NLA HA Hild. Br. 3/3

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Augustinerinnenkloster St. Mariae Magdalenae zu Hildesheim

Laufzeit 

1235-1812

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Güterverwaltung des Klosters, Angelegenheiten der Pröpste, des Konvents und der Konventsmitglieder, Testaments- und Nachlasssachen, Kriegskontributionen, Obligationen, Depositen, Pfandschaften, Bausachen, Aufhebung des Klosters, Korn-, Geld- und sonstige Register über die Wirtschaftsführung des Klosters
Findmittel: EDV-Findbuch 2007
Umfang: 5,1 lfdm

Bestandsgeschichte 

I. Zur Geschichte des Klosters

Das Kloster der "Büßerinnen oder Reuerinnen der h. Maria Magdalena", eines Zweiges des Augustinerordens, in der Stadt Hildesheim wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts vom Bischof Konrad II. von Hildesheim (1221-1246) gegründet), den der Papst im Jahr 1228 (UB Goslar 1, 513) zum Beschützer des Ordens der h. Maria Magdalena in Deutschland ernannt hatte. Nach einer alten Inschrift wurde das Kloster angeblich schon 1224 erbaut. In dem im Jahr 1943 verbrannten Urkundenbestand des Klosters befanden sich vier Ausfertigungen von päpstlichen Privilegien für die Klöster des Maria-Magdalenenordens vom Juni 1228 (ehemals StA Hannover Hild. Or. 1, Hildesheim, Maria Magdalena, Nr. 1-2 und Nr. 4; vgl. UB Stadt Hildesheim 1 Nr. 105; UB Hochstift Hildesheim 2 Nr. 256 und Nr. 258-260; Schwarz, Regesten Papsturkunden, Nr. 205 und Nr. 207-208), was vielleicht für eine Gründung des Klosters doch schon elf Jahre vor der ersten urkundlichen Erwähnung 1235 sprechen mag. 1235 wurde das Kloster von Papst Gregor IX. in den päpstlichen Schutz genommen.

Der Abt Detmar des Michaelisklosters zu Hildesheim (1221-1243) wies den Augustinerinnen Wohnstätten unmittelbar vor den Mauern seines Klosters nach der Innerste hin zu. Das Kloster lag außerhalb der Stadt, deshalb ist in den Quellen vom "Monasterium sancte Marie Magdalene prope et extra muros Hildesemenses" die Rede (vgl. etwa Sudendorf, UB Braunschweig-Lüneburg 9 Nr. 93, 1). Die Klosterkirche wurde im Jahr 1294 fertiggestellt und noch im gleichen Jahr eingeweiht. Im Jahr 1331 wurde die Zahl der Mitglieder des Konvents auf 60 begrenzt. Der Konvent war während der ganzen Zeit des Bestehens des Klosters gemischständisch, indem gleichermaßen adelige und bürgerliche Töchter Aufnahme finden konnten. Bei der Zuführung des Klosters zur Windesheimer Regel im Jahr 1440 durch Johannes Busch gab es wenig zu

reformieren; das Kloster war in einer guten Verfassung. Von den Auswirkungen der Reformation blieb das Kloster weigehend unberührt.

Die Klosterkirche des 13. Jahrhunderts wurde im 15. Jahrhundert umgebaut. Dabei wurde das Mittelschiff mit Kreuzgewölben versehen und so die ursprünglich geplante Basilika zur Hallenkirche umgeformt. Nachdem bereits in den Jahren 1721 bzw. 1733 die Südseite und die Westseite der Kirche mit neuen Portalen versehen worden waren, wurde das Gotteshaus in den Jahren 1794-1797 vollständig umgestaltet. In den Jahren 1748/49 kam es zur Errichtung eines neuen Klosterflügels. Im Lauf der Jahrhunderte war im Kloster ein bedeutsamer Kirchenschatz zusammengetragen worden, der u. a. das sogenannte Bernwardskreuz aus romanischer Zeit umfaßte.

Der preußische Herrschaftsantritt erfolgte am 3. August 1803 hatte für den Bestand des Maria-Magdalenenklosters keine unmittelbaren Folgen. Im Jahr 1804 bestand der Konvent des Klosters aus der Priorin, der Subpriorin und 16 Konventualinnen (Hild. Br. 3, 3 Nr. 114 fol. 8). Nach dem Übergang des ehemaligen Hochstifts Hildesheim an das Königreich Westphalen wurden die Hildesheimer Stifte und Klöster durch Dekret König Jeromes, des Bruders Napoleons, im Jahr 1810 aufgehoben. Die Klosterkirche wurde katholische Pfarrkirche. Die Klostergebäude wurden im Jahr 1833 zur Heil- und Pflegeanstalt umgebaut.


II. Zur Geschichte des Bestandes:

Da das Maria-Magdalenenkloster nach der preußischen Besitznahme 1803 nicht aufgehoben wurde, war auch das Klosterarchiv nicht von der im Herbst 1803 verfügten Überführung der Hildesheimer Archive zur Kriegs- und Domänenkammer nach Halberstadt betroffen. Erst durch Dekret des Königs Jerome von Westphalen, des Bruders Napoleons, wurden die Stifte und Klöster im Jahr 1810 aufgehoben.

Nach dem Übergang des ehemaligen Hochstifts und nunmehrigen Fürstentums Hildesheim an das

Königreich Hannover durch den Reichenbacher Vertrag vom 14. Juni 1813 wurden die Urkunden und Akten des Landesarchivs und die Archive der aufgehobenen Stifte und Klöster bei der hildesheimischen Provinzialregierung (seit 1823 Landdrostei) zusammengeführt. Nachdem bereits seit 1818 die Forderung erhoben worden war, die in Hildesheim verwahrten Archivalien des Hochstifts und der Stifte und Klöster in das Königliche Archiv zu Hannover zu überführen, mußte das hildesheimische Regierungsarchiv im Jahr 1832 die hier verwahrten Urkunden und Kopiare nach Hannover abgeben, während die Aktenbestände zunächst noch in Hildesheim verblieben.

Nach dem Übergang des ehemaligen Hochstifts und nunmehrigen Fürstentums Hildesheim an das Königreich Hannover durch den Reichenbacher Vertrag vom 14. Juni 1813 wurde bereits seit 1818 die Forderung erhoben, die in Hildesheim verwahrten Archivalien des Hochstifts und der Stifte und Klöster in das Königliche Archiv zu Hannover zu überführen. Die Urkunden und Kopiare des Hildesheimer Archivs wurden dementsprechend bereits im März 1832 in das hannoversche Archiv überführt, während die Aktenbestände zunächst noch in Hildesheim verblieben.

Die Aktenbestände des Hildesheimer Archivs wurden dann nach der Annektion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 im Zeitraum von Juni bis September 1870 auf Anordnung der Generaldirektion der preußischen Staatsarchive ebenfalls dem Staatsarchiv Hannover einverleibt. Im Rahmen dieser Überführung wurden die Akten des Maria-Magdalenenklosters am 22. Juli 1870 nach Hannover transportiert (Hann. 1/3 Nr. 518 fol. 55).

Im Statsarchiv Hannover wurde aus den Akten des Klosters der Bestand Hildesheim Briefschaften 3, 3 gebildet, während die Urkunden zum Bestand Hild. Or. 1 Hildesheim, St. Maria Magdalena zusammengefaßt wurden. Während die Akten des Klosters St. Maria Magdalena vor Hildesheim den Bombenangriff

auf die Stadt Hannover im Oktober 1943, der auch das Staatsarchiv in Mitleidenschaft zog, unversehrt überstanden, ist der Urkundenbestand des Klosters, der 481 Urkunden aus der Zeit von 1228 bis 1783 umfaßte, restlos verbrannt. Erhalten sind lediglich einige Ausfertigungen auf Papier, die bei Erschließungsarbeiten Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Urkundenfonds ausgeschieden und dem Aktenbestand hinzugefügt worden waren (Hild. Br. 3, 3 Nr. 100).

Der Aktenbestand Hild. Br. 3,3, dessen Findmittel ebenfalls dem Brand zum Opfer gefallen war, wurde 1963 von Theodor Ulrich neu verzeichnet. Unter dem Druck, möglichst schnell wieder Findmittel zu den Beständen des Hauptstaatsarchivs herzustellen, wurde eine Verzeichnung anhand der Aufschriften auf den Aktendeckeln vorgenommen.

In der Zeit von September 2006 bis Juli 2007 wurde der Aktenbestand des Klosters St. Maria Magdalena zu Hildesheim per EDV-Verzeichnung neu erschlossen. Bei den Verzeichnungsarbeiten zeigte sich, daß das Verzeichnungsverfahren der 1960er Jahre, welches seinerzeit angesichts der Aufgabe, Ersatz für die vollständig verbrannten Findmittel zu schaffen, fraglos seine Berechtigung hatte, doch sehr oberflächlich gewesen ist. Unter den nicht gehefteten Akten ließ sich nahezu keine Nummer feststellen, die in chronologischer Reihenfolge angeordnet war, so daß die wirklichen Laufzeiten der Akten von den Angaben des alten Findmittels nicht selten um Jahrhunderte abweichen! Während sich dies im Rahmen der Neuverzeichnung des Bestandes leicht korrigieren ließ, war bei der Neubildung der Aktentitel angesichts der zerstörten Ordnung innerhalb der einzelnen Akten aus Zeitgründen nicht immer eine zufriedenstellende Lösung erreichen. Die Akten scheinen zu einer nicht mehr zu bestimmenden zeit von unkundiger Hand "durchgeordnet"´worden zu sein.

In seiner jetzigen Gestalt umfaßt der Bestand 259 Nummern aus der

Zeit von 1456 bis 1812. Abschriftlich reicht die Überlieferung bis 1235 zurück. Da die wesentlichsten Verluste im Urkundenfonds des Klosters das 15. und 16. Jahrhundert betreffen, wurden alle in den Akten vorkommenden Urkundenausfertigungen und Urkundenabschriften bis zum Jahr 1600 separat erfaßt. Dadurch erhöht sich die Zahl der Datensätze der AIDA-Verzeichnung auf


III. Ergänzende Überlieferung

An ergänzender Überlieferung zur Geschichte des Klosters sei an dieser Stelle auf folgende Archivalien hingewiesen:

Unter den Beständen des NLA - Hauptstaatsarchivs Hannover ist zur Geschichte des Klosters in erster Linie das Hildesheimische Landesarchiv (Hild Br. 1 Nr. 6983-7010) v. a. betr. Bestätigung der Propstwahlen und der Visitationen des Klosters in der Zeit von 1595 bis 1807 zu konsultieren. Abschriftlich reicht die Überlieferung hier bis zum Jahr 1245 zurück. Im Bestand Cal. Br. 10 Nr. 1036-1046 sind Vermögensangelegenheiten des Klosters St. Maria Magdalena zu Hildesheim aus der Zeit von 1400 bis 1724 dokumentiert, u. a. enthält der Bestand ein Güterregister aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Quellen zu Propstwahl 1669, zur Wahl der Priorin 1703-1716 sowie Rechnungen des Klosters aus den Jahren 1800-1810 sind in Hann. 77b (Nr. 3931-3933) überliefert. Weitere Betreffe zur Geschichte des Klosters finden sich im Bestand der Reichkammergerichtsakten (HStA Hannover Hann. 27 Hildesheim)

In der Beverinischen Bibliothek zu Hildesheim ist v. a. ein Kopiar des Klosters aus dem späten 14. Jahrhundert bzw. 15. Jahrhundert überliefert (Ms. 357; vgl. UB Hochstift 2 Nr. 554 und Beschreibung ebd. S. VII). Im Stadtarchiv Hildesheim wird neben verschiedenen Urkunden (siehe Doebner, UB der Stadt Hildesheim) eine Akte betr. Streitigkeiten des Klosters mit der Stadt wegen wegen Fischerei, Weide etc. verwahrt (1657 reichte das Kloster dem Fürstbischof eine

Abschrift der Urkunde Bischof Heinrichs III. vom 11. November 1361 ein; vgl. Doebner, UB Stadt Hildesheim 8, Nachträge Nr. 16)

Daneben sind mehrere für die Geschichte des Klosters einschlägige Bestände des Staatsarchivs Hannover im Oktober 1943 durch Kriegseinwirkung vernichtet worden. V. a. fielen dem Brand des Staatsarchivs am 8./9. Oktober 1943 sämtliche Urkunden des Maria-Magdalenenklosters (Hild. Or. 1 Hildesheim, St. Maria Magdalena) zum Opfer. Nach Ausweis der im Jahr 1900 von Max Bär veröffentlichten Beständeübersicht des Staatsarchivs Hannover umfaßte dieser Urkundenbestand seinerzeit 481 Urkunden aus der Zeit von 1228 bis 1783 (Bär, Übersicht, S. 25). Nach dem Zweiten Weltkrieg ist eine Neubildung des Bestandes mangels entsprechender Urkundenzugänge unterblieben.

Daneben gehören auch der vollständige Urkundenbestand des Hildesheimer Domkapitels (Hild. Or. 1 Hildesheim, Domstift) sowie sämtliche das ehemalige Hochstift Hildesheim betreffenden Kopiare (Kop. VI) und sonstigen Handschriften (Mscr. F) zu den Kriegsverlusten des Hauptstaatsarchivs. In der im Staatsarchiv Hannover deponierten und gleichfalls 1943 verbrannten Urkundensammlung des Historischen Vereins für Niedersachsen befanden sich acht Schuldverschreibungen von Bürgern zu Salzdetfurth zugunsten des Maria-Magdalenen-Klosters in Hildesheim aus der Zeit von 1437 bis 1713 (24. Nachricht über den historischen Verein für Niedersachsen, Hannover 1861, S. 27).


IV. Quellen und Literaturhinweise:

Bär, Max, Geschichte des Königlichen Staatsarchivs zu Hannover (Mittheilungen der K. Preußischen Archivverwaltung, 2), Leipzig 1900, S. 51-56.

Bär, Max, Übersicht über die Bestände des K. Staatsarchivs zu Hannover (Mittheilungen der K. Preußischen Archivverwaltung 3), Leipzig 1900, S. 25 und S.

Bertram, Adolf, Geschichte des Bistums Hildesheim, 3 Bde., Hildesheim 1899-1925; hier 1, S. 241 f.,

287 und 306.

Doebner, Richard, Aufzeichnungen aus dem Maria Magdalenenkloster zu Hildesheim (1467-1497), in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Niedersachsen Jg. 1904, S. 199-248.

Hoogeweg, Hermann, Verzeichnis der Stifter und Klöster Niedersachsens vor der Reformation, Hannover/Leipzig 1908, S. 65.

Konschak, Ernst, Die Klöster und Stifter des Bistums Hildesheim unter preußischer Herrschaft (1802-1806) (Beiträge für die Geschichte Niedersachsens und Westfalens, 48), Hildesheim 1919.

Lüntzel, Hermann Adolf, Geschichte der Diöcese und Stadt Hildesheim, hrsg. aus dessen Nachlaß, 2 Teile, Hildesheim 1858; hier 2, S. S. 198 und S. 630 ff.

Mithoff, Hermann Wilhelm Heinrich, Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen, Bd. 3: Fürstenthum Hildesheim nebst der ehemals freien Reichsstadt Goslar, Hannover 1875, ND Hannover-Döhren 1977, S. 156

Streich, Gerhard, Klöster, Stifte und Kommenden in Niedersachsen vor der Reformation mit einem Quellen- und Literaturanhang zur kirchlichen Gliederung Niedersachsens um 1500 Studien und Vorarbeiten zum Historischen Atlas Niedersachsens, 30), Hildesheim 1986.

Urkundenbuch der Stadt Hildesheim, hrsg. v. Richard Doebner, 8 Bde., Hildesheim 1881-1901.

Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim und seiner Bischöfe, 6 Bde.; Bd. 1: Hrsg. v. Karl Janicke (Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven, 65), Leipzig 1896; Bde. 2-6: Bearb. v. Hermann Hoogeweg (Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, 6/11/22/24/28), Hannover/Leipzig 1901-1911.

Zeller, Adolf (Bearb.), Die Kunstdenkmale der Stadt Hildesheim, Teil 1: Kirchliche Bauten (Kunstdenkmälerinventare Niedersachsens, 25), Hannover 1911, ND Osnabrück 1979, S. 252-265.


Hannover, am 24. Juli 2007
gez. Dr. Christian Hoffmann


(Der Bestand ist mit den Film-Nummern 10337-10351 sicherungsverfilmt.)