NLA HA Nds. 600

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Laufzeit 

1878-2019

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach der Besetzung Hannovers durch alliierte Truppen und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 erscheint als oberste deutsche Behörde und Ansprechpartner der Militärregierung im Gebiet der preußischen Provinz Hannover zunächst wieder der Oberpräsident - einschließlich der Verwaltung des Provinzialverbandes (1) -, nachdem diese Dienststelle durch die nationalsozialistischen Verwaltungsreformen der vorangegangenen Jahre zwar stark ausgehöhlt, jedoch nicht aufgehoben worden war (Vorakten Hann. 122a; Hann. 151). Dabei bleibt die innere Gliederung des Oberpräsidiums zunächst in der Form bestehen, wie sie sich in den letzten Kriegsjahren herausgebildet hatte, nämlich nach den Abteilungen (2):
Abteilung I: Allgemeine Abteilung
Abteilung II: Abteilung für das höhere Schulwesen
Abteilung III: Landeskulturabteilung
Abteilung IV: Abteilung für das staatliche Gesundheitswesen
Abteilung V: Wasserdirektion
Abteilung VI: Wasserwirtschaftsstelle
Abteilung VII: Eichdirektion
Abteilung VIII: Landeswirtschaftsamt
Abteilung IX: Bevollmächtigter für den Nahverkehr
Abteilung X: Landesernährungsamt, Abt. A
Abteilung XI: Landesernährungsamt, Abt. B
Abteilung XII: Forst- und Holzwirtschaftsamt
Abteilung XIII: Wohnungs- und Siedlungsamt Befehlshaber der Ordnungspolizei

Auf Anordnung der Militärregierung werden dem Oberpräsidenten zusätzlich die Funktionen der Reichs- und Preußischen Ministerialinstanzen übertragen (3). Für die Durchführung der Aufgaben dieser ehemaligen übergeordneten Instanzen werden drei neue "Hauptabteilungen" unterhalb der Allgemeinen Abteilung geschaffen, nämlich die
- Hauptabteilung Finanzen
- Hauptabteilung Wirtschaft
- Hauptabteilung Kultur.

Im Laufe des Jahres 1945 entstehen als weitere Abteilungen außerdem:
Abteilung XV: Baulenkung
Abteilung XVI: Inspekteur des Feuerlöschwesens
Abteilung XVII: Landesvermessungsamt Generalreferat für Raumordnung

Der entscheidende Einschnitt in der weiteren Entwicklung erfolgt, als die bisherige Verwaltung des Provinzialverbandes (4) aufgehoben und auf die staatliche Behörde des Oberpräsidenten übertragen wird. Durch den entsprechenden Organisationserlass Nr. 1 vom 20. Dezember 1945 (5) wird nun die gesamte innere Ordnung des Oberpräsidiums neu geregelt. Zum 15. Januar gehen demnach auf dem Sektor Landwirtschaft und Forsten die Aufgaben folgender Abteilungen des staatlichen und kommunalen Bereichs der bisherigen Provinzialverwaltung auf eine neu geschaffene Abteilung VI Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über (6):

- der ehemaligen Allgemeinen Abteilung des Oberpräsidenten, soweit Aufgaben auf dem Gebiet der Landwirtschaft und Forsten in Betracht kommen (darunter insbesondere auch Veterinärangelegenheiten sowie Jagd- und Fischereiwesen),
- der Landeskulturabteilung (Abt. III des Oberpräsidenten), soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- der Wasserwirtschaftsverwaltung (Abt. VI des Oberpräsidenten),
- des Landesernährungsamtes - Abt. A und B (Abt. X und XI des Oberpräsidenten), soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- des Landesforstamtes (Abt. XII des Oberpräsidenten), soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- der Forstabteilung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes, soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- der Wirtschaftsabteilung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes, vor allem hinsichtlich der Wasserwirtschaft, der Bekämpfung von Notständen und des Vieh "Zur Wahrnehmung der dem Oberpräsidenten von Hannover obliegenden mittelinstanzlichen Verwaltungsaufgaben" werden dem Oberpräsidenten zudem auf dem Gebiet von Ernährung, Landwirtschaft und Forsten folgende Dienststellen "angegliedert" (7):
- das Landesernährungsamt
- Abt. A und B
- dasLandeskulturamt
- das Landesforstamt

Die Leitung der Abteilung VI (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) übernimmt zunächst der damalige Präsident der Landwirtschaftskammer Hannover Baron Georg von Reden, nach dessen Tod am 27. Mai 1946 Ministerialdirektor Bollert (8).

