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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Kommunalverband Großraum Hannover

Laufzeit 

1959 - 2001

Bestandsdaten

Beschreibung 

Der vorliegende Archivbestand enthält das wesentliche Schriftgut der Gremien des Verbandes, des Fachbereichs Finanzen, Akten zur Raumplanung, die Raumordnungsprogramme und Akten zur Nahverkehrsplanung. Akten zur besseren Koordination des Bahn- und Busbetriebes sind auch im Teilbestand des Referates für Gleichstellungsfragen enthalten. Einige Dokumente zur Arbeit des Personalrats ergänzen den Bestand. Die Funktionsgruppe Wirtschaftsförderung ist im Bestand nicht vertreten.

Geschichte des Bestandsbildners 

Der Niedersächsische Landtag beschloss am 14.12.1962 mit dem Gesetz zur Ordnung des Großraums Hannover, das am 01.01.1963 rechtskräftig wurde, die Bildung des Verbandes Großraum Hannover. Am 23.03.1963 wurde die 1. Satzung eines Verbandsplanes für diesen Zweckverband beschlossen. Dem Verband gehörten die Repräsentanten der Landeshauptstadt Hannover, der Landkreise Hannover, Burgdorf und Neustadt a. Rbge., vier Gemeinden des Landkreises Schaumburg-Lippe (Altenhagen, Großenheidorn, der Flecken Hagenburg, Steinhude) und die Stadt Springe an. Für das Handeln des Verbandes zeichnete der Verbandsdirektor verantwortlich. Eine Verbandsversammlung mit Fachausschüssen für Finanzen und Wirtschaft, Verkehr, Regionalplanung, Landespflege und Naherholung beriet und stimmte über Vorhaben ab.

Aufgabe des Verbandes war insbesondere die Koordination der Regionalpolitik der Landeshauptstadt Hannover und der benachbarten Kreise in den Bereichen Raumordnung, Nahverkehrsplanung, und Wirtschaftsförderung.

1970 übernahm der Kommunalverband Großraum Hannover die Trägerschaft für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs und beteiligte sich an den Hannoverschen Verkehrsbetrieben (ÜSTRA) AG.

Mit der Neufassung des Gesetzes zur kommunalen Neugliederung des Großraums Hannover, Artikel II Gesetz über den Verband Großraum Hannover (Großraumgesetz Hannover – GrRG-H) vom 11.02.1974 wurde der Handlungsspielraum des Verbandes erheblich erweitert. Die Aufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogrammes wurde zur wesentlichen Aufgabe ebenso wie die ausschließliche Zuständigkeit für den öffentlichen Personennahverkehr, für Rettungsdienst und Krankentransport. Die Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs hatte der Verband bereits seit 1970 wahrgenommen, mit dem Gesetz von 1974 wurde sie zur legitimen Aufgabe. Erstmals wurden vom Verband regionale Fachpläne für Sachbereiche wie Krankenhäuser, Erwachsenenbildung, Erholungseinrichtungen, Wasser- und Energieversorgung u. a. erstellt.

Die Verbandsorgane entsprachen denen des Kommunalverbandes Großraum Hannover von 1963: Verbandsversammlung, Verbandsausschuss, Verbandsdirektor. Die Verbandsversammlung (75 Mitglieder) wurde direkt von den Einwohnern gewählt. Man verzichtete jedoch auf einen Verbandsbeirat.

Das Gesetz über die Auflösung des Verbandes Großraum Hannover vom 24.03.1980 beendete die Arbeit des Verbandes zum 01.07.1980.

Nahtlos folgte ein Zusammenschluss der Rechtsnachfolger – Landeshauptstadt und Landkreis Hannover – zu einem gesetzlichen Zweckverband Großraum Hannover. Dieser Zweckverband war ausschließlich zuständig für den öffentlichen Nahverkehr. Die Verbandsglieder konnten dem Zweckverband weitere Aufgaben wie Regionalplanung und Naherholung übertragen – eine Aufgabenübertragung durch Gesetz erfolgte nicht. Die zentrale Rechtsgrundlage war die Zweckverbandssatzung vom 27.06.1989.

1992 gab es wieder eine Veränderung. Die (neue) Landesregierung fand die Rechtsgrundlage des Zweckverbandes unzulänglich. Da der 1980 ersatzlos aufgelöste Verband Großraum Braunschweig neu gebildet wurde, hielt man eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen beider Verbände für notwendig.

Zum 01.07.1992 trat das Gesetz über den Kommunalverband Großraum Hannover in Kraft. Nun wurde die seit 1980 freiwillig übernommene Aufgabe der Regionalplanung wieder zur gesetzlichen Verpflichtung. Neu im Gesetz war die Möglichkeit für benachbarte Gemeinden und Kreise zur Kooperation in einzelnen Aufgabenbereichen.

Vier Jahre später, 1996, schuf das von den Hauptverwaltungsbeamten dieser drei kommunalen Körperschaften veröffentlichte „Blaue Papier“ Diskussionsstoff über die darin vorgeschlagene Auflösung von Landkreis und Kommunalverband Großraum Hannover und die Bildung einer Region Hannover.

