NLA HA Cal. Br. 4

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Harz- und Bergwerkssachen

Laufzeit 

(1391) 1531-1796 (1820, 1839)

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Mischbestand aus verschiedenen Behörden betr. Bergwerksangelegenheiten, Harzer Bergstädte, Maße, Münzen und Gewichte, Zoll, Mühlensachen, Forstsachen, Steuersachen, Innungssachen, Personalia
Findmittel: EDV-Findbuch 2011
Umfang: 6,0 lfdm

Hinweis: Der Bestand ist komplett auf Mikrofiche verfügbar und wird aus konservatorischen Gründen nur in dieser Reproduktionsform zur Benutzung vorgelegt.

Geschichte des Bestandsbildners 

"Bei den welfischen Erbteilungen bildete der Harz zumeist wegen seines Wertes eine Teilungsmasse für sich. Nach dem Aussterben der mittleren braunschweigischen Linie (Wolfenbüttel) im Jahre 1634 kamen die Harzteile den erbenden Linien nach dem Rezeß von 1641 so zugute, daß die Lüneburger Hauptlinie 3/7, die Harburger Nebenlinie 2/7 und die Linie Dannenberg (Wolfenbüttel) ebenfalls 2/7 erhielt. Die so geteilten Bezirke sollten zum Zwecke der Schuldentilgung des letzten wolfenbüttelschen Herzogs gemeinsames Eigentum der erbenden Linien bleiben (Kommunionharz).
Nach dem Aussterben der Harburger Linie im Jahre 1642 kamen deren 2/7 zu gleichmäßiger Verteilung an die übrigen beiden Linien. In diesem Verhältnis von 4/7 zu 3/7 wurde der Kommunionharz von Lüneburg bzw. später von Hannover einerseits und von Braunschweig-Wolfenbüttel andererseits bis 1788 besessen und verwaltet. [...]" Hannover erhielt den ganz überwiegenden Teil allein und legte "seine Anteile [...] zu der Berghauptmannschaft Clausthal zusammen." (Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 1, Göttingen [1965], S. 66)

"Der 'einseitige Harz' mit Clausthal, Andreasberg und Altenau gehörte ursprünglich zum Fürstentum Grubenhagen, wo er bereits eine Sonderstellung einnahm. Er war, da er im Interesse des Bergbaues Abgabenfreiheit genoß, nicht an den Landständen beteiligt. Schon früh wurde für den Bergbau ein besonderer Berghauptmann eingesetzt. Nach der Regimentsordnung des Herzogs Ernst August von 1680, endgültig mit Reskript vom 18.5.1689, wurde die Verwaltung abgetrennt.
Der 'Kommunionharz' mit Zellerfeld, Wildemann, Grund, Lautenthal wurde durch Rezeß vom 4. Oktober 1788 von Wolfenbüttel an Hannover allein überlassen. Nur der Rammelsberg und einige Bergwerke und Hütten blieben gemeinsames Eigentum." (Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 1, Göttingen [1965], S. 73 f.)

Bestandsgeschichte 

Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.

Der Bestand ist komplett auf Mikrofiche verfügbar und wird aus konservatorischen Gründen nur in dieser Reproduktionsform zur Benutzung vorgelegt.

Hannover, im Januar 2006

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Die Fortsetzung dieses Bestandes bildeten 1943 vernichtete Bestände (Hann. 19b, teilweise auch Hann. 9). Einen gewissen Ersatz bieten die Bestände Hann. 84 (Berghauptmannschaft Clausthal) und 84a (Berg- und Forstbehörden). Das Bergarchiv Clausthal übernimmt laufend auch älteres Schriftgut der Bergbehörden. Vgl. auch Hann. 80 Hildesheim; Hann. 92, XXVII; Cal. Br. 21, B II; Cal. Br. 21, C II. Zahlreiche Archivalien insbesondere zum Kommunion-Unterharz befinden sich im NLA-Wolfenbüttel.