Als dann durch Erlass vom 23. August 1946 das Oberpräsidium aufgehoben wird und vorübergehend eine Hannoversche Staatsregierung entsteht, wird "Der Oberpräsident von Hannover - Abteilung VI (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)" umbenannt in "Der Minister für Ernährung und Landwirtschaft". Erster Minister für Ernährung und Landwirtschaft des neu geschaffenen Landes Hannover wird August Block (NLP, später DP) (9). Mit der Gründung des Landes Niedersachsen einige Wochen später erscheint der Aufgabenbereich der Forstwirtschaft wieder im Namen des Ministeriums: August Block wird am 23. November 1946 erster niedersächsischer "Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten" (10). Bei der Regierungsumbildung vom 9. Juni 1948 folgt ihm in diesem Amt Dr. Dr. Günter Gereke (CDU) (11), der am 21. Juni 1950 zurücktreten muss (12) und auf den im Juni 1951 Friedrich von Kessel (BHE) folgt.

1. Aufgabengebiete des Ministeriums
Bei den häufigen Veränderungen im Aufbau des Ministeriums versteht es sich, dass auch die Gliederung seiner einzelnen Abteilungen und Referate einem ständigen Wechsel unterworfen ist. Unabhängig von diesen vor allem tagespolitischen Organisationsveränderungen, wie sie aus den jeweiligen Organisationsplänen hervorgehen, wird jedoch in der allgemeinen Aufgabenstellung des Ministeriums eine konstante Entwicklung deutlich: Die wichtigsten Funktionen des Ministeriums erstrecken sich - wie sein Name sagt - auf die Aufgabengebiete Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie auf die Gebiete "ländliche Siedlung" bzw. Agrarstruktur und Wasserwirtschaft. Zu den Tätigkeitsfeldern des Ministeriums gehören weiter die Aufsicht über das Veterinärwesen und die Verwaltung der staatlichen Domänen und Moore. Seitdem das Kultusministerium auf internen Beschluß des Landesministeriums vom 10. Juli 1974 seine Kompetenzen auf dem Gebiet des Naturschutzes verloren hat, stellt das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zudem die oberste Naturschutzbehörde des Landes Niedersachsen dar. Diese Komeptenz verlor es an das 1986 eingerichtete Umweltministerium, in das auch die Abteilung Wasserwirtschaft wechselte.

2. Nachgeordnete Dienststellen
2.1. Landesforstamt
Zuständig für die Forstverwaltung von Süd-Hannover-Braun schweig und Magdeburg-Anhalt ist bei Kriegsende die Abteilung XII (Forst- und Holzwirtschaft) des Oberpräsidenten der Provinz Hannover (14). Diese Abteilung wird durch Erlaß vom 1. Juni 1945 mit den bisherigen Regierungsforstämtern Hannover-Hildesheim und Lüneburg vereinigt und in "Landesforstamt" (Sitz: Sarstedt) umbenannt. Gleichzeitig bzw. wenig später gehen die Aufgaben des Forst- und Holzwirtschaftsamtes Hamburg auf sie über, soweit diese sich bis dahin auf das Gebiet der Provinz Hannover erstreckt haben, d. h. in den Regierungsbezirken Lüneburg, Stade, Osnabrück und im Land Oldenburg (15).

Bei der Neuorganisation des Oberpräsidiums Anfang 1946 wird aus der Abteilung XII (Landesforstamt) eine der neu geschaffenen Abteilung VI (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) "angegliederte" Dienststelle - zunächst unter der Bezeichnung "Der Oberpräsident der Provinz Hannover - Landesforstamt" (16), dann seit der Entstehung des Landes Hannover bzw. Niedersachsen - dem entsprechenden Ministerium nachgeordnet - unter der Bezeichnung "Landesforstamt Hannover" bzw. "Landesforstamt Niedersachsen" (17).

Als nach den ersten Nachkriegsjahren die Aufgaben zentraler Bewirtschaftung auf dem Gebiet der Wald- und Holzwirtschaft zurücktreten, wird das Landesforstamt durch Erlass vom 18. September 1950 aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1950 gehen seine Geschäfte auf die neu errichteten Forstabteilungen bei den Regierungen über (18). Die Akten der Dienststelle dürften zum größten Teil auf die Regierungen aufgeteilt worden sein und sind in den entsprechenden Archivbeständen (Hann. 180) zu finden.

Die forstwissenschaftlichen Aufgaben, die nach dem Kriege zunächst bei einer Abteilung des Landesforstamtes lagen, fallen an die neu geschaffene Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen (19).

Aufgaben übergreifender Planung nimmt seit Entstehung des Landes Niedersachsen im übrigen zentral das "Niedersächsische Forsteinrichtungs- und -vermessungsamt" war, das aus dem bis dahin bestehenden "Braunschweigischen Forsteinrichtungs- und -vermessungsamt" hervorgegangen ist und seit dem 1. Januar 1972 in "Niedersächsisches Forstplanungsamt" umbenannt wurde. Die Altakten dieser Dienststelle befinden sich für die Zeit vor 1946 im Niedersächsischen Staatsarchiv Wolfenbüttel, für die Zeit nach 1946 im Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv (Bestand Nds. 665) (20).

2.2. Landeskulturamt
Aus der älteren "Generalkommission" - zuständig vor allem für die Umlegung von Grundstücken, Gemeinheitsteilungen sowie Ablösungen von Reallasten und Dienstbarkeiten entsteht 1919 ein "Landeskulturamt" mit nachgeordneten "Kulturämtern". Diese Dienststelle wird 1932 als eigenständige Behörde aufgehoben und dem Oberpräsidenten übertragen, wo sie eine neue Abteilung III (Landeskulturabteilung) bildet (21). In dieser Form bleibt die Dienststelle bestehen, bis sie bei der Neuorganisation des Oberpräsidiums Anfang 1946 einige zentrale Kompetenzen an die neu gebildete Abteilung VI (Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) verliert, im übrigen aber dieser Abteilung wieder als eigenständiges "Landeskulturamt" "angegliedert" wird (22). Nach Bildung des Landes Hannover als "Landeskulturamt Hannover" (23) bzw. nach Bildung des Landes Niedersachsen als "Niedersächsisches Landeskulturamt" (24) dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nachgeordnet, wird die Behörde zum 1. Januar 1974 aufgelöst. Ihr Aufgabengebiet fällt an die neugeschaffene Dezernatsgruppe "Agrarstruktur" im Niedersächsischen Landesverwaltungsamt, ihre nachgeordneten "Kulturämter" werden als "Ämter für Agrarstruktur" den jeweiligen Bezirksregierungen unterstellt (25). Die Akten des aufgelösten Landeskulturamtes sind teilweise ins Niedersächsische Hauptstaatsarchiv gelangt (Bestand Hann. 148 und Nds. 610); der größte Teil seiner Unterlagen wird jedoch vom Amt für Agrarstruktur Hannover aufbewahrt.

2.3. Landesernährungsamt
Wie bei der Neuorganisation des Oberpräsidiums Anfang 1946 festgelegt wird, soll schließlich auch das Landesernährungsamt (mit den Abteilungen A und B) dem Oberpräsidium "angegliedert" werden (26). Ein Überblick über die Entwicklung dieser Dienststelle, deren Akten inzwischen ins Archiv gelangt sind, findet sich als Vorwort zum entsprechenden Findbuch (vgl. Nds. 605).

Anmerkungen
(1) vgl. Korte, H., Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, 1962, S. 12
(2) vgl. Nds. 50, 32/65, 11
(3) vgl. Nds. 50, 82/68, 2; Nds. 605, 13/50, 2
(4) Zu dessen Zuständigkeit: Hubatsch, W., Grundriß der deutschen Verwaltungsgeschichte, Bd. 10, 1981, S. 408 ff.; spätere Veränderungen: Nds. 50, 32/63, 32
(5) Nds. HStA: Sammlung OrgPläne, ZA A 1 Nr. 8
(6) vgl. Organisationserlaß Nr. 4 und 5 vom 20. Dezember 1945, ebenda
(7) ebenda
(8) vgl. Dienststellenverzeichnis des Oberpräsidenten in Hannover in: VVP 7, Nr. 283
(9) vgl. VVP 7, 283; Amtsblätter für Niedersachsen (im weiteren: ABl.f.Nds.) 1946, S. 57 f
(10) Abl.f.Nds. 1946, S. 116 f
(11) Abl.f.Nds. 1948, S. 150
(12) Zur Person Gerekes vgl. seine Autobiographie: Ich war königlich-preußischer Landrat, Berlin (DDR) 1970
(14) vgl. Nds. 50, 32/68, 7 l
(15) vgl. Nds. 50, 32/63, 32
(16) vgl. Sammlung OrgPläne, ZA A 1 Nr. 8; Nds. 50, 32/63, 81
(17) vgl. Nds. 50, 32/68, 7 I; Nds. 600, 72/80, 23
(18) ABl.f.Nds. 1950, S. 338
(19) vgl. Seibt, G./W. Thalenhorst, Die Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt in Göttingen - Geschichte und Aufgaben, in: Neues Archiv für Niedersachsen (im weiteren: NArchNds) Bd. 11.1962, S. 270 ff.
(20) vgl. Nds.MBl. 31/1955, S. 614; Nds.MBl. 2/1972, S. 38; Das Niedersächsische Forstplanungsamt - Aufgaben und Organisation, in NArchNds. Bd. 28.1979, S. 181 ff.
(21) vgl. Handbuch über den Preußischen Staat für das Jahr 1934, S. 96; zur Vorgeschichte im übrigen: Pitz, E., Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 2, S. 250 ff.
(22) vgl. Nds. 600, 87/81, 36
(23) vgl. Nds. 610, 46/73, 86 I
(24) ebenda
(25) vgl. Nds.MBl. 1/1974, S. 13; Pietscher, H.-W., Aufgaben und Gliederung der niedersächsischen Agrarstrukturverwaltung. Fünf Jahre nach der Reform, in: NArchNds, Bd. 28.1979, S. 354
(26) vgl. Sammlung OrgPläne, ZA A 1 Nr. 8

