StadtA GOE B 1 Nr. 2236

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Aussteller mit allen Titeln: Druck

Friedrich Wilhelm, König von Preußen etc. als Fürst von Hildesheim, belehnt nach dem Tode des Bürgermeisters und Stadtsyndikus Dr. Christian Ludewig Richard des Senators Otto Riepenhausen die Senatoren Justus Christoph Grünewald und Heinrich Christoph Wassermeyer mit Dorf, Gericht und Vogtei Herberhausen mit allen Zubehörungen und Rechten, wie es zuvor die Stadt Göttingen vom Hildesheimer Fürstentum zu Lehen hatte. Als Bevollmächtigter der Stadt wird der Advokat Brandis genannt.

Ankündigung des hildesheimischen Regierungssiegels des Ausstellers und der Unterschrift eines Kanzleibeamten.
Unterschrift von Lochausen, kgl. preuß. Regierung und Lehnkammer.

Rechts unter der Plica: Ph. Wüstefeld.

RückV: (19. Jh.) Lehenbrief für die Stadt Göttingen 1805.
Lehnware 10 rthlr.
Schreibgebühren 3 rthlr.
F. 2/3

Film Nr. U 21

Laufzeit 

16.07.1805 Hildesheim

Alte Archivsignatur 

Ms 10,1, Vol. III, f. 307

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Pergament gut

Index-Gruppe

Siegel 

1 anhängend fehlt

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.