NLA HA Nds. 362 Hildesheim

  • Zugeordnete Objekte zeigen
  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (nach 1945)

Laufzeit 

1883-1996

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Gewerbeaufsicht und der Gewerbeaufsichtsämter siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Gewerbeaufsichtsämter".

Von den sich im Sprengel des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover befindenden Gewerbeaufsichtsämtern gehören Hannover und Hildesheim zu den ältesten Standorten. Sie wurden am 1. April 1894 als Gewerbeinspektionen gegründet (vgl. Amtsblatt der Regierung Hildesheim, 1894, S. 23). Wie die meisten anderen nds. Gewerbeaufsichtsämter erfuhr auch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim 1937 eine deutliche Vergrößerung seiner räumlichen Zuständigkeiten, als zahlreiche kleinere Ämter aufgelöst und ihre Gebiete den verbleibenden Standorten zugeschlagen wurden. Nach dieser Neuabgrenzung der Bezirke der Gewerbeaufsichtsämter im Regierungsbezirk Hildesheim war das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim zuständig für die Stadt Hildesheim sowie die Kreise Alfeld, Hildesheim, Marienburg und Peine (vgl. Amtsblatt der Regierung Hildesheim, 1937, S. 73; die im Bestand enthaltenen Akten über den Kreis Marienburg sind von 1910 bis 1927 beim Gewerbeaufsichtsamt Goslar geführt worden). 1942 kam der Kreis Holzminden hinzu (vgl. Amtsblatt der Regierung Hildesheim, 1942, S. 26).

Der Amtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim umfasst heute die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Schaumburg. Einige Sonderaufgaben (siehe Gruppenvorwort) im Amtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim werden vom Gewerbeaufsichtsamt Hannover übernommen. Dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim sind dagegen die beiden Zentralen Unterstützungsstellen "Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit" (ZUS AGG) und "Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe" (ZUS LLG, seit 2005) angeschlossen.

Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim ist derzeit (April 2016) in fünf Abteilungen gegliedert. Die ersten beiden sind für unterschiedliche Branchen zuständig, die Abteilungen 3 und 4 sind die ZUS AGG und ZUS LLG, die Abteilung 5 ist eine Querschnittsabteilung für die Verwaltung der Behörde. Das Gewerbeaufsichtsamt betreut mit 135 Beschäftigten, davon 25 Außendienstmitarbeitern, knapp 40.000 Betriebe mit ca. 180.000 Beschäftigten.

Stand: September 2015 (aktualisiert November 2016)

Bestandsgeschichte 

Als erster Zugang wurden 1963 neben einigen Verwaltungsakten (v.a. Reise- und Besichtigungsziele von Gewerberäten) sowie Taschenkatastern insbesondere zahlreiche Betriebsakten verschiedener Branchen meist aus der unmittelbaren Nachkriegszeit aus dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim übernommen. Eine Ergänzung des Bestandes vorwiegend um Betriebsakten erfolgte 1980.

In den 1990er Jahren sowie 2000 kamen einige Betriebsakten aus dem Amtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim hinzu, die zuvor vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig an das damalige Staatsarchiv Wolfenbüttel abgegeben wurden. Ebenso 2000 übernahm das damalige Hauptstaatsarchiv vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eine Anzahl bedeutender Fälle von Betriebsakten sowie exemplarisch einige Bußgeldakten. Die letzte Übernahme von Schriftgut (Betriebsakten) erfolgte 2007 anlässlich des Umzugs der Behörde in ein neues Dienstgebäude.

In den vorliegenden Bestand Nds. 362 Hildesheim sind bislang sieben Ablieferungen des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim eingegangen.

Stand: September 2015

Enthält 

Verwaltungsakten, Betriebsakten, Arbeitsrecht u.a.

Literatur 

Siehe Gruppenvorwort

Homepage des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Archivgut des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim aus der Zeit vor 1945 findet sich im Bestand Hann. 140 Hildesheim im NLA Hannover.

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

12,6

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015/2016)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.