NLA HA Nds. 200

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Nds. Finanzministerium

Laufzeit 

1904-2015

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

1. Herausbildung des niedersächsischen Ministeriums der Finanzen

Nach der Besetzung Hannovers durch alliierte Truppen und dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs 1945 erscheint als oberste deutsche Behörde und Ansprechpartner der Militärregierung im Gebiet der preußischen Provinz Hannover zunächst wieder der "Oberpräsident" – einschließlich der Verwaltung des Provinzialverbandes (1) –, nachdem diese Dienststelle durch die nationalsozialistischen Verwaltungsreformen der vorangegangenen Jahre zwar stark ausgehöhlt, jedoch nicht aufgehoben worden war (2). Dabei bleibt die innere Gliederung des Oberpräsidiums zunächst in der Form bestehen, wie sie sich in den letzten Kriegsjahren herausgebildete hatte, nämlich in den Abteilungen (3):

I Allgemeine Abteilung
II Abteilung für das höhere Schulwesen
III Landeskulturabteilung
IV Abteilung für das staatliche Gesundheitswesen
V Wasserstraßendirektion
VI Wasserwirtschaftsstelle
VII Eichdirektion
VIII Landeswirtschaftsamt
IX Bevollmächtigter für den Nahverkehr
X Landesernährungsamt, Abt. A
XI Landesernährungsamt, Abt. B
XII Forst- und Holzwirtschaftsamt
XIII Wohnungs- und Siedlungsamt
Befehlshaber der Ordnungspolizei

Auf Anordnung der Militärregierung werden dem Oberpräsidenten zusätzlich die Funktionen der Reichs- und Preußischen Ministerialinstanzen übertragen (4). Für die Durchführung der Aufgaben dieser ehemals übergeordneten Dienststellen werden drei neue "Hauptabteilungen" unterhalb der Allgemeinen Abteilung geschaffen, nämlich die:
- Hauptabteilung Finanzen
- Hauptabteilung Wirtschaft
- Hauptabteilung Kultur

Im Laufe des Jahres 1945 entstehen als weitere Abteilungen außerdem (5):
XV Baulenkung
XVI Inspekteur des Feuerlöschwesens
XVII Landesvermessungsamt
Generalreferat für Raumordnung

Der Hauptabteilung Finanzen kommen damit insbesondere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Reichsfinanzministeriums und ehemaligen preußischen Finanzministeriums sowie Aufgaben im Zusammenhang mit den von der Militärregierung gesperrten staatlichen Vermögen zu (6). Der entscheidende Einschnitt in der weiteren Entwicklung erfolgt, als die bisherige Verwaltung des Provinzialverbandes (7) aufgehoben und auf die staatliche Behörde des Oberpräsidenten übertragen wird. Durch den entsprechenden Organisationserlass Nr. 1 vom 20. Dezember 1945 (8) wird nun die gesamte innere Ordnung der Oberpräsidiums neu geregelt. Zum 15. Januar 1946 gehen demnach auf dem Gebiet der Finanzpolitik die Aufgaben folgender Abteilungen des staatlichen und des kommunalen Bereichs der bisherigen Provinzialverwaltung auf eine neu geschaffene Abteilung II (Finanzen) über (9):

1) der ehemaligen Allgemeinen Abteilung des Oberpräsidenten, soweit finanzpolitische Aufgaben in Betracht kommen (ins besondere auch Angelegenheiten staatlicher Grundstücke, Kriegs-, Personen- und Sachschäden sowie Abwicklung des Reichsarbeitsdienstes),
2) der Hauptabteilung Finanzen des Oberpräsidenten,
3) der Finanzabteilung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes,
4) der Wirtschaftsabteilung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes (hinsichtlich der Vermögensverwaltung der Hannoverschen Landeskreditanstalt, der Stadtschaft für Niedersachsen, der Niedersächsischen Landesbank- und Girozentrale und der Provinzial-Lebensversicherungsanstalt Hannover, unbeschadet der von der neu geschaffenen Abteilung V (Wirtschaft und Verkehr) ausgeübten Bankenaufsicht),
5) der Hochbauverwaltung der bisherigen Verwaltung des Provinzialverbandes.