Stand: April 1997

Bestandsgeschichte 

In Anlehnung an die Bewertungskriterien des Bundesarchivs für moderne Ministerialakten (Stand 3.X.1979, Az. 1370/35) wurden aus diesen Abgaben folgende Akten und Aktengruppen kassiert:
- Gesammelte Rundschreiben und Drucke von Bundes- und Landesbehörden, die im vorliegenden Ministerium nicht weiter bearbeitet worden sind.
- Schriftgut, das in übersichtlicherer Form bei der Staatskanzlei oder im Landtagsarchiv angefallen sein dürfte.
- Schriftgut, das allein aus der Aufsicht über nachgeordnete staatliche Dienststellen erwachsen und im vorliegenden Ministerium nicht weiter bearbeitet worden ist.
- Schriftgut, das allein aus der Mitzeichnung mit anderen Abteilungen oder Ministerien erwachsen ist.

In folgenden Fällen wurden diese Richtlinien jedoch modifiziert:
- Bei Akten mit Laufzeiten vor 1950 wurde wegen der schwachen Überlieferung und der großen historischen Relevanz der Umbruchzeit von einer Kassation abgesehen und eine Mehrfachüberlieferung in Kauf genommen.
- Um eine möglichst geschlossene Überlieferung zu erhalten, wurden für die allgemeinere Arbeit des Ministeriums wesentliche Akten nicht kassiert, auch wenn sie keine aktive Mitwirkung des jeweiligen Registraturbildners aufweisen.
- Trotz fehlender aktiver Mitwirkung wurden Akten, die eine Aufsicht über nichtstaatliche bzw. unabhängige Einrichtungen enthalten, nicht kassiert, soweit eine anderweitige entsprechende Überlieferung nicht gesichert ist.

Der Aufbau des Bestandes erfolgt in Anlehnung an die organisatorische Gliederung des Ministeriums, wie sie sich trotz aller Änderungen bislang hinsichtlich der wichtigsten Aufgabengebiete als relativ konstant erwiesen hat.

Stand: März 1992

Der Verzeichnung der umfangreichen Akzessionen aus dem Jahre 1992 aus den Bereichen Wasserwirtschaft sowie Agrarstruktur und Raumordnung schloss sich eine vollständige Neugliederung des Bestandes an.

Stand: April 1997

Umfangreiche Abgaben aus dem Umweltministerium aus den Bereichen Wasserwirtschaft und Natur- bzw. Umweltschutz sind aufgrund ihrer Laufzeit vor 1986 und damit ihrer Provenienz aus dem Landwirtschaftsministerium bewertet und vom Unterzeichnenden in den hiesigen Bestand übernommen und eingearbeitet worden. Die Menge der betreffenden Akten führte zu einer weiteren Überarbeitung der entsprechenden Klassifikationspunkte 07. und 09. Aus magazintechnischen Gründen ist allerdings die Signatur des Umweltministeriums (Nds. 800) beibehalten worden.

Stand: November 2002

Enthält 

Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, Aufsicht über Landwirtschaft, u.a. Kreditwesen, Bodenreform, Landwirtschaftskammern, Ernährung und Lebensmittelüberwachung, u.a. Strahlenbelastung importierter Lebensmittel, Pferdegestüte, Veterinärberichte, Tierseuchenbekämpfung, Fischerei, Agrarstruktur, Raumordnung und Landesplanung, Siedlungswesen, u.a. Verwaltungsstreitsachen, Emslandprogramm, Niedersächsischer Küstenplan, Wasserwirtschaft, Meliorationen, Entsorgung von Abwässern und Abfallstoffen, u.a. Sondermülldeponien, Jagd- und Forstwesen, Wild- und Vogelschutz, u.a. Vogelschutzwarten, Naturschutz und Landschaftspflege, Moore, Domänen

Literatur 

Hauff, Wolfgang, Die Entwicklung der Landeskulturverwaltung in Niedersachsen in: Neues Archiv für Niedersachsen, Band 8, Bremen-Horn 1955/56, S. 168-174, (Neue Folge des Archivs für Landes- und Volkskunde von Niedersachsen)

Findmittel 

EDV-Findmittel (2024)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

230,9

Bearbeiter 

Dr. Manfred von Boetticher (1992)

Dr. Gudrun Fiedler (1997)

Dr. Thomas Bardelle (2002)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

13

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

15

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

16

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1993

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

12

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

8

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100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

10

Ebenen_ID 

100