NLA HA Hann. 125a

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Leggeinspektion Münden/Göttingen

Laufzeit 

1726-1915

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Generalia, Personalia, einzelne Leggeanstalten, Polizei, Verstöße gegen das Leggewesen, Beschwerden, Garn- und Leinensachen, Flachs-, Hanf- und Heedesachen, Bleichsachen, Varia
Findmittel: EDV-Findbuch
Umfang: 31,2 lfdm

Bestandsgeschichte 

I. Behördengeschichte

Im Lauf des 18. Jahrhunderts entwickelten sich Flachsspinnen und Leinweben zum - nach der Landwirtschaft - wichtigsten ländlichen Gewerbe in Kurhannover. Vor allem in den weniger fruchtbaren Landschaften der Mittelgebirge (ohne Harz), in Hoya, Diepholz und im östlichen Teil des Lüneburgischen (besonders intensiv in den Ämtern Dannenberg, Lüchow und Oldenstadt) spielten Spinnen und Weben als bäuerlicher Nebenerwerb bzw. als Haupterwerbsquelle der unterbäuerlichen Schichten eine wichtige Rolle. Nur auf den hildesheimischen und calenbergischen Lösböden wie in den Bremer Marschen konnte darauf verzichtet werden.

Die Wirtschaftskrise von 1770/1774 gab den Anstoß zu staatlichen Eingriffen, die in erster Linie eine Förderung des Exports durch bessere Qualität und zuverlässige Kennzeichnung der Leinensorten anstrebten. Zu diesem Zweck übernahm man eine ältere, im Osanbrückschen längst übliche Einrichtung, die dort seit 1770 der Staatsaufsicht unterstellt war, sogenannte Schauanstalten oder Linnen-Leggen. Auf Antrag der Mündener Kaufmannschaft wurde 1774 in (Hann.) Münden die erste Leggeanstalt im alt-welfischen Raum eröffnet. Schnell folgte eine Reihe weiterer Leggen und Nebenleggen (1776 Einbeck, 1777 Göttingen und Uslar, 1778 Northeim, 1780 Hedemünden, 1782 Bruchhausen und Hoya, 1783 Vilsen, 1790 Adelebsen, Gladebeck, Bergen an der Dumme, Lüchow und Wustrow). Gingen einzelne auch wieder ein (1798 oder 1799 Northeim), so stieg ihre Zahl nach den Befreiungskriegen weiter an. Um 1850, als die hannoversche Leinwandproduktion ihren absoluten Höhepunkt erreichte und überschritt, bestanden im Landdrosteibezirk Hannover 13, im Landdrosteibezirk Hildesheim 16 und im Landdrosteibezirk Lüneburg 9, also insgesamt 38 Leggen bzw. Nebenleggen. Fast jede dieser Leggen war mit einer Geschäftsordnung (Leggeordnung) versehen; zu einer gemeinsamen Instruktion ist

es nicht gekommen. Seit 1860 gingen Flachsanbau, Garnspinnerei und Leinwandweben laufend zurück. Der Landbevölkerung eröffneten sich andere, günstigere Einnahmequellen, die Maschinenleinen lieferten bessere und billigere Waren. Sack- und Packleinen waren nicht mehr gefragt oder wurden aus Billigländern (u.a. aus Böhmen) importiert. Seit 1871 schloss daher eine Legge nach der anderen. Ein Gesetz von 1875 sah schließlich vor, dass die Leggen zwar Staatsanstalten bleiben, sie aber aufgelöst werden sollten, sofern kein Bedürfnis dafür mehr vorlag. Der Leggezwang wurde aufgehoben oder gemildert. 1915 wurden die letzten hannoverschen Leggen (Lamspringe und Markoldendorf/Dassel) aufgehoben.

Folgende Aufgaben oblagen den Legge-Anstalten:
1. Sie sollten die Arbeit der Spinner und Weber durch Beratung und kontrollierende Aufsicht fördern und verbessern,
2. durch Gütekontrolle und Kennzeichnung, durch Messen und Stempeln, den Absatz verbessern und
3. dem direkten Verkehr der Produzenten und Abnehmer in Leggelokal dienen und damit beiden Teilen angemessene Preise sichern.

Das Verfahren auf den Leggen war folgendes: Die Weber mussten die Linnen zu festgesetzten Zeiten dem Leggemeister vorlegen, wobei die Ware zunächst gemessen, dann nach der für jede Sorte hergebrachten Weise zusammengelegt oder gerollt, klassifiziert und taxiert, numeriert und gestempelt wurde mit dem Namen des Leggeorts und der Ellenzahl. Der Stempel variierte je nach Qualität und Breite des Leinens. Die Weber verkauften ihre Produkte nicht an die Legge, sondern auf der Legge an Kaufleute, die hier eigene Kisten stehen hatten.

