NLA AU Rep. 81

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatsbad Norderney

Laufzeit 

1832-1926

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

1797 beschlossen die Ostfriesischen Landstände die Gründung eines Seebades auf der Insel Norderney, das im Jahre 1800 eröffnet wurde. 1819 übernahm der Staat 1819 das Seebad als Eigentum.

Bestandsgeschichte 

Die Ostfriesischen Landstände beschlossen im Jahr 1797, auf der Insel Norderney eine Seebadeanstalt einzurichten. Mit der Eröffnung der ersten Saison erwuchs aus den bescheidenen Anfängen seither eines der größten deutschen Seebäder.
Die Entwicklung des Bades wurde 1806 durch die holländische und französische Besetzung unterbrochen, ging aber nach dem Jahre 1815 unter hannoverscher Verwaltung und nach 1866 unter preußischer Verwaltung weiter, bis der Erste und dann erneut der Zweite Weltkrieg das Seebad vollständig zum Erliegen brachten. Doch von 1950 an setzte ein großer Aufschwung des neuen Niedersächsischen Staatsbades ein, der bis heute andauert.

Aus kleinen Anfängen der Badeverwaltung, die zunächst nur die Badeanstalt selbst betraf, entwickelte sich eine differenzierte Behörde, die in wichtigen Bereichen schließlich für die gesamte Insel zuständig war. In der ersten preußischen Zeit (1797-1806/15) gab es noch keine Ämtertrennung. Der "Gründungsvater" Friedrich Wilhelm von Halem war Badedirektor und Badearzt in einem, doch trat mit der Verpachtung des vergrößerten Konversationshauses eine erste Differenzierung ein.

In hannoverscher Zeit (1815-1866) ging die Zuständigkeit für die Verwaltung des Seebades von den Ständen an die Landdrostei über. Norderney war zum staatlichen Seebad geworden. 1818 wurde zur Verwaltung und Aufsicht des Seebades ein Badekommissar eingesetzt, dem ein Badearzt und ein Bademeister zugeordnet wurden. 1820 wurde ihm zur Verwaltung des Konversationshauses ein Badeinspektor unterstellt.

Aufgabe des Badekommissars war die Gesamtleitung und Koordination der Behörde. Mit dem Badearzt, der eine besondere Stellung besaß, hatte sich der Badekommissar kollegial zu arrangieren. Er führte die Polizeiverwaltung und organisierte gesellschaftliche Veranstaltungen für die Badegäste.
Die Aufgaben des

Badekommissars vermehrten sich seit den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts ständig: Die Polizeiaufsicht des Badekommissars wurde auf die gesamte Insel ausgedehnt, außerdem erhielt er die Kontrolle über die Verwaltungsrechnung. Von der bloßen Repräsentation des Staates und der Koordination der Arbeit im Seebad entwickelte sich das Amt zur Verwaltungsbehörde der Regierung für die gesamte Insel.

Der dem Badekommissar nachgeordnete Badeinspektor hatte anfänglich vor allem die Aufsicht über das Konversationshaus.
Hinzu traten die Aufsicht über Gärten und Plantagen, über die Gebäude und das Inventar sowie über Grund und Boden. Außerdem unterstand ihm die gesamte Rechnungsführung. Er war jedoch nur Organ des Badekommissars und hatte sich an strenge Instruktionen zu halten (Rep. 81, 185). Auch dieses Amt erfuhr im Laufe der Zeit eine Aufwertung. Es wurde zum eigentlichen ausführenden Organ der Verwaltung des Seebads.

Seit 1866, mit dem Übergang Hannovers an Preußen, verstärkten sich die Tendenzen, die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Privatwirtschaft zu überlassen. Die Verwaltung verblieb aber in staatlicher Hand. Der Badekommissar führte weiterhin die Verwaltungsgeschäfte und hatte repräsentative Aufgaben zu erfüllen (Rep. 81, 76). Der Badeinspektor hatte vorwiegend den inneren Geschäftsbetrieb, das Personal sowie
Inventar- und Grundstückangelegenheiten zu führen (Rep. 81, 54). Neben dem Badeinspektor gab es dann seit der Jahrhundertwende einen Badekassenrendanten, der die Rechnungsführung besorgte (Rep. 81, 54; 185).

Mit dem Übergang Hannovers an Preußen fiel die Zuständigkeit für die Verwaltung des Seebades vom Hannoverschen Innenministerium zunächst an das Innendepartement des Preußischen Generalgouvernements bzw. an die Königliche Ziviladministration in Hannover (1866-1869). Von 1869-1885 lag die Zuständigkeit bei der

Königlichen Finanzdirektion in Hannover und ging dann an die Preußische Regierung in Aurich und
deren Abteilung III über (jetzt: StA Aurich, Rep. 16/3).

Bis 1978, dem Jahr der Auflösung der Regierung in Aurich, unterlag die Dienstaufsicht über das Staatsbad einem eigenen Dezernat in der Abteilung 3 (künftig Bestand Rep.17/3). Zur Ergänzung des vorliegenden und der bereits genannten Bestände empfiehlt es sich, auch die auf Norderney bezüglichen Akten der Bestände Rep. 15 (Hannoversche Landdrostei Aurich) und Rep. 36 und 37 (Kreis bzw. Amt Norden) heranzuziehen. Darüber hinaus dürften auch die Akten der Wasser und Schiffahrtsbehörden Einschlägiges bieten.

Aurich, im Juni 1991


(Dr. Herbert Reyer)



Literaturhinweise

G. MÖHLMANN, J. KÖNIG, Geschichte und Bestände des Nieder-
sächsischen Staatsarchivs in Aurich (Veröffent. d. Nieders.
Archivverwaltung, 5), Göttingen 1955, S. 198 f.

St.A. RYKENA, Beiträge zur Geschichte von Norderney bis zum
Jahre 1866, 2. Aufl., Norden 1912

G. MÖHLMANN, Geschichte der Insel und des Seebades Norder-
ney, in: Jahrbuch d. Gesellsch. f. bild. Kunst u. vaterlän-
dische Altertümer zu Emden 44 (=Friesisches Jahrbuch 1964),
S. 74-93

D. HASLOOP, Norderney als Seebad des Königreichs Hannover,
Hannover

1977

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet