Nrn. 277-284, 299-319) enthält im Wesentlichen Unterlagen zur Geschichte des Truppenübungsplatzes bis zum Jahr 1950. Sie geben Auskunft über die Anfänge des Truppenübungsplatzes und die dort bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges zeitweise stationierten Truppen, dokumentieren aber auch das auf dem Gebiet des späteren Gemeindefreien Bezirks Osterheide untergebrachte DP-Auswandererlager Oerbke und das britische Internierungslager Oerbke (No. 3 Civilian Internment Camp).

Der dritte Teil (Nds. 1241 Osterheide Acc. 2006/011 Nr. 154-276, 285-298) besteht aus den Überresten der Dienstregistratur des Heeresgutsbezirks Bergen bzw. des Gutsbezirks/ Gemeindefreien Bezirks Osterheide aus den Jahren 1935 bis 1993.

Ein kleinerer Teil der Dienstregistratur stammt dabei aus der Zeit vor 1945. Der größere Teil stammt aus der Zeit zwischen 1952 und 1967 und gibt Auskunft über die im Zuge der Erweiterung des Truppenübungsplatzes durchgeführte Räumung der auf dem Platz errichteten Flüchtlingsunterkünfte.

Die überlieferten Dokumente stammen zum überwiegenden Teil aus dem Besitz von Zeitzeugen und sind meist als Fotokopien oder - im Fall von Fotos - als fotographische Reproduktionen (Positive und Negative) überliefert. Die Fotos wurden zum Teil aus Büchern abfotographiert. Darüber hinaus enthält der Bestand auch einige Originalunterlagen. Besonders bemerkenswert sind hier die im Original überlieferten Aquarelle und Bleistiftzeichnungen des SS-Obersturmbannführers Wilhelm Dyroff aus Aschaffenburg, die einen Eindruck vom Leben im No. 3 Civilian Internment Camp Fallingbostel in Oerbke und von der umliegenden Heidelandschaft vermitteln (Nds. 1241 Osterheide Acc. 2006/011 Nrn. 314 u. 315).

Ein Teil der Unterlagen bietet Auszüge aus einschlägigen Publikationen sowie Kopien von Akten aus verschiedenen Archiven (z. B. Nds. 1241 Osterheide Acc. 2006/011 Nrn. 284, 302-304). Darüber hinaus enthält der Bestand Kopien von unpublizierten bzw. in Deutschland nicht oder nur schwer erhältlichen Lebenserinnerungen von Kriegsgefangenen (Nds. 1241 Acc. 2006/011 Nrn. 320-331). Schließlich sind in dem Findbuch noch einige Publikationen zum Thema "Kriegsgefangene" erfasst, die Baumann ebenfalls gesammelt und - zusammen mit weiterer Literatur - an das Hauptstaatsarchiv abgegeben hat . Ein Teil der Publikationen wurde an die Gedenkstätte Bergen-Belsen abgegeben. Die im Hauptstaatsarchiv verbliebenen Bücher wurden in der Dienstbibliothek aufgestellt.

Der Bestand umfasst bislang die Akzession 2006/011. In den Monaten März bis August 2006 wurde er EDV-technisch erfasst und verzeichnet. Dabei wurde die Verzeichnung des Kriegsgefangenenteils von Frau Martina Staats vorgenommen, die übrigen Teile des Bestandes wurden von Frau Dr. Claudia Kauertz verzeichnet.

Stand: Mai 2007

Enthält 

Fotos, Korrespondenz und andere Unterlagen ehemaliger Zwangsarbeiter, Lebenserinnerungen, Literatur, Einrichtung und Unterhaltung des Truppenübungsplatzes, Umsiedlungen und Räumungen

Literatur 

Baumann, Hinrich: Die Heidmark - Wandel einer Landschaft. Die Geschichte des Truppenübungsplatzes Bergen, Oerbke 2005.

Hammermann, Gabriele: Zwangsarbeit für die "Verbündeten". Die Arbeits- und Lebensbedingungen der italienischen Militärinternierten in Deutschland 1943-1945, Tübingen 2002.

Hederich, Matthias: Zur Verfassungsmäßigkeit der Selbstverwaltung in den niedersächsischen gemeindefreien Bezirken, in: Niedersächsische Verwaltungsblätter 3/4 (1996), S. 73-81.

Kauertz, Claudia: Die Überlieferung der Gemeindefreien Bezirke Lohheide und Osterheide als Quelle zur Zeitgeschichte, in: Archiv-Nachrichten Niedersachsen 11 (2007), S. (i.V.).

Kriegsgefangene der Wehrmacht 1939-1945. Forschung und Gedenkstättenarbeit in Deutschland und Polen, hrsg. von der Niedersächsischen Landeszentrale für Politische Bildung, Hannover 2004.

Schreiber, Gerhard: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich, 1943 bis 1945: Verraten - Verachtet - Vergessen, München u. a. 1990.

Sowjetische Kriegsgefangene 1941-1945. Leiden und Sterben in den Lagern Bergen-Belsen, Fallingbostel, Oerbke, Wietzendorf. Eine Sonderausstellung der Niedersächsischen Landeszentrale für Politische Bildung, Hannover 1991.

Streit, Christian: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945, Bonn 1997 (Neuausgabe).

Bundesimmobilie Osterheide

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Die Akten der Britischen Militärregierung, die die Verwaltung des Truppenübungsplatzes durch die britischen Streitkräfte dokumentieren, sind im ehemaligen Public Records Office (seit April 2003 The National Archives) in Kew überliefert (Vgl. Akten der britischen Militärregierung in Deutschland: Sachinventar 1945-1955/ Control Commission for Germany, British Element, inventory 1945-1955, hrsg. von/ edited by Adolf M. Birke, unter Mitwirkung von/ in cooperation with Deutsches Historisches Institut London, Niedersächsisches Hauptstaatsarchiv Hannover. Bearb. von/ compiled by Almut Bues, 11 Bde., München u.a. 1993).

Des Weiteren befinden sich Akten, die Informationen zur Entwicklung des Gemeindefreien Bezirks Osterheide in den 1950 und 1960er Jahren enthalten, in den Beständen Nds. 220 (Oberfinanzdirektion Hannover) und Nds. 1240 Soltau (Bundesvermögensamt Soltau). Die Akten des Gemeindefreien Bezirks Lohheide sind ebenfalls in das NLA Hannover gelangt (vgl. Nds. 1241 Lohheide). Unterlagen, die über Reaktionen der ortsansässigen Bevölkerung auf das Konzentrationslager Bergen Belsen bzw. über die Planungen der auf dem Gebiet seit 1945 entstandenen Gedenkstätte Bergen-Belsen Auskunft geben, sind in den Beständen ZGS 1 (Erlebnisberichte nach 1945) und Kart. 268 (Nachlass des Gartenarchitekten Wilhelm Hübotter) zu finden.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

6,2

Bearbeiter 

Dr. Claudia Kauertz (2004)

Regina Schleuning (2015)

Benutzung 

Bei dem Bestand handelt sich um Archivgut einer nachgeordneten Bundesbehörde, das nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes (BArchG § 2 Abs. 3) mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle im zuständigen Niedersächsischen Landesarchiv archiviert ist und dessen Benutzung sich am Nds. Archivgesetz (NArchG § 5 Abs.2 Satz 4) orientiert. Hier gelten die entsprechenden Schutzfristen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob in den Akten personenbezogene Unterlagen enthalten sind bzw. schutzwürdige Interessen Betroffener berührt werden.

Der Bestand enthält zahlreiche Fotos, Lebenserinnerungen/Zeitzeugenberichte und Zeichnungen, bei denen es sich um Erzeugnisse eines kreativen Schaffensprozesses mit erkennbarer Individualität handelt. Ihre Nutzbarmachung und Veröffentlichung unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des Urheberrechts (§1 UrhG). Bei Fotografien sind darüber hinaus die Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes bezüglich des Rechts am eigenen Bild zu beachten.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Künstlerische Fotos genießen als sog. Bildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG einen Urheberrechtsschutz, der 70 Jahre nach Tod des Urhebers erlischt. Dies gilt entsprechend (UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4) auch für andere Bildwerke (Zeichnungen, Gemälde etc.). Bei anonymen oder pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veröffentlichung bzw. bei unveröffentlichten Werken 70 Jahre nach der Schaffung des Werkes (§ 66 UrhG). Sonstige, nichtkünstlerische Fotos ohne schöpferische Eigenleistung unterliegen dem Leistungsschutz (§ 72 UrhG), der eine Schutzfrist von 50 Jahren vorsieht.

Neben dem Urheberrecht sind bei Fotos die im Kunsturhebergesetz geregelten Rechte der abgebildeten Personen am eigenen Bild zu berücksichtigen (§ 22 Kunst UrhG). Eine Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen dargestellt sind, ist also nicht nur an die Zustimmung des Urhebers, sondern darüber hinaus auch an die Einwilligung der abgebildeten Person bzw. deren Erben gebunden. Das Recht am eigenen Bild erlischt 10 Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person. Handelt es sich bei der betreffenden Person um eine Person der Zeitgeschichte oder ist die Person nur als Beiwerk, z. B. einer Landschaft, abgebildet, besteht dieses Recht nach § 22 Kunst UrhG nicht (§ 23 KunstUrhG). Ebenfalls unwirksam sind die Rechte am eigenen Bild, wenn es sich um eine Aufnahme handelt, bei der eine Person als Teil einer Menschenmenge, z. B. bei einer Demonstration oder einem Aufzug, zu sehen ist.

Zeitzeugenberichte fallen als persönliche geistige Schöpfungen ebenfalls unter das Urhebergesetz. (§ 2 Abs.1 Nr. 1). Auch sie sind 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Eine Veröffentlichung innerhalb dieser Frist bedarf der Genehmigung des Urhebers bzw. seiner Erben.

Der Herstellung von Reproduktionen ist in § 52a und § 53 UrhG geregelt. Hier wird die Erstellung von Kopien für den wissenschaftlichen Gebrauch, für den Gebrauch im Unterricht, für Prüfungszwecke sowie für den ausschließlich privaten Gebrauch ohne Zustimmung des Urhebers gestattet.

Für eine Veröffentlichung ist allerdings die Einholung einer Veröffentlichungsgenehmigung erforderlich. Sie kann, obwohl es sich um bei dem Bestand um Schriftgut einer Behörde handelt, dessen Archivierung dem zuständigen Archiv obliegt, nicht vom Archiv erteilt werden. Denn auch bei geänderten Besitz- und Eigentumsverhältnissen verbleiben die Urheberrechte bei dem Urheber bzw. dessen Erben. Die Veröffentlichungsgenehmigung kann daher vor Ablauf der 70-Jahresfrist nur vom Urheber bzw. dessen Erben erteilt werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Osterheide, Gemeindefreier Bezirk [Wohnplatz]

Zeit von 

1

Zeit bis 

1

Objekt_ID 

8787

Ebenen_ID 

1

Geo_ID 

1-8787

Link 

Osterheide, Gemeindefreier Bezirk [Wohnplatz]