Das Leggewesen in den Landdrosteibezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg unterstand seit 1826 einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Leggeinspektion, deren Sitz zunächst in (Hann.) Münden, seit 1875 in Göttingen war. Ein Leggeinspektor hatte jährlich sämtliche

Leggeanstalten zu bereisen. Der erste Leggeinspektor wurde 1775 bestallt, seit 1826 gab es zwei, später vermindert sich die Zahl wieder auf einen. Im Staatskalender von 1905 erscheint eine Leggeinspektor (Woltmann) letztmalig. Die Inspektoren hatten einmal die Arbeit der einzelnen Leggen zu kontrollieren. Ihre Hauptaufgabe aber bestand darin, sich über Angebot und Nachfrage des Linnenmarktes, über Produktionsverhältnisse und mögliche Verbesserung auf dem laufenden zu halten und auf die heimische Erzeugung einzuwirken, besonders in Bezug auf Preisgestaltung und Sortierung. Die Arbeit an den einzelnen Leggeanstalten erledigten Leggemeister und Leggediener. Weitere Aufsichtsbehörden waren die Landdrosteien, später dann die Regierungspräsidenten und das Handelsministerium bzw. seit 1846 das Innenministerium.


II. Literaturhinweise

W. Lehzen, Hannovers Staatshaushalt, 2. Teil 1854, S. 535 ff.

W. Woltmann, Zur Statistik der Leinenindustrie und des Leggewesens der Provinz Hannover, 1873

E. Hornung, Entwicklung und Niedergang der hannoverschen Leinwandindustrie, 1905

H. Rihn, Das Leggewesen im Königreich Hannover. Ein Beitrag zur Geschichte der regulativen Maßnahmen zum Zwecke der Marktbehauptung. Hamburg, Rechts- und staatswissenschaftliche Dissertation 1922

H. Knösek, Linnenleggen im Hannoverlande in: Niedersachsen, Jahrgang 35, 1930, S. 420-424

E. Schmitz, Leinengewerbe und Leinenhandel in Norddeutschland (1650-1850), Köln 1967


III. Bestandsgeschichte

Der nachstehend verzeichnete Bestand bildet provenienzmäßig keine Einheit. Die Hauptgruppe der Akten (Gliederungspunkt 01) ist bei der Leggeinspektion entstanden. Dieses relativ gute Überlieferung hat dazu beigetragen, dass die entsprechenden Akten der Leggeanstalten vernichtete wurden. Allerdings fehlen weitgehend Akten der Leggeinspektoren über den Regierungsbezirk Lüneburg. Ihr Verbleib war

vorerst nicht zu ermitteln.

Die Gliederungspunkte 02 bis 08 enthalten Schriftgut der Leggeanstalten selbst, vornehmlich (Legge)-Register. Es hat jedoch weit mehr Leggen gegeben als hier dokumentiert ist. Es müssen also erhebliche Mengen an Legge-Registern untergegangen sein. Dieser Verlust wird allerdings dadurch gemildert, dass die Ergebnisse der Leinenfabrikation in der Literatur festgehalten sind.

In der - nur teilweise erhaltenen - älteren Dienstregistratur finden sich Hinweise, dass 1896 Akten und Register der Legge Wustrow/Uelzen übernommen wurden (vgl. Hann. 1/3 E 8, M-2, vol. I Bl. 239), weitere Abgaben sind 1905, 1910 und 1916 erfolgt (vgl. Hann. 1/3 E 8 A-L Bd. 5, Bl. 7-9, 14/15, 111-114, 230-236). Nicht ermitteln ließ sich, wann die Masse der Inspektionsakten ins Staatsarchiv gelangt ist.

Die durch Aus- und Umlagerung ziemlich durcheinander geratenen Akten sind 1974 unter Aufsicht des Unterzeichners von Frau Palow neu geordnet und verzeichnet worden. Die alte Ordnung ist dabei im Großen und Ganzen erhalten geblieben. Unter der Gliederung 01 wurden jedoch 2 Ablieferungen ineinandert gearbeitet nach dem Vorbild eines - erhaltenen - Registraturverzeichnises (vgl. Hann. 125a Nr. 11).

Hannover, im Oktober 1974
gez. Dr. Manfred Hamann


Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Mai

2006

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet