NLA HA Nds. 500

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr

Laufzeit 

1863-2011

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

1. Herausbildung des Ministeriums

Nach der Besetzung Hannover durch alliierte Truppen und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 erscheint als oberste deutsche Behörde und Ansprechpartner der Militärregierung im Gebiet der preußischen Provinz Hannover zunächst wieder der "Oberpräsident" - einschließlich der Verwaltung des Provinzialverbandes (1) -, nachdem diese Dienststelle durch die nationalsozialistischen Verwaltungsreformen der vorangegangenen Jahre zwar stark ausgehöhlt, jedoch nicht aufgehoben worden war (2). Dabei bleibt die innere Gliederung des Oberpräsidenten zunächst in der Form bestehen, wie sie sich in den letzten Kriegsjahren herausgebildet hatte, nämlich nach den Abteilungen (3):

I Allgemeine Abteilung
II Abteilung für das höhere Schulwesen
III Landeskulturabteilung
IV Abteilung für das staatliche Gesundheitswesen
V Wasserstraßendirektion
VI Wasserwirtschaftsstelle
VII Eichdirektion
VIII Landeswirtschaftsamt
IX Bevollmächtigter für den Nahverkehr
X Landesernährungsamt, Abteilung A
XI Landesernährungsamt, Abteilung B
XII Holz- und Forstwirtschaftsamt
XIII Wohnungs- und Siedlungsamt
Befehlshaber der Ordnungspolizei

Auf Anordnung der Militärregierung werden dem Oberpräsidenten zusätzlich Funktionen der Reichs- und Preußischen Ministerialinstanzen übertragen (4). Für die Durchführung der Aufgaben dieser ehemaligen übergeordneten Dienststellen werden drei neue "Hauptabteilungen" unterhalb der Allgemeinen Abteilung geschaffen, nämlich die
- Hauptabteilung Finanzen
- Hauptabteilung Wirtschaft
- Hauptabteilung Kultur

Im Laufe des Jahres 1945 entstehen als weitere Abteilungen außerdem (5):
XV Baulenkung
XVI Inspekteur des Feuerlöschwesens
XVII Landesvermessungsamt
Generalreferent für Raumordnung

Der Hauptabteilung Wirtschaft kommen - neben bisherigen Aufgaben des Oberpräsidenten überbezirklichen Charakters - Funktionen des Reichswirtschafts- und Reichsarbeitsministeriums sowie des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion (Zentralplanungsamt) zu (6).

Der entscheidende Einschnitt in der weiteren Entwicklung erfolgt, als die bisherige Verwaltung des Provinzialverbandes aufgehoben und auf die staatliche Behörde des Oberpräsidenten übertragen wird (7). Durch den entsprechenden Organisationserlaß Nr. 1 vom 20. Dezember 1945 (8) wird nun die gesamte innere Ordnung des Oberpräsidiums neu geregelt. Zum 15. Januar 1946 gehen demnach die wirtschafts- und verkehrspolitischen Aufgaben folgender Abteilungen des staatlichen und des kommunalen Bereichs der bisherigen Provinzialverwaltung auf eine neue geschaffene Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) über (9):

- der ehemaligen Allgemeinen Abteilung des Oberpräsidenten, soweit wirtschafts- und verkehrspolitische Aufgaben in Betracht kommen,
- der "Hauptabteilung Wirtschaft" des Oberpräsidenten, die sich zunächst in die Abteilung I (Wirtschaftliche Gesamtplanung), II (Betriebslenkung und Betriebsbetreuung) und III (Bewirtschaftung und Verbrauchsregelung) gegliedert hatte und der seit Oktober 1945 die Aufgabenbereiche Rechtsfragen, Wirtschaftsaufsicht und Produktionsplanung zufielen (10),
- der "Hauptabteilung Finanzen" des Oberpräsidenten hinsichtlich der Aufsicht über das Geld-, Banken- und Versicherungswesen,
- der Wasserstraßendirektion (Abteilung V des Oberpräsidenten), soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- der Eichdirektion (Abteilung VII des Oberpräsidenten),
- des Landeswirtschaftsamtes (Abteilung VIII des Oberpräsidenten), soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- des Baulenkungsamtes (Abteilung XI des Oberpräsidenten),
- der Straßenbauabteilung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes, soweit zentrale Aufgaben in Betracht kommen,
- der Wirtschaftsabteilung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes hinsichtlich der Aufsicht über die Wasserstraßen, der Förderung des Gewerbes und des Landesgasversorgung,
- Landeseisenbahnamtes der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes.

