StAB 4.145

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Description: Fonds

Identification (short)

Title 

Amt für Vermögenskontrolle

Life span 

1945 - 1962

Fonds data

Short description 

Sofort nach der Besetzung Bremens 1945 richtete die US-Militärregierung das Property Control Office ein. Es sollte vor allem dazu dienen, das Vermögen von ausländischen Bürgern und Firmen, vor allem aus den alliierten Staaten, in Bremen zu sichern, das Eigentum des Reiches, der NSDAP und ihrer besonders belasteten Mitglieder zu beschlagnahmen und den zwischen 1933 und 1945 Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 1946 wurde es unter der Bezeichnung Amt für Vermögenskontrolle in eine deutsche Dienststelle umgewandelt und der Oberfinanzdirektion unterstellt. Mit der Konsolidierung der Bundesrepublik, dem Ende der Entnazifizierung und der voranschreitenden Wiedergutmachung verlor das Amt immer mehr Aufgaben. Seit 1955 befand es sich in der Abwicklung, bis es 1962 aufgelöst wurde.

History of creator 

Bereits vor dem Einrücken in Deutschland hatten die Alliierten Pläne zur Vermögenskontrolle ausgearbeitet. Diese sollten vor allem dazu dienen, das Vermögen von Bürgern und Firmen der eigenen Staaten zu sichern, das Eigentum des Reichs und der Partei zu beschlagnahmen und den zwischen 1933 und 1945 aus politischen Gründen materiell Geschädigten wieder zu ihrem Recht zu verhelfen.
Die entsprechenden Vermögen wurden in allen Ländern der US-Besatzungszone einheitlich nach dem Status des Besitzers in zehn verschiedene Kategorien eingeteilt, die mit den Großbuchstaben A bis K bezeichnet wurden. Vor den Buchstaben trat bei den Einzelfallakten ein Kennbuchstabe, der das Gebiet bezeichnete, in dem sich das Vermögen befand, wobei K für Bremen verwandt wurde. Jede Einzelfallakte trägt also als ersten Teil des Aktenzeichens eine Buchstabenkombination, die immer mit einem K beginnt. Unter Bremen verstand man ursprünglich die Enklave, später aber nur noch das Bundesland.
Die zehn verschiedenen Kategorien waren:
A Vermögen von Personen und Firmen aus den Staaten der UNO, oft auch als "alliierte Vermögen" bezeichnet. Nicht erfaßt wurde hierunter im Ausland während des Krieges geraubtes und nach Deutschland verbrachtes Eigentum (vgl. Kategorie F).
B Vermögen des Deutschen Reichs einschließlich seiner Wehrmacht. Mitunter wurde hierunter in Bremen auch preußisches Staatseigentum erfaßt.
C Vermögen nationalsozialistischer Organisationen und einzelner Parteimitglieder. Bei den Einzelfallakten wurde oft, aber nicht immer, zur Kennzeichnung der Organisationen im Gegensatz zu den Einzelpersonen die Buchstabenkombination am Anfang des Aktenzeichens zu Co erweitert.
D Vermögen von Eigentümern aus anderen Feindstaaten der Alliierten, also den Kriegsverbündeten Deutschlands. Akten zu dieser Kategorie sind in Bremen nicht erhalten und wahrscheinlich auch gar nicht angelegt worden.

E Vermögen von Eigentümern auf der Schwarzen Liste. Auf dieser standen auch Personen und Vereinigungen, die nicht unmittelbar von der Kontrollratsgesetzgebung erfaßt waren, aber doch verdächtig schienen. In Bremen ist nur ein Fall dokumentiert (Der Deutsche Automobil Club).
F Im Ausland während des Krieges geraubtes und nach Deutschland verbrachtes Vermögen. In Bremen sind keine Einzelfallakten erhalten.
G In Deutschland geraubtes Vermögen vor allem von Juden, politischen Parteien, Gewerkschaften und anderen Vereinigungen.
H Vermögen Abwesender. Hier sollte das Eigentum von Personen kontrolliert werden, das nicht unter die anderen Kategorien fiel, aber ohne jede Aufsicht war.
J Unter "sonstigen" Vermögen wurden vornehmlich solche verstanden, deren Eigentümer unbekannt oder staatenlos waren.
K Vermögen von Angehörigen neutraler Staaten. In Bremen fielen
hierzu nur sehr wenige Akten an.
Am 27. April 1945 traf in Bremen mit den ersten Angehörigen der US-Armee auch ein für die Vermögenskontrolle zuständiger Offizier ein. Das von ihm eingerichtete Property Control Office war anfänglich eine Dienststelle der Militärregierung, die nur mit amerikanischem Personal arbeitete, sehr bald aber auch Deutsche als Sachbearbeiter, Schreibkräfte und schließlich Treuhänder in großer Zahl beschäftigte. Im Oktober 1946 wurde es als Amt für Vermögenskontrolle in deutsche Hände übergeleitet und dem Oberfinanzpräsidenten unterstellt. Die Verwaltung von Vermögen der Angehörigen von UNO-Staaten blieb jedoch dabei ausgenommen.
Deshalb wollte der Leiter des Amts auf diesem Gebiet keine Weisungen des Oberfinanzpräsidenten entgegennehmen und den Titel Land Civilian Agency Head statt einer deutschen Amtsbezeichnung führen.

Weitere Reibungen entstanden dadurch, daß die Oberfinanzdirektion traditionsgemäß das Reichsvermögen innerhalb ihres Bezirks zu verwalten hatte und nun ein neues Amt unterstellt bekam, das sich auf seinen von der Besatzungsmacht erteilten Auftrag berief, seinerseits zumindest das bewegliche Reichs- und Wehrmachtseigentum zu kontrollieren. Nur allmählich gelang es unter Einschaltung der Militärregierung und des Senats, eine gegenseitige Abgrenzung der Befugnisse festzulegen.
Das Amt für Vermögenskontrolle hatte in erster Linie Sachwerte zu beaufsichtigen. Neben ihm bestand ein Amt für Sperrkontrolle, das vor allem für Bankkonten und Wertpapiere zuständig war. Dabei handelte es sich um eine Abteilung der Reichsbankhauptstelle bzw. Landeszentralbank Bremen (1).
Das Amt für Vermögenskontrolle hatte nur äußerst geringe Entscheidungsbefugnisse. Durch die Besatzungsmacht wurde der Verbleib des Reichs- und Wehrmachtseigentums vorgeschrieben. Über Vermögensentzug bei Angehörigen der NSDAP entschieden die Spruchkammern, über die Rückgabe ihres Vermögens an Juden das Landesamt für Wiedergutmachung usw. Das Amt für Vermögenskontrolle nahm nur die technisch-verwaltungsmäßige Abwicklung vor und beschäftigte dazu viele Treuhänder.
Mit der Konsolidierung der Bundesrepublik, dem Ende der Entnazifizierung und der voranschreitenden Durchführung der Wiedergutmachung verlor das Amt immer mehr Aufgaben. 1947 waren 3608 Vermögen unter Kontrolle, 1950 nur noch 341 und 1953 schließlich bloß noch 71, wobei es sich im wesentlichen um Fälle handelte, in denen die Rückerstattungsansprüche besonders schwer zu klären waren.
Im letztgenannten Jahr wurde nur noch ein Mitarbeiter nebenamtlich beschäftigt. Seit 1955 erschien zum Amtstitel der Zusatz "in Abwicklung", mit dem es in den in das Staatsarchiv gelangten Akten noch im Januar 1962 auftaucht. Zu diesem Zeitpunkt befand sich aber überhaupt kein Vermögen mehr unter Kontrolle. Eine offizielle Auflösung des Amts hat offenbar nie stattgefunden.(2)

Custodial history 

Übernahme und Bearbeitung des Schriftguts
Die Akten wurden im Dezember 1982 vom Senator für Finanzen abgeliefert (vgl. Dienstregistratur 746-05). Sie lagerten ungeordnet und mit fremdem Schriftgut vermischt in einem Keller im Haus des Reichs. Aktenpläne waren nicht aufzufinden. Mit Sicherheit waren bereits Verluste eingetreten. Willkürlich ist offenbar schon
beim Übergang in deutsche Hände die Trennung zwischen den Akten gewesen, die die weiterhin die Aufsicht führende Militärregierung behielt und denen, die dem Amt für Vermögenskontrolle zugewiesen wurden.(3)
Die Masse der abgelieferten Akten bestand aus dem Schriftgut über die Einzelfälle der Kontrolle und zwar in erster Linie über die Überwachung des Vermögens von Mitgliedern der NSDAP. Hier konnte in großem Umfang kassiert werden, weil die Bescheide über Vermögensentzüge ja in den Entnazifizierungsakten vorliegen und die Akten des Amts für Vermögenskontrolle darüber hinaus nur Angaben über den Zeitpunkt einzelner Zahlungen, Stundungsgesuche usw. enthalten, an denen kein historisches Interesse besteht.
Bei den Einzelfallakten der anderen Kategorien sind dagegen keine Kassationen vorgenommen worden. Die Lücken erklären sich hier aus den schon genannten Verlusten im Haus des Reichs.
Einzelfallakten sind mit Hilfe der alphabetischen Kartei aufzufinden (4,145-115 bis 117). Die übrigen Karteien (4,145-110 bis 114, 119, 129, 134, 136 bis 138, 160, 177, 178, 182) sind aus zwei verschiedenen Gründen aufbewahrt worden. Einmal enthalten sie in Tabellenform die wichtigsten Angaben, ersparen also die Durchsicht der Akten, wenn man nur die wichtigsten Daten sucht.

Zum anderen füllen sie bei den Einzelfallakten vorhandene Lücken und halten auch die hauptsächlichen Feststellungen aus den kassierten Unterlagen fest. Da sich in den Einzelfallakten der Kategorien C (soweit es sich nicht um Organisationen handelt) und G oft Durchschriften von Urteilen der Spruchkammern bzw. Wiedergutmachungseinrichtungen befinden, unterliegen sie den gleichen Benutzungsbeschränkungen wie das entsprechende Schriftgut in deren eigenen Beständen 4,66 bzw. 4,54.
(Konservierungsarbeiten - Nachtrag)
(1) Schriftgut des Amts für Sperrkontrolle ist laut mündlicher Auskunft vom 29. April 1983 noch bei der Landeszentralbank erhalten.
(2) Telefonische Auskunft von Herrn Busch, Senator für Finanzen, vom 23. August 1983.
(3) Unter diesen befinden sich auch Akten aus der frühesten Phase der Besatzungszeit, so daß man sich ein anschauliches Bild von der Aktenführung bei den Omgus-Dienststellen machen kann, deren Überlieferung sonst fast nur durch Microfiches in Bestand 16,1/2 bekannt ist. Darüber hinaus ist sogar eine Akte der britischen Militärregierung vorhanden (4,145-161).
1983
Klaus Schwarz
Das maschinenschriftliche Verzeichnis wurde 2008 in die Datenbank erfasst und anlässlich eines Aktenzugang 2013 ergänzt. Es wurde 2016 online publiziert.
Bettina Schleier

Includes 

Gesetzliche Grundlagen - Organisation - Verkehr mit anderen Behörden - Berichte und Listen - Statistik - Einzelne Arten von kontrollierten Vermögen - Einzelfälle

Further information (fonds)

Size in m 

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