
Identifikation (kurz)
Titel
Frauenbeauftragte / Gleichstellungsstelle
Bestandsdaten
Geschichte des Bestandsbildners
Die Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragte ist eine noch relativ junge Einrichtung in der öffentlichen Verwaltung. In Niedersachsen begann man 1993 mit der Verabschiedung des so genannten Frauenbeauftragtengesetzes, mit dem die kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet wurden, eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Dieses Gesetz wurde am 20. April 2005 zur Fortentwicklung des Gleichstellungsprozesses in den Kommunen vom Niedersächsischen Landtag novelliert, so dass das Gesetz nun den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten einführte. Damit sollte herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.
Seit dem 01.11.2011 gilt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das in den §§ 8 und 9 die bisherigen Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und des Gesetzes über die Region Hannover in einem Gesetz inhaltsgleich zu den zuvor geltenden Regelungen zusammenführt.
Diese Regelung wurde mit Wirkung vom 01.11.2016 für viele Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, und die mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, geändert. Diese Städte und Gemeinden müssen seither ihre Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen.
Bestandsgeschichte
Ab 2010 gab die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung Verden erstmals Akten zur Bewertung an das Kreisarchiv ab. 2019/2020 wurden erneut nicht mehr benötigte Akten angeboten und bewertet.
Weitere Angaben (Bestand)
Umfang in lfd. M.
0,5