NLA AU Rep. 213

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Wasserschutzpolizeikommissariat Emden

Laufzeit 

1945-1999

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Organisation, Einsatzpläne, Strafanzeigen

Bestandsgeschichte 

VORWORT


1. Behördengeschichte

Die Behördengeschichte des heutigen Wasserpolizeikommissariats Emden ist eingebunden in die allgemeine historische Entwicklung der Wasserpolizeien in Preußen bzw. Niedersachsen.

Die Wasserstraßen standen wegen ihrer hohen Bedeutung für Staat und Wirtschaft in der Regel unter der Hoheit des Landesherren. Deren Leistungen für die Erhaltung der Schiffbarkeit beschränkte sich jedoch weitgehend auf die Beseitigung von Schifffahrtshindernisse bzw. die Ausstellung von Geleitrechten. Zum Aufbau staatlicher Organisationen kam es dagegen erst ab dem 19. Jahrhundert. Als direkte Vorläufer der heutigen Wasserschutzpolizei werden die in den Seehäfen bereits im 18. und 19. Jahrhundert gebildeten Hafen- und Schifffahrtspolizeien angesehen.

In Preußen waren in der Regel die Wasserbauinspektoren als Organe der Regierungspräsidenten mit der Wahrnehmung der Schifffahrts-, Strom-, Flößerei- und Hafenpolizei beauftragt, so dass sie für die Überwachung der schiffbaren Flüsse zuständig waren. Die Schifffahrtspolizei auf See und in den Seehäfen wurde dagegen vom Regierungspräsidenten wahrgenommen, der mit dem preußischen Wassergesetz vom 7.4.1913 als Wasserpolizeibehörde installiert wurde. Der Wasserpolizei oblag dabei der Schutz der öffentlichen und privaten Gewässer, die Regelung der Ent- und Bewässerung der Grundstücke, die ordnungsgemäße Räumung der Wasserläufe, die Regelung des Staurechts, der Uferschutz und die Regelung des Verkehrs auf den schiffbaren Gewässern. Dagegen oblag der Hafenpolizei im weitesten Sinne die Leitung des Schifffahrtsbetriebes im Hafenbezirk.

Durch den Artikel 97 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919 wurde die Voraussetzung geschaffen, die Wasserstraßen in die Verantwortung des Reiches zu übernehmen. Bereits 1919 wurden Schutzflottillen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf den

größeren deutschen Strömen und an der Küste gebildet, die schließlich zum Reichswasserschutz (RWS) zusammengefasst wurden. Damit entstand in Deutschland die erste Reichspolizei überhaupt. Als Hauptaufgabe des Reichswasserschutzes galt in den Anfangsjahren die Fahndung nach unrechtmäßigen Waffentransporten im Schiffsverkehr, nach staatsgefährdender Literatur, nach der Verschiebung von Heeresgut, Lebensmitteln und Brennstoffen sowie nach Schmuggel jeder Art. Neben der Übertragung des Reichswasserschutzes vom Reichsministerium des Innern auf die Verwaltung des Reichsverkehrsministeriums 1922 wurden auch innerhalb der Reichsbehörde mehrere Umorganisationen durchgeführt. So kam es, dass der Reichswasserschutzbezirk Emden 1920 zunächst zum RWS Abschnitt II Weser / Ems gehörte, 1922 dagegen zum Abschnitt Küste. 1923 wurden die "Abschnitte" in "Bezirke" und die früheren "Reichswasserschutzbezirke" in "Reichswasserschutz-Polizeikommandos" umbenannt, so dass das Kommando Emden nunmehr zum Reichswasserschutz-Polizeibezirk Ems gehörte, der kurz darauf in Reichswasserschutz-Polizeibezirk Unterweser-Ems umbenannt wurde.

Infolge der prekären Haushaltslage des Reiches gab es zahlreiche Versuche, den Reichswasserschutz wieder aufzulösen. Schließlich sprach sich der Reichstag 1931 für eine Auflösung der Reichsorganisation aus, wobei der Reichswasserschutz mit den Schutzpolizeien der Länder verschmolz und somit die Polizeihoheit auf dem Wasser auf die Länder übertragen wurde. Das Land Preußen übernahm einen Großteil der RWS-Einrichtungen (Gebäude, Boote), so dass praktisch über Nacht eine fachlich gut qualifizierte und gut ausgerüstete preußische Wasserschutzpolizei entstand. Allerdings erwies sich die Institutionalisierung der Wasserschutzpolizeien bei den Staatlichen Polizeiverwaltungen in Preußen, d.h. ihre Unterstellung unter die Polizeipräsidenten und örtlichen Kommandeure der

Schutzpolizei, als Fehlorganisation, da bei der für das Festland zuständigen Polizei nur wenig Verständnis für die Aufgaben der Wasserschutzpolizei vorhanden waren bzw. diese fachlich überfordert waren. So hing die Einsatzbereitschaft der Polizeiboote von der Unterstützung der Kraftfahrzeug-Fahrstaffeln ab, deren Leiter oft den Standpunkt vertraten, dass ein Polizeiboot nicht mehr Ausgaben verursachen dürfe als ein Einsatzwagen der Verkehrspolizei. Organisationstechnisch war die Wasserschutzpolizeistation Emden in diesen Jahren der Polizeiverwaltung Wilhelmshaven unterstellt.