Die Leitung der Abteilung II (Finanzen) übernimmt Landrat a.D. von Bitter.

Als dann durch Erlass vom 23. August 1946 das Oberpräsidium aufgehoben wird und vorübergehend eine Hannoversche Staatsregierung entsteht, wird "Der Oberpräsident von Hannover – Abteilung II (Finanzen)" umbenannt in "Der Minister der Finanzen". Die Leitung des Ministeriums bleibt zunächst unbesetzt (10). Einige Wochen nach Gründung des Landes Niedersachsen wird das Ministerium der Finanzen mit Wirkung vom 23. November 1946 Teil der Niedersächsischen Staatsregierung. Erster Niedersächsischer Minister der Finanzen wird der CDU-Politiker Dr. Georg Strickrodt (11), der bis 1950 im Amt bleibt.

Nach dem Ausscheiden der CDU-Minister aus der Landesregierung am 13. August 1950 leitet zunächst der Ministerpräsident Hinrich Wilhelm Kopf auch dieses Ressort, bis mit dem 13. Juni 1951 der vormalige Minister für Wirtschaft und Arbeit Alfred Kubel (SPD) des Ministerium übernimmt (12).

2. Aufgabengebiete des Ministeriums

Unabhängig von vor allem tagespolitischen Organisationsveränderungen, wie sie aus den jeweiligen Organisationsplänen hervorgehen, wird in der allgemeinen Aufgabenstellung des Ministeriums eine relativ konstante Entwicklung deutlich. Die wichtigsten Aufgabengebiete umfassen:
- "Haushalt" (insbesondere Landeshaushalt und Aufstellung der mittelfristigen Finanz- und Aufgabenplanung);
- Wirtschaft/finanzpolitische Querschnitts- und Grundsatzaufgaben (insbesondere der Bereich Finanzierungshilfen im Zusammenwirken mit dem jeweiligen für Wirtschaftsfragen zuständigen Ministerium sowie der Bereich Vertretung des Landes Niedersachsen als Gesellschafter bei Landesbeteiligungen im Zusammenwirken mit den einzelnen Fachministerien), Abwicklung der Geldgeschäfte des Landes;
- "Steuern" und
- "Hochbau"; der letztgenannte Funktionsbereich wurde von 1970 bis 1991 durch das Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten bzw. Wirtschaft und Verkehr wahrgenommen (13).

Auf dem Gebiet der Steuern erstreckt sich die Zuständigkeit des Ministeriums seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland einerseits auf die den Ländern ganz oder teilweise zufließenden Besitz- und Verkehrssteuern, andererseits auf die ihnen als Auftragsverwaltung des Bundes übertragenen Steuern, wie z. B. die Lastenausgleichsabgabe, die bis in die 1950er Jahre hinein erhobene Abgabe "Notopfer Berlin" oder die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Ebenso gehört die Verwaltung der Kirchensteuer zu seinen Aufgaben. Für diese Funktionen sind ihm die Oberfinanzdirektion und die einzelnen Finanzämter nachgeordnet. Das Ministerium wirkt zudem im Auftrag des Landes Niedersachsen an der Steuergesetzgebung des Bundes mit, indem es etwa Vorschläge für Gesetzesänderungen erarbeitet oder gegenüber dem Bund und den anderen Länder zu dort initiierten Gesetzesvorhaben Stellung nimmt.

Dem Bund allein zufließende Einnahmen aus Umsatz- und Beförderungssteuer werden dagegen durch die Oberfinanzdirektion verwaltet (durch Verwaltungsangehörige des Bundes), während die einzelnen Finanzämter als Umsatzsteuerstellen der Oberfinanzdirektion die Umsatzsteuer erheben (14). Zu gewissen Überschneidungen kommt es hinsichtlich der Aufsicht über Banken und Versicherungen mit dem Aufgabengebiet des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr: Während die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Körperschaften beim Ministerium der Finanzen liegt, kommt die Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu (15).

Stand: Dezember 1992 (ergänzt und aktualisiert Dezember 1999)

3. Heutige Organisation des Ministeriums

Gemäß dem aktuellen Organisationsplan des Finanzministeriums (April 2015) gliedert sich dieses in eine Referatsgruppe VD (für Querschnittsaufgaben wie Personal, Organisation und Haushalt des Geschäftsbereichs, Dienst- und Tarifrecht, Verwaltungskosten) und vier Abteilungen, nämlich:
- Abt. 1: Haushalt, mittelfristige Planung
- Abt. 2: Staatliches Baumanagement, Liegenschaften, Geld- und Kreditgeschäft, Bescheinigende Stelle, Nds. Landeshauptkasse
- Abt. 3: Steuern, steuerberatende Berufe, Organisation der Steuerverwaltung, Finanz- und Steuerpolitik
- Abt. 4: Vermögen und Finanzierungen, Grundsatzfragen der Finanzverfassung, Finanzkontrolle

Dem Finanzministerium nachgeordnet sind folgende Behörden und Einrichtungen:
- Oberfinanzdirektion Niedersachsen - Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle (ehemals NLBV) als Landesmittelbehörde;
- die Finanzämter und Örtlichen Dienststellen des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen als untere Landesbehörden;
- die Steuerakademie Niedersachsen als Einrichtung des Landes.

Weiterhin obliegt dem Ministerium die Rechtsaufsicht über folgende Körperschaften und Anstalten:
- Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB)
- LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover
- Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg
- Sparkassenverband Niedersachsen
- Ritterschaftliches Kreditinstitut des Fürstentums Lüneburg
- Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade
- Calenberg-Göttingen-Grubenhagen Hildesheim'scher ritterschaftlicher Kreditverein
- Öffentliche Lebensversicherungsanstalten in Oldenburg, Hannover und Braunschweig
- Öffentliche Brandversicherungsanstalten in Aurich, Braunschweig und Oldenburg
- Steuerberaterkammer Niedersachsen

Stand: August 2015

Anmerkungen

(1) Vgl. Korte, H., Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen, 1962, S. 12.
(2) Vorakten: Hann. 122a; Hann. 151.
(3) Vgl. Nds. 50 Acc. 32/65 Nr. 11.
(4) Vgl. Nds. 50 Acc. 82/69 Nr. 2.
(5) Vgl. Nds. 605 Acc. 13/50 Nr. 2.
(6) Vgl. Nds. 50 Acc. 32/65 Nr. 4.
(7) Zu dessen Zuständigkeit vgl. Hubatsch, W., Grundriß der deutschen Verwaltungsgeschichte, Bd. 10, 1981, S. 408 ff.; spätere Veränderungen: Nds. 50, Acc. 32/63 Nr. 32.
(8) Vgl. Nds. HStA: Sammlung OrgPläne, ZA A 1 Nr. 8.
(9) Vgl. Organisationserlass Nr. 4 und 5, ebenfalls vom 20. Dezember 1945, ebenda.
(10) Vgl. Amtsblatt für Niedersachsen (im weiteren: ABl.f.Nds.) 1946, S. 57 f.
(11) Vgl. ABl.f.Nds. 1946, S. 116 f.
(12) Vgl. Storbeck, A.-C., Die Regierung des Bundes und der Länder seit 1945, München-Wien 1970, S. 232 ff.
(13) Vgl. Niedersächsisches Ministerialblatt (im weiteren: Nds.MBl.) 24/1970, S. 678.
(14) Vgl. Die geschichtliche Entwicklung der Steuerverwaltung in Niedersachsen und ihre Aufgaben in: Neues Archiv für Niedersachsen, Bd. 9, 1957/58, S. 1-6.
(15) Vgl. Nds.MBl. 1954, S. 171; vgl. Nds. 500, Acc. 68/83 Nr. 3.

Liste der Finanzminister und Finanzministerinnen

09.12.1946–22.08.1950 Prof. Dr. Georg Strickrodt (CDU)
23.08.1950–12.06.1951 Hinrich Wilhelm Kopf (SPD)
13.06.1951–26.05.1955 Alfred Kubel (SPD)
26.05.1955–18.11.1957 Dr. Helmuth Andreas Koch (CDU)
19.11.1957–12.05.1959 August Wegmann (CDU)
12.05.1959–12.06.1963 Hermann Ahrens (GB/BHE)
13.06.1963–18.05.1965 Johann Eilers (FDP)
19.05.1965–08.07.1970 Alfred Kubel (SPD)
08.07.1970–09.07.1974 Prof. Dr. Siegfried Heinke (SPD)
10.07.1974–13.02.1976 Helmut Kasimier (SPD)
13.02.1976–25.02.1976 Dr. Ernst Albrecht (CDU), komm.
25.02.1976–28.10.1980 Walther Leisler Kiep (CDU)
28.10.1980–03.12.1980 Dr. Ernst Albrecht (CDU), komm.
03.12.1980–09.07.1986 Dr. Burkhard Ritz (CDU)
09.07.1986–21.06.1990 Birgit Breuel (CDU)
21.06.1990–30.10.1996 Hinrich Swieter (SPD)
30.10.1996–30.03.1998 Willi Waike (SPD)
30.03.1998–04.03.2003 Heinrich Aller (SPD)
04.03.2003–19.02.2013 Hartmut Möllring (CDU)
19.02.2013-21.11.2017 Peter-Jürgen Schneider (SPD)
seit 22.11.2017 Reinhold Hilbers (CDU)

Bestandsgeschichte 

In Anlehnung an die Bewertungskriterien des Bundesarchivs für moderne Ministerialakten (Stand 3. Oktober 1979, Az. 1370/35) wurden aus diesen Abgaben folgende Akten und Aktengruppen kassiert:
1) Gesammelte Rundschreiben und Drucke von Bundes- und Landesbehörden, die im vorliegenden Ministerium nicht weiter bearbeitet worden sind.
2) Schriftgut, das in übersichtlicherer Form bei der Staatskanzlei oder im Landtagsarchiv angefallen sein dürfte.
3) Schriftgut, das allein aus der Aufsicht über nach geordnete staatliche Dienststellen erwachsen und im vorliegenden Ministerium nicht weiter bearbeitet worden ist.
4) Schriftgut, das allein aus der Mitzeichnung mit anderen Abteilungen oder Ministerien erwachsen ist.

In folgenden Fällen wurden diese Richtlinien jedoch modifiziert:
1) Haushaltspläne aus dem Geschäftsbereich der anderen Ministerien werden grundsätzlich im vorliegenden Bestand aufgehoben, um hier eine einheitliche Überlieferung zu gewährleisten und um die anderen Bestände zu entlasten. Bei Haushaltsunterlagen aus dem kommunalen Bereich beschränkt sich der vorliegende Bestand auf allgemeinere Übersichten.
2) Bei Akten mit Laufzeiten vor 1950 wurde wegen der schwachen Überlieferung und der großen historischen Relevanz der Umbruchzeit in der Regel von einer Kassation abgesehen und eine Mehrfachüberlieferung in Kauf genommen.
3) Um eine möglichst geschlossene Überlieferung zu erhalten, wurden für die allgemeinere Arbeit des Ministeriums wesentliche Akten nicht kassiert, auch wenn sie keine aktive Mitwirkung des jeweiligen Registraturbildners aufweisen.
4) Trotz fehlender Mitwirkung werden Akten, die eine Aufsicht über nichtstaatliche bzw. unabhängige Einrichtungen enthalten, nicht kassiert, soweit eine andersweitige entsprechende Überlieferung nicht gesichert ist.

Der Aufbau des Bestandes erfolgt in Anlehnung an die organisatorische Gliederung des Ministeriums, wie sie sich trotz aller Änderungen bislang hinsichtlich der wichtigsten Aufgaben als relativ konstant erwiesen hat.

Hinzuweisen ist, dass für Recherchen im Bereich der finanzpolitischen Querschnitts- und Grundsatzaufgaben, u.a. in den Bereichen Finanzierungshilfen und Landesbeteiligungen, auch die Bestände der einzelnen Fachministerien hinzuzuziehen sind.

Für die Ablieferungen ab Acc. 31/92 wurden die oben aufgeführten Verzeichnungskriterien zugrunde gelegt und die Gliederungspunkte bei Bedarf geändert oder ergänzt.

Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entstehen Kompentenzüberschneidungen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Frauen und dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr. Die übernommenen Akten sind nicht im Bestand des Finanzministeriums archiviert worden, sondern befinden sich in den Beständen der oben genannten Ministerien. Dies sind zum einen die Acc. 14/92 im Bestand Nds. 300 (Ministerium für Soziales, Arbeit und Frauen), zum anderen die Acc. 2000/107 im Bestand Nds. 500 (Ministerium für Wirtschaft und Verkehr).

Stand: Dezember 2009

Enthält 

Allgemeine Verwaltung, u.a. Ministerreden, Personalangelegenheiten, Landeshaushalt, u.a. Haushaltspläne, Finanzplanung, Kassenwesen, Zuschüsse für Kommunen und Kirchen, Bildungs- und Kulturförderung, Statistik, Finanzausgleichszahlungen, Hochbauverwaltung, Steuerangelegenheiten, Wirtschaft und Querschnitts- und Grundsatzangelegenheiten, u.a. Kredite für Flüchtlinge, Wiederaufbaukredite, Lastenausgleich, Besatzungs- und Stationierungsschäden, Aufsicht über Staatsbäder, Volkswagen, Eisenbahnen, Flughäfen, Energieversorger, Lotto, Sparkassen u.a.

Literatur 

Wolfgang Renzsch, Finanzverfassung und Finanzausgleich. Die Auseinandersetzung um ihre politische Gestaltung der Bundesrepublik Deutschland zwischen Währungsreform und deutsche Vereinigung (1948-1990), Bonn 1991.

Walther Nordbeck, Geschichte des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen von 1946 bis 1956, 1967.

Die geschichtliche Entwicklung der Steuerverwaltung in Niedersachsen und ihre Aufgaben in: Neues Archiv für Niedersachsen, Bd. 9, 1957/58, S. 1-6.

Findmittel 

EDV-Findbuch (2021)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

209,8

Bearbeiter 

Dr. Manfred von Boetticher (1992)

Dr. Gudrun Fiedler (1999)

Dr. Christian Helbich (2015)

Benutzung 

Das Archivgut kann im Niedersächsischen Landesarchiv Hannover unter Berücksichtigung der Einhaltung von Schutz- und Sperrfristen nach §5 Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG) eingesehen werden.

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1993

Zeit bis 

2000

Objekt_ID 

5

Ebenen_ID 

100

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen

Zeit von 

1946

Zeit bis 

1993

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1

Ebenen_ID 

200

Geo_ID 

200-1

Link 

Niedersachsen

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Baltrum

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1946

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2000

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12

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Niedersachsen Teil Borkum

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1946

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2000

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Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Juist

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1946

Zeit bis 

2000

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Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Langeoog

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1946

Zeit bis 

2000

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13

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Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Norderney

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1946

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2000

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Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Spiekeroog

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1946

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2000

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15

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Bezeichnung 

Niedersachsen Teil Wangerooge

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1946

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2000

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16

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