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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Stadt Vegesack

Laufzeit 

1833 - 1939, Masse 1900 - 1939

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Zur Geschichte der gemeindlichen Selbstverwaltung in Vegesack
Im Flecken Vegesack begann eine gemeindliche Selbstverwaltung sich zu entwickeln, als der Bremer Senat am 11. Dezember 1818 die Einrichtung einer Vegesacker Gemeindekasse und die Bildung eines Gemeindeausschusses beschloss. Der Ausschuss bestand aus dem staatlichen Amtmann des Bremischen Amtes Vegesack, der den Vorsitz innehatte, und so genannten Ortsvorständen, die von männlichen Einwohnern Vegesacks gewählt und vom Senat bestellt wurden. Revisoren, die ebenfalls gewählt wurden, prüften die Gemeinderechnungen.
Die Rahmenbedingungen änderten sich im Zuge der revolutionären Ereignisse von 1848. Nachdem in der Verfassung des Bremischen Staats von 1849 jeder Gemeinde das Recht auf eine selbstständige Gemeindeverfassung zugesagt worden war, begann eine Deputation, die Vorgaben für eine Gemeindeverfassung in Bremerhaven und Vegesack zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang sprach sich der Senat am 28. Januar 1850 dafür aus, Vegesack fortan als Stadt zu bezeichnen. Am 8. Juli 1850 erließ dann der Senat eine Verordnung, wonach die stimmberechtigten Einwohner Vegesacks Gemeindeverordnete wählen sollten, die dann zusammen mit einem Gemeinderat den Gemeindeausschuss bildeten. Der Gemeinderat sollte vom Gemeindeausschuss gewählt werden. Die Leitung der Geschäfte hatte der Vorsitzer des Gemeinderats, der aus der Mitte des Gemeinderats gewählt wurde. Nachdem der Gemeindeausschuss am 10. Dezember 1850 seine Tätigkeit aufgenommen hatte, entwarf er eine Verfassung der Stadtgemeinde Vegesack, die der Senat genehmigte und 1852 in Kraft trat. Eine revidierte Version genehmigte der Senat am 20. Februar 1854. In der Folgezeit war der Gemeindeausschuss insbesondere für die Beschlussfassung in Gemeindeangelegenheiten zuständig, während der Gemeinderat u.a. für die Ausführung der vom Senat genehmigten Beschlüsse zu sorgen hatte und die Stadtgemeinde gegen Dritte vertrat.

Zu einer Trennung staatlicher und kommunaler Verwaltung sollte es in Vegesack kommen, als eine neue Verfassung der Stadtgemeinde Vegesack am 1. Oktober 1879 in Kraft trat und das Bremische Amt Vegesack von der Verwaltung von Gemeindeangelegenheiten entbunden wurde. Die Gemeindeverordneten waren nun Stadtverordnete und der Gemeinderat Stadtrat, der aus seiner Mitte einen Stadtdirektor als Vorsitzenden wählte. Beide Gemeindeorgane trafen ihre Entscheidungen jeweils als Kollegium. Zur Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Gemeindeangelegenheiten konnten besondere Kommissionen als ständige oder vorübergehende Einrichtungen geschaffen werden. Sie unterstanden dem Stadtrat und setzten sich je nach Bedarf aus Stadträten, Stadtverordneten, Gemeindeangestellten und Gemeindebürgern zusammen.
Infolge der revolutionären Ereignisse 1918 wurden die städtischen Organe dem Arbeiter- und Soldatenrat Anfang November unterstellt. Nachdem die Bremer Räterepublik militärisch beseitigt worden war, wählten Vegesacks Einwohner im März 1919 eine Stadtverordnetenversammlung, die die Verwaltung der Stadt Vegesack übernahm. Sie blieb für drei Jahre das einzige Gemeindeorgan und bezeichnete sich als Stadtkammer. Zu der Wahl durften erstmals Frauen ihre Stimme abgeben, und es wurden drei Frauen zu Stadtverordneten gewählt.

Mit der Städteordnung der Bremischen Hafenstädte vom 23. Mai 1922 und dem Ortsgesetz der Stadt Vegesack, das am 31. Dezember 1922 in Kraft trat, wurde die Verfassung und Verwaltung der Stadt Vegesack auf neue Grundlagen gestellt. Die Stadtverordnetenversammlung blieb als Gemeindevertretung und Beschlussorgan erhalten. Verwaltungsorgan der Stadt Vegesack war nun der Magistrat, der von der Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde und sich zusammensetzte aus einem hauptamtlichen Bürgermeister und vier ehrenamtlichen Stadträten. Der Bürgermeister hatte zwar den Vorsitz im Magistrat, aber die Entscheidungskompetenz hatte der Magistrat als Kollegium, d.h. Entscheidungen der Verwaltungsbehörde wurden nach Stimmenmehrheit gefällt. Als ausführende Organe des Magistrats wurden wieder Ausschüsse eingesetzt, in denen Magistratsmitglieder, Stadtverordnete und Gemeindebürger vertreten sein konnten.

Nach der Übertragung der Regierungsgewalt in Deutschland auf die Nationalsozialisten wurde am 30. Juni 1934 die in Vegesack geltende Magistratsverfassung ersetzt durch eine Bürgermeisterverfassung, d.h. anstelle der kollegialen Entscheidungskompetenz des Magistrats trat die monokratische Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters. Darüber hinaus übernahm der Bürgermeister alle Aufgaben und Befugnisse des Magistrats, der Stadt-verordnetenversammlung und der Verwaltungsausschüsse. (Die Ämter der Stadträte, Stadtverordneten und Ausschussmitglieder wurden einen Monat später abgeschafft.) Der Bürgermeister wurde fortan vom Regierenden Bürgermeister Bremens nach Anhörung der Gemeindeaufsichtsbehörde ernannt, was praktisch das Ende der kommunalen Selbstverwaltung bedeutete, zumal die Gemeindeaufsichtsbehörde dem Bürgermeister bindende Anweisungen erteilen konnte. Zur Unterstützung und Vertretung des Bürgermeisters bestellte die Gemeindeaufsichtsbehörde Beigeordnete, die den Bürgermeister in bestimmten Verwal-tungszweigen ständig vertreten konnten. Außerdem sollten in Verwaltungsfragen Beiräte dem Bürgermeister beratend zur Seite stehen. Auch sie wurden freilich vom Regierenden Bürgermeister auf Vorschlag der Gemeindeaufsichtsbehörde ernannt.
Bei diesen Regelungen blieb es jedoch nur wenige Jahre. Die nächste Umstrukturierung erfolgte, als mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung am 1. April 1938 der Stadtkreis Vegesack in eine kreisangehörige Gemeinde umgewandelt wurde und der Landherr als Aufsichtsbehörde fungierte. Die Verwaltung bestand der am 19. Dezember 1938 genehmigten Hauptsatzung zufolge aus einem hauptamtlichen Bürgermeister, zwei ehrenamtlichen Beigeordneten und zwölf Ratsherren.

Am 1. November 1939 wurde die Stadt Vegesack in das Gebiet der Stadt Bremen eingemeindet. Die bisherige Stadtverwaltung führte ihre Aufgaben zunächst als Dienststelle Vegesack der Stadtverwaltung Bremen weiter, bis sie 1940 teils unmittelbar auf die entsprechenden Fachbehörden, im Übrigen im Wesentlichen auf die neueingerichtete Dienststelle Vegesack der Hansestadt Bremen als Außenstelle bestimmter Fachverwaltungen übertragen wurden. Diese Dienststelle wurde 1946 zum Ortsamt Vegesack umgewandelt.

Bestandsgeschichte 

Der Großteil des Bestandes wurde 1964 vom Ortsamt Vegesack an das Staatsarchiv Bremen abgeliefert. Nachlieferungen erhielt das Staatsarchiv 1970 vom Ortsamt Vegesack, 1972 vom Senator für Bundesangelegenheiten, 1975 vom Heimat- und Museumsverein für Vegesack und Umgebung e.V., 1976 vom Ortsamt Vegesack sowie 2003 von Bremen Ports, dem ehemaligen Hafenbauamt Bremen.
Der Bestand erhielt zunächst die Bestandskennzeichnung 4,63. Spätestens 1970 erhielt er die jetzt gültige Kennzeichnung 6,11. Im gleichen Jahr wurden die so genannten Personalakten aus dem Bestand ausgegliedert und erhielten die Bestandskennzeichnung 6,44, bevor sie 1972 in 6,11 Pers. geändert wurde.
Erste Erschließungsmaßnahmen führte Karl Schulz bereits vor 1971 durch, als er einzelne Akten, insbesondere zur Schulverwaltung, verzeichnete (z.B. 6,11-1099). Darüber hinaus erfolgte mit den oben genannten Ablieferungen eine fortlaufende grobe Ordnung und Verzeichnung der Aktenbündel (117 Pakete), wobei beim Großteil der Bündel keine Laufzeiten benannt wurden. Die Personalakten wurden zwischen 1970 und 1972 verzeichnet. Auch hier wurde noch auf die Laufzeitangabe verzichtet.

Seit 2006 erfolgte dann die vorliegende Erschließung des Bestandes durch Lars Worgull. In diesem Zusammenhang wurden der Bestand 6,11 Pers. aufgelöst und die Personalakten wieder in den Bestand 6,11 integriert. Zusammen mit Frau Dr. Schleier wurden einige Unterlagen kassiert, da sich bei der Verzeichnung zeigte, dass manche Unterlagen nicht archivwürdig oder nur in Auswahl archivwürdig sind. Das betraf unter anderem die Personalakten, die fast um die Hälfte reduziert wurden, Haushaltsvoranschläge, die mehrfach vorlagen, und die Rechnungsbücher.
Bei der Ordnung des Bestandes musste der Bearbeiter eine eigene Ordnung erstellen, da eine durchgehende vorarchivische Ordnung - zum Beispiel anhand von Aktenzeichen - nicht zu erkennen war und Akten- und Geschäftsverteilungspläne kaum vorlagen. Bereits 1924 beklagte sich ein Registrator der Stadt Vegesack, dass er tausende von losen Schriftstücken ungeordnet vorgefunden habe, die er Akten aufgrund ihres Inhalts zuordnete. Außerdem habe er in der Registratur keine "historischen" Unterlagen vorgefunden (6,11-143). In der Tat liegt der Schwerpunkt der Überlieferung auf dem 20. Jahrhundert, während Unterlagen aus dem 19. Jahrhundert, das Zweidrittel der zeitlichen Existenz der gemeindlichen Selbstverwaltung Vegesacks ausmacht, nur rudimentär vorhanden sind. Immerhin reichen die verzeichneten Protokolle des Gemeindeausschusses und des Gemeinderats weit ins 19. Jahrhundert zurück. Aber auch hier fehlt leider die älteste Überlieferung.
Eine im Jahr 2018 aufgefundene Verzeichnungseinheit zum Vegesacker Hafen wurde nachträglich verzeichnet und ist in diesem Findmittel berücksichtigt.
Lars Worgull 2012

Enthält 

Gemeindeausschuss, Stadtverordnetenversammlung - Gemeinderat, Stadtrat und Magistrat - Personal - Finanzen - Allgemeine Verwaltung - Baupolizei - Wohnungs- und Siedlungswesen - Öffenliche Grundstücke und Gebäude - Straßen, Plätze, Grünanlagen, Eisenbahnen - Stadtwerke - Stadtreinigung, Kanalisation - Feuerwehr - Schifffahrt - Gewässer - Fähren - Gewerbe, Märkte, Fremdenverkehr - Erwerbslosenfürsorge - Jugend und Sport - Medizinalaufsicht, Krankenhaus Hartmannstift - Schulen - Kultur - Kirche - Personalakten

Literatur 

L[üder] Halenbeck, Geschichte der Stadt Vegesack. Ein Beitrag zur Heimathkunde und bremischen Geschichte, 2. erw. Aufl., Vegesack 1893.
Friedrich Prüser, Bremen-Vegesack, Bremische Hafenstadt, in: Deutsches Städtebuch. Bd. 3.1: Niedersachsen und Bremen, hg. von Erich Keyser, Stuttgart 1952, S. 67-70.
D[iedrich] Steilen, Geschichte der bremischen Hafenstadt Vegesack, Vegesack [1926].
Herbert Schwarzwälder, Das Ringen um die Gebietserneuerung nördlich der Lesum im Rahmen der Reichsreform und der Deutschen Gemeindeordnung 1933-1940, in: Lebensraum Bremen-Nord. Geschichte und Gegenwart (=Jahrbuch der Wittheit zu Bremen 31), hg. von Hanspeter Stabenau, Bremen 1989, S. 9-45.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

2-P.13 Ratsarchiv, Vegesack (insbesondere bis 1875)
3-V.5. Senatsregistratur, Vegesack (ab 1875)
4,19 Bremisches Amt Vegesack
4,64/5 Ortsamt Vegesack
4,64/5 Pers. Ortsamt Vegesack, Personalakten
6,40/1-A.2. Bremische Bürgerschaft, Vegesack (bis 1934)
3-K.1.d.1.b.1. Senatsregistratur, Evangelische Kirchengemeinde Vegesack
MB 25 (6,18/20-540 bis 544) Kirchenbücher Vegesacks 1821-1891
2-P.8.A.19.a.7.a. und b. Ratsarchiv, Bürgerbücher Vegesack (1822 - ca. 1900)
4,60/3 Standesamt Vegesack, Zivilstandsregister (1811-1875)
4,45/1-Veg. Erbe- und Handfestenamt, Vegesack
4,86 Seemannsamt Vegesack (1880-1943)
4,36 Unterrichtskanzlei
4,111 Pers. Senator für Bildungswesen, Personalakten (u.a. Vegesacker Lehrkräfte)
4,39/39 Schulzentrum Bördestraße (darin: Berufsschulen Vegesack)
4,39/40 Gymnasium an der Kirchheide (darin: Höhere Mädchenschule): ab 1865
4,39/41 Gerhard-Rohlfs-Schule (darin: Realgymnasium): ab 1869
5,2/2 Postamt Vegesack

Vegesacker Wochenblatt 1858-1860 FB 1357-1358
Wochenschrift für Vegesack und Umgebung 1860-1872 FB 1358-1361
Vegesacker Wochenschrift 1873-1885 FB 1361-1367
Norddeutsche Volkszeitung 1885-1941
Bremer Zeitung. Norddeutsche Volkszeitung 1941-1944

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

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