Identification (short)
Title
Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens Hildesheim
Life span
1945-1962
Fonds data
History of creator
Das noch vor dem 18. September 1944, dem ersten Tag der Besetzung deutschen Reichsgebietes, erlassene und mit der Besetzung in Kraft getretene Gesetz Nr. 52 der Militärregierung regelte Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen. Ausführungsbestimmungen enthält die Allgemeine Vorschrift Nr. 1. Das Gesetz stellte u.a. das Vermögen der NSDAP, ihrer Formationen und Organisationen, ihrer leitenden Mitglieder, Beamten und besonders bezeichneter Anhänger, aller von der Militärregierung verbotenen Organisationen sowie der von ihr verhafteten oder auf besonderen Listen ("schwarzen Listen") geführten Personen und der Ausländer unter Kontrolle. Außerdem stellte die Militärregierung alles Vermögen, das das NS-Regime seinen Eigentümern unrechtmäßig oder gewaltsam entzogen hatte, unter Aufsicht. Man unterschied 1947 (vgl. Nds. 210 A 2, 1. Dezember 1947):
1) Vermögen der Partei und ihrer Mitglieder;
2) sonstiges feindliches Eigentum;
3) Vermögen von Personen auf "schwarzen Listen";
4) Beutegut;
5) herrenloses Vermögen;
6) sonstiges Vermögen.
Für die Aufgaben der Vermögenskontrolle richtete die Militärregierung 1945 besondere Dienststellen (Military Governement, Property Control Branch) ein, deren Aufbau nicht ganz durchsichtig ist. 1947 bestand beim britischen Hauptquartier Niedersachsen in Hannover eine "Property Control Section" (vgl. Nds. 219 A 2, 15. November 1947). Ihr unterstanden Property Control Officers in Hannover, Oldenburg, Hildesheim und Lüneburg. Darunter hat es für die einzelnen Kreise zuständige Property Control Officers gegeben. In den Jahren 1945/1946 führte die Property Control Branch die erste Bestandsaufnahme der beschlagnahmten Vermögen durch. Allerdings hatten die Property Control Officers noch keineswegs alle Vermögen politisch Belasteter erfaßt, als die die Aufgaben an deutsche Dienststellen delegierten (vgl. Nds. 210 A 1, 2. Juli 1949). Während der Bestand des Landesamtes für beschlagnahmte Vermögen (Nds. 210) aus dieser frühen Phase kaum Unterlagen besitzt, haben sich bei den Akten des Bestandes Nds. 211 Hildesheim noch die Besitzbeschreibungen und die dazugehörigen Vorgänge der Property Control Branch aus den Jahren 1945/1946 erhalten. Daher handelt es sich hier um einen Bestand, der in seinem Kern aus den Registraturen einer Dienststelle der britischen Militärregierung herrührt und dem in Aktenführung sowie Aktenaufbau noch die englische Provenienz anzumerken ist.
Für die einzelnen Betriebe wurden Treuhänder eingesetzt (Custodians), welche die Betriebe fortführten, die Eigentümer überwachten, soweit diese in ihren Betrieben weiterarbeiten durften, und über Einkünfte und Vermögensstand der Property Control Branch in Halbjahresberichten Rechenschaft ablegten.
Am 27. November 1947 ordnete die Militärregierung durch ihre Instruktion Nr. 1 an, daß künftig deutsche Dienststellen das gesperrte Vermögen verwalten sollten. Sie hatten die Vermögenskontrolle als Auftragsregelung der britischen Militärregierung zu bearbeiten. Die Militärregierung behielt sich das Recht vor, allgemeine Anweisungen zu erteilen und die neue Organisation zu überwachen. Auf die deutsche Verwaltung gingen damals 16.100 unter Vollkontrolle stehende Vermögenswerte, überwiegend Vermögen von Parteimitgliedern, der Parteil selbst und ihrer Organisationen über (vgl. Nds. 210 A 2, Pressebesprechung).
Ein Staatsministerialbeschluß vom 30. Dezember 1947 (vgl. Amtsblatt für Niedersachsen, 1948, S. 42) legte fest, daß als obere Landesbehörde das der Aufsicht von Militärregierung, Justiz- und Finanzministerium unterstehende "Niedersächsische Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens" (Nds. 210), für jeden Regierungs- und Verwaltungsbezirk jeweils Bezirksämter, aber für die Landkreise und kreisfreien Städte keine selbständigen Dienststellen, sondern nur Außenstellen der Bezirksämter einzurichten seien. Manche Außenstellen waren auch für mehrere Kreise zuständig.
Im Regierungsbezirk Hildesheim wurden Außenstellen eingerichtet in Alfeld für die Kreise Alfeld und Einbeck, in Göttingen für den Stadt- und Landkreis Göttingen, in Holzminden, in Northeim, in Osterode für die Kreise Osterode, Duderstadt und Clausthal-Zellerfeld, in Hildesheim für den Stadt- und Landkreis Hildesheim sowie für die Landkreise Peine und Marienburg. Einige Akten der genannten Außenstellen haben sich in diesem Bestand erhalten und sind als solche kenntlich gemacht.
Aufgrund der zitierten Verordnung entstand das Bezirksamt Hildesheim. Es war für den Regierungsbezirk Hildesheim zuständig und der Behörde des Regierungspräsidenten organsatorisch und personell eingegliedert. Die fachlichen Weisungen erhielt es vom Landesamt. Es übernahm die Aufgaben, das deutsche Personal und auch die Akten des Property Control Officers in Hildesheim, die es nach der bestehenden Ordnung fortführte.
Aufgabe der Bezirksämter war, soweit die Entscheidung nicht beim Landesamt lag, die Beaufsichtigung bzw. Entlassung der Vermögen aus der Kontrolle sowie die Beaufsichtigung, Einsetzung und Abberufung und die Vergütung der Treuhänder. Die Übernahme der Aufgaben durch deutsche Dienststellen brachte eine Lockerung der Vermögensverwaltung. Die Treuhändertätigkeit wurde bei Vermögen bis 25.000 Mark auf eine reine Beaufsichtigung beschränkt, bei Vermögen bis 100.000 Mark vereinfacht (vgl. Nds. 210 A 1, 2. Juli 1949). Die Tätigkeit der Ämter und Treuhänder erlosch in der Regel bei der endgültigen Kategorisierung der Betroffenen durch die Entnazifizierungsausschüsse.
Das Niedersächsische Landesministerium beschloß am 22. März 1955, zum 1. April 1955 das Landesamt und die Bezirksämter aufzulösen. Die Außenstellen waren schon vor 1953 aufgehoben worden.
Stand: 14. Dezember 1983
Custodial history
Die Hauptmasse der Überlieferung bilden nach Kreisen gegliederte Ordner über die Kontrolle von Vermögen von Einzelpersonen und Firmen, die durch ihre NS-Vergangenheit belastet waren. Sie entsprechen in erheblichem Umfang der Parallelakten des Landesamtes (vgl. Nds. 210, Abteilung E: Vermögenskontrolle), was auf eine straffe Zentralsisierung hindeutet, doch sind sie nicht identisch. So hat die Registratur des Bezirksamtes zahlreiche ältere Vorgänge bewahrt z.B. von Personen, deren Vermögen relativ früh aus der Kontrolle entlassen wurde. Die Akten waren unter der Bezeichnung "Hauptakten des Bezirksamtes zu den Nebenakten der Landkreise des Bezirks" an das Staatsarchiv in Hannover abgegeben worden. Sie wurden durch eine Reihe von Akten aus der Gruppe R ergänzt, die sich auf einzelne Stadt- und Landkreise bezogen.
Ein zweiter Komplex umfaßt Akten unter Kontrolle stehender Vermögenswerte nationalsozialistischer Organisationen z.B. NSDAP, NSV, SA, SS, NSFK, NSKK, HJ, DAF, RAD, OT. Sie gelangten als "Akten über ehemaliges NS-Vermögen" ins Staatsarchiv. Tatsächlich enthielt diese Aktengruppe auch Material, das unter dem Begriff "NS-Vermögen" nicht zu subsummieren ist. Hier sind zu nennen die Unterlagen über andere verbotene Organsationen, wie die wegen des Militarismusverdachts 1945 von der Militärregierung verbotenen Schützen- und Kriegervereine, ehemaliger Kriegsbetriebe der Kategorie I, Organisationen und Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, deren Vermögen der NS-Staat enteignet hatte (Rückerstattungsvermögen). Hier sind besonders die Studentenverbindungen, Logen, Arbeitsorganisationen, Konsumvereine und jüdische Gemeinden zu nennen.
Das Gesetz der Militärregierung Nr. 59 von 1949 (Rückerstattungsgesetz) regelte die Rückerstattung des unrechtmäßig enteigneten Vermögens. Dafür waren besondere Wiedergutmachungsämter zuständig. Den Ämtern für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens oblag lediglich die Durchführung von Sicherstellungsmaßnahmen zum Schutz des Vermögens von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Erlaß des Ministers des Innern vom 14. Mai 1949 vgl. Nds. 210 A 1). Sie waren außerdem für die Kontrolle von Beutevermögen sowie herrenlosem Gut, Registrierung von Forderungen gegen die NSDAP und ihre Organisationen zuständig. Hierüber lassen sich keine speziellen Akten in diesem Bestand nachweisen.
Eine dritte große Gruppe von Akten umfaßt die sogenannten "Akten der Militärregierung aus der Zeit vor der Übernahme der Bearbeitung durch deutsche Dienststellen". Sie setzen bereits 1945 ein, stammen also noch aus der Zeit der alleinigen Verantwortung der Militärregierung, und ergänzen damit die entsprechenden Akten des Bestandes des Landesamt für die Beaufsichtigung gesperrten Vermögens (Nds. 210). Teilweise sind sie allerdings während des Bestehens des Bezirksamtes fortgeführt worden. Sie bestehen vor allem aus allgemeinen Anweisungen und Entscheidungen. Einige spezielle Akten zur Vermögenskontrolle wurden zum Gliederungspunkt 1 gelegt, einige Akten allgemeinen Inhalts aus anderen Gliederungspunkten in den Gliederungspunkt 1 eingegliedert, um hier das generelle Schriftgut zusammenzufassen.
Nach der Auflösung des Landesamts und der Bezirksämter sollten die entbehrlichen Akten an die Staatsarchive abgegeben werden (vgl. Nds. 210 A 1, Vorwort). Die Masse der Fälle war bereits in den Jahren 1948-1950 abgeschlossen worden, weil die Betroffenen entnazifiziert und dabei in eine Kategorie eingestuft worden waren, die eine Aufhebung der Vermögenskontrolle zuließ; einige wenige Akten hat der Regierungspräsident bis 1962 fortgeführt. Während die Kontrolle von Einzelvermögen spätestens 1951 beendet war, hat die Überwachung des Vermögens der NS-Organisationen und der jüdischen Gemeinden z.T. noch bis 1955 das Amt beschäftigt.
Am 4. November 1968 lieferte der Regierungspräsident in Hildesheim die Akten an das Hauptstaatsarchiv in Hannover ab (70 Fach). Sie wurden beim Bestand des Regierungspräsenten Hildesheim (Nds. 120 Hildesheim, Acc. 73/68) eingegliedert. Da das Ablieferungsverzeichnis als Findmittel unbrauchbar war, hatte Dr. Walter vor einigen Jahren mit Kassation unerheblichen Materials und der Verzeichnung der Akten der Gruppe G begonnen, konnte diese aber vor seinem Tode nicht mehr abschließen. Der Bearbeiter des Bestandes hat sie 1983 zu Ende geführt.
Da die Akten mit ihrer Unterteilung in die drei großen Blöcke G-, R- und S-Akten keine logisch sinnvolle Gliederung aufweisen, erwies sich eine Neuordnung als notwendig. Sie konnte auf einen Aktenplan nicht zurückgreifen. Die Akten wurden aus der Akzessionsfolge des Bestandes der Bezirksregierung Hildesheim (Nds. 120 Hildesheim) herausgelöst und entsprechend dem Eingliederungsplan als selbständiger Bestand Nds. 211 Hildesheim in Analogie zu den Beständen Nds. 211 Hannover und Nds. 211 Lüneburg aufgestellt.
Stand: 14. Dezember 1983
Der kleine Bestand ist im Oktober 2002 EDV-technisch erschlossen und durch einen Index ergänzt worden.
Stand: Oktober 2002
Includes
Vermögenskontrolle über einzelne Personen und Firmen, Verwaltung einzelner Vermögenswerte, u.a. NS-Organisationen, Schützen- und Kriegervereine, Studentenverbindungen, DRK, Logen, SPD, Rüstungsbetriebe, kirchliches Vermögen, jüdischer Besitz u.a., Rückerstattungsansprüche (Anspruchssteller)
See
Corresponding archival items
Nds. 120 Hildesheim,
Nds. 211 Hannover,
Nds. 211 Lüneburg
Further information (fonds)
Size in m
12,9
Person in charge
Dr. Jürgen Asch (1983)
Geotagging
Name
Regierungsbezirk Hildesheim
Time from
1941
Time to
1972
Region_ID
4
Level_ID
1310
Geo_ID
1310-4
Link