
Identifikation
Titel
Die Herzöge Heinrich, Heinrichs Sohn, und Philipp zu Braunschweig, Vettern, bewilligen, daß das Statut, nach welchem kein Unehelicher oder sonst Tadelhafter im Stifte st. Blasii eine Präbende erhalten darf, auch auf diejenigen ausgedehnt werde, die ihren Stand mit den Kapitelsherrn haben, aber nicht capitulares sind, nämlich den Propst, den Schulmeister und die Vicare der Altäre U. L. F. und St. Petri
d. d. eod.
2 Siegel der Herzöge an Pergament.
Du [?]
Laufzeit
o.D.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | Urkunde |
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