StadtA CE SP 11 Best. 12 A Nr. 0165

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Anstellung der Forst- und Feldaufseher

Laufzeit 

1862 - 1948

Enthält 

u.a. ein Schreiben der Celler Ortspolizeibehörde/Pakebusch v. 15.7.1933 an den Magistrat: "Durch das Geheime Staatspolizeiamt sind Maßnahmen zur Erntesicherung angeregt. Von den Landwirten, vor allem von Rahls, sind alljährlich Klagen über überhandnehmende Felddiebstähle zu verzeichnen gewesen. Die umfangreichen Länderein liegen weit von der Stadt, so daß sie von Polizeistreifen nicht so häufig und regelmäßig begangen werden können, wie es zur Sicherung der Ernte nötig wäre[…] Diese Erntevorräte bedürfen mit Rücksicht auf etwaige Terrormaßnahmen staatsfeindlicher Elemente einer besonderen Sicherung. Brandstiftungen an auf den Feldern lagernden Erntevorräten sind an anderen Orten im vergangenen Jahre recht zahlreich vorgekommen, ohne daß die Täter ermittelt werden konnten. Über die strafrechtliche Verfolgung besteht für die Polizeibehörden in erster Linie die Pflicht zur Sicherstellung der Volksernährung und Erhaltung des Volksvermögens solche Terrormaßnahmen unter allen Umständen zu verhindern. Die Ländereien in Wietzenbruch sind im Augenblick nicht genügend gesichert. Ich beantrage, die Anstellung eines Feldhüters mit möglichster Beschleunigung beschließen zu wollen. Nur allein auf diese Weise lassen sich unbefugte Personen aus der Feldmark fernhalten. Ein Feldhüter, der nicht mit anderen Aufgaben belastet ist und sich dauernd in der Gegend aufhalten kann, wird dem lichtscheuen Gesindel sein staatsfeindliches Treiben wesentlich erschweren. Außerdem bleibt zu berücksichtigen, daß durch Fernhalten unberufener Personen aus der Feldmark eine weitere Sicherheit für den im Entstehen begriffenen Flugplatz gewährleistet. Eine Polizeiverordnung, die das Betreten der Feldflur außerhalb der öffentlichen Wege verbietet, ist in Vorbereitung. […]" (Bl. 82), Schreiben der Ortspolizeibehörde v. 21.8.1933, gez. Pakebusch, an den Magistrat über die Anstellung eines Feld- und Forsthüters, darin u.a.: "[…] Das Führen einer Schusswaffe halte ich aus sicherheits-polizeilichen Gründen, mit Rücksicht auf das in der Gegend Wietzenbruch liegende umfangreiche Waldgelände und auf die gegen staatsfeindliche Elemente zu sichernden Erntevorräte und nicht zuletzt mit Rücksicht auf die durch den Bau des Flugplatzes bestehende Spionagegefahr, für erforderlich." (Bl. 88), Schreiben Oberbürgermeister Meyers v. 9.3.1934 an die Polizei-Direktion mit der Frage ob der Feldhüter für Wietzenbruch eingespart werden könne, dazu Antwort v. 12.3.1934, gez. Oetzmann (?): "Die Anstellung des Feld- und Forsthüters im Wietzenbruch erfolgte s. Zt. vorwiegend im Interesse der D.V.S. ["Deutsche Verkehrs-Fliegerschule"] Die Entwicklung hat jedoch gezeigt, daß der Feldhüter in dieser Hinsicht völlig überflüssig ist. Eine weitere Veranlassung lag s. Zt. auf Veranlassung des Geheimen Staatspolizeiamts in Sicherung auf etwa im Freien lagernde Erntevorräte. Mit Rücksicht darauf, daß auf politischem Gebiet völlige Ruhe eingetreten ist, und somit die Gefahren etwaiger Brandstiftungen erheblich herabgemindert sind, halte ich auch in dieser Hinsicht für die verhältnismäßig wenigen Ländereien einen Feldhüter für nicht mehr erforderlich." (Bl.92), Unterlagen aus der Nachkriegszeit, z.B. ein Schreiben des Bauern Adolf Dettmer, Klein Hehlen, v. 26.4.1946 über "Felddiebstähle, die immer mehr zunehmen, die Ernten und somit die Ernährungslage ganz erheblich gefährdet erscheinen" (Bl. 94).

Ergänzungen

freier Text 

106 Blatt

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte