
Identifikation
Titel
Münster.
Hermann, Domdekan, und Bernhard, Domkantor in Münster, bekunden als vom Bischof Konrad von Porto delegierter Richter, dass sie den Streit des Abts Swether von Iburg mit dem Ritter Hugo Bar dahin beigelegt haben, dass der Ritter die Güter zu Meckelesch nicht zu Lehnrecht, sondern zu Pachtrecht unterhaben soll. Zugleich werden die Pachtzahlungen an Geld und Getreide festgestellt.
Laufzeit
01.07.1227
Enthält
Rückvermerke
Benutzungshinweise
OUB V Nr. 32
Provenienz
Vorprovenienz
Kloster Iburg
Weitere Angaben (Bild)
Ausführung
Original, Pergament
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | U | 0100 / 68 |
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