Nach Zustimmung durch den Rat der Landeshauptstadt, den Kreistag und die Verbandsversammlung des Kommunalverbandes Großraum Hannover wurde das Gesetz über die Region Hannover vom Niedersächsischen Landtag am 05.06.2001 verabschiedet. Die neue Selbstverwaltungskörperschaft Region Hannover existiert seit dem 01.11.2001.

Bestandsgeschichte 

Referat für Gleichstellungsfragen
1988 beschloss der Kommunalverband Großraum Hannover die Einrichtung eines Referats für Gleichstellungsfragen. Das Referat , das organisatorisch direkt dem Verbandsdirektor unterstellt war, nutzte seine Mittlerrolle zwischen dem Verband und seinen Beteiligungsgesellschaften aus dem öffentlichen Personennahverkehr auf der einen Seite und den weiblichen Fahrgästen in Bussen und Bahnen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkte im Arbeitskreis für frauengerechte Stadt- und Regionalentwicklung mit und brachte mehrere Projekte zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs auf einen guten Weg.

Der Teilbestand "Gleichstellung" wurde dem Archiv von der Gleichstellungsbeauftragten übergeben und als Akzession 2004/18 übernommen.

Fachbereich Regionalplanung
Von Anfang an war die Regionalplanung eine der vier wesentlichen Aufgaben des Kommunalverbandes Großraum Hannover.

Bis 1962 nahm das Land Niedersachsen diese Aufgabe für Städte, Gemeinden und Kreise in Niedersachsen wahr. Für den Großraum Hannover wurden die regionalen Planungsaufgaben ab 1962 - und damit 15 Jahre eher als in anderen Gebiete in Niedersachsen - von einem Kommunalverband wahrgenommen.

Zu den Planungsaufgaben gehörten die Steuerung privater und gewerblicher Ansiedlungen,
die Festlegung von Flächen für Siedlungen, Landwirtschaft, Gewerbebetriebe und von Freiraumflächen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG).

Als Basis für die Steuerung der Gestaltung der im Großraum Hannover verfügbaren Flächen dient bis heute ein Regionalplan, das „Regionale Raumordnungsprogramm“. Da im Kommunalverband Großraum Hannover unter einem Dach die Fachbereiche Raumplanung, Nahverkehrsplanung, Wirtschaftsförderung und Naherholung arbeiteten, konnte die praktische Umsetzung der Planungen wirkungsvoll vorangetrieben werden.

Durch die Bildung der Region Hannover und die damit verbundene Auflösung des Großraumverbandes ging die Aufgabe in den Fachbereich Planung und Raumordnung im Dezernat Ökologie und Planung über.

Der Teilbestand "Regionalplanung" wurde 2005 – mit ideeller und praktischer Unterstützung des Dezernenten - aus den Registraturen des ehemaligen Kommunalverbandes herausgefiltert und als Akzession 2005/18 in das Archiv der Region Hannover übernommen. Der Bestand enthält alle in der Zeit des Großraumverbandes erarbeiteten Regionalen Raumordnungsprogramme (1967, 1972, 1975, 1981, 1986, 1990, 1996) den vorläufigen Plan für den Verbandsbereich 1963 und die Dokumente ihrer Entstehung (Entwürfe, Beteiligungsverfahren u. a.).

Fachbereich öffentlicher Personennahverkehr
Die Nahverkehrsentwicklung und die Koordinierung des öffentlichen Personennahverkehrs wurde vom Kommunalverband wesentlich mitgestaltet. 1965 wurde eine Fahrplankommission für den Nahverkehr gegründet mit dem Ziel eines gemeinsamen Fahrplans aller Verkehrsunternehmen im öffentlichen Nahverkehr. Dieses Ziel wurde nach Überwindung vieler Hürden 1970 erreicht. Bereits 1967 wurden im Rahmen des Verbandsplans Grundsätze zur Einheit von Siedlungs- und Verkehrsplanung und zu einem Verkehrsverbund im Großraum Hannover formuliert.

Finanzen und Wirtschaft
Die Jahresrechnungen des Verbandes Großraum Hannover für den Zeitraum 1963-1993 übergab die OE 20 - Service Finanzen der Region Hannover - im Dezember 2006 als Akzession 2006/26 an das Archiv.

Im Dezember 2006 übergab der ehemalige Kämmerer des Kommunalverbandes, Herr Heger, die Haushaltspläne 1965-2001, welche als Akzession 2006/28 übernommen und in den Bestand eingegliedert wurden.

Akten aus dem Bereich Wirtschaftsförderung sind bisher nicht an das Archiv abgegeben worden.

Literatur 

- Kommunalverband Großraum Hannover [Hrsg.]: Großraum Hannover - Eine Region mit Vergangenheit und Zukunft. Beiträge zur Regionalen Entwicklung, Heft 96. Hannover, 2001.

Findmittel 

Der Bestand ist vollständig per EDV erschlossen und online recherchierbar.

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

- ARH, P SPD KGH

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

19

Bearbeiter 

- RKat
- SPo

Benutzung 

- Niedersächsisches Archivgesetz (NArchG).
- Nutzungsordnung für das Archiv der Region Hannover.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

- Es ist zu zitieren: ARH, KGH Nr. ...