NLA HA Hann. 74 Oldenstadt

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Amt Oldenstadt

Laufzeit 

1181-1898

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Enthält u.a. Generalia, Amtsverwaltung, Grenz-, Jurisdiktions-, Polizei- und Domänensachen, Steuern, Abgaben und Dienste, Ablösungen, Kirche und Schule, Militaria, Teilung und Verkoppelung
Findmittel: EDV-Findbuch 2012
Umfang: 100,8 lfdm

Hinweis:
Wegen Pilzbefall, Verunreinigung und Beschädigungen kann es teilweise zu Benutzungsbeschränkungen kommen. Einige Archivalien werden nur noch als Mikrofiche zur Benutzung vorgelegt.

Bestandsgeschichte 

I. Zur Verwaltungsgeschichte

Das Amt Oldenstadt, das mit der Einführung der Kreisordnung am 1.4.1885 zu bestehen aufhörte und in den Kreis Uelzen überging, ist eine Schöpfung der Verwaltungsreform des 19. Jahrhunderts. Den Grundstock bildeten das seit dem Spätmittelalter belegbare Amt Bodenteich, das bis zum Einfall der Franzosen im Jahre 1803 fast unverändert bestanden hatte, und das Amt Oldenstadt, das - auf den gleichnamigen Ort beschränkt - von ersterem wie eine Enklave umgeben war.

Die Herren von Bodendieke, die ebenso wie ihre Burg im 13. Jahrhundert zum ersten Mal erwähnt wurden, verkauften 1323/1347 ihre Rechte und ihre Burg an die Herzöge von Braunschweig und Lüneburg, die seither Schloss und Vogtei (= Amt) Bodenteich zum Hauptstützpunkt ihrer Macht im Uelzener Becken ausbauten. Nach dem Tode des letzten Pfandinhabers, des Hauptmanns Georg Hilmar von der Wense, im Jahre 1654 lag die Verwaltung des Amtes Bodenteich dauernd in den Händen landesherrlicher Kammerbeamter. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die regelmäßige, ununterbrochene Führung der Amtsregister.

Behindert wurde die Bildung eines geschlossenen Amtsgebiets insbesondere durch die versprengten, aber ausgedehnten Besitztitel des Klosters Oldenstadt. Aus dem Grundbesitz dieses 970 gegründeten Nonnenklosters, das 1133/1137 in ein Benediktinerkloster verwandelt worden war, wurde bei seiner Säkularisation im Jahre 1529 das Amt Oldenstadt gebildet. Dieses Amt war "mit keiner Hoheit noch mit gewissen Grenzen versehen, sondern die dazugehörigen Leute (waren) in verschiedenen Ämtern belegen."

Durch Königliche Verordnung vom 18./29. Januar 1740 wurde das ganze Amt Oldenstadt - mit Ausnahme der Ortschaft selbst und seiner Feldmark - unter die Hoheit und Gerichtsbarkeit des Amtes Bodenteich verlegt. Diese Ausdehnung behielt das Amt Bodenteich bis zum Jahre 1817 bei. Es umfasste 9 Vogteien bzw. Veeste:

1. die Hausvogtei;
2. die Vogtei Suderburg;
3. Veest Halligdorf;
4. Veest Molzen;
5. Veest Borg;
6. Veest Jarlitz;
7. Veest Stadensen;
8. Veest Könau;
9. Veest Spithal.

Die landschaftsfähige Ritterschaft der Ämter Oldenstadt und Bodenteich gehörte zum Lüchower Quartier des Fürstentums Lüneburg. Die Landtage fanden im 16. Jahrhundert zumeist in einem Gehölz beim Dorf Hösseringen (Amt Bodenteich) statt, bis sie seit 1652 in Celle abgehalten wurden.

In der Zeit der französischen Besatzung wurden die beiden Ämter zu einem Kanton zusammengefasst. Der Kantons-Maire hatte seinen Sitz in Oldenstadt (Distrikt Uelzen, Departement der Aller, Königreich Westphalen).

Als mit dem Ende des Jahres 1813 die französischen Einrichtungen aufgehoben und die alte Amtsverfassung von 1674 wieder in Kraft gesetzt wurde, wurde dem Amt Oldenstadt auf Kosten des Amtes Bodenteich ein größerer Bezirk zugewiesen. Am 1. Mai 1817 bekam das Amt Oldenstadt vom Amt Bodenteich die Vogteien Molzen, Jarlitz (ohne Dallahn und Wellendorf), Halligdorf (ohne Esterholz, Lehmke und Stederdorf), von der Vogtei Stadensen das Dorf Niendorf am Wasser und von der Vogtei Suderburg die Ortschaften Veerßen (insgesamt 59 Dörfer).

