
Identifikation
Titel
Aussteller mit allen Titeln: Druck
Friedrich Wilhelm, König von Preußen etc. als Fürst von Hildesheim, belehnt nach dem Tode des Bürgermeisters und Stadtsyndikus Dr. Christian Ludewig Richard des Senators Otto Riepenhausen die Senatoren Justus Christoph Grünewald und Heinrich Christoph Wassermeyer mit Dorf, Gericht und Vogtei Herberhausen mit allen Zubehörungen und Rechten, wie es zuvor die Stadt Göttingen vom Hildesheimer Fürstentum zu Lehen hatte. Als Bevollmächtigter der Stadt wird der Advokat Brandis genannt.
Ankündigung des hildesheimischen Regierungssiegels des Ausstellers und der Unterschrift eines Kanzleibeamten.
Unterschrift von Lochausen, kgl. preuß. Regierung und Lehnkammer.
Rechts unter der Plica: Ph. Wüstefeld.
RückV: (19. Jh.) Lehenbrief für die Stadt Göttingen 1805.
Lehnware 10 rthlr.
Schreibgebühren 3 rthlr.
F. 2/3
Film Nr. U 21
Laufzeit
16.07.1805 Hildesheim
Alte Archivsignatur
Ms 10,1, Vol. III, f. 307
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Pergament gut
Index-Gruppe
Siegel
1 anhängend fehlt