Mit der Aufhebung der Länder im "Dritten Reich" wurde eine erneute Umorganisation der Wasserschutzpolizeien notwendig, die mit dem Runderlaß vom 26.07.1937 über die "Neuorganisation des Sonderdienstes der Schutzpolizei - Wasserschutzpolizei (SW)" erfolgte. Danach wurden die Wasserschutzpolizeireviere den jeweiligen Polizeipräsidenten unterstellt. Das Wasserschutzrevier Emden war dem Abschnitt Bremen bzw. dem Polizeipräsidenten in Bremen zugeordnet. Durch Einberufungen an die Front (Heer, Marine, Marineküstenpolizei und Polizeibataillone) wurde das Stammpersonal der Wasserschutzpolizei immer stärker dezimiert. Gleichzeitig erhöhte die Neuerrichtung von Dienststellen und die kriegsbedingte Erweiterung der Aufgabenstellungen (Luftschutz, Feuerschutzpolizei) den Personalbedarf, der zum Teil durch die Verpflichtung von Schifffahrtskundigen zum Dienst in der Wasserschutzpolizei (WSP) erreicht werden konnte.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren die WSP-Dienststellen nicht mehr aktionsfähig. Nur einige Reviere und Stationen an der Küste und auf der Donau versahen noch einen unregelmäßigen Streifendienst. Bedeutsam war jedoch die Entscheidung in allen Besatzungszonen, die Wasserschutzpolizei wieder aus dem Verband der Schutzpolizei herauszunehmen und als selbständige Polizeiorganisation

einzusetzen. In der britischen Besatzungszone wurde zunächst im Raum Westfalen und Hannover das "WSP Kommando Westdeutsche Kanäle, Weser und Küste" in Münster beim Landespolizeipräsidenten von Westfalen gebildet. Diesem Kommando waren die Abschnitte Rhein, Westfalen, Hannover und Küste Emden unterstellt, dagegen nicht die Gebiete in Hamburg und Bremen. Doch bereits im September erfolgte eine Reorganisation und eine damit verbundene Gliederung der Wasserschutzpolizei in fünf WSP-Gruppen (Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Recklinghausen, Rhein). Die Bezeichnung "WSP-Gruppe Bremen" ergab sich daraus, dass die britische Militärregierung zunächst davon ausging, die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in der ehemaligen Provinz Hannover und des Landes Bremen zusammenzulegen. Als eine Verschmelzung der Wasserschutzpolizei in Bremen mit der "Gruppe Bremen" nicht verwirklicht werden konnte, wurde die "WSP-Gruppe Bremen" am 13.1.1947 in "WSP-Gruppe Niedersachsen" umbenannt. Die "WSP-Gruppe Bremen" teilte sich in die Abschnitte Emden und Meppen, wobei dem Abschnitt Emden das Revier Wilhelmshaven sowie das Revier Emden mit den Stationen Norddeich und der Wache Leer zugeordnet waren. Eine Aufwertung des Emder Standortes erfolgte am 20.08.1946, als der Gruppenstab der Wasserschutzpolizei der "Gruppe Bremen" von Hannover nach Emden-Nesserland verlegt wurde.

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 wurde die Polizei wiederum Angelegenheit der Länder, während die Wasserstraßen in der Verwaltung des Bundes verblieben. Durch Vereinbarungen mit den Ländern hat jedoch der Bund die in seinen Bereich fallenden schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben an die Bundesländer abgegeben. Die Wasserschutzpolizei im Bundesland Niedersachsen unterlag seit den 50er Jahren stetigen Umstrukturierungsmaßnahmen, die sich nicht zuletzt in der Namensgebung der betroffenen Behörden niederschlugen. Im