Die Patrimonialgerichte, die die Gerichtshoheit des Amtes durchlöcherten und die die Franzosen aufgehoben hatten, wurden wiederhergestellt. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung durch das Gerichtsverfassungsgesetz vom 1.10.1852 zählten zu ihnen die ungeschlossenen, d.h. die dem Amt unterstellten adligen Gerichte Göddenstedt, Holdenstedt, Schnega, Veerßen und Wrestedt.

Die Landdrosteiordnung von 1823 veränderte an den Grenzen der beiden Ämter nichts. Oldenstadt und Bodenteich, die bisher zum Fürstentum Lüneburg gehört hatten, waren nunmehr der Landdrostei (ab 1884 "Regierung") Lüneburg unterstellt. Erst die Reform von 1852 brachte neben der endgültigen Trennung von Justiz und Verwaltung weitere Veränderungen in den Amtsgrenzen:

20 Dörfer der Vogtei Suderburg wurden dem Amt Oldenstadt zugeschlagen, von der Vogtei Spithal 12 an das Amt Clenze zu Lüchow sowie 4 Dörfer an das Amt Ebstorf. Darüber hinaus wurde das Amt Oldenstadt um 2 Dörfer des Amtes Lüchow, 3 des Amtes Dannenberg und 1 Dorf des Amtes Hitzacker erweitert. Bodenteich wurde Sitz eines Amtsgerichts; das Amt Oldenstadt gehörte dagegen zum Amtsgerichtsbezirk Uelzen. Beide Amtsgerichte waren dem Obergericht in Lüneburg unterstellt.

Durch die "Verordnung über die Bezirke der unteren Verwaltungsbehörden" vom 27. März 1859 wurden die beiden Ämter Oldenstadt und Bodenteich endgültig zusammengelegt. Vom ebenfalls aufgelösten Amt Ebstorf erhielt das Amt Oldenstadt 6 Gemeinden, während es seinerseits 13 Dörfer an das Amt Medingen abtreten musste. Sitz der Amtsverwaltung blieb Oldenstadt. Das Amtsgericht Bodenteich wurde dem Amtsgericht Uelzen zugeteilt und mit diesem dem Obergericht Celle unterstellt.

Die preußische Machtübernahme im Jahre 1866 veränderte die Amtsverfassung zunächst nicht. Durch die Verordnung vom 12.9.1867, durch die den neu gebildeten "Kreisen" Aufgaben im Bereich der Steuerverwaltung und Wehrhoheit übertragen wurden, entstand der "Kreis" Uelzen, der sich aus dem Ämtern Oldenstadt und Medingen sowie der Stadt Uelzen zusammensetzte. Dieser "Kreis" bildete im Zuge der allgemeinen preußischen Verwaltungsreform von 1885 den Sprengel des neugebildeten Kreises Uelzen. Oldenstadt erhielt den Kreissitz, den es bis 1953 behielt.

2. Literaturhinweise
- Günther Franz, Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Lüneburg. Bremen 1955.
- Martin Krieg, Die Entstehung und Entwicklung der Amtsbezirke im ehemaligen Fürstentum Lüneburg. Göttingen 1922.
- Ernst von Meier, Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Bd. 2, 1899.
- Verwaltungsgrenzen in der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn des 19. Jahrhunderts (=Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Forschungs- und Sitzungsberichte 110), 2 Bände (Text- und Kartenband). Hannover 1977.

3. Ordnung und zur Verzeichnung des Bestandes

Der größte Teil des Bestandes enthält die Akten des ehemaligen Amtes Bodenteich. Nach der Zusammenlegung dieses Amtes mit dem Amt Oldenstadt wurden sie von Letzterem übernommen.

Im Zuge der seinerzeitigen Verwaltungsreform sind in den Jahren 1884 und 1885 große Teile der Akten der in den Kreis Uelzen überführten Ämter an das Staatsarchiv Hannover abgegeben worden. Im Juli 1948 wurde die reponierte Registratur des Landratsamtes Uelzen-Oldenstadt durch den Staatsarchivdirektor Dr. Diestelkamp ausgesondert, nachdem ein Familienforscher die Bestände auf seine Weise "verzeichnet" und "sortiert" hatte. Diese Akten verblieben jedoch beim dortigen Kreis.

Der Bestand enthält als weitere Provenienzen Akten der Teilungskommission sowie der Ablösungskommission. Der Zeitpunkt der Übernahme ist nicht mehr genau festzustellen, liegt jedoch wohl vor dem 2. Weltkrieg. Zweitschriften der Grundsteuermutterrollen, die sich - ebenfalls unvollständig - im Bestand befanden, wurden kassiert, da die Urschriften im Bestand Hann. 143 vollständig erhalten sind. Die Teilungsakten dagegen wurden aufbewahrt, da sie im Bestand "Landeskulturamt" (Hann. 148) nicht vorhanden sind.

Die Akten, die aus der Justizverwaltung des Amtes entstanden, wurden 1852 von den Amtsgerichten Bodenteich und Oldenstadt und nach deren Auflösung vom Amtsgericht Uelzen übernommen (Hann. 72 Uelzen).

Nachdem im Jahre 1943 durch Kriegseinwirkung alle Findmittel vernichtet worden waren, fertigte der damalige Archivrat Dr. Ohnsorge handschriftlich ein vorläufiges Findbuch an, das den Bestand - getrennt nach den Ämtern Bodenteich und Oldenstadt - paketweise verzeichnete.

Bei der vorliegenden Neuverzeichnung wurden die Akten der beiden Ämter integriert, was insofern Schwierigkeiten bereitete, als die beiden Fonds nicht nach einem einheitlichen Registraturschema aufgebaut und signiert waren. Zur weiteren Vereinfachung der Gliederung und besseren Handhabung wurden unter Hintansetzung des strengen Provenienzprinzips die Ablösungsakten alle unter die Domanialia, die Teilungsakten alle unter die Regiminalia eingeordnet. Im Einzelfall wird der quellenkritische Benutzer also gut daran tun, anhand der Akte die Provenienz zu ermitteln.

Karten wurden aus den Akten herausgenommen und zur Kartenabteilung gelegt.

Der Bestand unterliegt keiner Benutzungsbeschränkung und ist somit frei benutzbar.

Ergänzendes Material findet sich im Bestand des Amtsgerichts Uelzen (Hann. 72 Uelzen), in den Beständen der benachbarten Ämter, in den Ämterakten der Kanzlei (Celle Br. 61 und 61a), der Kammer (Hann. 76b und 88 F), bei den Geheimen Räten (Hann. 93), bei der Landdrostei bzw. Regierung Lüneburg (Hann. 80 Lüneburg), in der Kammerkonsulenten- und Amtsadvokatenregistratur (Hann. 112), sowie in den Urkundenbeständen Celle Or. 9 und Celle Or. 100 Oldenstadt.

Das Kreisarchiv Uelzen liegt in der Kreisverwaltung.

Hannover, den 1. Juli 1978
gez. Dr. Höing, ARat


Im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes ist das maschinenschriftliche Findbuch in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Hannover, im Dezember 2013

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Bodenteich

Zeit von 

1815

Zeit bis 

1852

Objekt_ID 

81

Ebenen_ID 

6020

Geo_ID 

6020-81

Link 

Amt Bodenteich

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Bodenteich

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

65

Ebenen_ID 

6120

Geo_ID 

6120-65

Link 

Amt Bodenteich

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Dannenberg Teil Zarenthien

Zeit von 

1815

Zeit bis 

1852

Objekt_ID 

92

Ebenen_ID 

6020

Geo_ID 

6020-92

Link 

Amt Dannenberg Teil Zarenthien

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Ebstorf

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

69

Ebenen_ID 

6120

Geo_ID 

6120-69

Link 

Amt Ebstorf

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Oldenstadt

Zeit von 

1815

Zeit bis 

1852

Objekt_ID 

123

Ebenen_ID 

6020

Geo_ID 

6020-123

Link 

Amt Oldenstadt

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Oldenstadt

Zeit von 

1852

Zeit bis 

1859

Objekt_ID 

86

Ebenen_ID 

6120

Geo_ID 

6120-86

Link 

Amt Oldenstadt

Georeferenzierung

Bezeichnung 

Amt Oldenstadt

Zeit von 

1859

Zeit bis 

1885

Objekt_ID 

48

Ebenen_ID 

6320

Geo_ID 

6320-48

Link 

Amt Oldenstadt