NLA WO 40 Slg Nr. 14929

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Ministerium der Justiz, Kassel, an den Tribunalpräsidenten Friedrich Karl von Strombeck in Einbeck
Reskript, dass die Tribunale weder die Strafe des Staupbesens noch die des Prangers erkennen können, sondern dass Verbrechen der Art, auf welche die Gesetze jene Strafe gesetzt haben, vor die Kriminalhöfe gehören
1 Extrakt, französisch, Siméon

Laufzeit 

1809 - 01 - 29

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Micro-/Macrofiche A
Detailseite Original Akte