Rahmen des "Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" (SOG) vom 21.3.1951 erhielt die Leitung in Emden als Polizeibehörde die Bezeichnung "WSP-Amt Niedersachsen" (WSPA), die bisherigen "Abschnitte" wurden in "Inspektionen", die Stationen in "Reviere" umbenannt und die nachgeordneten Dienststellen als WSP-Gruppenposten und -Posten bezeichnet. 1952 wurde das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen von Emden nach Hannover verlegt, um die Zusammenarbeit zwischen der WSP-Behörde und dem Innenministerium in Hannover schneller und direkter zu gestalten. Doch im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform des Landes Niedersachsen wurde das WSP-Amt im Jahre 1973 als Polizeibehörde aufgelöst und die wasserpolizeilichen Aufgaben dem Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg, der späteren Bezirksregierung Weser-Ems, übertragen. Dafür wurde beim Präsidenten des Verwaltungsbezirks Oldenburg für die Wasserschutzpolizei die Stelle eines Dezernenten "Kommandeur der Wasserschutzpolizei" eingerichtet. Auf diese Weise konnte eine einheitliche, niedersachsenweite Führung der Wasserschutzpolizei erhalten bleiben. Auf den unteren Behördenebenen wurden die eingerichteten Wasserschutzpolizeiinspektionen "Nord" und "Süd" in Emden und Hannover 1956 aufgelöst, bis schließlich 1979 zur Bündelung der Aufgaben und zur Koordination der nachgeordneten Dienststellen erneut zwei Wasserschutzpolizeiinspektionen in Emden und Hannover eingerichtet wurden. Dabei untergliederte sich die Wasserschutzpolizeiinspektion I in die Reviere Emden, Wilhelmshaven, Oldenburg und Meppen.

Mit Wirkung vom 01.01.1996 erfolgte eine weitere Organisationsreform, die zur Bildung von insgesamt sieben Wasserschutzpolizeikommissariaten unter Leitung des Direktors der Wasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems führte. Dabei umfasste das Wasserschutzpolizeikommissariat

Emden die Stationen Leer, Papenburg, Borkum und Norddeich, während das ehemalige Revier Meppen ebenfalls zu einem Wasserschutzpolizeikommissariat aufgewertet wurde. Mit der Auflösung der Bezirksregierungen erfolgte mit Wirkung vom 01.10.2007 die vorerst letzte Umorganisation der Niedersächsischen Wasserschutzpolizei. Sitz der Führungsgruppe des eingerichteten Wasserschutzpolizeiamtes (WSPAN) ist Oldenburg, während nur noch vier Wasserschutzpolizeikommissariate bestehen, darunter das WSPK Emden mit den Stationen Meppen und Papenburg, während die Station Norddeich dem Wasserschutzpolizeikommissariat Wilhelmshaven zugeordnet wurde.

Der umfangreiche Aufgabenbereich der Wasserschutzpolizei lässt sich auf folgende Hauptschwerpunkte zusammenführen: Erfüllung allgemeinpolizeilicher Aufgaben der Gefahrenermittlung und Gefahrenabwehr; Erforschung und Verfolgung strafbarer Handlungen, soweit sie von Schifffahrtsangehörigen begangen wurden oder mit Schiffen im Zusammenhang stehen; Verfolgung aller schifffahrtspolizeilichen Delikte sowie die Überwachung der für die Schifffahrt erlassenen Vorschriften für die Schiffs- und Verkehrssicherheit; Bearbeitung von Schiffs- und Personenunfällen; Überwachung von Gefahrenguttransporten.


2. Der Bestand

Im Zuge der letzten Umstrukturierung der niedersächsischen Wasserschutzpolizei 2007 kam es zwischen den Staatsarchiven Aurich und Osnabrück zu einem Gesprächsaustausch über die weitere Betreuung der in den jeweiligen Archivsprengeln vorhandenen Wasserschutzpolizeibehörden, insbesondere nachdem das ehemalige WSP-Kommissariat Meppen zu einer Polizeistation herabgestuft und dem WSP-Kommissariat Emden zugeordnet worden war.

Bei den Recherchen im Staatsarchiv Aurich musste festgestellt werden, dass bisher noch keine Aktenübernahme des WSP-Kommissariats Emden bzw. der Vorläuferbehörden erfolgt war, auch wenn in der Beständeübersicht

von 1999 unter Rep. 213 die "Wasserschutzpolizei-Inspektion I in Emden" bereits aufgeführt wurde.

Daraufhin erfolgte im Februar 2008 ein Besuch beim WSP-Kommissariat in Emden und eine archivische Bewertung der dort noch vorhandenen Unterlagen. Dabei wurde von der Behörde darauf hingewiesen, dass 1996 eine größere Vernichtungsaktion stattfand, so dass der historische Teil der Altregistratur als verloren gelten muss. Die noch vorhandenen Akten reichten - von einigen Ausnahmen abgesehen - nur bis in die 1990er Jahre zurück.

Die als archivwürdig eingestuften Akten kamen über zwei Abgaben (acc. 2008/27 und acc. 2008/68) im Juni bzw. Dezember 2008 ins Staatsarchiv Aurich und wurden dort zeitnah verzeichnet. Die Unterlagen bieten Einblicke in die Organisation der Behörde sowie in die verschiedenen Aufgabenbereiche der Emder Wasserschutzpolizei.

Literaturhinweis:
Günter Heemann / Günther Meyer, Historisches vom Strom. Die deutschen Wasserschutzpolizeien. Geschichte und Gegenwart, Duisburg 1996.


Aurich im Februar 2009

Dr. Michael

Hermann

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet