StadtA CE SP 08 Best 23 A Nr 0015

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Ohne Vorgänge impetrierte Concession eigenmächtig unternommene Anlegung einer Synagoge und deren Destruierung

Laufzeit 

1693

Enthält 

Der Bürgermeister, dem "mündlich vorgestellet worden" zu erkunden, ob die Juden ihren Gottesdienst öffentlich abhalten würden, und wenn ja, wo dieses geschehe und wer ihnen dazu die Erlaubnis erteilt habe, berichtet "an fürstl. Reg[ierung]", indem er Augenzeugen einer Sabbatfeier zu Wort kommen läßt, die vorgeblich in Lärm und Tumult übergegangen sein soll. Nach Auskunft einer Einwohnerin der unmittelbaren Nachbarschaft würden sich die Juden "alle freytag abend und folgenden Sonabend in des Juden Isaac sein Hause auf einer Cammer, welche dazu zu rechte gemachet war zusammen kohmen und bey solcher Zusammenkunft wunderlich [...] in ein Horn blasen" (zu weiteren, wenngleich recht verständnislosen, Beobachtungen liturgischer Sabbatformen cf. Blatt 2r/v). Diese Versammlungen sollen schon "bey 8 und mehr Jahr her in Isaacs Hause" stattgefunden haben. Nunmehr beabsichtge der Bürgermeister, bei kommender Sabbatfeier einige Amtsdiener dorthin zu entsenden, die Bericht erstatten sollen über alles, was sie dort gesehen und erfahren hätten (cf. Blatt 3, dat. Zelle, 22. Martij 1693). Ein Folgeschreiben des Bürgermeisters bzgl. der Zerstörung (vermutlich zwischen dem 24. und 25. März 1693) dieses Synagogenraums ist an den Hofamtmann adressiert, des Inhalts, dass man "gründlich nachgefraget quo modo destructio istu esset expedienda? da mir denn zur Antwort gegeben, es verstünde sich ohne dem dass das gantze Haus nicht, sondern nur dasjenige was behufs angelegter Synagoge etwan [...] gemachet destruiret werden sollte. [...] Von einer gewißen Strafe [scil. für die Juden] ward nichts erwehnet, bloß, dass die Juden vor beschieden und ihnen sehr verweislich vorgehalten werden sollte, auf weßen Geheiß und Anweisung Sie ein solches [scil. Synagogengemach zu errichten] sich unterstanden, und solches genau zu protocolliren, damit in poena dictanda die fürstl. Regierung gründlich darauf reflectiren könnte" (cf. Blatt 4r/v, dat. Zelle 24. Martij 1693). Auf Blatt 6 (gleichen Datums wie zuvor), gerichtet an den Amtsschreiber, wird die Zerstörung der Synagoge einem Befehl der fürstl. Regierung zugeschrieben: "Er (scil. der Amtsschreiber) hat mir gestern abend durch dem Ambtsdiener sagen laßen, dass die fürstl. Regierung gerstern mündlich (!) befohlen, dass [...] die von den hiesigen SchutzJuden [...] zurecht gemachte Synagoge gentzlich destruiret werden sollte, wie er nun nicht dabei erwehnet, worinnen die destruction eigentlich bestehe, ob auch etwan die darin geachte bänke [...] alles entzwey geschlagen und zerhauen werden soll, so will hierüber specialen Unterricht erwarten [...]". Blatt 7, ebenfalls vom 24. März, stellt ein Inventarverzeichnis dessen dar, "waß sich in der Juden Synagoge befunden, alß 1. Ein Schreyn, worinnen die Bücher, und das Horn, worauf sie geblosen" etc. Am 27. März 1693 geht der fürstl. Regierung ein Schreiben zu, dass "zwey Zimmerleuthe von der Blumenlage hingeschicket (scil. zur Synagoge) worden {[...] [und] so haben Sie dieselbe zerhauen [...] die dabey gefundenen Bücher [...] aber mit weg genomen und nach der Amtbtsstube gebracht [...]" (cf. Blatt 8). Auf Vorhalten ihrer unerlaubten Zusammenkünfte wegen hätten die Juden zur "Entschuldigung vorgebracht, dass überall Juden [...] erlaubet were, Ihre öffentliche Zusammenkünfte zu halten" (cf. ibid.). Dieses sei ihnen vielleicht zugestanden worden, sofern sie vorher bei den örtlichen Obrigkeiten um eine diesbezgl. Erlaubnis nachgesucht hätten, nunmehr jedoch wollten sie bei fürstl. Regierung dieser Vergünstigung wegen eine Eingabe machen (cf. Blatt 9). Ein die Einrichtung des zerstörten Synagogenraums betr. Actum Celle ist für den 29. und 30. März 1693 protokolliert (cf. Blatt 10-13), vorgeladen und erschienen sind Isaac Munich und Philip(p) Aarons. Das erste Actum verzeichnet Fragen und Antworten bzgl. des Zwecks der Synagoge ("Schule") und der liturgischen Formen (u.a. Funktion des Hornblasens, Bedeutung der Lichter, der Bücher etc.). Das zweite Protokoll gibt u.a. Aufschluß über die Kosten, die die Juden für die Ausstattung ihres Synagogenraums angewendet haben, seit wann dieser bestehe und welche Celler Handwerker einzelne Teile des Inventars verfertigt haben. Blatt 14 und 15 verzeichnet (wohl als Gedächtnisstütze) u.a. die in obigen Protokollen zu beantwortenden Fragen.

Ergänzungen

freier Text 

15 Blatt

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.