Diese alten Abteilungen sollen jedoch zunächst noch weiterarbeiten, bis die neue Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) endgültig eingerichtet ist. Bei der Zusammenfassung der verschiedenen Dienststellen zu dieser Abteilung V Ende 1945 ist es zudem noch offen, welche Institutionen vollständig in die neu gebildete Abteilung aufgehen und welche - mit verminderten Kompetenzen - als nachgeordnete Dienststellen fortbestehen werden, zumal die meisten Dienststellen fortbestehen werden, zumal die meisten Dienststellen zunächst unter Beibehaltung ihres eigenständigen Personals und einer eigenständigen Anschrift ihre Arbeit fortsetzen. "Zur Wahrnehmung der dem Oberpräsidenten von Hannover obliegenden mittelinstanzlichen Verwaltungsaufgaben" ist es anfangs vorgesehen, auf dem Gebiet von Wirtschaft und Verkehr dem Oberpräsidenten drei Dienststellen "anzugliedern" (11): Landeswirtschaftsamt, Wasserstraßendirektion und Landesstraßenbauamt. Demgegenüber heißt es dann jedoch einige Wochen später in einer Aufstellung vom April 1946, folgende Dienststellen seien "unter Beibehaltung eines besonderen Briefkopfes in den Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft und Verkehr des Oberpräsidenten einbezogen worden" (12):

- Der Oberpräsident von Hannover Abteilung Wirtschaft und Verkehr Wasserstraßendirektion
- Der Oberpräsident von Hannover Abteilung Wirtschaft und Verkehr Eichdirektion
- Der Oberpräsident von Hannover Abteilung Wirtschaft und Verkehr Der Bevollmächtigte für den Nahverkehr
- Der Oberpräsident von Hannover Abteilung Wirtschaft und Verkehr Baulenkungsamt
- Der Oberpräsident von Hannover Abteilung Wirtschaft und Verkehr Straßenbaudirektion
- Der Oberpräsident von Hannover Abteilung Wirtschaft und Verkehr Landeseisenbahnamt
- Außerdem wird auf das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld verwiesen, das im weiteren Sinne ebenfalls zum Geschäftsbereich der Abteilung Wirtschaft und Verkehr des Oberpräsidenten gehöre.
- Die Stellung des Landeswirtschaftsamtes, das zunächst an das Oberpräsidium angegliedert werden sollte, gilt nunmehr als "organisatorisch noch nicht voll geklärt".

Die spätere, zunächst weitgehend eigenständige Entwicklung der meisten dieser Dienststellen wird im wesentlichen erst durch die Entscheidung der Britischen Militärregierung bestimmt.

Erster Leiter der Abteilung V beim Oberpräsidenten von Hannover wird Ernst Nölting. Als durch Erlaß vom 23. August 1945 das Oberpräsidium aufgehoben wird und vorübergehend eine Hannoversche Staatsregierung entsteht, wird "Der Oberpräsident von Hannover - Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr)" umbenannt in "Der Minister für Wirtschaft und Verkehr"; Nölting wird Minister für Wirtschaft und Verkehr des neu geschaffenen Landes Hannover (13).

Einige Wochen später werden die Kompetenzen dieses Ministeriums mit der Errichtung des Landes Niedersachsen und dem Aufbau einer Niedersächsischen Staatsregierung aufgeteilt: Aus dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr in Hannover entsteht am 23. November 1946 ein Ministerium für Wirtschaft unter Alfred Kubel und ein Ministerium für Verkehr unter dem bisherigen Ministerpräsidenten von Oldenburg, Theodor Tantzen.

Nach dem Tode Tantzens im Januar 1947 wird diese Trennung ein halbes Jahr später bei der Regierungsumbildung im Juni 1947 rückgängig gemacht: Für drei Jahre gibt es wieder ein Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft und Verkehr - zunächst unter Kubel, seit Juni 1948 unter Otto Fricke - bis bei der erneuten Umbildung des Niedersächsischen Staatsministeriums am 18. September 1950 dieses Ministerium aufgehoben und mit dem Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit zum Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unter Kubel vereinigt wird. Doch auch diese Zusammensetzung ist nicht von langer Dauer: Auf Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums vom 14. Juni 1951 wird das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgelöst und das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr nunmehr endgültig unter Hermann Ahrens wiederhergestellt.

In den Jahren 1970 bis 1974 trägt das Ministerium vorübergehend die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten" (14). Von 1987 bis 2003 hieß es „Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr“, seit 2003 bezeichnet es sich als „Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr“.

Wie dem Staatsarchiv 1950 bei der vorübergehenden Auflösung des Ministeriums mitgeteilt wird, ist es durch die organisatorischen Veränderungen zu keinerlei Aussonderung von Akten gekommen. Sämtliche Akten wurden im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit weitergeführt (15).

2. Aufgabengebiete des Ministeriums

Bei den häufigen Veränderungen im Aufbau des Ministeriums besonders in den ersten Jahren seines Bestehens versteht es sich, daß auch die Gliederung seiner einzelnen Abteilungen und Referate einem ständigen Wechsel unterworfen ist. Unabhängig von diesen vor allem tagespolitischen Organisationsplänen hervorgehen (16), wird jedoch in der allgemeinen Aufgabenstellung des Ministeriums eine konstante Entwicklung deutlich, die es erlaubt, seine wichtigsten Funktionsbereiche in großen Zügen nachzuzeichnen.

Abgesehen von der unvermeidlichen Organisierung des eigenen Hauses stehen als wichtigste Aufgabengebiete des Ministeriums - wie der Name der Behörde sagt - Wirtschaft und Verkehr ziemlich unverbunden nebeneinander, wobei der Bereich "Wirtschaft" in den letzten 35 Jahren den stärkeren Wandel erfahren hat: Hinter der Arbeitsteilung auf diesem Gebiet in "Wirtschaftordnung" (einschließlich Wirtschaftsrecht) und "Wirtschaftspolitik" (einschließlich Wirtschaftsförderung) - lange Zeit verkörpert durch die beiden Abteilungen I und II - verbergen sich in den ersten Jahren Referate, die sich mit den unmittelbaren Kriegsfolgen oder mit Forderungen der Militärregierung befassen, z. B. das Referat "Reparationen, Demontagen, Demilitarisierung, Restitution" oder das Referat "Forschungsüberwachung"; ihnen gegenüber stehen als Folge der in jener Zeit praktizierten Bewirtschaftung Referate, die sich allein auf einzelne Wirtschaftszweige beziehen, wie z. B. das Referat "Kohle" oder das Referat "Torfgewinnung und Torfverarbeitung". Mit Beginn der 50er Jahre werden diese Referate abgebaut, das Ministerium konzentriert sich stärker auf Wirtschaftsbeobachtung, Wirtschaftsaufsicht und staatliche Förderungsmaßnahmen bestimmter Branchen und Regionen. In den 70er Jahren traten dann daneben wieder neue Aufgaben wie öffentliches Auftragswesen, Umweltschutz und europäische Gemeinschaften in den Vordergrund.

Zu gewissen Überschneidungen kommt es hinsichtlich der Aufsicht über die Banken und Versicherungen mit dem Aufgabenbereich des Ministeriums der Finanzen: Während die Aufsicht über private Versicherungsunternehmen beim Ministerium für Wirtschaft und Verkehr liegt, kommt die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Körperschaften dem Ministerium der Finanzen zu (17).

Demgegenüber bleibt im wesentlich kleineren Teilbereich "Verkehr" - lange Zeit die Abteilung III - auch die Organisation des Ministeriums ziemlich konstant. Seine Gliederung erfolgt hier nach den Aufgabengebieten Straßenverkehr, Straßenbau, Schienenverkehr, Luftfahrt und Schiffahrt. Eine Änderung tritt erst ein, als das Ministerium 1970 vom Ministerium der Finanzen die staatliche Hochbauverwaltung übernimmt und diese seitdem mit dem Aufgabengebiet Straßenbau zu einer eigenen Abteilung zusammengefaßt ist.

3. Preisbildungsstelle

Eine Sonderentwicklung nimmt die Preisbildungsstelle: Als 1936 ein "Reichskommissar für Preisbildung" eingesetzt wird, fallen die nachgeordneten Kompetenzen, soweit sie in einem räumlich nur begrenzten Gebiet von Bedeutung sind, in den preußischen Provinzen an den Oberpräsidenten, wo sie von der "Allgemeinen Abteilung" wahrgenommen werden (18). Die "Allgemeine Abteilung" bleibt nun die Aufgaben auf dem Gebiet der Preisbildung und Preisüberwachung zuständig, bis diese Funktionen bei der Reorganisation des Oberpräsidiums durch den Organisationserlaß Nr. 1 vom 20. Dezember 1945 an die neu geschaffene Abteilung I (Inneres) fällt (19). Hier ressortiert die "Preisbildungsstelle" zunächst auch weiter, als Ende 1945 aus der Abteilung I des Oberpräsidiums das Niedersächsische Ministerium für Inneres geworden ist, und erst aufgrund bundespolitischer Notwendigkeiten werden die entsprechenden Aufgaben zum 1. Januar 1958 auf das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr übertragen und wird die "Preisbildungsstelle" hier mit dem entsprechenden Referat zur "Preisbildungs- und Kartellstelle" vereinigt (20). Dabei gelangen Vorakten - teilweise auch aus der ersten Nachkriegszeit - an das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, das sie später an das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv abliefert.

4. Die nachgeordneten Dienststellen
4.1. Landeswirtschaftsamt mit Forschungsüberwachungsstelle, Straßenbau und Verkehrsdirektion

Wenn auch der Oberpräsident von Hannover und später die Hannoversche bzw. die Niedersächsische Staatsregierung in den ersten Jahren nach dem Kriege der britischen Militärregierung gegenüber insgesamt verantwortlich sind, so bleiben doch entscheidende wirtschaftspolitische und verkehrspolitische Kompetenzen zunächst unmittelbar den Organen der Besatzungsmacht vorbehalten und werden einige nach dem Krieg wiederhergestellte bzw. neu geschaffene deutsche Dienststellen zunächst direkt britischen Dienststellen unterstellt. Nach Kriegsende hatte das Landeswirtschaftsamt beim Oberpräsidenten der Provinz Hannover - ursprünglich als Mittelinstanz des Reichswirtschaftsministeriums (Planungsamt) entstanden - seine zentralen Kompetenzen an die neu gebildete "Hauptabteilung Wirtschaft" verloren und seine Arbeit zunächst mit sehr beschränkten Funktionen allein als Steuerungsstelle für den "Letztverbraucher" fortgesetzt (21). Seine Zuständigkeit erstreckte sich zum Zeitpunkt der Besetzung auf die Regierungsbezirke Hannover (ohne Schaumburg), Hildesheim, Lüneburg und Stade sowie auf das Land Braunschweig; seit August 1945 auch auf die Regierungsbezirke Aurich und Osnabrück, die zum früheren Landeswirtschaftsamt Weser-Ems gehört hatten. Eine Zuständigkeit der Hannoverschen Dienststelle in Oldenburg wurde von dort bestritten; das zunächst amerikanisch verwaltete Bremen besaß ein eigenes Landeswirtschaftsamt (22).

Durch die Technical Instruction Nr. 8 vom 20. Oktober 1945 werden dann für die Britische Zone die Landeswirtschaftsämter der Militärregierung direkt unterstellt. Sie unterstehen zunächst der Economic Division, dann der Economic Sub-Commission, German Organisations Branch der Kontrollkommission für Deutschland (Britischer Teil) bzw. seit April 1946 fachlich dem Deutschen Wirtschaftsrat (German Economic Advisory Board) bei der britischen Kontrollkommission, der sich ihrer zur Durchführung seiner Aufgaben bedient (23).

Wie am 23. April 1946 ergänzend für die Region Hannover der britischen Militärverwaltung festgelegt wird, stellt das Landeswirtschaftsamt in diesem Gebiet die "höchste deutsche Wirtschaftsbehörde" dar und ist unmittelbar dem Senior Economic Controller Hannover Region zugeordnet. Gleichzeitig wird die Dienststelle umbenannt in "Wirtschaftsverwaltung Niedersachsen". Ihre Zuständigkeit umfaßt nun die Provinz Hannover sowie die Länder Braunschweig und Oldenburg und die Hansestadt Bremen (24). Die Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung Niedersachsen entsprechen damit den in der Technical Instruction Nr. 1 der Economic Sub-Commission vom 12. April 1946 festgelegten Aufgaben der "Hauptverwaltung Wirtschaft" in den anderen Regionen der britischen Zone (25).

Mit der Schaffung des Landes Niedersachsen und der zunehmenden Übertragung von Kompetenzen der Militärregierung auf deutsche Dienststellen kann dann diese "Wirtschaftsverwaltung Niedersachsen" auf Beschluß des Niedersächsischen Staatsministeriums vom 4. Februar 1947 in Verbindung mit einer Anordnung der Militärregierung vom 13. Februar 1947 in die niedersächsische Landesverwaltung eingegliedert werden. Die Dienststelle erhält nun (wieder) die Bezeichnung "Landeswirtschaftsamt Niedersachsen"; in ihrer Zuständigkeit liegt die Durchführung von Bewirtschaftungsaufgaben. Gleichzeitig wird die Auflösung dieser Institution beschlossen (26).

Die bislang von der "Wirtschaftsverwaltung Niedersachsen" wahrgenommen grundsätzlichen Planungs- und Lenkungsaufgaben sollen in die Kompetenz des Wirtschaftsministeriums übergehen; ihre übrigen Aufgaben werden dezentralisiert und schrittweise von den gleichzeitig neu errichteten Bezirkswirtschaftsämtern übernommen, die ihre Arbeit ab 1. Juni 1947 aufnehmen. Diese Bezirkswirtschaftämter sind Teile der Behörde der Regierungspräsidenten bzw. der Präsidenten der Verwaltungsbezirke und unterstehen den fachlichen Weisungen des Landeswirtschaftsamtes, nach dessen Auflösung des Wirtschaftsministeriums (27). Nach der Währungsreform wird das Landeswirtschaftsamt zum 1. April 1949 endgültig aufgelöst, sein bis dahin verbliebenes Personal vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr übernommen (28).

Ein Funktionsbereich wird jedoch schon vorher aus der Zuständigkeit des Landeswirtschaftsamtes herausgenommen: Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 25 vom 29. April 1946 "zur Regelung und Überwachung der naturwissenschaftlichen Forschung" (29) kommt zunächst dem Landeswirtschaftsamt bzw. der Wirtschaftsverwaltung Niedersachsen die Aufgabe zu, die entsprechenden Maßnahmen der Forschungskontrolle auf deutscher Seite zu koordinieren. Aufgrund eines Erlasses der Militärregierung vom 8. Mai 1947 wird dann jedoch zur Bearbeitung aller mit dem Kontrallratsgesetz Nr. 25 zusammenhängenden Fragen die "Forschungsüberwachungsstelle" als eigenes Referat im Wirtschaftsministerium geschaffen, die ihre Arbeit im Juli 1947 aufnimmt und später auf der Basis des Gesetzes Nr. 23 der Militärregierung vom 12. September 1949 (30) fortsetzt. Mit der endgültigen Aufhebung dieser Gesetze wird schließlich auch dieses Referat aufgehoben (31).

Auf dem Gebiet der Verkehrsverwaltung wird auf Anordnung der Militärregierung vom 7. März 1946 die Straßenbau- und Verkehrs-Direktion in Hannover gebildet, die der ebenfalls neu geschaffenen Straßenbau- und Verkehrs-Generaldirektion in Bielefeld, die für die gesamte Britische Zone zuständig ist, unterstellt wird. In dieser Straßenbau- und Verkehrs-Direktion gehen auf:
- der Bevollmächtigte für den Nahverkehr, bis dahin dem Oberpräsidium Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) inkorporiert; diese Dienststelle - nach dem Zusammenbruch zunächst als "Abteilung IX (Straßengüterverkehr)" bezeichnet
- war mit eingeschränkten Kompetenzen auch für die Länder Braunschweig und Oldenburg zuständig gewesen (32),
- die für zentrale Aufgaben des Straßenbaus zuständigen Dienststellen, d. h. für die Provinz Hannover die Straßenbaudirektion, die bis dahin dem Oberpräsidium Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) inkorporiert war,
- die regionale Vertretung des zonalen Zentralamtes (Sammelstelle für Nachrichten und Kraftfahrzeuge).

Der Straßenbau- und Verkehrs-Direktion sind auf der Ebene der Länder bzw. der Regierungsbezirke auf dem Gebiet der Verkehrsverwaltung die Straßenverkehrshauptämter und auf dem Gebiet des Straßenbaus die Straßenbauämter nachgeordnet (bis dahin bezeichnet als Dienststellen des "Gruppenfahrbereitschaftsleiters" bzw. des "Landesbauamtes"). Den Straßenverkehrshauptämtern wiederum unterstehen auf der Ebene der Stadt- bzw. Kreisverwaltungen die Straßenverkehrsämter (bis dahin: "Fahrbereitschaftsleiter").

Die Straßenbau- und Verkehrs-Direktion selbst mir ihren beiden Abteilungen "Verkehr" und "Bau" wird dem Oberpräsidenten von Hannover zugeordnet - ohne jedoch, daß dadurch dessen territorialen Befugnisse auf die über das Gebiet der Provinz Hannover hinausragende Zuständigkeit der neuen Dienststelle erweitert würden (33).

Mit der Bildung des Landes Niedersachsen und der zunehmenden Übernahme von Kompetenzen durch deutsche Dienststellen wird dieser gesamte Instanzenzug schrittweise abgebaut: Im Februar 1947 werden die beiden Abteilungen der Straßenbau- und Verkehrs-Direktion institutionell voneinander getrennt und als zentrale Landesämter "Straßenverkehrsdirektion" und "Straßenbaudirektion" dem Verkehrsminister unterstellt. Im Zusammenhang damit werden auf Beschluß des Niedersächsischen Staatsministeriums vom 14. Oktober 1947 (34) die Straßenverkehrshauptämter als selbständige Einrichtungen aufgehoben. Ihre Aufgaben gehen auf die Regierungspräsidenten bzw. die Präsidenten der Verwaltungsbezirke über. Mit Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 11. Juni 1948 erhalten Straßenverkehrsdirektion und Straßenbaudirektion die zusätzliche Bezeichnung "Niedersächsische ...".

Wenig später wird dann die Niedersächsische Straßenverkehrdirektion nach einem Landtagsbeschluß vom 22. Oktober 1948 zum 1. April 1949 aufgelöst, ihr bis dahin verbliebenes Personal vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr übernommen (35). Die Niedersächsische Straßenbaudirektion besteht demgegenüber noch zehn weitere Jahre als selbständige Oberbehörde, bis sie ab 1. April 1959 als Abteilung "Straßenbau" in das Niedersächsische
Landesverwaltungsamt eingegliedert wird und ihre legislatorischen bzw. allgemeinlenkenden Aufgaben einem neu gebildeten Referat "Straßenbau" im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu fallen (36).

Wie dem Niedersächsischen Staatsarchiv 1949 mitgeteilt wird, sind die Akten des ehemaligen Landeswirtschaftsamtes und des Bevollmächtigten für den Nahverkehr aus der Zeit vor 1945 durch Kriegseinwirkungen vollständig vernichtet worden (37). Bei der Auflösung des Landeswirtschaftsamtes Niedersachsen und der Niedersächsischen Straßenverkehrsdirektion 1949 wurde das gesamte Aktenmaterial der Dienststellen aus der Zeit nach 1945 vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr übernommen (38). Akten dieser Dienststellen gelangen deshalb mit den Abgaben vom 16. Juni und 1. November 1955 des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr ins Staatsarchiv. Während der größte Teil der Akten des Landeswirtschaftsamtes sogleich als nicht archivwürdig kassiert wurde und der Rest bei den Akten des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr (Nds. 500) verblieb, wurde für die Akten der Niedersächsischen Straßenverkehrsdirektion zunächst ein eigener Bestand angelegt (Nds. 527), der erst bei der Neuverzeichnung dieser Akten 1981 wieder aufgelöst und - wie die Akten des Landwirtschaftsamtes - ebenfalls zum Bestand Nds. 500 gelegt wurde.

Die Akten, die 1948 zur Niedersächsischen Straßenbaudirektion gelangten und die später in der Abteilung Straßenbau des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes fortgeführt wurden, sind später in den entsprechenden Archivbestand Nds. 530 (Straßenbaudirektion Hannover) gelangt.

4.2. Außenhandelskontor

Mit Erlaß des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft vom 23. März 1947 werden dem "Außenhandelskontor Niedersachsen" seine ersten Zuständigkeiten vor allem bei Genehmigungen im Außen- und Interzonenhandel und auf dem Gebiet der Wirtschaftsbeobachtung übertragen, wobei die Aufgaben dieser Dienststelle in späteren Jahren durch eine Reihe von Erlassen mit der Bundesgesetzgebung abgestimmt werden (39).

1958 wird die Behörde aufgelöst; einige zentrale Aufgaben fallen an das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Die übrigen Kompetenzen kommen zum 1. April 1958 vorübergehend an den Regierungspräsidenten von Hannover, zum 1. Juli 1958 an das Dezernat "Außenhandel, Interzonenhandel, Warenverkehr mit Westberlin" im damals neugeschaffenen Niedersächsischen Landesverwaltungsamt, bis auch diese Abteilung bei späteren organisatorischen Veränderungen im Landesverwaltungsamt verschwindet (40).

Der größte Teil der Akten des Außenhandelskontors Niedersachsen dürfte in das Landesverwaltungsamt gelangt sein; ein kleiner Teil ist bereits mit Ablieferungen des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr an das Hauptstaatsarchiv abgegeben worden.

Auf die Tätigkeit der folgenden Dienststellen finden sich in den Akten des vorliegenden Bestandes zum Teil ausführlichere Hinweise; die Akten der Dienststellen selbst aber sind bislang nicht in das Archiv gelangt.

4.3. Wasserstraßendirektion

Nach dem Zusammenbruch 1945 erhält die Wasserstraßendirektion (41) - bis dahin eine eigene Abteilung des Oberpräsidenten - zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben für ihren Geschäftsbereich die Funktion des Generalinspektors für Wasser und Energie in Berlin gegenüber den diesen nachgeordneten Wasserstraßenämtern. Diese Dienststelle war während des Krieges als zentrale Reichsinstanz aus dem Reichs- und Preußischen Verkehrsministerium ausgegliedert werden (42).

Entsprechend wird der Wasserstraßendirektion Hannover noch im Juli 1945 die Aufsicht über das Wasserstraßenamt Braunschweig übertragen (43). Nach der Reorganisation des Oberpräsidiums zu Beginn des Jahres 1946 resortiert die Wasserstraßendirektion zunächst bei der Abteilung V
(Wirtschaft und Verkehr), wird dann jedoch auf Anweisung der Militärregierung ganz aus dem Oberpräsidium herausgelöst: Mit den Verordnungen Nr. 49 und Nr. 50 (44) werden zum 1. Juli 1946 eine "Generaldirektion für die Wasserstraßen- und Binnenschiffahrt" und eine "Seehäfen-Generaldirektion" jeweils für die gesamte britische Zone eingerichtet, denen alle einschlägigen deutschen Dienststellen unterstellt sind (45). Auch nach der Gründung des Landes Niedersachsen kehren die zentralen Aufgaben auf dem Gebiet der Wasserstraßenverwaltung nicht mehr in die Landeshoheit zurück. Im April bzw. Juli 1947 werden die zonalen Generaldirektionen aufgelöst und gehen über in die neu geschaffene "Hauptverwaltung der Binnenschiffahrt in der US- und in der britischen Zone" bzw. die "Hauptverwaltung des Seeverkehrs in der US- und britischen Zone".

Zwar erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich der nachgeordneten, nunmehr ebenfalls bizonalen Seewasserstraßendirektionen in Kiel, Hamburg und Bremen nicht auf das Gebiet des Landes Niedersachsen, wo zunächst noch die Regierungspräsidenten von Aurich und Stade und der Präsident des Verwaltungsbezirks Oldenburg die entsprechenden Funktionen im bizonalen Auftrag - später im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland - ausüben (46).

Seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland gehören jedoch Binnen- und Seeschiffahrt in die Kompetenz des Bundes. Mit Wirkung vom 1. November 1949 werden die bisherigen Wasserstraßendirektionen in "Wasser- und Schiffahrtsdirektionen", die zu dem Zeitpunkt noch den Landesmittelbehörden angegliederten Dienststellen in "Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen" umbenannt (47). Demgegenüber werden die in der Landeshoheit verbliebenen Aufgaben von der "Niedersächsischen Wasserstraßenverwaltung" im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr wahrgenommen, die seit 1956 die Bezeichnung "Niedersächsische Häfen- und Schiffahrtsverwaltung" erhält (48).

4.4. Eichdirektion

Die Eichdirektion in Hannover resortiert bei Kriegsende - als "Preußische Eichbehörde" dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt - als eigene Abteilung beim Oberpräsidenten. Bei der Umgliederung des Oberpräsidiums Anfang 1946 wird die Dienststelle in den Geschäftsbereich der neuen Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) einbezogen und bleibt entsprechend auch nach der Auflösung des Oberpräsidiums und der Entstehung des Landes Niedersachsen als Aufsichtsbehörde über die regionalen Eichämter dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr nachgeordnet (49): Wohl noch 1948 erhält sie die offizielle Bezeichnung "Niedersächsische Landeseichdirektion" (50). Bei der Errichtung des Landesverwaltungsamtes 1958 geht die Behörde als Dezernat "Eichwesen" hierin auf (51).

4.5. Baulenkungsamt

Als Abteilung XV des Oberpräsidenten erst nach dem Zusammenbruch 1945 geschaffen, kommt die Dienststelle des "Oberbaurats der Provinz Hannover" durch die Reorganisation des Oberpräsidiums Anfang 1946 zur Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr). Zudem wird der Oberbaurat von Hannover Vorsitzender im überreginonalen "Rat der Baudirektoren", der dem Gebietsrat Niedersachsen untersteht und dem vor allem die Meldung von Bauarbeiten in der Hannover-Region an die Militärregierung obliegt (52).

Nach Gründung des Landes Niedersachsen bleibt das Baulenkungsamt zunächst dem Ministerium für Wirtschaft bzw. für Wirtschaft und Verkehr nachgeordnet, bis es nach der Regierungsumbildung vom Juni 1947 mit Wirkung vom 1. September 1947 dem Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit unterstellt wird, wo bereits das verwandte Landeswohnungs- und Planungsamt existiert. 1948 wird die Dienststelle dann - nunmehr unter der Bezeichnung
"Landesbaulenkungsamt" - ebenso wie die "Baulenkungsstellen" in den Stadt- und Landkreisen - aufgelöst; seine inzwischen stark reduzierten Kompetenzen verbleiben beim Ministerium für Arbeit, Aufbau und Gesundheit (53).

4.6. Landeseisenbahnamt

Ursprünglich in der Zuständigkeit der Provinzialverwaltung, gelangt das Landeseisenbahnamt erst Anfang 1946 in unmittelbare Zuständigkeit des Oberpräsidenten und wird in den Geschäftsbereich der neu geschaffenen Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) einbezogen. Nach der Bildung eines Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr und der Entstehung des Landes Niedersachsen bleibt das Landeseisenbahnamt zunächst als eigene Obere Landesbehörde bestehen. Seine Kompetenzen erstrecken sich auf die Verwaltung bzw. Aufsicht über die regionalen Eisenbahnlinien.

Die Errichtung des Landesverwaltungsamtes 1958 bedeutet dann das Ende auch für diese Dienststelle. Ihre bereits stark verminderten Aufgaben fallen an das hier neu geschaffene Dezernat "Eisenbahnen". Mit dem schon länger anhaltenden Rückgang des regionalen Eisenbahnwesens wird schließlich zum 30. September 1959 auch dieses Dezernat beseitigt und sein verbleibender Aufgabenbereich auf die Bentheimer Eisenbahn AG und die Osthannoversche Eisenbahn AG in Celle übertragen (54).

4.7. Rückerstattungsamt (oder "Restitutionsamt")

Als deutsche Dienststelle, die bei der Rückgabe von Vermögenswerten, die während des Krieges aus den von Deutschen besetzten Gebieten entwendet wurden, mitwirkt, wird vorübergehend ein eigenes "Rückerstattungsamt" gebildet. Auf Anordnung der Militärregierung nimmt die Dienststelle zum 1. Februar 1948 ihre Arbeit auf und ist unmittelbar dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten gegenüber verantwortlich; die Zuständigkeit der Bearbeitung wird vom Kabinett dem Minister für Wirtschaft und Verkehr übertragen (55).

Aufgrund zunehmender Auseinandersetzungen mit der Besatzungsmacht jedoch bereits Anfang 1949 wieder aufgelöst; bei der weiteren Abwicklung der Restitutionen verzichtet die Militärregierung auf die entsprechende deutsche Beteiligung.

4.8. Materialprüfamt, Oberbergamt, Landesamt für Bodenforschung

Als weitere nachgeordnete Obere Landesbehörden sind schließlich das Materialprüfamt, der Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld und das Landesamt für Bodenforschung zu nennen: Das Materialprüfungsamt wird durch Erlaß vom 8. März 1949 errichtet (56) und existiert bis Ende 1962, bis es zugunsten einer "Zentrale für amtliches Materialwesen in Niedersachsen" aufgelöst wird (57).

Das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld wird 1943 - als alte preußische Behörde mit provinzübergreifender Zuständigkeit - zur Reichsbergbehörde erklärt und dem Reichswirtschaftsminister unterstellt. Nach 1945 fällt es deshalb in die Zuständigkeit des Oberpräsidenten von Hannover und bleibt später entsprechend als eigene Behörde
im Aufgabenbereich des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr.

Das frühere Reichsamt für Bodenforschung in Hannover wird demgegenüber nach dem Kriege vorübergehend als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Erst 1959 wird dieses "Amt für Bodenforschung" aufgelöst und statt dessen als nachgeordnete Dienststelle des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr ein "Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung" errichtet (58).

Anmerkungen
1. Vgl. Korte, H., Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, 1962, S. 12
2. Vorakten: Hann. 122a; Hann. 151
3. Stand 1944: vgl. Nds. 50 Acc. 32/65 Nr. 11
4. Vgl. Nds. 50 Acc. 82/68 Nr. 2
5. Vgl. Nds. 605 Acc. 13/50 Nr. 2
6. Vgl. Nds. 500 Acc. 77/55 Nr. 322
7. Zur Zuständigkeit des Provinzialverbandes: Hubatsch, W., Grundriß der deutschen Verwaltungsgeschichte, Bd. 10, 1981, S. 408 ff.; spätere Veränderungen: Nds. 50 Acc. 32/63 Nr. 32
8. Nds. HStAH, Sammlung OrgPläne, KK3
9. Vgl. Organisationserlasse Nr. 4 und Nr. 5 ebenfalls vom 20. Dezember 1945, ebenda
10. Vgl. Nds. 500 Acc. 77/55 Nr. 322
11. Ebenda.
12. Vgl. Nds. 500 Acc. 77/55 Nr. 269
13. Amtsblatt für Niedersachsen (im weiteren: Abl. f. Nds.) 1946, S. 57 f.
14. Vgl. Niedersächsisches Ministerialblatt (im weiteren: Nds. MBl.) Nr. 27/1974, S. 1285
15. Vgl. Hann. 1/3 Nr. 357, S. 11
16. Nds. HStAH, Sammlung OrgPläne

Enthält 

Kartellgesetz, Kriegsfolgenangelegenheiten, Industriepolitik, Forschung, Preisüberwachung, Handel und Außenwirtschaft, Aufsicht über Wirtschaftsorganisationen, Bäderaufsicht, Bergbau und Bodenforschung, private Eisenbahnen und Kleinbahnen, Flughäfen, Schifffahrt und Häfen, Straßenbau

Findmittel 

EDV-Findbuch (2020)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

208,6

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1993

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

Objekt_ID 

1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Baltrum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

12

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Borkum

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

8

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Juist

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

10

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Langeoog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

13

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Norderney

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

11

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Spiekeroog

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

15

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Wangerooge

Zeit von 

1946

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

16

Ebenen_ID 

100